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Tarifrunde 2002 Tarifergebnis METALL NRW / IG Metall vom 23.05.2002. Überblick über das Verhandlungsergebnis. ERA - Strukturkomponente. - Ziel / Hintergründe. - Wirkung auf Tabellen. - aus Sicht des Arbeitgebers. - aus Sicht des Arbeitnehmers. ERA - Anpassungsfonds.
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Tarifrunde 2002Tarifergebnis METALL NRW / IG Metallvom 23.05.2002
Überblick über das Verhandlungsergebnis ERA - Strukturkomponente - Ziel / Hintergründe - Wirkung auf Tabellen - aus Sicht des Arbeitgebers - aus Sicht des Arbeitnehmers ERA - Anpassungsfonds Kosten / Grafischer Überblick Einmalzahlungen - Einzelfragen Vergleich Abschluss Ba-Wü / NRW / Berlin
Ergebnis-Überblick (1) • Weitergeltung der Tabellen 2001 bis Mai 2002 • echte Nullmonate März und April 2002 • für Mai 120 € Pauschalbetrag für jeden Beschäftigten(27 / 29 / 31 / 33 € für Auszubildende)Auszahlung grundsätzlich mit der Abrechnung für Juni 2002 • Neue Öffnungsklausel: Durch freiwillige BV kann statt Zahlung der Pauschalbeträge die nachstehend beschriebene Erhöhung auf Mai 2002 vorgezogen werden • Erhöhung ab 1. Juni 2002 um 4 % Gesamtvolumen • Tabellenwerte 2001 werden um 3,1 % erhöht • restliche 0,9 % werden zu zwei Einmalzahlungen zusammengefasst und Juli 2002 / April 2003 ausgezahlt • Erhöhung ab 1. Juni 2003 um 3,1 %Gesamtvolumen • Tabellenwerte 2002 werden um 2,6 % erhöht • restliche 0,5 % werden als Einmalzahlung September 2003 gezahlt • 0,9 % hat der Arbeitgeber in einen Fonds zurückzustellen • gilt für Beschäftigte und Auszubildende gleichermaßen
Ergebnis-Überblick (2) • Laufzeit bis Ende 2003 • ERA • ERA-Verhandlungen werden bis Dezember 2003 abgeschlossen • 2003 – ERA-„Vorbereitungszeit“ • 2005 – 2008 betriebliche ERA-Einführungsphase • kann mit Zustimmung der Tarifvertragsparteien bis 2009verlängert werden • Sachthemen ERA (Entgeltgruppen und Punktespannen, Herangehensweise Kostenberechnung, ...) • Differenzierung • Es bleibt bei der umfassenden Generalregelung von § 6 des Tarifvertrages zur Beschäftigungssicherung • Maßregelungsklausel • Nacharbeitsanspruch des Altersteilzeitlers wegen Streik • Keine Kürzung des Pauschalbetrags wegen Streikteilnahme
Erhöhung Ø-ERA-Entgeltsumme Ø-Lohn / Gehaltssumme Zeit ERA - Systembedingte Kostenneutralität • Kosten-Zielvorgabe eines ERA (gemessen am Ø-Betrieb) 06.02 betriebliche ERA-Einführung Ein anderes Thema ist die Herbeiführung der jeweiligen betrieblichen Kostenneutraltität (s. ERA - Anpassungsfonds)
ERA - Strukturkomponente 1 (Tab 1) • Ziel / Wirkungsweise auf Tabellen • Die ERA-Linie in Ba-Wü liegt (um dort festgelegte 2,79 %) über der heutigen Entgeltlinie, für NRW wird diese Zahl angenommen • Deshalb wird die heutige Linie nicht um die volle Erhöhung von 4 % angehoben, sondern ein Teil der Erhöhung 2002 (= 0,9 %) wird nur als Einmalzahlung ausgezahlt • Die nächste tabellenwirksame Erhöhung 2003 um 2,6 % setzt auf den Tabellen 2002 (103,1 % von 2001) auf • Damit sind die Tabellenwerte während der Laufzeit nur um (3,1 + weitere 2,6% =) 5,78 % gestiegen (statt 4,0 + weitere 3,1 = 7,2 %), mithin um ca. 1,4 % niedriger als ohne die Komponente • Mit einem ähnlichen Schritt 2004ff. soll das Ziel erreicht werden, die systembedingte Kostenneutralität durch Nicht-Erhöhung der heutigen Entgeltsumme um 2,79% herzustellen
Theoretische Ø-ERA-Linie (ohne Anpassung) Erhöhung Theoretische Ø- Lohn / Gehaltslinie nach Tariferhöhung (ohne Anpassung) Ø-ERA-Entgeltlinie mit Anpassung 2,79% 2,79 % Ø-Lohn / Gehaltslinie mit Anpassung Zeit ERA - Strukturkomponente 2 (Tab 2) • Auswirkung auf Tabellen (= Herstellung der systembedingten Kostenneutralität) 06.02 12.03 betriebliche ERA-Einführung
Ø-ERA-Summe nach Anpassung Einmalzahlungen in den ERA - Anpassungsfonds (vorübergehender Liquiditätsvorteil) An den Arbeitnehmer ausgezahlte Einmalzahlungen Tariferhöhung Linear erhöhte Ø-Tarifentgelte ERA - Strukturkomponente 3 (AG) • Kostenbelastung beim Ø-Arbeitgeber !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Im Ergebnis: Kosten des AG auf Dauer praktisch wie ohne ERA- Komponenten
ERA - Strukturkomponente 4 (AN 1) • Wirkungsweise beim Arbeitnehmer • bis 05.2003 merkt der Einzelne von allem praktisch nichts • sein Jahresentgelt steigt um komplette 4 % • nur die Auszahlungstermine der zur Einmalzahlung (ohne Mehrarbeit !) zusammengefassten 0,9 % sind anders • ab 06.2003 ändert sich etwas • die Erhöhung um weitere 3,1 % (wiederum gesplittet, aber insoweit gänzlich ausgezahlt) bemisst sich auf der niedrigeren linearen Basis • die Einmalzahlung (berechnet aus 0,9 %) wird nicht mehr an ihn gezahlt, sondern geht in den - virtuellen - betrieblichen ERA Anpassungsfonds (er erhält nur die neuen 0,5 %) • Entsprechendes gilt voraussichtlich ab 2004 für die dann kommenden Erhöhungen, bis die Linie um 2,79 % gesenkt ist • erst die betriebliche ERA-Einführung selbst bringt dann neue Veränderungen des Tariflohns • wenn ERA nicht abgeschlossen wird: Vorweganhebung der Tabellenwerte um 1,3645 %(= 1,07224 : 1,057806) zum 31. Dezember 2003
individuelles ERA-Entgelt (A) Ø ERA-Entgelt individuelles ERA-Entgelt (B) ERA - Anpassungsfonds individuelles ERA-Entgelt (C) ERA - Strukturkomponente 5 (AN 2) • Der einzelne Arbeitnehmer bekommt die in den Anpassungsfonds hinein-gehenden Einmalzahlungen (mittelbar) nur „zurück“,soweit er Unter- (A) / (B) oder Überschreiter (C) ist (Einzelheiten werden im ERA-TV geregelt) An den Arbeitnehmer ausgezahlte Einmalzahlungen Gesamtvolumen individueller Lohn des jeweiligen Arbeitnehmers ( LG X)
Der ERA - Anpassungsfonds • Der Fonds • ist zur Herstellung der systembedingten Kostenneutralitätnicht erforderlich (diese erfolgt über die relative Entgelt-linien„senkung“) • dient der betrieblichen Kostenneutralität (für bis 5 Jahre) • wenn vom Ø abweichende Strukur des Betriebes wegen überproportional vielen Überschreitern / Unterschreitern • wird vor betrieblicher Einführung des ERA gefüllt durch nicht ausgezahlte Einmalzahlungen • Ende 2003 erst gefüllt mit 0,56 % einer Jahrestarifsumme (0,9% : 13,24 x 8,24), bis 6 % max. werden betrieblich ermöglicht. • ist betrieblich zu bilden und virtuell (kein wirklicher Fonds) • Rechtsregeln sind noch nicht abschließend vereinbart • z.B. hinsichtlich Rückstellungen, Auflösung, ... (dies sind Themen des noch zu vereinbarenden ERA)
Inhalt des Fonds : 0,56 % 1,96 % 4,06 % auszahlen (0,9% : 13,24 x 8,24) 0,9% in F. Gesamt- volumen 3,1 % 0,5% Einm 7,22 5,78 4,00 2,6% linear 2,6% linear 2,6% linear Pauschalbetrag 0,9% Einmalzahlung 3,1% linear 3,1% linear 3,1% linear 3,1% linear 01.01.02 01.06.02 01.06.03 01.01.04 Abschluss - Grafischer Überblick (1) % Vereinbarung aus Tarifrunde 2002
% Inhalt des Fonds : 0,56 % 1,96 % 4,06 % auszahlen 0,7% in den Fonds 2,79 % wg. ERA 0,5% in den Fonds (0,9% : 13,24 x 8,24) 0,9% in den Fonds 10,11 0,7% Einmalzahlung 0,5% in den Fonds 0,9% in den Fonds 1,5% linear 0,7% Einmalzahlung 2,0% linear 2,0% linear 0,9% in F. Gesamt- volumen 3,1 % 0,5% Einm 12,54 5,78 4,00 7,22 2,6% linear 2,6% linear 2,6% linear Pauschalbetrag 0,9% Einmalzahlung 3,1% linear 3,1% linear 3,1% linear 3,1% linear kursiv = fiktiv 01.01.04 01.01.05 01.06.02 01.01.02 betrl. ERA Einführung 01.06.03 Abschluss - Grafischer Überblick (2) Perspektive
Überblick Erhöhung / Belastung in % Angaben in % Annahmen
Einmalzahlungen - Einzelfragen (1) • Die Höhe der Einmalzahlungen wird berechnet aus • 0,9% für 12 Monate (06.2002 - 05.2003) • 0,5% für 7 Monate (06.2003 - 12.2003) • des tariflichen Gesamtvolumens • Berechnung auf Basis Tarifeinkommen • ohne ÜT und ohne Mehrarbeitsvergütung • Faktor: 8,24 x 0,9 % : 1,031 (auch anwendbar 0,0719)5,00 x 0,9 % : 1,031 (auch anwendbar 0,0436) 8,24 x 0,5 % : 1,026 (auch anwendbar 0,0402) • individuelle aktuelle Entgelte des Auszahlungsmonats • deshalb Korrektur der Ist-Entgelte um den Divisor 1,031 (1,026)= Herausrechnung der schon erfolgten Erhöhung • Unterstellung von 13,24 Monatsentgelten pro Jahr • 12 Mo. + 55% Weihnachtsgeld + 69% zusätzl. Urlaubsvergütung • damit trotz Einmalzahlungscharakter keine Kosteneinsparung
Einmalzahlungen - Einzelfragen (2) • Auszahlung an den Arbeitnehmer in 1. Periode (in 2. Periode Buchung in den ERA-Anpassungsfonds) • Drei Auszahlungstermine 2002 / 2003(mit der Abrechnung für) • 07.2002: 8,24 x 0,9 % • 04.2003: 5,00 x 0,9 % • 09.2003 8,24 x 0,5 % • abweichende Termine können betrieblich vereinbart werden • Kürzung / Umrechnung bei Wechsel, Ruhen, etc. wie bei dem Pauschalbetrag • Noch zu konkretisierende „Rückzahlung“ bei Ausscheiden