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Übernahme ausgewählter Tätigkeiten aus dem ärztlichen Bereich durch das Pflegepersonal

Übernahme ausgewählter Tätigkeiten aus dem ärztlichen Bereich durch das Pflegepersonal. Personalversammlung 5. Dezember 2007. Tagesordnung. Einführung in das Thema Simon Brandmaier, Personalratsvorsitzender Iris Meyenburg-Altwarg, Pflegedienstleitung Vorstellung des Projektverlaufs

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Übernahme ausgewählter Tätigkeiten aus dem ärztlichen Bereich durch das Pflegepersonal

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Presentation Transcript


  1. Übernahme ausgewählter Tätigkeiten aus dem ärztlichen Bereich durch das Pflegepersonal Personalversammlung 5. Dezember 2007 Der Personalrat

  2. Tagesordnung • Einführung in das Thema Simon Brandmaier, Personalratsvorsitzender Iris Meyenburg-Altwarg, Pflegedienstleitung • Vorstellung des Projektverlaufs Bärbel Sturm, Projektleitung • Vorstellung der Dienstvereinbarung Frank Burgey, Personalrat • Diskussion • Verschiedenes Der Personalrat

  3. Übersicht 1 • Präambel • § 1 Geltungsbereich • § 2 Umfang der Delegation • § 3 Abschließende Medikamentenliste • § 4 Schulungen und Befähigungsnachweis • § 5 Freiwilligkeit • § 6 Arbeits- und Gesundheitsschutz • § 7 Haftung / Rechtsbeistand Der Personalrat

  4. Übersicht 2 • § 8 Dokumentation • § 9 Meldepflicht von Zwischenfällen und Verstößen • § 10 Personalbedarf und Entlastung von anderen Aufgaben • § 11 Paritätische Schlichtungsstelle • § 12 Informationsrecht der Beschäftigten • § 13 Informationsrecht des Personalrats • § 14 Evaluation • § 15 In-Kraft-Treten, Kündigung Der Personalrat

  5. Übersicht 3 • Anlage 1:Abschließende Aufzählung der Tätigkeiten • Anlage 2:Vordrucke • Anlage 3:Abschließende Medikamentenliste (Positivliste) • Anlage 4:Schulungskonzept Der Personalrat

  6. Präambel • Verbesserung ... • von Arbeitsabläufen • der Wirtschaftlichkeit • der Versorgungsqualität • Voraussetzungen ... • genau definierte Bedingungen erforderlich • nur im rechtlich Rahmen möglich • adäquater Ausgleich notwendig Der Personalrat

  7. § 1 Geltungsbereich • Gesundheits- und (Kinder-) Krankenpfleger/innen, Hebammen / Geburtshelfer, Altenpfleger/innen • Medizinische Fachangestellte • Blutabnahme erlaubt • keine Medikamente intravenös • KR-Schüler/innen • Übernahme nur in unmittelbarer Anwesenheit von ärztlichem oder pflegerischem Personal Der Personalrat

  8. § 1 Geltungsbereich • Klinisch tätige Ärztinnen / Ärzte • Teilnahme an Schulung • Schriftliche Ermächtigung durch Arzt / Ärztin • Freiwillige Übernahme der Tätigkeiten Der Personalrat

  9. § 2 Umfang der Delegation • Abschließende Aufzählung der Tätigkeiten • Venöse Blutentnahmen (auch ohne bestehenden Zugang) • i.v.-Injektionen (bei bestehendem Zugang und nach Maßgabe der gültigen Positivliste) • Anlegen von Kurz-, Einmal- und Dauerinfusionen (bei bestehendem Zugang und nach Maßgabe der gültigen Positivliste) • Abschließende Medikamentenliste (Positivliste) Der Personalrat

  10. § 2 Umfang der Delegation • Patienten-Einwilligung liegt vor • Arzt / Ärztin hat Anordnungsverantwortung • Pflegeperson hat Durchführungsverantwortung • Allgemeine Überwachungs- und Beaufsichtigungspflicht des Arztes / der Ärztin gegenüber dem Pflegepersonal bleibt unberührt • Ablehnungspflicht bei mangelnder Routine oder bei erhöhtem Risiko für den Patienten Der Personalrat

  11. § 3 Abschließende Medikamentenliste • Die Medikamentenliste beinhaltet • Wirkstoff(e) des Medikaments • Formulierung des Medikaments • Applikationshinweise (Bolus / Infusion / Dosier- bzw. Infusionspumpe, Erstgabe durch Arzt etc.) • Besondere Hinweise (z. B. über sich ausschließende Beimischungen etc.) • Aktualisierung durch eine Fach-Arbeitsgruppe Der Personalrat

  12. § 4 Schulungen und Befähigungsnachweis • Das Konzept umfasst • Inhalte, Ziele und Dauer der einzelnen Module • Anforderungsprofil für die Lehrkräfte • Regelungen über Fehlzeiten und Prüfungen • Ausnahmen von der Teilnahmepflicht • Schulungen sind obligatorisch und werden vollständig als Arbeitszeit gewertet • Befähigungsnachweis nach erfolgreicher Schulung, kann wieder entzogen werden Der Personalrat

  13. § 5 Freiwilligkeit • Ergänzungsvereinbarung zum Arbeitsvertrag (bereits beschäftigte Mitarbeiter/innen) • Einvernehmlich im Arbeitsvertrag (neue Mitarbeiter/innen) • Kündigung ohne Begründung möglich • Benachteiligungsverbot bei Nichtübernahme oder Kündigung der Ergänzungsvereinbarung Der Personalrat

  14. § 6 Arbeits- und Gesundheitsschutz • Verwendung von Systemen zur Vor- und Nachbereitung sowie Durchführung von Blutentnahmen, Injektionen oder Infusionen mit geringem Gefährdungspotential • Hoher Stellenwert in der Schulung • Berücksichtigung bei der Evaluation Der Personalrat

  15. § 7 Haftung / Rechtsbeistand • Kostenlose Haftpflichtversicherung über die MHH • Versicherung auch bei grober Fahrlässigkeit • Entbindet nicht von der Sorgfaltspflicht und der Durchführungsverantwortung • Juristischer Beistand über die Versicherung, wenn Beschäftigter direkt juristisch belangt wird(Betriebshaftpflicht- und Strafrechtsschutzversicherung) Der Personalrat

  16. § 8 Dokumentation • Schriftliche Anordnung durch Arzt / Ärztin • Telefonische Anordnungen durch Arzt / Ärztin sind unverzüglich schriftlich nachzuholen • Ärztliche Standards sind einzuhalten • Ständig aktualisierte Dokumentation im Arbeitsbereich und in der Personalakte Der Personalrat

  17. § 9 Meldepflicht von Zwischenfällen / Verstößen • Schulung und Nutzung der anonymen Meldungen von Beinahe-Zwischenfällen (Incident Reporting) • Meldung von Zwischenfällen und Verstößen zusätzlich an die Paritätische Schlichtungsstelle • Berücksichtigung bei der Evaluation Der Personalrat

  18. § 10 Personalbedarf und Aufgabenentlastung • Personeller Soll- / Ist-Stand jeder Station als Ausgangswert • Ermittlung des zusätzlichen zeitlichen bzw. personellen Aufwands • Transparentes Verfahren bei der Berechnung • Kompensation des zusätzlichen Aufwands durch • Anpassung des Budgets • Aufgabenverlagerung Der Personalrat

  19. § 11 Paritätische Schlichtungsstelle • Je 2 Vertreter/innen von Dienststelle und PR • Begleitung der Umsetzung der Dienstvereinbarung • Stichproben sind möglich • Bearbeitung von Meinungsverschiedenheiten • Konsens, falls nicht möglich Nichteinigungsverfahren Der Personalrat

  20. § 12 Informationsrecht der Beschäftigten • Informationsveranstaltungen zur Dienstvereinbarung vor der Einführung • Anspruch auf umfassende Information und Beratung • Aushändigen dieser Dienstvereinbarung Der Personalrat

  21. § 13 Informationsrecht des Personalrats • PR kann externe Sachverständige beauftragen • PR wird informiert … • wer einen Befähigungsnachweis erhalten hat • wer die Ergänzungsvereinbarung nicht abgeschlossen hat • wem der Befähigungsnachweis auf Dauer oder vorübergehend entzogen bzw. verweigert wurde und aus welchen Gründen • wer eine Ergänzungsvereinbarung kündigt Der Personalrat

  22. § 14 Evaluation • Umsetzung wird per Fragebogen evaluiert • Erforderliche Rücklaufquote 67 Prozent • 1. Evaluation nach 6 – 12 Monaten • 2. Evaluation nach weiteren 12 Monaten • 3. Evaluation nach weiteren 36 Monaten • Die Ergebnisse sind den jeweiligen Bereichen bekannt zu geben Der Personalrat

  23. § 15 In-Kraft-Treten, Kündigung • Änderung der delegierbaren Tätigkeiten nur einvernehmlich, sonst Nichteinigungsverfahren • Keine Nachwirkung bei einer Kündigung vor Ablauf von drei Jahren • Sind entsprechende arbeitsvertragliche Ergänzungen dann unwirksam? • Müssen die delegierten Tätigkeiten nicht mehr ausgeübt werden? • Nachwirkung bei späterer Kündigung Der Personalrat

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