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Institut für Rechtswissenschaft und Rechtspraxis der Universität St. Gallen

Institut für Rechtswissenschaft und Rechtspraxis der Universität St. Gallen Tagungsthema: " Das neue Fusionsgesetz " (Kongresshaus Zürich) Mittwoch, 9. Oktober 2002. " Umwandlung und Vermögensübertragung - Blicke zurück und nach vorne ". von Peter V. Kunz PD Dr. iur., Fürsprecher, LL.M.

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  1. Institut für Rechtswissenschaft und Rechtspraxis der Universität St. Gallen Tagungsthema: "Das neue Fusionsgesetz" (Kongresshaus Zürich) Mittwoch, 9. Oktober 2002 "Umwandlung und Vermögensübertragung - Blicke zurück und nach vorne" von Peter V. Kunz PD Dr. iur., Fürsprecher, LL.M. Privatdozent für Privat- und Wirtschaftsrecht an der Universität Bern Partner bei Beglinger Holenstein Rechtsanwälte, Zürich pkunz@beghol.ch

  2. Zusammenzug: • Übersicht • A. Vorbemerkungen • B. Um was geht es eigentlich? • Allgemeiner Teil • A. Zu einigen "historischen" Aspekten • B. Ausgewählte Prinzipien des FusG • C. Erwartete Kontroversen der Zukunft • Besonderer Teil • A. Zur Umwandlung • B. Zur Vermögensübertragung • IV. Schlussbemerkungen

  3. I. ÜBERSICHT A. Vorbemerkungen * Stiefkinder des "Umstrukturierungsrechts" "J'accuse" ... * Art. 53 - Art. 77 FusG-E (4. und 5. Kapitel) etc. total: 25 Artikel Verweisungen * Ausserachtlassen der steuerrechtlichen Aspekte

  4. I. ÜBERSICHT B. Um was geht es eigentlich? * Legaldefinition der Umwandlung (Art. 53): "Eine Gesellschaft kann ihre Rechtsform ändern (Umwandlung). Ihre Rechtsverhältnisse werden dadurch nicht verändert". Rechtsformändernde Umwandlung  übertragende Umwandlung * Legaldefinition der Vermögensübertragung (Art. 69 Abs. 1): "Im Handelsregister eingetragene Gesellschaften und im Handelsregister eingetragene Einzelfirmen können ihr Vermögen oder Teile davon mit Aktiven und Passiven auf andere Rechtsträger des Privatrechts übertragen". Rechtsübergang "uno actu" ( Art. 181 OR)

  5. II. Allgemeiner Teil A. Zu einigen "historischen" Aspekten * Vorentwurf vom November 1997:  Regelung zur Vermögensübertragung fehlend  Umwandlung: Vorentwurf = FusG-E * Botschaft vom Juni 2000:  Vermögensübertragung "ersetzt" Spaltungs-Variante der Ausgliederung * Ständerat im März 2001:  umstritten: Vermögensübertragung/Grundstücke

  6. II. Allgemeiner Teil B. Ausgewählte Prinzipien des FusG * Prinzip I: "Publizität" und "Klagen" - Ausbau  Publizität: Einsicht und HR bei Umwandlung; keine Unterlagen bei Vermögensübertragung  Klagen: drei Klagen bei Umwandlung, "höchstens" zwei Klagen bei Vermögensübertragung * Prinzip II: "Kontinuität der Mitgliedschaft"  Kontinuität gewährleistet bei Umwandlung, überhaupt kein Thema bei Vermögensübertragung

  7. II. Allgemeiner Teil B. Ausgewählte Prinzipien des FusG * Prinzip III: "Verbot der Mehrbelastung"  Umwandlung: Publizität im Umwandlungsbericht; "Vetorecht" (z.B. AG/GmbH)  Vermögensübertragung: kein Thema

  8. II. Allgemeiner Teil C. Erwartete Kontroversen der Zukunft * Verweisungen v. "Kochbuch" * Klagen  Auswahl bei drei Klagen?  Analogie des Aktienrechts bei Verantwortlichkeitsklage?  Verhältnis fusionsrechtliche/aktienrechtliche Anfechtungsklagen? * Inventar bei der Vermögensübertragung - "Sammelposten"?  Detaillierungsgrad des Inventars?

  9. III. Besonderer Teil A. Zur Umwandlung 1. Blick zurück * Aktienrecht:  unechte Privatisierungen: Art. 762 f. OR  Verstaatlichungen: Art. 751 OR * GmbH-Recht:  Art. 824 ff. OR (übertragende Umwandlung) * Bankenrecht:  Genossenschaftsbank: AG/Kommandit-AG (Art. 14 BankG)

  10. III. Besonderer Teil A. Zur Umwandlung 2. Blicke nach vorne - ausgewählte Themen

  11. a) Zulässige Umwandlungen: Kapitalgesellschaft Kommandit-gesellschaft Kollektiv-gesellschaft Genossen-schaft Verein(HR)

  12. III. Besonderer Teil A. Zur Umwandlung 2) Blicke nach vorne - ausgewählte Themen b) Wahrung der Anteils- und Mitgliedschaftsrechte:  "Rechtskleidwechsel", deshalb kein "echtes" Problem  Rechte und Pflichten bestimmen sich nach dem System der umgewandelten Gesellschaft ("Ziel") c) Gründung und Zwischenbilanz:  keine Neugründung, aber "Gründungsvorschriften" (z.B. Liberierungsvorschriften, Firmenrecht)  Zwischenbilanz wegen möglichen "Abgeltungs"- Fragen

  13. III. Besonderer Teil A. Zur Umwandlung 2. Blicke nach vorne - ausgewählte Themen d) Schritte der Umwandlung:  "Drei-Gestirn": Umwandlungsplan + Umwandlungsbericht + Prüfungsbericht  GV-Beschluss: Quoren (teils "Vetorecht")  Eintragung im Handelsregister (konstitutiv) e) Arbeitnehmer- und sonstiger Gläubigerschutz:  Referat von Prof. Urs Bertschinger

  14. III. Besonderer Teil A. Zur Umwandlung 2. Blicke nach vorne - ausgewählte Themen f) Klagemöglichkeiten: * Verantwortlichkeitsklage:  Problematik der "Rechtsnatur" bzw. der zulässigen Einreden  Problematik der Kostenverteilungs- Regelung gemäss Art. 756 Abs. 2 OR

  15. III. Besonderer Teil A. Zur Umwandlung 2. Blicke nach vorne - ausgewählte Themen f) Klagemöglichkeiten: * Anfechtungsklage:  Verletzung des Fusionsrechts als Rügegrund  Verhältnis fusionsrechtliche/aktienrechtliche Anfechtungsklagen * Klage auf Angemessenheitskontrolle:  Leistungsklage, die Rechtswirksamkeit des Beschlusses nicht hindert

  16. III. Besonderer Teil B. Zur Vermögensübertragung 1. Blick zurück  Unterschied zu Art. 181 OR 2. Blicke nach vorne - ausgewählte Themen a) Und noch einmal:  Übertragung der Gegenstände "uno actu", konstitutiver HR-Eintrag  Massgeblichkeit des Inventars, Notwendigkeit eines Aktivenüberschusses  Auffangtatbestand zugunsten des übertragenden Rechtsträgers

  17. III. Besonderer Teil B. Zur Vermögensübertragung 2. Blicke nach vorne - ausgewählte Themen b) Schritte der Vermögensübertragung:  Übertragungsvertrag/schriftlich  nicht notwendigerweise GV-Beschluss; aber allenfalls bei AG eine GV-Kompetenz wegen Statutenänderung (Zweck etc.) oder Liquidation  HR-Eintragung

  18. III. Besonderer Teil B. Zur Vermögensübertragung 2. Blicke nach vorne - ausgewählte Themen c) Information der Gesellschafter:  erhöhte Transparenz  Anwendbarkeit des Gesellschaftsrechts d) Arbeitnehmer- und sonstiger Gläubigerschutz:  Referat von Prof. Urs Bertschinger

  19. III. Besonderer Teil B. Zur Vermögensübertragung 2. Blicke nach vorne - ausgewählte Themen e)Klagemöglichkeiten: * Verantwortlichkeitsklage:  JA  Themen: "Rechtsnatur" bzw. Einreden sowie Kosten-Verteilung

  20. III. Besonderer Teil B. Zur Vermögensübertragung 2. Blicke nach vorne - ausgewählte Themen e)Klagemöglichkeiten: * Anfechtungsklage:  JA  (Textunklarheit) * Klage auf Angemessenheitskontrolle:  NEIN

  21. IV. Schlussbemerkungen 1. Umwandlungen und Vermögensübertragungen im FusG:  Ergänzung und Komplettierung des neuen "Umstrukturierungsrechts"  Kompatibilität mit ausländischen Rechtsordnungen 2. Umwandlung:  neues Rechtsinstitut  rechtsformändernde Umwandlung (sog. "Rechtskleidwechsel")

  22. IV. Schlussbemerkungen 3. Vermögensübertragung:  neues Institut  offene Themen: Detaillierungsgrad des Inventars; Behandlung von Grundstücken (NR) 4. Was ist für die Praxis zu erwarten?  Umwandlung: z.B. (i) GmbH/AG sowie (ii) Kollektiv- bzw. Kommanditgesellschaft zu Kapitalgesellschaft  Vermögensübertragung:"Auffangtatbestand" für viel "Mögliches und Unmögliches"

  23. Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Peter V. Kunz Beglinger Holenstein Rechtsanwälte Utoquai 29/31, 8008 Zurich Tel: ++41 (0)1 257 20 00 Telefax: ++41 (0)1 251 84 09 pkunz@beghol.ch

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