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Aus der Praxis für die Praxis

Aus der Praxis für die Praxis. Aus der Praxis für die Praxis. Nicht erst seit der letzten Änderung des ADR ist die praxisorientierte Ausbildung gefordert.

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Aus der Praxis für die Praxis

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Presentation Transcript


  1. Aus der Praxis für die Praxis

  2. Aus der Praxis für die Praxis Nicht erst seit der letzten Änderung des ADR ist die praxisorientierte Ausbildung gefordert. Aber seit der Umsetzung der 17. Änderungsverordnung des ADR (ADR 2005) müssen explizit Praxisübungen, wie zum Beispiel Feuerlöschübung sowie Unfallsimulationund Übungen an einem Fahrzeug mit einer zGM ab 3,5 t, ausgebildet werden. Die folgende Präsentation zeigt: • welche Zeitansätze zur Verfügung stehen, • wie die Themen vermittelt werden können und • welche Hilfsmittel sinnvoll sein können.

  3. Schulungssystem Fahrerschulung Kurs Theorie Praxis Prüfung Fragen max. Fehler Basiskurs 18 UE 1 UE 45 min 30 5 Aufbaukurs Tank 12 UE 1 UE 45 min 24 4 Aufbaukurs Klasse 1 8 UE 0 UE 45 min 15 4 Aufbaukurs Klasse 7 8 UE 0 UE 45 min 15 4 Fortbildung (alle 5 Jahre) 8 UE 4 UE 30 min 15 4

  4. 1. Abfahrtskontrolle Die Durchführung einer Abfahrtkontrolle (Übung an einem Fahrzeug mit einer zGM ab 3,5 t, das für die Beförderung gefährlicher Güter ausgerüstet ist) ist Teil des Themensektors 6. • Die Überprüfung anhand einer Checkliste, • während eines “Rundganges”, • mit technischer Durchsicht gem. “WOLKEN” W – Wasser O – Öl L – Luft K – Kraftstoffe E – Elektrische Anlage N – Notfall-Set

  5. 2. Ladungssicherung Ladungssicherungsmethoden und dazu notwendige Mittel: Welche Sicherungsmethoden gibt es: • Niederzurren • Diagonalzurren • Schrägzurren • Horizontalzurren

  6. 2. Ladungssicherung Ladungssicherungsmethoden und dazu notwendige Mittel: Welche Faktoren finden Beachtung • Gewicht der Ladung • Zurrwinkel • Reibbeiwert • Vorspannkraft

  7. 3. Unfallsimulation Unfallsimulation an einem Fahrzeug mit einer zGM ab 3,5 t, das für die Beförderung gefährlicher Güter ausgerüstet ist. Punkte, die beachtet werden müssen: • Ruhe bewahren • Was muss wann gemacht werden: • Absichern der Unfallstelle • Handhabung der Schutzausrüstung • Absetzen der Unfallmeldung • Erst absichern, dann helfen • Eigensicherung nicht vergessen

  8. 4. Praktische Feuerlöschübung Die Durchführung einer praktischen Feuerlöschübung ist seit 2005 wieder zwingend vorgeschrieben. Ziel ist es, die Fahrzeugführer mit den Feuerlöschgeräten vertraut zu machen. Der Fahrzeugführer darf Ladungsbrände nicht löschen. Nur Entstehungsbrände dürfen durch die Fahrzeugbesatzung gelöscht werden. Da aus Umweltschutzgründen in den wenigsten Städten und Gemeinden Flüssigkeitsbrände zur Feuerlöschübung herangezogen werden können, hat sich in der Praxis die Verwendung von Feuerlöschtrainern bewährt.

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