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Der Sportversicherungsvertrag des WLSB sowie die Zeltversicherung der WSJ und der Sportkreisjugenden vor Ort. Herzlich willkommen in Stuttgart am 26.10.2006 Ihr Referent: Jörg Schlegel Leiter des Versicherungsbüros beim Württ. Landessportbund, Stuttgart.
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Der Sportversicherungsvertrag des WLSB sowiedie Zeltversicherung der WSJ und der Sportkreisjugenden vor Ort Herzlich willkommen in Stuttgart am 26.10.2006 Ihr Referent: Jörg SchlegelLeiter des Versicherungsbüros beim Württ. Landessportbund, Stuttgart
Was werden wir miteinander besprechen ? • Kurze inhaltliche Darstellung des Sportversicherungsvertrages • Besonderheiten in der Sport-Haftpflichtversicherung Verschuldensabhängige Haftung Mietsachschadendeckung • Versicherungsschutz für Zelte (Stichwort : Die 5 Szenarien gemäß WSJ-Rundbrief) a) Bestehender Versicherungsschutz gem. SpV.-Vertrag b) Bestehender zusätzlicher Versicherungsschutz (VS der WSJ für eingelagerte Zelte, VS für SpK LB und SpK Rems-Murr) c) Schadenbeispiele d) Auswertung der Risikoerfassungsbögen e) Suchen nach neuen Versicherungslösungen für Zelte
Der Sportversicherungsvertrag des WLSB • Vertragspartner des WLSB : ARAG-Sport, ARAG-RS (D´dorf) sowie EUROPA-KV (Köln) Es gelten die vertraglichen Bestimmungen vom 01.01.2002 ! • Versichert sind : WLSB und seine ihm angeschlossenenMitglieds- organisationen(SpK/ SpKJ, Verbände, Vereine und deren Mitglieder) Bitte beachten: Kein Versicherungsschutz für Fördervereine oder andere WLSB-fremde Organisationen • Finanzierung SpV-Vertrag : über jährliche Bestandserhebung des WLSB
Versicherte Veranstaltungen u.a. • Gesamter Sportbetrieb(z.B. Vereinstraining, Kursangebote, Wettkämpfe, Turniere … ) • Vereins-/Verbandsorganisation, Aus- und Fortbildung • Interne & öffentlicheFestveranstaltungenNeu seit 01.2002 aber: Mietsachschäden am Gebäude bzw. am Festzelt nicht mitversichert Zusatzversicherung kann beantragt werden ! • Sämtliche Ausflüge, Reisen & FreizeitenNeu seit 01.2002 aber: mitreisende Nichtmitglieder nicht mitversichert Zusatzversicherung kann beantragt werden !
Versicherte Sparten der Sportversicherung Unfall (B. I.) Kranken(B. VI.) Haftpflicht(B. II.) Rechtsschutz(B. V.) Vertrauensschaden(B. III.) Reisegepäck(B. IV.) Gültig sind die vertraglichen Bestimmungen vom 01.01.2002
HaftpflichtversicherungsschutzB. II. , Seiten 11-16 • 1. Aufgabe der Haftpflichtversicherung Die Haftpflichtversicherung schützt den VN, wenn er • infolge eines Personen- und/ oder Sachschadens • von einem Dritten • aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen • auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird. • 2. Haftungsgrundsatz gemäß § 823 I. BGB • „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, die Gesundheit ...,dasEigentum... eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet“ • Vorsatz : Absichtlicher, mit Wissen der Folgen herbeigeführter Schaden (in der Haftpflichtversicherung nicht versichert/ nicht versicherbar !) • Fahrlässigkeit : Nach § 276 I. Satz 2 BGB handelt fahrlässig,„wer dieim Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht läßt“.
Fortsetzung Haftpflichtversicherungsschutz • 3. Leistung der Haftpflichtversicherung : • Prüfung von : 1. Versicherungsschutz 2. Haftung nach der Sach- und Rechtslage • Entschädigung berechtigter Ansprüche • Abwehr rechtlich unbegründeter Ansprüche („Passivrechtsschutz“) • Besonderheiten der Mietsachschadendeckung : Versicherungsschutz für Haftpflichtschäden an fremden Sachen, die von einer WLSB-Mitgliedsorganisation a) zur Ausübung des Sportbetriebes oder b) zur Jugendarbeit gemietet oder geliehen worden sind • Verschuldensabhängige Haftung • Anspruch des Geschädigten auf Zeitwerterstattung • Deckungssumme : je Schaden EUR 10.000,-
Zusätzlich bestehender Versicherungsschutz • Württ. Sportjugend : • VS-Nr. 93.105.029 : Gebündelte Geschäftsversicherung bei ARAG für eingelagerte Zelte der WSJ bzw. SpK oder SpKJ zum Neuwert • VS für Feuer/ ED/ Raub/ Vandalismus/ LW/ Sturm und Hagel • Deckungssumme: DM 513.000,- für insges. 285 Zelte a DM 1.800,- • Besonderheiten: • Einlagerung in massiven Gebäuden mit harter Bedachung • Sicherheitsschlösser an Zugangstüren der Lagerräume • Hinzukommende Zelte müssen innerhalb von drei Monaten dem VR schriftlich angezeigt werden, sonst kein VS • Wie viele Zelte sind gemeldet ? Alb-Donau (11) Biberach (2) Bodensee (4) Böblingen (3) Calw (10) Esslingen (17) Göppingen (16) Heidenheim (11) Heilbronn (16) Hohenlohe (14) Ludwigsburg (31) Ostalb (19) Ravensburg (14) Rems-Murr (8) Reutlingen (13) Rottweil (7) Sigmaringen (22) Schwäbisch Hall (10) Stuttgart (8) Tübingen (11) Tuttlingen (37) Zollern-Alb (1)
Zusätzlich bestehender Versicherungsschutz • Sportkreis Ludwigsburg : VS-Nr. 93.104.347 : Inhaltsversicherung für Untersteinbach (Unterkunftsstätte & Gerätehütte zu je EUR rd. 76.690,- VS für Feuer/ ED/ Raub/ Vandalismus, Gerätehütte zzgl. Sturm) • VS-Nr. 93.104.348 : Inhaltsversicherung für Füllmenbacher Hof (Unterkunftsstätte zu EUR rd. 61.350,- VS für Feuer/ ED/ Raub/ Vandalismus/ LW • Sportkreis Rems-Murr : • VS-Nr. 93.104.349 : Inhaltsversicherung Jugendhaus Am Ebnisee (Wirtschafts- und Sanitärgebäude zu EUR rd. 35.800,- VS für Feuer/ ED/ Vandalismus/ LW/ Sturm • Zusätzlich : Gebäudeschutz bei ARAG (VS für Feuer/ Sturm/ LW) Vers.-summe : EUR rd. 104.000,-
Die fünf Schadenszenarien lt. Infobrief WSJ • Zelt befindet sich im Lagerraum • Zelt aufgebaut, Veranstalter SKJ • Zelt aufgebaut, Veranstalter/ Entleiher WLSB-Verein • Zelt aufgebaut, Veranstalter/ Entleiher kein WLSB-Verein • Zelt aufgebaut, Veranstalter/ Entleiher Privatperson
Auswertung der Risikoerfassung der SpK/ SpKJ • Kann über die bestehende Zusatzversicherung der WSJ für eingelagerte Zelte auch für • aufgestellte bzw. • ausgeliehene Zelte mit der ARAG eine Zusatzversicherung vereinbart werden ?
Versicherungsbüro beim Württ. Landessportbund im SpOrt Stuttgart Fritz-Walter-Weg 19 70372 Stuttgart Telefon : 0711 - 28077 - 800 Telefax : 0711 - 28077 - 825 eMail : vsbstuttgart@ARAG-Sport.de