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http://www.tu-berlin.de/~energiesysteme. Probleme der energiewirtschaftlichen Liberalisierung in der Praxis: „Netznutzungsentgelte im liberalisierten Strommarkt Deutschland“ 19. Dezember 2002 Henning Thienemann, Thienemann@gmx.de. Bild: BEWAG, 380-kV-Diagonalverbindung Berlin.
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http://www.tu-berlin.de/~energiesysteme Probleme der energiewirtschaftlichen Liberalisierung in der Praxis:„Netznutzungsentgelte im liberalisierten Strommarkt Deutschland“19. Dezember 2002Henning Thienemann, Thienemann@gmx.de Bild: BEWAG, 380-kV-Diagonalverbindung Berlin
Liberalisierung des Strommarkts EU-Binnenmarkt-Richtlinie Strom: Diskriminierungsfreier Zugang zu Netzen; Umgehung des natürlichen Monopols der Netzbetreiber; Verhandelter Netzzugang, ex-post-Regelung; Punktmodell;
Kosten für den Netzzugang • Netznutzungsentgelte • Konzessionsabgaben • Mess- und Zähleinrichtungen • Reservenetzkapazität • KWK-Zuschlag Abgaben an den Netzbetreiber
Konzessionsabgaben „Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas“: (Konzessionsabgabenverordnung - KAV; 9. Januar 1992) Entgelte für die Einräumung des Rechts zur Benutzung öffentlicher Verkehrswege von Gemeinden für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen. Maximalbeträge zzgl. Umsatzsteuer: Schwachlasttarif : 0,61 Ct/kWh < 25 000 EW: 1,32 Ct/kWh < 100 000 EW: 1,59 Ct/kWh < 500 000 EW: 2,00 Ct/kWh > 500 000 EW: 2,40 Ct/kWh Sondervertragkunden: 0,11 Ct/kWh bzw. befreit
Mess- und Zähleinrichtungen • Mindeststandards von Netzbetreiber festgelegt (Art/Umfang) • (VDEW-Materialien M 33/00 / Metering Code) • Abrechnung der Netznutzung, der Stromlieferung und der Bilanzkreise • Daten nur an Berechtigte • Verursacher trägt die Kosten • (Ermittlung der KostenVDEW-Materialien M-12/2000) Beträge zzgl. Umsatzsteuer: (Bsp: Bewag, Klein/Gewerbekunden: Niederspannung, < 100.000 kWh/a ) Eintarifzähler: 30,17 EUR/a Zweitarifzähler: 34,48 EUR/a 96-Stunden-Leistungszähler: 86,21 EUR/a Tarifschaltung: 21,55 EUR/a
Reservenetzkapazität • Netznutzer mit Eigenerzeugung müssen Reservenetzkapazität bestellen (0 - max. 600 h), Risikoabschätzung; • Bestellte, auch ungenutzte, Reservenetzkapazität muss bezahlt werden. ABER: Inanspruchnahme bestimmt Reduktionsfaktor; • Netznutzer meldet Dauer und Zeitpunkt Reserveinanspruchnahme unverzüglich beim Netzbetreiber an (z.B. Wartung); • Netzbetreiber muss höher Kapazität als die bestellte vorhalten; • Netzbetreiber kann bei Engpässen Netznutzer abschalten (Sicherheit)
KWK-Zulage Zuschlag für die Erhaltung, Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung: KWK1 Netzbetreiber ÜNB Zuschlagszahlungen Ct/kWh KWK2 KWK3 Ausgleichszahlungen Ct/kWh Kunde Kunde Kunde Kunde Kunde Ausgleichszahlungen nach BWK-Gesetz Bsp.: Bewag AG < 100 000 kWh/a : 0,26 Ct/kWh > 100 000 kWh/a : 0,05 Ct/kWh > 100 000 kWh/a : 0,025 Ct/kWh (ermäßigt)
Netznutzungsentgelte Systemdienstleistungen + Verluste + Blindleistung + ggf. Risikozuschlag für synthetisches Lastprofil + eigentliche Netzkosten = Netznutzungsentgelte
Systemdienstleitungen Maßnahmen ( Kosten) zur Gewährleistung des Netzbetriebs: • Frequenzhaltung: Primär- [ca. 850 MW], Sekundärregelreserve, Minutenreserve; • (nur in Höchstspannungsebene, HöS); • Spannungshaltung; • Versorgungswiederaufbau; • Betriebsführung • (inkl. Messung& Verrechnung zw. Netzbetreibern);
Verluste Überall fallen Verluste an! In Netzen Bei Umspannung PVerlust • Netzbetreiber muß in Echtzeit die Verlustmenge beschaffen; • an der Netzlast orientiertes Profil (Verluste ~ Netzlast2); • pauschaler Ansatz: • Kosten für Verluste nach marktüblicher Strombeschaffungskosten;
> 0,9....0,96 enthalten in NNE wenn cos phi < 0,9....0,96 zusätzlich zu NNE Blindleistung und -arbeit zum Aufbau von magnetischen, elektrischen Feldern (z. B. in Motoren, Transformatoren, Kondensatoren); nicht wie Wirkleistung nutzbar; definiert über cos phi (Phasenversatz von Strom und Spannung);
Preisfindungsprinzipien für die NNE „ Stromübertragung und Stromverteilung haben möglichst preisgünstig und unter der Berücksichtigung der Sicherheit und Umwelt zu erfolgen“ (Anlage 3, VV 2+, 23 April 2001) „als ob“- Wettbewerb • Bilanzielle und kalkulatorische Kosten im Sinne rationeller Betriebsführung; • Kostengerechtigkeit und Kosteneffizienz
Preisfindungsprinzipien für die NNE Die drei Elemente der Preisfindung: 1) Kalkulatorische Kosten- und Erlösrechnungen; 2) Handelsrechtlicher Jahresabschluß; 3) Preise vergleichbarer Netze; Nettosubstanzerhaltung Langfristigkeit „als ob“- Wettbewerb • „Unbundling“: • Trennung der Aktivitäten der Übertragungs- und Verteilungsnetzbetreibers von den übrigen Betriebszweigen (RWE net AG, ...)
Datenbasis Kosten- und Erlöspositionen Materialkosten und Fremdleistungen, einschl. Energiekosten für Übertragungsverluste + Personalkosten + Fremdkapitalzinsen + Sonstige Kosten + Steuern - Aktivierte Eigenleistungen - Auflösung Baukostenzuschüsse und Anschlusskosten - Zins- und Beteiligungserträge - Sonstige Erträge und Erlöse des Netzbetriebes + Kalkulatorische Abschreibungen + Steuern auf Scheingewinn + Kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung = Netzkosten je Netzteildienst Gewinn- und Verlustrechnung Kostenträger- rechnung Kostenermittlung für die Netzkosten
Kalk. Abschreibungen f. fremdfinanzierte Anlagegüter + Kalk. Abschreibungen f. eigenfinanzierte Anlagegüter = Kalkulatorischen Abschreibungen Kalkulatorische Abschreibungen „Kosten der Wertminderung der benötigten Anlagegüter“ Anlagevermögen auf Basis von AK/HK / Nutzungsdauer * (1- Eigenkapitalquote) Anlagevermögen auf Basis von TNW / Nutzungsdauer * Eigenkapitalquote Nettosubstanzerhaltung!!! AK/HK: Anschaffungs-/ Herstellungskosten TNW: Tagesneuwert
Kalk. Abschreibungen f. fremdfinanzierte Anlagegüter (AK/HK) + Kalk. Abschreibungen f. eigenfinanzierte Anlagegüter (TNW) - Bilanzielle Abschreibungen lt. Steuerbilanz (AK/HK) = Scheingewinn * Ertragssteuerfaktor = Steuern auf Scheingewinn Steuern auf Scheingewinn Ertragssteuern auf Differenz von kalkulatorischen zu handelsrechtlichen Abschreibungen (Scheingewinn) als Kosten betrachtet (Substanzerhaltung)
Kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung Betriebsnotwendiges Eigenkapital * Eigenkapitalzinssatz (6,5 %) Abgeltung des Unternehmerwagnis & der realen Verzinsung Restwert des fremdfinanzierten Anlagevermögens (AK/HK) Restwert des eigenfinanzierten Anlagevermögens (TNW) Bilanzwerte der Finanzanlagen Bilanzwerte des Umlaufvermögens + Steueranteil der Sonderposten mit Rücklagenanteil Abzugskapital verzinsliches Fremdkapital -
Spezifische Netzkosten Gesamtnetzkosten Spez. Netzkosten = [€/kW] Jahreshöchstlast Auslegung des Netzes Jahreshöchstlast Pmax Summe der Einzelhöchstlasten Pi max (Durchmischung der Lasten) Gleichzeitigkeitsgrad gi : Pmax = Pimax. gi Gesamtarbeit Jahresbenutzungsdauer T = [h/a] Jahreshöchstlast
Leistungspreis / Gleichzeitigkeitsgrad Gleichzeitigkeitsgrad g(T) : Statistisches Problem 0,6 g = 0,1 + . T 2500 h/a 0,42 g = 0,58 + . T 8760 h/a Empirische Bestimmung der Geraden für jeden Netzbereich
Leistungspreis & Arbeitspreis Zwei-Bereichs-Aufteilung des Gleichzeitigkeitsgrad: Kunden mit niedriger Netzbelastung (< 2500 h/a) Kunden mit hoher Netzbelastung (> 2500 h/a) Bsp. für Aufteilung der Netznutzungsentgelte (29 €/kW): < 2500 h/a: NNE= Pmax. g(T) = 2,90 €/kW .Pmax + 0,70 Ct/kWh . Wi > 2500 h/a: NNE = Pmax. g (T) = 16,82 €/kW .Pmax + 0,139 Ct/kWh . Wi
Abgrenzung der Kostenstellen Höchstspannung 380, 220 kV Umspannung 380, 220 >110 kV Einheitliche Kriterien für NNE Abgrenzung der Kostenstellen Hochspannung 110 kV Umspannung 110 >20 kV Mittelspannung 20 kV Umspannung 20 > 0,4 kV Niederspannung 0,4 kV
Pi Pi Pi Kunde HöS / PK. gK Pi. gi KHöS > HS KU HöS > HS Kunde HS / PK. gK K HS Pi. gi Kunde MS/ PK. gK Pi. gi Kunde NS/ PK. gK Kostenwälzungsmethode Punktmodell: Netznutzer zahlt für die Anschlussebene und die darüber liegenden Netze & Umspannungen; Kosten der übergeordneten Netze werden ins Anschlussnetz gewälzt; KHöS Gleichzeitigkeitsgrad für Umspannung g = 1 KHS > MS KU HS > MS K MS KMS > NS KU MS > NS K NS
Sonderformen der Netznutzung VV 2 + : Keine individuellen Regelungen, Aufwand NNE gering halten Abweichung von Preisfindungsprinzipien: Monatspreisregelung (Liftbetriebe, Schausteller); Monatsleistungspreis = 1/6 des Jahresleistungspreis, Arbeitspreis für hohe Benutzungsstunden (unabhängig von realen Benutzungsstunden) Atypische Netznutzung (Kühlhäuser, Nachtspeicherheizungen); Abnahme/Lastkurve des Netzkunde/betreibers einteilbar in Hoch- und Schwachlastphase, Hochlastphase des Kunden = Schwachlastphase des Betreibers, Hochlastphase 2x Schwachlastphase; Bandlastprofile (Telekommunikationseinrichtungen); nicht leistungsmessend, hohe Benutzungsstunden ca. > 7000 h; Straßenbeleuchtung Unterbrechenbare Verbrauchereinrichtungen (Wärmepumpen)
Dezentrale Einspeisung (vermiedene Netzkosten) Einspeisung in unterer Netzebene Entlastung der Vorgelagerten: Lastreduktion vermiedene NNE in vorgelagerten Netzebenen; ! KWK-Anlagen sind ausgeschlossen ! Berechnung der NNE ohne dezentrale Erzeugung - Kostenwälzung unter Berücksichtigung von erwarteter Lastreduzierung bereitzuhaltende Reservenetzkapazität = Entgelt an Betreiber der dezentralen Erzeugung
Dezentrale Einspeisung (vermiedene Netzkosten) Entgelt (ohne Leistungsmessung, Einspeisung in Niederspannungsnetz, < 30 kW): < 2500 h/a: Arbeitspreis des Mittelspannungsnetz (hohe Benutzungsdauer), Annahme eines Standard-Erzeugungsprofil SEP (Pauschalisierungsabschlag); > 2500 h/a: Arbeitspreis des Mittelspannungsnetz (hohe Benutzungsdauer), Briefmarke MS, Abzug für Bereitstellung der Reservekapazität;
Dezentrale Einspeisung (vermiedene Netzkosten) Entgelt (mit Leistungsmessung 1/4 h): - Arbeitspreis des Mittelspannungsnetz (hohe Benutzungsdauer), - Leistungspreis nach MS (Grenzwert für Leistungspreisentgelt) Zeitfenster > Bewertung der dezentralen Energieerzeugungsanlage, Einspeisungsganglinie; - Abzug für Bereitstellung der Reservekapazität
Veröffentlichungen der Netzbetreiber VV 2 + sieht vor: Netznutzung: NNE (ohne/mit Lastgangzählung, Spannungsebene, Benutzungsstundenklassen) - Preisblatt; Monatspreise für atypische Netznutzung; Entgelte für Reservenetznutzung; Prozentuale Verringerung durch Baukostenzuschüsse; Verrechnungsentgelte: Entgelt für mind. Eintarifwirkarbeitszählung;
Bsp. NNE: http://www.vdn-berlin.de/global/downloads/Netz-Themen/Netznutzungsentgelte/Tab_NNE.pdf
Veröffentlichungen der Netzbetreiber optional: Lastprofilzählung, Kosten für Datenaustausch, Fernablese (z.B. Modem), Konzessionsabgaben, Belastungsausgleich KWK, Entgelt für Blindarbeit Außerdem zur Vergleichbarkeit: Strukturdaten
Bsp. NNE & Strukturmerkmerkmale: http://www.vdn-berlin.de/global/downloads/Netz-Themen/Netznutzungsentgelte/Tab_NNE.pdf
„Als-ob-Wettbewerb“ Vergleichsmarktprinzip Die drei Elemente der Preisfindung: 1) Kalkulatorische Kosten- und Erlösrechnungen; 2) Handelsrechtlicher Jahresabschluß; 3) Preise vergleichbarer Netze; Strukturmerkmale: 1) Abnahmedichte (HS/MS) /Einwohnerdichte (NS) 2) Verkabelungsgrad 3) Ost/West (Investitionstätigkeit, bis 1998 keine BKZ, NNE VEAG,...)
Vergleichsmarktprinzip - Strukturmerkmale Quelle: VDN Gesamt: 3 x 3 x 2 = 18 Strukturklassen
Vergleichsmarktprinzip - Klassengrenzen Quelle: VDN
Vergleichsmarktprinzip - Vergleich der NNE (Sept. 2002) Problem: 18 Klassen ! Quelle: VDN
Vergleichsmarktprinzip - Vergleich der NNE Hochspannungsebene (Sept. 2002) Sept. 2001 1,51 1,24 Quelle: VDN
Vergleichsmarktprinzip - Vergleich der NNE Mittelspannungsebene (Sept. 2002) 3,65 Sept. 2001 2,81 Quelle: VDN
Vergleichsmarktprinzip - Vergleich der NNE Niederspannungsebene (Sept. 2002) 6,81 Sept. 2001 5,78 Quelle: VDN
Schiedsstelle VV 2 +: 30 % -Regelung: Wenn NNE in den oberen 30% der NNE je Strukturklasse liegen Nachweis der Angemessenheit vor Schiedsstelle Sieben Fachleute aus Industrie und Stromwirtschaft: transparente, sachkundige, neutrale Kontrolle der Kalkulation der NNE www.stromwettbewerb.de Bundesverband Neuer Energieanbieter lehnt Schiedsstelle ab: keine Legitimation, Vergleichsmarktkonzept auf Basis der Erlöse
Bundeskartellamt 31.07.01: Neue Beschlussabteilung für den Elektrizitätsmarkt Durchsetzung des Missbrauchs- und Diskriminierungsverbotes, die Gewährleistung des Netzzugangs und Überprüfung der Angemessenheit von NNE; 27.09.01: Untersuchung gegen 22 Netzbetreiber wegen überhöhter NNE 29.01.02: Missbrauchsverfahren gegen zehn Strom-Netzbetreiber wg. NNE 29.05.02: Missbrauchsverfahren gegen Bewag wg. Überhöhter NNE 27.08.02: Kartellamt mahnt erstmals wegen überhöhter NNE ab Stadtwerke Mainz haben zu hohe NNE im Vergleich zu RWE Net 16.12.02: Thüringer Energie AG (E.ON) Abmahnung wg. NNE, manche kalkulatorische Kostenpositionen sind lt. Anhang 3, VV2+ (23.4.02) nicht anerkannt, Verhandlung 15.1.03;
Ausblick • Was kann kommen: • Spezifizierung des Vergleichsmarktprinzip; • Einrichtung einer Regulierungsbehörde; • VV wird Gesetz; • Überarbeitung der Preisfindungsprinzipien (Substanzerhaltung); • Anliegende Missbrauchsverfahren (Stadtwerke Mainz, TEAG);