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Veränderung der Kennzeichnung von Gefahrgütern und Gefahrstoffen

Landesfeuerwehrschule Sachsen. Veränderung der Kennzeichnung von Gefahrgütern und Gefahrstoffen. 2009-01-19 G. Polling Landesfeuerwehrschule Sachsen . Gliederung. Begriffe: Gefahrgut, Gefahrstoff, ABC-Gefahrstoff, CBRN-Gefahren Neuerungen Gefahrgut Neuerungen Gefahrstoffe.

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Veränderung der Kennzeichnung von Gefahrgütern und Gefahrstoffen

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Presentation Transcript


  1. Landesfeuerwehrschule Sachsen Veränderungder Kennzeichnung vonGefahrgütern und Gefahrstoffen 2009-01-19 G. Polling Landesfeuerwehrschule Sachsen

  2. Gliederung • Begriffe: Gefahrgut, Gefahrstoff, ABC-Gefahrstoff, CBRN-Gefahren • NeuerungenGefahrgut • Neuerungen Gefahrstoffe

  3. Begriffe: Gefahrgut, Gefahrstoff, ABC-Gefahrstoff, CBRN-Gefahren

  4. Gefahrgüter (Gefahrgutgesetz) sind Stoffe und Gegenstände, von denen im Zusammenhang mit der Beförderung(Transport) Gefahren ausgehen können. Gefahrgüter werden in Klassen 1 - 9 eingeteilt.

  5. Gefährliche Stoffe (Chemikaliengesetz) sind Stoffe, die 1. explosionsgefährlich 2. brandfördernd 3. hochentzündlich 4. leichtentzündlich 5. entzündlich 6. sehr giftig 7. giftig 8. gesundheitsschädlich 9. ätzend 10. reizend 11. sensibilisierend 12. krebserzeugend 13. fortpflanzungsgefährdend 14. erbgutverändernd oder 15. umweltgefährlich sind Diese Einstufung zielt auf Gefahren beim Umgang mit den Stoffen (insbesondere bei deren Herstellung, Weiterverarbeitung und Verwendung).

  6. ABC-Gefahrstoffe(FwDV 500) sind • radioaktive Stoffe und Materialien (A-Gefahrstoffe), • biologische Stoffe und Materialien (B-Gefahrstoffe) und • chemische Stoffe und Materialien (C-Gefahrstoffe), die natürlich vorkommen oder künstlich erzeugt wurden und von denen Gefahren für Leben, Gesundheit, Umwelt und Sachen ausgehen können.

  7. CBRN-Gefahren(Militär/Zivilschutz) CBRN (Chemical, Biological, Radiological, and Nuclear) d. h. man unterscheidet zusätzlich zwischen radiologischer (R) und nuklearer (N) Bedrohung Nuklear: radioaktive Kontamination in Folge von Kernwaffenexplosionen und deren Folgewirkungen Radiologisch: radioaktive Kontamination in Folge anderer Ursachen (z. B. sog. „Schmutzige Bombe“)

  8. 2. Veränderung der KennzeichnungvonGefahrgut

  9. Gefahrzettel Klasse 5.2 Organische Peroxide

  10. Abschaffung des bisherigen Unfallmerkblatt-Systems ab 2009 Bisher: Stoff bezogeneUnfallmerkblätter in der Sprache des Transitlandes Jetzt: pauschales Sammelunfallmerkblatt in der Sprache des Fahrers

  11. Abschaffung des bisherigen Unfallmerkblatt-Systems ab 2009 Wir können deshalb nicht mehr auf Unfallmerkblätter zurückgreifen, die auf einen bestimmten Stoff bezogen sind. Und die Sprache des Fahrers beherrschen die meisten Feuerwehrleute nicht. Wir nutzen deshalb für den Ersteinsatz Nachschlagewerke, wie z.B. • Nüßler: Gefahrgut-Ersteinsatz • ERI-Cards (Emergency Response Intervention Cards, Informationen für den Einsatz bei Unfällen mit gefährlichen Stoffen und Gütern), die auch im Internet zur Verfügung stehen (ERI-Card-Datenbank)

  12. 3. Veränderungen der Kennzeichnung von Gefahrstoffen

  13. Übernahme des GHS-Systems (Globally Harmonised System of Classification and Labelling) in das EU-Recht (09/2008) GHS - Globales Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien • Inkrafttreten der GHS-Verordnung: • 2009 mit Übergangsfristen bis 2015

  14. Information der Anwender auf dem Etikett über Gefahren von Chemikalien durch neue • Gefahrensymbole • Signalwörter • Gefahrenhinweise und Sicherheitshinweise und mit Hilfe von • Sicherheitsdatenblättern

  15. Altes Gefahrensymbol • GHS-Gefahrensymbol CMR = cancerogen, mutagen, reproduktionstoxisch TOST = target organ systemic toxicity = chronisch giftig Untere Kategorie hier gesundheitsschädlich

  16. Sicherheitsdatenblatt

  17. Weitere Informationen: • BBK ABC-Schutz • BMVBS: Beförderung gefährlicher Güter • Umweltbundesamt – REACH • http://www.reach- info.de/dokumente/Leitfadenbroschuere_GHS- Verordnung.pdf

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