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Jeder, der mit Registrierkassen arbeitet, hat sicher schonmal den Begriff „Z-Bon“ gehört. Ein solcher Beleg ist inzwischen unabdingbar für eine sachgemäße Kassenführung. Wenn Sie diese Bons nicht Zeitabschnitt ausdrucken und an einem sicheren ort aufbewahren, riskieren Sie hohe Geldstrafen. Seit dem 1. Januar 2017 müssen zudem alle elektronischen Kassensysteme drauf haben, einen Z-Bon auszustellen. Was ist ein Z-Bon eigentlich? Ein solcher Bon ist auch als Kassenabschlussbeleg bekannt und ist ehrlich gesagt eine Abrechnung aller Tagesabschlüsse. Im Gegensatz zu einem X-Bon, der nur den aktuellen Zwischenstand der Kasse anzeigt, sind auf einem Z-Bon wirklich alle Umsätze des Tages angegeben. Wie sieht ein ordnungsgemäßer Z-Bon aus? Das Datum und die Uhrzeit der Erstellung. Eine fortlaufende Nummer des Bons, welche automatisch erstellt wird. Den Namen des Geschäfts oder des Kasseninhabers. Alle Bruttoeinnahmen des Tages, aufgeteilt in die verschiedenen Umsatzsteuersätze. Ebenso sämtliche EC- oder sonstigen Kartenzahlungen. Stornobuchungen, Preiserlässe, außerplanmäßige Entnahmen aus der Kasse und sämtliche anderen Eingriffe in die Kasse. Die Angabe des Nullstellungszählers. Die Kasse muss mit allem Drum und Dran nach dem Kassenabschluss immer auf null gesetzt werden. Ein Z-Bon kann hierbei auf ganz normale Kassenrollen in Druck gehen. Eine spezielle Kassensoftware wird dafür nicht benötigt. Sie ist allerdings empfehlenswert, da dadurch ein ordnungsgemäßer Z-Bon auch nachträglich ausgedruckt werden kann. Ansonsten dürfen diese nur neu gedruckt werden, wenn das Original vorliegt und zusammen eine der neuen Version aufgehoben wird. Wie werden Z-Bons aufbewahrt? Die korrekte Aufbewahrung richtet sich danach, ob Sie ein Kassenbuch oder Kassenberichte führen. Wer ein Kassenbuch führt, der muss die Z- Bons atomar zusätzlichen Ordner aufbewahren und bei einer Prüfung hierbei Kassenbuch vorlegen. Dabei müssen die Angaben im Kassenbuch mit den Nummerierungen und Zahlen des Bons übereinstimmen. Bei Kassenberichten werden die Z-Bons in begleitung den Berichten untrennbar speziellen Buchhaltungsordner abgeheftet. Die auf EC- Rollen und normalem Papier abgedruckten Bons dürfen hierbei natürlich nicht unleserlich werden, weshalb eine Kopie des Belegs durchaus sinnvoll ist. Grundsätzlich gilt, dass die Z-Bons, Kassenbücher und Kassenberichte vor fremdem Zugriff geschützt gelagert werden und jederzeit einsehbar sein müssen. Seit 2018 können Mitarbeiter des Finanzamts nämlich unangekündigt eine Prüfung durchführen. Eine unsachgemäße Lagerung der Belege kann dabei angemerkt und sanktioniert werden. Warum ist der Z-Bon so wichtig? Seit 2018 herrscht eine Registrierkassenpflicht. Unternehmen und Geschäfte mit elektronischen Registrierkassen sind dazu verpflichtet, sämtliche Umsätze einzeln zu erfassen und zu speichern. Ab 2020 soll diese Regelung zweimal vorhanden verschärft werden, indem alle Kassensysteme regelmäßig geprüft und zertifiziert werden müssen. Dies soll die Steuerhinterziehung mit verfälschten Kassenabrechnungen deutlich erschweren. Der Z-Bon hilft dabei nicht nur den Prüfern des Finanzamts, sondern letztlich auch Ihnen. Die übertragung der Tagesumsätze ins Kassenbuch wird dadurch erheblich erleichtert. Fehlen Bons oder sind diese fehlerhaft, muss der Prüfer im Fall der Fälle die Bareinnahmen des Tages abschätzen und diese mit den sogenannten Hinzuschätzungen um Bezahlung bitten. Die gebrauchte Kassen Höhe liegt hierbei im Ermessen des Prüfers und kann für Sie empfindlich hoch ausfallen. Allein deshalb werden Z-Bons und im Umkehrschluss auch Bonrollen von hier an ein essenzieller Bestandteil einer ordentlichen Kassenführung bleiben.