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Personalratswahlen 2008. Schulung am 23.Januar 2008 im Bürgerhaus Hausen. Achtung !!!. Angestellte heißen jetzt Arbeitnehmer. Farbe der Aushänge des schulischen Wahlvorstands weiß des Gesamtwahlvorstands grün des Hauptwahlvorstands blau. Wahlberechtigung.
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Personalratswahlen 2008 Schulung am 23.Januar 2008 im Bürgerhaus Hausen
Achtung !!! Angestellte heißen jetzt Arbeitnehmer Farbe der Aushängedes schulischen Wahlvorstands weißdes Gesamtwahlvorstands gründes Hauptwahlvorstands blau
Wahlberechtigung Alle in Erziehung und Unterricht tätigen Personen Grundsatz: vom Land Hessen bezahlt • Beamtin,Beamter ja • Arbeitnehmer mind. 4 Std. beschäftigtunbefristet jabefristet ja,wenn am Wahltag beschäftigt • Voll abgeordnete Lehrkräfte ja an einer Schule (3 Monatsfrist) • Teilabgeordnete Lehrkräfte ja an allen Schulen • PfarrerIn, KathechetIn, Gestellungsvertrag nein • LiVs ja werden aber bei der Feststellung der Größe des PR nicht mitgezählt
Bekanntgabe des Wahlvorstands • Aushang mit den Namen der Wahlvorstandsmitglieder (Termin:18.1.2008) • mit dem Hinweis auf Vorstimmungen WO § 4, die innerhalb 2 Wochen (am 1.2.2008) nach der Bekanntgabe erfolgen müssen. • Erstellung der Wählerliste § 2 (2) u. (3) WO • alle Kosten für die Wahl trägt die Dienststelle z.B. Porto, Papier, Briefumschläge
Vorbereitung des Wahlausschreibens • Überprüfung der Zahl der Wahlberechtigten • Ermittlung der Größe des Personalrats§ 12 HPVG • Verteilung der Gruppen (Hare-Niemeyer)§ 13 HPVG • Verteilung der Geschlechter innerhalb der Gruppen§ 13 HPVG u. § 5 WO
Wahlausschreiben • § 6 WO beachten • muss ausgehängt werden am 22.02.2008 zusammen mit dem Hinweis auf • wo die Wählerliste für die SPR-, GPRLL- und HPRLL-Wahl ausliegt - Einsprüche gegen die Wählerliste sind nur innerhalb einer Woche möglich • wo das HPVG ausliegt • Termin, Uhrzeit und Ort der Stimmabgabe u.v.m.
Wahlvorschläge Zustimmungserklärungen WO §9 • Bis zum11.03.2008 müssen die Wahlvorschläge beim Wahlvorstand eingegangen sein. (18 Tage nach Erlass des Wahlausschreibens) • Feststellung der gültigen Wahlvorschläge §10 WO d.h. Entscheidung über Zulassung oder Zurückweisungz.B. ausreichende Anzahl der Kandidaten, Unterschriften zur Unterstützung, usw.
Aushang der Wahlvorschläge § 13 WO spätestens 21.04.2008 (2 Wochen vor der Wahl ) • Wahllokal (Termin, Ort) klären • Briefwahlverfahren §16a WO – Hinweise des GWV beachten
Wahlverfahren • Gruppenwahl • Gemeinsame Wahl (Bedarf einer Vorabstimmung) • Verhältniswahl • Mehrheitswahl (Personenwahl) • Personalisierte Verhältniswahl (Bedarf einer Vorabstimmung)
Gruppenwahl • Die in der Schule vertretenen Gruppen wählen in getrennten Wahlgängen ihre Vertreterinnen oder Vertreter d.h. unterschiedliche Stimmzettel und Wahlurnen
Gemeinsame Wahl • Die in der Schule vertretenen Gruppen wählen in einem gemeinsamen Wahlgang ihre Vertreterinnen oder Vertreterd.h. auf einem Stimmzetteldie den einzelnen Gruppen zustehenden Sitze bleiben bestehen.
Verhältniswahl • Findet statt –- wenn zwei oder mehrere Listenvorschläge eingereicht werden.Jeder Wähler darf max. nur eine Liste ankreuzen. Ausnahme bei der „personalisierten Verhältniswahl“
Berechnungsbeispiel: Wahlergebnis bei Verhältniswahl 30 Wahlberechtigte davon 27 Beamte 3 Arbeitnehmer 20 Frauen 7 Männer 3 Frauen Größe des Personalrats 3 Mitglieder Verteilung auf die Gruppen 2 Beamtensitze 1 Arbeitnehmersitz weil mehr als 1/20 Die Beamten erhalten einen Frauensitz und einen Männersitz Liste 1: 20 Stimmen 2 X 20 = 1,481 27 Liste 2: 7 Stimmen 2 x 7 =0,518 27 Liste 1 erhält einen Sitz (Frau) Liste 2 erhält einen Sitz (Mann)
Mehrheitswahl (Personenwahl) • Findet statt – - nur ein Personalratsmitglied zu wählen ist. - wenn nur ein Wahlvorschlag (Liste) eingereicht wird.- wenn bei Gruppenwahl nur ein Sitz zu wählen ist. (Arbeitnehmersitz)
Personalisierte Verhältniswahl • § 16 Abs. 4 HPVG • nur wenn in einer Vorabstimmung so beschlossen (Termin: spätestens 2 Wochen nach Einleitung der Wahl) • Bei Verhältniswahl dürfen innerhalb einer Listen so viele Personen gewählt werden, wie bei Gruppenwahl Vertreter der jeweiligen Gruppe und bei gemeinsamer Wahl Personalratsmitglieder zu wählen sind.
Durchführung der Wahl • Termin 6.05 – 7.05.2008 bis 12.00 Uhrsofort danach • Auszählung der Stimmzettel (öffentlich) Niederschrift • Mitteilung an GWV über die Ergebnisse für die GPRLL- und HPRLL-Wahl per mail oder Fax und per Post.
nach der Wahl 1 • Bekanntmachung des Wahlergebnisses durch Aushang am Tag der Auszählung (7.Mai 2008) § 21 WO • Schriftliche Benachrichtigung der Gewählten § 20 WO • Der neue Personalrat hebt alle Wahlunter-lagen bis zur nächsten Wahl auf. § 22 WO • Anfechtungsfrist für den örtlichen Personalrat endet am 21.05.2008
nach der Wahl 2 • Spätestens eine Woche nach dem letzten Wahltag findet die konstituierende Sitzung des neugewählten Personalrats statt. • Die Einladung erfolgt durch den Wahlvorstand.