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Staatsrecht I Staatsorganisationsrecht Professor Dr. Löwer. Herzlich willkommen!. Ablauf Vorbemerkungen Vorlesungsgliederung Literaturübersicht Inhaltlicher Einstieg 1. Teil.
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Staatsrecht IStaatsorganisationsrechtProfessor Dr. Löwer Herzlich willkommen!
AblaufVorbemerkungenVorlesungsgliederungLiteraturübersichtInhaltlicher Einstieg 1. Teil
Zur Arbeit mit der Vorlesungsgliederung und anderen Materialien Unterlagen auf der Lehrstuhlhomepage Ansprechpartnerin: Frau Korp (siehe HP) Noch 12 Plätze in der Repetenten-AG Zur Konzeption der Vorlesung Vorlesungsgliederung (Grobüberblick) 1. Gegenstand des Staatsrechts 2. Staatsrecht der BRD 3. Staatsformprinzipien 4. Verfassungsorgane
Literaturübersicht Gesetzestexte Studienliteratur Kommentare Großlehr- und Handbücher Verfassungsprozessrecht Zeitschriften Entscheidungssammlungen Fallsammlungen
1. Teil: Vom Gegenstand des Staatsrechts Ein Jahrhundert später: Gründung der Vereinigten Staaten Französische Revolution I. Der Staat als neuzeitlicher Staat Leviathan (1670) • Westl. Verfassungsstaatlichkeit in grundgesetzl. Ausprägung: • Staatsorganisationsrecht • Grundrechte • Verfassungsstaat in der internationalen Ordnung
II. Vom Grund des Staates oder: Was ist ein Staat? Bsp.: Kosovare X wird in Frankreich wg. dringenden Tatverdachts festgenommen. Er verlangt konsularischen Beistand. Frz. Polizei verspricht die serbische Botschaft zu informieren, X verlangt, die Botschaft des Kosovo in Berlin zu informieren.
Drei-Elemente-Lehrenach Jellinek Staatsgewalt Staatsgebiet Staatsvolk
Zur Staatsgewalt: Bsp. zum Gewaltmonopol (Skript S. 24): A kauft einen Wohnblock; in einem Flügel lebt eine links-autonome WG, die Mietzahlungen an „Kapitalistenschweine“ ablehnt, und in einem anderen Flügen leben Rechtsextremisten, die an das „jüdisch-versippte Vermieterpack“ ebenfalls nicht zahlt.A erwirkt einen Räumungstitel, die Polizei weigert sich jedoch diesen durchzusetzen aus Angst vor den gewaltbereiten Mietern. Der Polizeipräsident will seine Polizisten nicht gefährden.A fragt bei den Hell‘s Angels nach „Hilfe“. - Sicherheit als Staatszweck - Staat als souveräner Herrschaftsverband mit Gewaltmonopol
Zum Staatsgebiet: Staat als territorialer Herrschaftsverband
Zum Staatsvolk: Verbunden durch Band der Staatsangehörigkeit 2 Anknüpfungen möglich Abstammung und/oder Territorialitätsprinzip
Völkerrechtliche Bedeutung STAAT - Völkerrechtssubjektivität - Anerkennung als Staat Staatengrundrechte Politische Unabhängigkeit Souveräne Gleichheit Staatenimmunität (Bsp.) Interventionsverbot Anspruch auf Achtung der Rechtspersönlichkeit Schutz der Ehre Selbstbestimmungsrecht
3-Elemente-Lehre im GG Staatsgewalt Grundrecht auf Sicherheit Souveränitätsprinzip Gewaltmonopol nach außen Gewaltmonopol nach innen Justizgewährleistungspflichten Rechtsprechungsmonopol (Bsp.)
3-Elemente-Lehre im GG Staatsgebiet auch Schiffe luftwärts (Bsp.) seewärts
3-Elemente-Lehre im GG Staatsvolk Träger Staatsgewalt Personale Abgrenzung Deutsche „Spezial-Probleme“ Wesen der Staatsangehörigkeit Völkerrechtliche Konsequenzen Staatsrechtliche Konsequenzen Erwerb und Verlust Grundrechtlicher Schutz
3-Elemente-Lehre im GG Grundgesetzliche Reflexion völkerrechtlicher Konsequenzen Art. 25 GG als Transformationsnorm Art. 25 GG als Rezeption der Staatengrundrechte Territorialitätsprinzip Staatenimmunität Staatsorganimmunität Staatsoberhaupt (Fall: Pinochet) Andere Staatsorgane Personale Grenzen der Immunität Absolute Grenze der Immunität (Kriegsverbrechen, Spionage)
Wozu noch Staaten? Transnationale Probleme und Antworten Globalisierung Supranationalität
Exkurs: Rangordnung der Rechtsquellen Völkerrecht Europarecht Bundesrecht Landesrecht Kollisionsregel: EuR geht nationalem Recht vor. Kollisionsregel: Bundesrecht ist geltungsstärker als Landesrecht Kollisionsregel: Für das VölkerR gelten gegenüber nationalem Recht Besonderheiten
Exkurs: Rangordnung der Rechtsquellen Völkerrecht = Allg. Regeln des VölkerR (Art. 25 GG) VölkervertragsR (Art. 59 GG) = Rang Zustimmungsgesetz. Lex-posterior-Regel Europarecht = Primärrecht (EUV, AEUV) ---------------------- Sekundärrecht Verordnungen Richtlinien
Exkurs: Rangordnung der Rechtsquellen Bundesrecht: Verfassung / Grundgesetz -------- Parl. beschlossene Gesetze --------- Verordnungen (Art. 80 GG) ------------ Autonomes Recht (Satzungen) Vorrang der Verfassung und Vorrang des Gesetzes vor abgeleitetem Recht
Exkurs: Rangordnung der Rechtsquellen Landesrecht: Landesverfassung ----- Parlamentsgesetze ------- Verordnungen ------- Autonomes Recht (Gemeinden, Universitäten = Satzungen, Art. 28 II GG, Art. 70 LVerfNRW)
II. Wozu Verfassung? 1. Verfassungsstaat als Typus Leges fundamentales als Verf.vereinbarungen vgl. England, Frankreich und HRRDN vgl. heute auch EKV und AEUV Gesellschaftsvertragliche Ursprünge des Denkens Elemente Verfassungsstaatlichkeit westl. Prägung Rechtliche Charakteristika Das Urkundsprinzip Notwendiger Inhalt Verfassung
Sicherung Vorrang der Verfassung Statistik-Auskunfts-Allergie: Liqor-Entnahme Verfassungsmäßigkeit Studiengebühren Verfassungswidrigkeit Hochschulfreiheitsgesetz „Mit Verlaub Herr Präsident, …!“ Bundesanweisung Gen-Saatgut Streikrecht Bahn Formeller und materieller Verfassungsbegriff III. Der Staat als juristische Person
2. Teil: Die BRD und ihre Rechtslage Die Entwicklung bis zur Wende Atlantic Charta 1941 Moskauer 4-Nationen Proklamation 1943 Protokoll über die Besatzungszonen 1944 Abkommen über die Kontrolleinrichtungen 1944 Jalta-Erklärung 1945 Kapitulation 7./8.Mai 1945 Potsdamer Abkommen 1945 Proklamation Kontrollrat 1945 Frage: Was war mit Deutschland geschehen?
2. Teil: Die BRD und ihre Rechtslage Rechtliche Situation der Gebiete östlich von Oder-Neiße Gründung zweier deutscher Staaten Die deutsch-deutsche Entwicklung Die Wiedervereinigung
3. Teil: Die Staatsformprinzipien Das republikanische Prinzip Republik als Staatsformprinzip Republik Monarchie Republik als historisch-sinnerfüllter Typus der Staatlichkeit Näheres zur Ämterverfassung
3. Teil: Die Staatsformprinzipien II. Das demokratische Prinzip Zur Legitimationskette (personell) Volk (Wahl) Parlament Kanzler Ministerialbürokratie mit Minister an der Spitze Nachgeordnetes Personal
3. Teil: Die Staatsformprinzipien II. Das demokratische Prinzip Zur Legitimationskette (sachlich) Volk (Wahl) Parlament Gesetze Ministerien (s. Art. 64 GG) Ministerialbehörden Nachgeordnete Behörden gesetzes- und weisungs- gebunden
3. Teil: Die Staatsformprinzipien Legitimation staatlicher Herrschaft durch das Volk: Gewaltengegliederte Ordnung Organisatorisch-personelle Legitimation Sachlich-inhaltliche Legitimation Zusammenspiel der Legitimationsformen - Legitimation auf Gemeindeebene
3. Teil: Die Staatsformprinzipien Kettenmodelle in Beispielen: Personelle Legitimation Abgeordneter, Bundeskanzler, Minister, u.a. Bgm., Ratsmitglied, u.a. Rektor, Präsident IHK u.a. Sachliche Legitimation Sachentscheidung der Gemeinde Funktionale Selbstverwaltung Abgrenzung Dezentralisation und Dekonzentration
3. Teil: Die Staatsformprinzipien Volk als Grundbegriff der Demokratie Staatsvolk und Staatsangehörigkeit (s.o.) Ausländerwahlrecht Passives EU-Ausländer Wahlrecht?
Demokratieprinzip Gleichheit politischer Mitwirkungsrechte: das Wahlrecht Wahlsysteme Mehrheits- und/oder Verhältniswahl (Bsp.) Überhangmandate Grundmandatsklausel
Demokratieprinzip Wahlrecht Wahlrechtsgrundsätze (Überblick) Allgemeinheit Gleichheit Freiheit Geheimheit Unmittelbarkeit Öffentlichkeit
Demokratieprinzip Wahlrecht Allgemeinheit der Wahl Familienwahlrecht? Inkompatibilität Ineligibilität Kommunalrechtliche Wirkung
Demokratieprinzip Wahlrecht 2. Unmittelbarkeit der Wahl -
Demokratieprinzip Wahlrecht 2. Unmittelbarkeit der Wahl 3. Gleichheit der Wahl Zählwert-, Erfolgswert-, Erfolgschancengleichheit 5%-Klausel Grundmandatsklausel Überhangmandate Chancengleichheit Parteien Inkompatibilität, Ineligibilität
Demokratieprinzip Wahlrecht 4. Freiheit der Wahl - Hoheitliche Beeinträchtigung - Private Beeinträchtigung
Demokratieprinzip Mehrheitsprinzip Mehrheitsbegriffe Grenzen der Mehrheitsentscheidung Voraussetzungen Mehrheitsherrschaft
Demokratieprinzip Demokratieformen Direkte Demokratie (Bsp.) Repräsentative Demokratie Regierungssysteme Parlamentarisches Regierungssystem Präsidiales System System des Grundgesetzes
Demokratieprinzip Parteienstaatlichkeit Aufgaben und Bedeutung Parteien Verfassungsrechtliche Stellung Parteibegriff Gründungsfreiheit Mitwirkung pol. Willenbildung Chancengleichheit Finanzierung, Wahlkampfkostenerstattung Innerparteiliche Demokratie Parteiverbotsverfahren
Streitbare Demokratie Historische Herkunft Im Einzelnen Parteiverbotsverfahren Vereinsverbotsverfahren Verwirkung Beamtenrecht Bundesrechtsanwaltsordnung Politisches Strafrecht G-10-Gesetz
Bundesstaatlichkeit Enumerationsprinzip Residualprinzip
Bundesstaatlichkeit Ihre Aufgabe: Alle Staatsaufgaben lückenlos verteilen! Erforderlich: Regeln (= Gesetzgebung) Durchsetzung (= Verwaltung) Steitaustragung (= Judikative)
Bundesstaatlichkeit Grundaussagen im GG Art. 70: Generalnorm Art. 70 ff.: Gesetzgebung Art. 83 ff.: Verwaltung Art. 95, 96: Gerichtsbarkeit
Bundesstaatlichkeit Gesetzgebungskompetenz: Art. 70 I: Der Bund Ausschließliche Gesetzgebung Bund Konkurrierende Gesetzgebung Ungeschriebene Kompetenzen Kraft Sachzusammenhang Kraft Natur der Sache Annexkompetenzen
Bundesstaatlichkeit Gesetzgebungskompetenzkonflikte Verfahrensarten (Bsp. Schule) Auslegung Kompetenznormen Verhältnis von Bundes- und Landesrecht Ungeschriebene Kompetenzen Kraft Natur der Sache Kraft Sachzusammenhang Annexkompetenzen
Bundesstaatlichkeit Verwaltungskompetenzen Grundregel: Art. 83 GG Vier Typen Landeseigener Vollzug Landesrecht Landeseigener Vollzug Bundesrecht Auftragsverwaltung der Länder Bundeseigene Verwaltung
Bundesstaatlichkeit Verwaltungskompetenzen, Fälle Der Bund erfährt, dass in NRW auch solche EU-Bürger BAföG erhaltne, die ihrem Wohnsitz im EU-Ausland beibehalten. Die für die Bundesausbildungsförderung zuständige Bundesministerin Frau Dr. Annette Schawan weist die nordrhein-westfälischen Vollzugsbehörden an, die Leistung von BAföG in solchen Fällen zu unterlassen.
Bundesstaatlichkeit Verwaltungskompetenzen, Fälle Das Land NRW verweigert dem Kohlekraftwerk Datteln wegen immissionsschutzrechtlicher Bedenken die Betriebserlaubnis. Der Bundesumweltminister weist das Ministerium für Umwelt etc. in NRW an, die Betriebserlaubnis zu erteilen. Rechtmäßig? Verfahren?