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GHS Global H armonized System. Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals. FLT 1 - 2012 – Baier - Ahamer - Schmaus. Gliederung. Allgemeiner Überblick Grundlagen GHS-Verordnung Neue Elemente der Kennzeichnung Gefahrenklassen – Piktogramme
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GHSGlobal Harmonized System GloballyHarmonized System ofClassificationandLabellingof Chemicals FLT 1 - 2012 – Baier - Ahamer - Schmaus
Gliederung • Allgemeiner Überblick • Grundlagen GHS-Verordnung • Neue Elemente der Kennzeichnung • Gefahrenklassen – Piktogramme • Einstufung, Zubereitung und Übertragung • Auswirkung der GHS-Verordnung
Allgemeiner Überblick Julia Baier
Historie • 1992 – erste Thematisierung in der UN-Konferenz in Rio de Janeiro • Folge: Auftrag zur Entwicklung demGlobal HarmonizedSystem (GHS-Verordnung) • 2005 – 1. Vorlage der GHS-Verordnung • 2009 – Einführung der GHS-Verordnung
Übergangszeiten 20. Januar 2009 01. Dezember 2010 01. Juni 2015 Sicherheitsdatenblatt UND UND Verpackung STOFFE ODER Sicherheitsdatenblatt
Übergangszeiten 20. Januar 2009 01. Juni 2015 UND Sicherheitsdatenblatt Verpackung GEMISCHE ODER Sicherheitsdatenblatt
Motive von GHS • Zunehmender weltweiter Handel • Unterschiedliche Handhabung gleicher Produkte in verschiedenen Ländern • Global gleicher Sicherheitsstandart • Vorschriften für Transport und Tätigkeiten verschiedener Stoffe sind zu unterschiedlich
Ziele der GHS • globale einheitliche Kennzeichen • Erleichterung des Internationalen Handels (Länder ohne anerkannte Chemikaliensicherheit) • Weltweiter Schutz der menschlichen Gesundheit und Umwelt • Mehrfachprüfung von Tierversuchen vermeiden
GRUNDLAGENGHS-Verordnung Julia Baier
GefStoffV – GHS Verordnung • GefStoffV = VerordnungRichtlinie 67/548/EWG • GHS = GloballyHarmonized System ofClassificationandLabellingofChemicalsgültig seit Januar 2009
Gefährlichkeitsmerkmale • 16 Gefährdungsmerkmale • Bezeichnung der besonderen Gefahren (R – Sätze) • Sicherheitsratschläge (S – Sätze) • Gefahrensymbole • Gefahrenbezeichnung • R – Sätze • S - Sätze GHS-Verordnung • 28 Gefahrenklassen • Gefahrenhinweise (H – Sätze) • Sicherheitshinweise (P - Sätze) • Piktogramme • Signal Words • Hazard Statement • Precoutionary Statements GefStoffV
Neue Elemente der Kennzeichnung Julia Baier
zwei Signalwörter Gefahr / Danger Warnung / Warning • Kennzeichnung zzgl. den Piktogrammen • Signalisiert die potenzielle Gefahr • Einstufung in zwei Kategorien Gefahr / Danger Warnung / Warning Gefahr/ Danger Warnung/ Warning
R-Sätze werden zu H-Sätzen R-SätzeRisikosätze H-SätzeHazard Statements • 68 Risikosätze • Bezeichnung der besonderen Gefahren • nicht untergliedert • 71 H-Sätze • Kennzeichnung in 3 Gruppen • H 2 xx – für physikalische Gefahren • H 3 xx – für Gesundheitsgefahren • H 4 xx – für Umweltgefahren
S-Sätze werden zu P-Sätzen S-SätzeSicherheitsratschläge P-SätzePrecautionaryStatmements • 64 Sicherheitsratschläge • Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und Zubereitungen gemäß §§ 4-6 GefStoffV • nicht untergliedert • 135 P-Sätze • Kennzeichnung in 5 Gruppen • P 1 xx – Allgemein • P 2 xx – Vorsorgemaßnahmen • P 3 xx – Empfehlungen • P 4 xx – Lagerhinweise • P 5 xx – Entsorgung
neue Ettiketierung H-Sätze Anzahl durch GHS-Verordnung vorgegeben Name und Produktidentifikatoren Piktogramme P-Sätze Präventions-Sätze, maximal 6 Stück Signalwort Lieferanteninformation Name, Anschrift, Telefon, ... Nennmenge Menge des Stoffs / Gemischs die in den Warenverkehr gebracht wird Quelle: „http://www.hugohaeffner.com“
Gefahrenklassen - Piktogramme Daniel Ahamer
Explosionsgefährlich – Explodierende Bombe • Erblindung • Abtrennung von Gliedmaßen • Tod • Entzündbar durch : Reibung, Schlag, Feuer oder andere Zündquellen • Chemische Reaktionsmittel, Sprengstoffe • Gebrauchsanweisungen und Warnhinweise beachten • Nicht in die nähe von Hitze oder Feuer bringen
Explosive Stoffe Selbstzersetzliche Stoffe /organische Peroxide Explosive Stoffe / Erzeugnisse mit Explosivstoff
Brandfördernd - Flamme über einem Kreis • Können mit anderen Stoffen oder Flüssigkeiten brandfördernd wirken • Entzündend wirkende Gase • Entzündend wirkende Flüssigkeiten • Entzündend wirkende Feststoffe • Beispiele : Salpetersäure, Aktivsauerstoff • Immer Vorschriftsmäßig verwenden und entsorgen
Entzündend (Oxidierend) wirkende Stoffe Gase Flüssig / Feststoffe
Hoch, Leichtentzündlich - Flamme • Nitroverdünnung • Spraydosen • Brennspiritus • Stichflammen • Schwerste Verbrennungen • Niemals in die nähe von Feuer bringen • Nie in neutrale Verpackung umfüllen • Gefahren- und Entsorgungshinweise beachten
Entzündbare Stoffe Gase Aerosole Flüssig / Feststoffe
Neue Kennzeichnung - Gasflasche • Auf allen Gasflaschen • Verdichtet, verflüssigt, gelöst • Ausströmen von Gasen • Bei entzündlichen Gasen Explosionsgefahr • Regelmäßig Leitungen und Verschluss prüfen • Vorschriftsmäßige Installation • Nie in die nähe von Feuer bringen
Ätzend - Ätzwirkung • Haut , Augen, Schleimhäute • Schwere Verätzungen • Tiefe Gewebezerstörung • Wird auch zur Kennzeichnung von „Korrosiv“ verwendet • Rostumwandler , Kalklöser • Jeden Haut- oder Augenkontakt vermeiden • Mit Handschuhen / Schutzbrille arbeiten • Menge sorgfältig dosieren
Ätzende Stoffe • Korrosiv Ätzend/Reizend
Sehr Giftig , Giftig - Totenkopf mit gekreuzten Knochen • Akut toxische mittel wie • Fleckenentferner • Mittel zur Schädlingsbekämpfung • Gesundheitsschädlich bis hinzu Lebensgefährlich • Durch Schlucken, Einatmen, direkter Hautkontakt • Augen oder Hautkontakt vermeiden • ggf. Schutzhandschuhe, Schutzkleidung oder Atemmaske • Behälter nach gebrauch fest verschließen
Akute Toxizität 3 Klassen oral – dermal – inhalativ gleiche Klassen, verschiedene H und P Sätze
Neue Kennzeichnung - Gesundheitsgefahr • Stoffe mit akuter oder verzögerter Gesundheitsgefahr (Krebserkrankung) • Manche Fußbodenreiniger • Reversible und Irreversible Schäden • Allergien, chronische Lungenleiden, • Keimzellen-Mutagenität • Krebserkrankung • Schutzausrüstung • Gefahrenhinweise streng beachten • Das Produkt nur für den angegebenen zweck verwenden
Gesundheitsgefärdende Stoffe CRM1 TO DO CRM2 CRM3
Neue Kennzeichnung - Ausrufezeichen • Meist in Verbindung mit anderen Piktogrammen • Um Akute Gefahr zu verstärken • Ozongefärdend
Ausrufezeichen Die Ozonschicht schädigend TO DO
Priorität der Gefahrensymbole H334 H315,319 H317,319
Umweltgefährlich – Umwelt • Benzin und Industrieölen • Chlor- Reinigern • Verdünnungs- und Lösungsmittel • Gewässergefärdung • Schadstoffe im Grundwasser • Fischsterben • Verdünnungsrest nie über die Kanalisation entsorgen • Öl nicht ins Erdreich gelangen lassen • 1l Öl verschmutzt 1000l Wasser
Gewässergefärdende Stoffe Akut chronisch
EinstufungskriterienZubereitung und Übertragung Matthias Schmaus
Grundprinzipiender Einstufung • Vorschlag der europäischen Kommission:Einstufung und Kennzeichnung nach GHS • GHS-Verordnung ist analog zum bestehenden System der Stoff- und der Zubereitungsrichtlinie • Einstufung von Stoffen durch harmonisierte Einstufung • Einstufung der übrig gebliebenen Stoffen und Gemische durch Selbsteinstufung
harmonisierte Einstufung • gemäß Art. 4 Abs. 3 der GHS-Verordnung • Die harmonisierte Stoffeinstufung ist in europäischen Union verbindlich • Legaleinstufung – Abweichungen von der vorgegebenen Einstufung von Stoffen
Selbsteinstufung • gemäß Art. 4 Abs. 1 der GHS-Verordnung • eigenverantwortliche Selbsteinstufung von nicht harmonisiert eingestuften Stoffen und Gemischen • Einstufung über die Anwendung von Übertragungsgrundsätzen (BridgingPrinciples) • Einstufung über die Inhaltsstoffe von Stoffen und Gemischen (Berechnung)
Vorgehensweise wenn nicht harmonisiert erfolgt Einstufung nach Anhang VIGHS-Verordnung Anhang I oder VIIGHS-Verordnung harmonisierte Einstufung Selbsteinstufung Einstufung des Stoffes geht ein in Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis zu berücksichtigen bei
BridgingPrinciples Übertragung der Einstufungen von getestenGemischen auf ähnlich zusammengesetzte Gemische
Verdünnung A B C Gemisch B ist weniger streng als Gemisch A eingestuft. Gemisch C erhält gleiche Einstufen wie Stoff A
Chargenvergleich Charge A Charge B Batching = Vergleich von Produktionschargen
(Auf-) Konzentrieren A = 40 % A = 60 % Cat. 1 Cat. 1 Gleiche Einstufung