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Institut für Rechtswissenschaft und Rechtspraxis der Universität St. Gallen Tagungsthema: " Das neue Fusionsgesetz " (Kongresshaus Zürich) Mittwoch, 9. Oktober 2002. " Umwandlung und Vermögensübertragung - Blicke zurück und nach vorne ". von Peter V. Kunz PD Dr. iur., Fürsprecher, LL.M.
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Institut für Rechtswissenschaft und Rechtspraxis der Universität St. Gallen Tagungsthema: "Das neue Fusionsgesetz" (Kongresshaus Zürich) Mittwoch, 9. Oktober 2002 "Umwandlung und Vermögensübertragung - Blicke zurück und nach vorne" von Peter V. Kunz PD Dr. iur., Fürsprecher, LL.M. Privatdozent für Privat- und Wirtschaftsrecht an der Universität Bern Partner bei Beglinger Holenstein Rechtsanwälte, Zürich pkunz@beghol.ch
Zusammenzug: • Übersicht • A. Vorbemerkungen • B. Um was geht es eigentlich? • Allgemeiner Teil • A. Zu einigen "historischen" Aspekten • B. Ausgewählte Prinzipien des FusG • C. Erwartete Kontroversen der Zukunft • Besonderer Teil • A. Zur Umwandlung • B. Zur Vermögensübertragung • IV. Schlussbemerkungen
I. ÜBERSICHT A. Vorbemerkungen * Stiefkinder des "Umstrukturierungsrechts" "J'accuse" ... * Art. 53 - Art. 77 FusG-E (4. und 5. Kapitel) etc. total: 25 Artikel Verweisungen * Ausserachtlassen der steuerrechtlichen Aspekte
I. ÜBERSICHT B. Um was geht es eigentlich? * Legaldefinition der Umwandlung (Art. 53): "Eine Gesellschaft kann ihre Rechtsform ändern (Umwandlung). Ihre Rechtsverhältnisse werden dadurch nicht verändert". Rechtsformändernde Umwandlung übertragende Umwandlung * Legaldefinition der Vermögensübertragung (Art. 69 Abs. 1): "Im Handelsregister eingetragene Gesellschaften und im Handelsregister eingetragene Einzelfirmen können ihr Vermögen oder Teile davon mit Aktiven und Passiven auf andere Rechtsträger des Privatrechts übertragen". Rechtsübergang "uno actu" ( Art. 181 OR)
II. Allgemeiner Teil A. Zu einigen "historischen" Aspekten * Vorentwurf vom November 1997: Regelung zur Vermögensübertragung fehlend Umwandlung: Vorentwurf = FusG-E * Botschaft vom Juni 2000: Vermögensübertragung "ersetzt" Spaltungs-Variante der Ausgliederung * Ständerat im März 2001: umstritten: Vermögensübertragung/Grundstücke
II. Allgemeiner Teil B. Ausgewählte Prinzipien des FusG * Prinzip I: "Publizität" und "Klagen" - Ausbau Publizität: Einsicht und HR bei Umwandlung; keine Unterlagen bei Vermögensübertragung Klagen: drei Klagen bei Umwandlung, "höchstens" zwei Klagen bei Vermögensübertragung * Prinzip II: "Kontinuität der Mitgliedschaft" Kontinuität gewährleistet bei Umwandlung, überhaupt kein Thema bei Vermögensübertragung
II. Allgemeiner Teil B. Ausgewählte Prinzipien des FusG * Prinzip III: "Verbot der Mehrbelastung" Umwandlung: Publizität im Umwandlungsbericht; "Vetorecht" (z.B. AG/GmbH) Vermögensübertragung: kein Thema
II. Allgemeiner Teil C. Erwartete Kontroversen der Zukunft * Verweisungen v. "Kochbuch" * Klagen Auswahl bei drei Klagen? Analogie des Aktienrechts bei Verantwortlichkeitsklage? Verhältnis fusionsrechtliche/aktienrechtliche Anfechtungsklagen? * Inventar bei der Vermögensübertragung - "Sammelposten"? Detaillierungsgrad des Inventars?
III. Besonderer Teil A. Zur Umwandlung 1. Blick zurück * Aktienrecht: unechte Privatisierungen: Art. 762 f. OR Verstaatlichungen: Art. 751 OR * GmbH-Recht: Art. 824 ff. OR (übertragende Umwandlung) * Bankenrecht: Genossenschaftsbank: AG/Kommandit-AG (Art. 14 BankG)
III. Besonderer Teil A. Zur Umwandlung 2. Blicke nach vorne - ausgewählte Themen
a) Zulässige Umwandlungen: Kapitalgesellschaft Kommandit-gesellschaft Kollektiv-gesellschaft Genossen-schaft Verein(HR)
III. Besonderer Teil A. Zur Umwandlung 2) Blicke nach vorne - ausgewählte Themen b) Wahrung der Anteils- und Mitgliedschaftsrechte: "Rechtskleidwechsel", deshalb kein "echtes" Problem Rechte und Pflichten bestimmen sich nach dem System der umgewandelten Gesellschaft ("Ziel") c) Gründung und Zwischenbilanz: keine Neugründung, aber "Gründungsvorschriften" (z.B. Liberierungsvorschriften, Firmenrecht) Zwischenbilanz wegen möglichen "Abgeltungs"- Fragen
III. Besonderer Teil A. Zur Umwandlung 2. Blicke nach vorne - ausgewählte Themen d) Schritte der Umwandlung: "Drei-Gestirn": Umwandlungsplan + Umwandlungsbericht + Prüfungsbericht GV-Beschluss: Quoren (teils "Vetorecht") Eintragung im Handelsregister (konstitutiv) e) Arbeitnehmer- und sonstiger Gläubigerschutz: Referat von Prof. Urs Bertschinger
III. Besonderer Teil A. Zur Umwandlung 2. Blicke nach vorne - ausgewählte Themen f) Klagemöglichkeiten: * Verantwortlichkeitsklage: Problematik der "Rechtsnatur" bzw. der zulässigen Einreden Problematik der Kostenverteilungs- Regelung gemäss Art. 756 Abs. 2 OR
III. Besonderer Teil A. Zur Umwandlung 2. Blicke nach vorne - ausgewählte Themen f) Klagemöglichkeiten: * Anfechtungsklage: Verletzung des Fusionsrechts als Rügegrund Verhältnis fusionsrechtliche/aktienrechtliche Anfechtungsklagen * Klage auf Angemessenheitskontrolle: Leistungsklage, die Rechtswirksamkeit des Beschlusses nicht hindert
III. Besonderer Teil B. Zur Vermögensübertragung 1. Blick zurück Unterschied zu Art. 181 OR 2. Blicke nach vorne - ausgewählte Themen a) Und noch einmal: Übertragung der Gegenstände "uno actu", konstitutiver HR-Eintrag Massgeblichkeit des Inventars, Notwendigkeit eines Aktivenüberschusses Auffangtatbestand zugunsten des übertragenden Rechtsträgers
III. Besonderer Teil B. Zur Vermögensübertragung 2. Blicke nach vorne - ausgewählte Themen b) Schritte der Vermögensübertragung: Übertragungsvertrag/schriftlich nicht notwendigerweise GV-Beschluss; aber allenfalls bei AG eine GV-Kompetenz wegen Statutenänderung (Zweck etc.) oder Liquidation HR-Eintragung
III. Besonderer Teil B. Zur Vermögensübertragung 2. Blicke nach vorne - ausgewählte Themen c) Information der Gesellschafter: erhöhte Transparenz Anwendbarkeit des Gesellschaftsrechts d) Arbeitnehmer- und sonstiger Gläubigerschutz: Referat von Prof. Urs Bertschinger
III. Besonderer Teil B. Zur Vermögensübertragung 2. Blicke nach vorne - ausgewählte Themen e)Klagemöglichkeiten: * Verantwortlichkeitsklage: JA Themen: "Rechtsnatur" bzw. Einreden sowie Kosten-Verteilung
III. Besonderer Teil B. Zur Vermögensübertragung 2. Blicke nach vorne - ausgewählte Themen e)Klagemöglichkeiten: * Anfechtungsklage: JA (Textunklarheit) * Klage auf Angemessenheitskontrolle: NEIN
IV. Schlussbemerkungen 1. Umwandlungen und Vermögensübertragungen im FusG: Ergänzung und Komplettierung des neuen "Umstrukturierungsrechts" Kompatibilität mit ausländischen Rechtsordnungen 2. Umwandlung: neues Rechtsinstitut rechtsformändernde Umwandlung (sog. "Rechtskleidwechsel")
IV. Schlussbemerkungen 3. Vermögensübertragung: neues Institut offene Themen: Detaillierungsgrad des Inventars; Behandlung von Grundstücken (NR) 4. Was ist für die Praxis zu erwarten? Umwandlung: z.B. (i) GmbH/AG sowie (ii) Kollektiv- bzw. Kommanditgesellschaft zu Kapitalgesellschaft Vermögensübertragung:"Auffangtatbestand" für viel "Mögliches und Unmögliches"
Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Peter V. Kunz Beglinger Holenstein Rechtsanwälte Utoquai 29/31, 8008 Zurich Tel: ++41 (0)1 257 20 00 Telefax: ++41 (0)1 251 84 09 pkunz@beghol.ch