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PUK-WERKE KG

PUK-WERKE KG. Funktionserhalt. Kabelanlagen mit integriertem Funktionserhalt nach DIN 4102-T12. Funktionserhalt.

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Presentation Transcript


  1. PUK-WERKE KG Funktionserhalt Kabelanlagen mit integriertem Funktionserhalt nach DIN 4102-T12

  2. Funktionserhalt Der Brandschutz fällt in die Kompetenz der Bundesländer, sodass entsprechende Anforderungen in landesrechtlichen Bestimmungen geregelt sind (z.B. Bauordnung, bzw. umgesetzte MLAR-Richtlinie). Funktionserhalt Der Funktionserhalt der Leitungen ist gewährleistet, wenn die Leitungen a) die Prüfanforderungen der DIN 4102- 12:1998-11 (Funktionserhaltsklasse E 30 bis E90) erfüllen oder b) auf Rohdecken unterhalb des Fußbodenestrichs mit einer Dicke von mindestens 30 mm oder c) im Erdreich

  3. Funktionserhalt Kabelanlagen mit integriertem Funktionserhalt. Darunter versteht man spezielle halogenfreie Kabel, die auf einer speziellen Tragekonstuktion verlegt werden: Kabel plus Tragekonstuktion ergeben eine Kabelanlage. Kabel + Tragekonstruktion = Kabelanlage

  4. Funktionserhalt Normtragekonstruktion Kabelrinne Randbedingungen: Unterstüzungsabstand : UA ≤ 1,20 m Kabellast : 10 kg/m Breite max. : 300 mm Seitenhöhe : 60 mm Materialstärke Rinne : 1,5 mm Konsolspitze : abgefangen

  5. Funktionserhalt Normtragekonstruktion Kabelleiter Randbedingungen: Unterstüzungsabstand : UA ≤ 1,20 m Kabellast : 20 kg/m Breite max. : 400 mm Seitenhöhe : 60 mm Materialstärke Rinne : 1,5 mm Konsolspitze : abgefangen

  6. Funktionserhalt Normtragekonstruktion Kabelschelle Schelle ohne LW Schelle mit LW Bündelverlegung max.3 Kabel max. außen  25 mm Bündelverlegung max.3 Kabel max. außen  25 mm

  7. Funktionserhalt Normtragekonstruktion Steigetrasse • STU-BS • UA max. 1,0m • 20 kg/m • Breite max. 600mm • ST-BS 81 • UA max. 1,5m • 20 kg/m • Breite max. 600mm Wirksame Unterstützung alle 3,5 m • LGG 60 • UA max. 1,0m • 20 kg/m • Breite max. 400mm Brandschott (z.B. WUM) alle 3,5 m Kabelschelle geschützt Geschosshöhe ≤ 3,5m

  8. Funktionserhalt Normtragekonstruktion Steigetrasse an Ständerbauwand F30 oder F90 Direkt am Ständerwerk Schutz Verschraubung Schutz Verschraubung Mit Profil-Schiene amStänderwerk

  9. Funktionserhalt Mischbelegung • Brandschutztechnisch keine Bedenken • Anforderungen von anderen Normen für Sicherheitsstromversorgungen (SV) sind einzuhalten • Kabelanlagen der Sicherheitsstromversorgung (SV) und Kabel für die allgemeine Stromversorgung (AV) sind auf getrennten Trassen zur führen. Möglichkeit der Verwendung eines Trennsteges muss abgestimmt sein.

  10. Funktionserhalt Nachweis über AbP Zugelassenes Material „Roter Mappe“

  11. Funktionserhalt PUK-Katalog Kapitel H H Systeme zum Funktionserhalt im Brandfall

  12. Funktionserhalt „Systemgeprüfte Tragkonstruktion“ Rinne ohne vordere Abhängung Unterschied zur Normtragekonstruktion Maximale Kabellast: 20 kg/m statt 10 kg/m Unterstützungsabstand: UA <= 1,5 m statt <= 1,2m Maximale Breite: 400mm statt 300mm Kabelrinne Blechstärke: 0,75 (0,88)mm statt 1,5mm Kabel und Tragkonstruktion sind nicht übertragbar d.h. 1:1 Verbindung

  13. Funktionserhalt „Systemgeprüfte Tragkonstruktion“ Rinne ohne vordere Abhängung Rinnenbreite 100 bis 400 Stoßverbinder: RGV-BS 60 4 Verschaubungen Bodenverbinder: VB-BS 10-40 verschraubt

  14. Funktionserhalt „Systemgeprüfte Tragkonstruktion“ Rinne ohne vordere AbhängungWandbefestigung Benötigte Materialien: Konsole: KWMS 010F KWMS 020F KWMS 030F KWMS 040F Auflagerstützte: ALS-BS 2 Stück pro Konsole

  15. Funktionserhalt „Systemgeprüfte Tragkonstruktion“ Rinne ohne vordere Abhängungleichte Stielbefestigung Benötigte Materialien: Konsolehalter: KDU 52-03F . . . KDU 52-15F Konsole: KUMS 010F KUMS 020F KUMS 030F KUMS 040F Auflagerstützte: ALS-BS 2 Stück pro Konsole

  16. Funktionserhalt „Systemgeprüfte Tragkonstruktion“ Rinne ohne vordere Abhängungschwere Stielbefestigung Benötigte Materialien: Konsolehalter: KDU 60-03F . . . KDU 60-20F Konsole: KWMS 010F KWMS 020F KWMS 030F KWMS 040F Verstärkung: KHUSS 60 (SES 10x90, SEM 10, US 10x21) Auflagerstützte: ALS-BS 2 Stück pro Konsole

  17. Funktionserhalt Nachweis über AbP Zugelassenes Material laut AbP

  18. Funktionserhalt Katalog Funktionserhalt ohne Gewindestab

  19. Funktionserhalt Weitere „Systemgeprüfte Tragkonstruktion“ mit Gewindestab an Konsolspitze siehe „Rote Mappe“

  20. Funktionserhalt Besondere Randbedingungen • 2.3.2 Kennzeichnung Kabelanlage mit integriertem Funktionserhalt • Jede Kabelanlage ist mit einem Schild bzw. einem Aufkleber dauerhaft zu kennzeichnen, dass an der Kabeltragekonstruktion zu befestigen ist und folgende Angaben enthalten muss: • Name des Unternehmers, der die Kabelanlage mit integriertem Funktionserhalt hergestellt hat, • Kabelanlage mit integriertem Funktionserhalt „E90“ bzw. „E60“ bzw. E30 gemäß DIN 4102-12:1998-11 • Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis Nr. P-MPA-E-015 vom 22.05.2007, MPA Erwitte, • Inhaber des allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses PUK-Werke KG; Nobelstraße • Herstellungsjahr

  21. Funktionserhalt Besondere Randbedingungen 3 Übereinstimmungsnachweis Die in diesem allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis aufgeführte Bauart bedarf des Nachweises der Übereinstimmung (Übereinstimmungsnachweis) nach den Vorgaben des Bauregelliste A Tei 3 (Lfd.Nr.9). Danach muss eine Übereinstimmungserklärung des Herstellers (Unternehmers) erfolgen. Der Unternehmer, der die Kabelanlage herstellt, muss gegenüber dem Auftraggeber eine schriftliche Übereinstimmungserklärung ausstellen, mit der er bescheinigt, dass die von ihm ausgeführte Kabelanlage den Bestimmungen dieses allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses entspricht.

  22. Funktionserhalt Besondere Randbedingungen • 6.1.1 • Die Kabeltragekonstruktionen müssen an Massivwänden aus: • Mauerwerk nach DIN 1053-1 bis 4, • aus Beton bzw. Stahlbeton nach DIN 1045 • oder Porenbeton-Bauplatten nach DIN 4166 • oder Decken aus Beton bzw. Stahlbeton nach DIN 1045 oder Porenbeton gemäß DIN 4223 • befestigt werden, deren Feuerwiderstandsklasse nach DIN 4102-2 mindestens der • Funktionserhaltsklasse der entsprechenden Kabelanlage mit integriertem Funktionserhalt • entspricht. 6.1.4 Dübel müssen den Angaben gültiger allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassungen des Deutschen Instituts für Bautechnik, Berlin, entsprechen und darüber hinaus doppelt so tief wie in der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung angegeben - mindestens jedoch 6 cm tief - eingebaut werden, sofern in der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung nichts anderes ausgesagt wird; die rechnerische Zugbelastung je Dübel darf 500 N nicht übersteigen, vgl. DIN4102-4: 1994-03, Abschnitt 8.5.7.5. Alternativ dürfen Dübel verwendet werden, deren Brandverhalten durch Brandprüfungen bzw. eine gutachterliche Stellungnahme einer anerkannten Prüfanstalt nachgewiesen wird. 6.4 Die vg. Beurteilung gilt nur, sofern sichergestellt ist, dass die Kabelanlagen mit integriertem Funktionserhalt in ihrer Funktionserhaltsklasse durch herabstürzende Bauteile nicht negativ beeinträchtigt werden.

  23. Funktionserhalt Lösungen mit gutachterlicher Stellungnahme Montage an isolierter Decke

  24. Funktionserhalt Lösungen mit gutachterlicher Stellungnahme Vorgeständerte Steigetrasse

  25. Funktionserhalt Lösungen mit gutachterlicher Stellungnahme Steigetrasse mit Stahlkonstruktion geschützt

  26. Funktionserhalt Lösungen mit gutachterlicher Stellungnahme Trasse mit Stahlkonstruktion geschützt

  27. Funktionserhalt Ende Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Weitere Informationen finden Sie unter www.puk.com

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