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PSI aus Sicht der Content-Wirtschaft

PSI aus Sicht der Content-Wirtschaft. Dipl.-Ing. Dieter Zoubek Sprecher der E-Government Experts-Group Berufsgruppenobmann Telekommunikations-Dienstleister Fachverband Unternehmensberatung und Informations- technologie der Wirtschaftskammer Österreich. Organisation.

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PSI aus Sicht der Content-Wirtschaft

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Presentation Transcript


  1. PSI aus Sicht der Content-Wirtschaft Dipl.-Ing. Dieter ZoubekSprecher der E-Government Experts-Group Berufsgruppenobmann Telekommunikations-Dienstleister Fachverband Unternehmensberatung und Informations- technologie der Wirtschaftskammer Österreich

  2. Organisation Der Fachverband Unternehmensberatung & IT der WKÖ ist die gesetzliche Interessensvertretung der österreichischen Consulting- und IT-Branche Mitgliederzahl: Etwa 39.000. Struktur: Überwiegend KMU

  3. Vorgedanken • Öffentliche Daten sind ein wesentlicher Wachstumsfaktor für die europäische Wirtschaft. • Im Unterschied zum US-Wirtschaftsraum bestehen in der Gemeinschaft Barrieren, welche die Entfaltung dieses Wirtschaftskatalysators hemmen. • Ziel der Richtlinie war, Barrieren zu entfernen und „Public Sector Information“ zum Vorteil der Wirtschaft verbessert heranzuziehen.

  4. Ziele der Richtlinie_1 Erwägungsgrund 3: Digitale Inhalte spielen bei dieser Entwicklung 1) eine wichtige Rolle. Im Bereich der Inhaltsproduktion wurden in den letzten Jahren und werden auch weiterhin rasch Arbeitsplätze geschaffen. Die meisten dieser Arbeitsplätze entstehen in kleinen aufstrebenden Unternehmen. 1) hin zu einer Informations- und Wissensgesellschaft

  5. Ziele der Richtlinie_2 Erwägungsgrund 5: .. Hauptziele der Errichtung eines Binnenmarkts ist die Schaffung von Bedingungen zur Förderung der Entwicklung gemeinschaftsweiter Dienstleistungen. .. Umfassendere Möglichkeiten für die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors sollten u. a. die europäischen Unternehmen in die Lage versetzen, deren Potenzial zu nutzen, und zu Wirtschaftswachstum und zur Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen.

  6. Ziele der Richtlinie_3 Erwägungsgrund 8: Für die Bedingungen der Weiterverwendung von Dokumenten des öffentlichen Sektors ist ein allgemeiner Rahmen erforderlich, um zu gewährleisten, dass die Bedingungen für die Weiterverwendung solcher Informationen gerecht, angemessen und nichtdiskriminierend sind. Öffentliche Stellen erheben, erstellen, reproduzieren und verbreiten Dokumente, um ihren öffentlichen Auftrag zu erfüllen. Die Nutzung dieser Dokumente aus anderen Gründen stellt eine Weiterverwendung dar. Die Mitgliedstaaten können mit ihren Maßnahmen über die in dieser Richtlinie festgelegten Mindeststandards hinausgehen und eine umfassendere Weiterverwendung gestatten.

  7. Ziele der Richtlinie_4 Erwägungsgrund 25: Da die Ziele der beabsichtigten Maßnahme, nämlich die Erleichterung der Erstellung gemeinschaftsweiter Informationsprodukte und -dienste anhand von Dokumenten des öffentlichen Sektors, die Förderung einer effektiven grenzüberschreitenden Nutzung von Dokumenten des öffentlichen Sektors durch Privatunternehmen zur Entwicklung von Mehrwert-Informationsprodukten und- diensten sowie die Beschränkung von Wettbewerbsverzerrungen auf dem Gemeinschaftsmarkt, …

  8. Beurteilung • PSI ist ein Instrument der Wirtschaftsförderung • Betont werden Förderungsaspekte für die Kontent-Wirtschaft (EG 3, 5, 8, 25) • Beziehende Wirtschaft soll (ohne nähere Hinweise) gefördert werden (EG 5). • Nicht geregelt werden: Belange der öffentlichen Wirtschaft, Belange der Bürger. • Zugangsaspekte werden ausgeklammert

  9. Erfordernisse in der Umsetzung • Förderung der Kontent-Wirtschaft kann nur erfolgen, wenn Absatzchancen gehoben werden • Um die Kontent-Wirtschaft einzubeziehen, muss sie Glied der “Absatzkette” werden • Öffentliche Stellen generieren Daten, geben sie an die Kontent-Wirtschaft weiter. • Diese verwertet sie am Markt – mit oder ohne Veredelung • Die PSI-RL äußert sich nur indirekt zu Anreicherungs-aspekten, schreibt Anreicherung durch die Verwerter aber nicht als Bedingung fest.

  10. Technisch-Organisatorisches • Interoperabilität ist ein Erfolgskriterium(Wildwuchs bei den Datenformaten und der Zugangslogik zu den Dokumenten) • Meta-Register ist dringend erforderlich.Artikel 9: Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass praktische Vorkehrungen getroffen werden, die die Suche nach den zur Weiterverwendung verfügbaren Dokumenten erleichtern, wie vorzugsweise online verfügbare Bestandslisten der wichtigsten Dokumente und Internet-Portale, ..

  11. Absatzüberlegungen • Die Kontent-Wirtschaft kann Daten nur dann erfolgreich am Markt verwerten, wenn faire Rahmenbedingungen gegenüber anderen Absatzkanälen bestehen (Preis, Leistung, ..) • Wenn andere Anbieter am Markt (z.B. öffentliche Stellen) Daten günstiger abgeben, kann Markterfolg für die Kontent-Wirtschaft nicht eintreten.

  12. Abgabe an Bürger • Häufig wird gewünscht, Daten öffentlicher Stellen an Bürger zu niedrigeren Konditonen abzugeben, als an Lizenznehmer aus der Kontent-Wirtschaft (mit oder ohne gesetzlichen Auftrag) • Gratisabgabe an Bürger behindert Chancen auf Wirtschaftswachstum bzw. den Leitgedanken zur Schaffung von Arbeitsplätzen (Erwägungsgrund 5).

  13. Gebührenaspekte • Bisher einer der größten Diskussionspunkte, auch in Österreich • Allerdings nur so lange, als die Kontent-Wirtschaft im Mitbewerb mit der Gratisabgabe durch öffentliche Stellen steht. • Wo keine Gratisabgabe stattfindet, tritt die Frage der absoluten Gebührenhöhe in den Hintergrund.

  14. Völlig kostenlose Abgabe • Eine völlig kostenlose Abgabe von PSI-Daten sowohl an Bürger als auch die Kontent-Wirtschaft würde an einer Förderung der verwertenden Wirtschaft vorbeigehen 1) • Die Kontent-Wirtschaft wird nur dann gefördert, wenn ihre Absatzpreise (nicht deren Einkaufspreise!) nicht durch Gratisabgaben unterboten werden. 1) Damit würde die beziehende Wirtschaft gefördert, deren Förderung ist allerdings durch PSI nicht direkt beabsichtigt

  15. Zusammenfassung Die Kontent-Wirtschaft kann nur gefördert werden, wenn • Abgabe entweder ausschließlich über Lizenznehmer erfolgt oder • Lizenznehmer in den Konditionen gegenüber Nicht-Lizenznehmern begünstigt werden (z.B. Staffelrabatte). • Partnerorientierte und absatzfreundliche Vertriebspolitik

  16. Ende • Danke für Ihre Aufmerksamkeit! • Dipl.Ing. Dieter Zoubek • E-Mail sprecher@egov-experts.at

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