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Personalratswahlen am 22. und 23. Mai. GEW wählen: demokratisch – kompetent - streitbar. Definition. Beschäftigte im Öffentlichen Dienst wählen den Personalrat. Das Hessische Personalvertetungsgesetz (HPVG) regelt Aufgaben/Rechte /und Pflichten des Personalrats
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Personalratswahlen am 22. und 23. Mai GEW wählen: demokratisch – kompetent - streitbar
Definition • Beschäftigte im Öffentlichen Dienst wählen den Personalrat. • Das Hessische Personalvertetungsgesetz (HPVG) regelt • Aufgaben/Rechte /und Pflichten des Personalrats • Jede Schule hat einen eigenen Schulpersonalrat, der die Interessen der Beschäftigten gegenüber der Schulleiterin oder dem Schulleiter vertritt.
Ebenen der Personalräte • Schulpersonalrat • Personalrat des Studienseminars • Gesamtpersonalrat (GPRLL) • Hauptpersonalrat (HPRLL)
Rechte des Personalrats • Information(§ 62,2 HPVG) • Mitwirkung (§ 72 HPVG, § 78 HPVG, § 81 HPVG) • Mitbestimmung (§ 69 HPVG) in sozialen Angelegenheiten (§ 74 HPVG) u.Personalangelegenheiten (§ 77 HPVG) • Initiativrecht: Beantragung von Maßnahmen (§ 69,3 HPVG) • „vertrauensvolle Zusammenarbeit“ mit der Dienststelle“ (§ 60 HPVG)
. Aufgaben des Schulpersonalrates • Überwachung des Gleichbehandlungsgrundsatzes • Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen und Regelungen zugunsten der Beschäftigten • Entgegennahmen von Beschwerden und Anregungen der Beschäftigten
. Aufgaben des Schulpersonalrates • Gleichstellung der Frauen • Nachteilsausgleich für Schwerbehinderte • Teilnahme an Auswahlverfahren bei Funktionsstellenbesetzungen
Mitbestimmungsrechte des Personalrates • Maßnahmen zur Verhütung von Dienst- und Arbeitsunfällen und sonstigen Gesundheitsschädigungen • Regelungen der Ordnung und des Verhaltens der Beschäftigten • allgemeine Grundsätze der Fortbildung • Einstellung, Entlassung (oder Kündigung), Beförderung • Versetzung oder Abordnung • Regelungen der Arbeitszeit • Gestaltung der Arbeitsplätze
Die Personalversammlung • Schulpersonalrat lädt zur Personalversammlung ein • gibt Tätigkeitsbericht ab • Die Personalversammlung kann Anträge unterbreiten / zu Beschlüssen des Schulpersonalrates Stellung beziehen. • Die Personalversammlung kann somit Einfluss auf die Personalratsarbeit nehmen, sie kann den Schulpersonalrat kritisieren aber auch mit ihrem Votum den Rücken stärken.
Wahl der Personalräte • Alle vier Jahre • Rechtsgrundlage: Wahlordnung zum HPVG • http://gew-prwahl2012.de/ • Wahlhandbuch • Wahlrechtsfragen