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EEG 2012 Was ist beschlossen worden?

EEG 2012 Was ist beschlossen worden?. Harald Wedemeyer Rechtsanwalt. Aktueller Verfahrensstand. 30.06.2011: 2. und 3. Lesung im Bundestag 8.07.2011: Bundesrat hat nicht den Vermittlungsausschuss angerufen. Ziele. Ausbau regenerative Stromerzeugung: Stand 2011: 17 %

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Presentation Transcript


  1. EEG 2012Was ist beschlossen worden? Harald Wedemeyer Rechtsanwalt RA Harald Wedemeyer

  2. Aktueller Verfahrensstand 30.06.2011: 2. und 3. Lesung im Bundestag 8.07.2011: Bundesrat hat nicht den Vermittlungsausschuss angerufen RA Harald Wedemeyer

  3. Ziele Ausbau regenerative Stromerzeugung: Stand 2011: 17 % Ziel 2020: mindestens 35 % Ziel 2050: mindestens 80 % RA Harald Wedemeyer

  4. Vergütungsstruktur EEG 12 5 Bis 75 kW (installierte Leistung): 25 Cent/kWh (80 % flüssige Gülle aus Betrieb am Standort der Anlage oder aus diesem und nahe gelegenen Betrieben). RA Harald Wedemeyer

  5. EEG – Bestimmungen zur Biomasse Überblick • Bestandsschutz bleibt gewahrt: keine rückwirkende Kürzung des Güllebonus um 50 % bei vor dem 6.06.2008 in Betrieb gegangenen Anlagen) • Zusätzliche Anreize für die Direktvermarktung über die Marktprämie. • Ab 1.01.2014 obligatorische Marktprämie (Ausnahme: Anlagen mit einer Leistung bis 750 kW) • Einführung einer Flexibilitätsprämie für das Vorhalten zusätzlicher BHKW – Kapazitäten bei einer bedarfsgerechten Stromerzeugung. • „Klassische“ Einspeisevergütungen neu geordnet. RA Harald Wedemeyer

  6. Vergütungsregelungen Position Landvolk • Grundvergütung (u. a. KWK – Bonus eingepreist): bis Bemessungsleistung von 150 kW: 14,3 Cent, bis 500 kW: 12,3 Cent und bis 5.000 kW: 11,0 Cent. • Vergütungsgruppe 1 (NawaRos): bis 500 kW: 6 Cent, bis 750 kW: 5 Cent und bis 5.000 kW: 4 Cent. • Vergütungsgruppe 2 (u. a. Stroh, Landschaftspflegematerial): 8 Cent bis 5.000 kW • Vergütungsgruppe 2 (Gülle): 8 Cent bis 500 kW und 6 Cent bis 5.000 kW. • Einspeisebonus: bis 700 Nm3 Biomethan/h (entspricht einer Anlagengröße von 2.800 kWel.): 3 Cent, bis 1.000 Nm3/h (≙ 4.000 kWel): 2 Cent und bis 1.400 Nm3/h (≙ 5.600 kWel): 1 Cent RA Harald Wedemeyer

  7. Vergütungsregelungen Position Landvolk • Einheitsvergütung für Güllevergärungsanlagen bis 75 kW installierter elektrischer Leistung: 25 Cent/kWh bei einem Gülleanteil von mindestens 80 Volumenprozent. • Bioabfallanlagen: 16 Cent/kWh (bis 500 kW) und 14 Cent/kWh (bis 20.000 kW) bei Vergärung von mindestens 90 Masseprozent Bioabfälle mit den Abfallschlüsselnummern 200201, 200301 und 200302 (u. a.: Bioabfälle aus privaten Haushalten, Marktabfälle, Garten und Parkabfälle). Weitere Voraussetzungen: • Einrichtungen zur anaeroben Vergärung der Bioabfälle müssen unmittelbar mit einer Einrichtung zur Nachrotte der festen Gärrückstände verbunden sein; • nachgerottete Gärrückstände müssen stofflich verwertet werden. RA Harald Wedemeyer

  8. Vergütungsregelungen Position Landvolk • Alle in den Vergütungsklassen aufgeführten Stoffe, sowie die zuvor dargestellten Bioabfälle und die in der „Vergütungsklasse 0“ aufgeführten Stoffe sind untereinander kombinierbar. Die Vergütung wird anteilig der eingesetzten Stoffe anhand des vorgegebenen Methanertrages je m3 Frischmasse ermittelt. RA Harald Wedemeyer

  9. Voraussetzungen Position Landvolk • Wärmenutzungsquote: 60 %. • 25 % für die Fermenterbeheizung • anerkannte Wärmenutzungen (Positiv- und Negativliste) • auch ORC – Anlagen, • Hygienisierung und Pasteurisierung von Gärresten • Ausnahme: bei Vergärung von 60 Masseprozent Gülle (Klimaschutz, Vermeidung des Methanaustrags bei der Güllelagerung) RA Harald Wedemeyer

  10. Voraussetzungen Position Landvolk • „Maisdeckel“: Anspruch auf die Einsatzstoffvergütungen besteht nur:Maximaler Einsatz von 60  Masseprozent Mais, Getreidekorn, Corn Cob Mix, Körnermais und Lieschkolbenschrot. • Anmerkung:Regelung ist untauglicher Versuch, den Maisanteil in der Veredlungsregion zu begrenzen. Veredlungsregion: Maisanteil schon jetzt bei max. 70 Masseprozent (bei Güllebonus). Ackerbauregion: Schaffung unnötiger Erschwernisse. RA Harald Wedemeyer

  11. Übergangsregelungen Position Landvolk • Bei Einsatz von fester Biomasse (u. a. Holz) – Pyrolyseanlagen:Geltung der Regelungen des EEG 09, wenn die Anlage in 2011 genehmigt wird und in 2012 in Betrieb geht. • Marktprämie kann auch für Bestandsanlagen in Anspruch genommen werden. RA Harald Wedemeyer

  12. Anlagenbegriff Position Landvolk • Anlagenbegriff – Zusammenfassung aller BHKW, über eine Vergärungseinheit gespeist werden.Damit dürfte die Umgehung der Größendegression mittels „Satelliten“ für Anlagen, die ab dem 1.01.2012 in Betrieb gehen, nicht mehr möglich sein. • Leider keine Klärung, ob nun der enge oder weite Anlagenbegriff gilt. RA Harald Wedemeyer

  13. Beispiel Marktprämie Position Landvolk • 2 MW Gaseinspeisungsanlage: künftig Vergütungsanspruch in Höhe von etwa 19 Cent (bei Stromeinspeisung ins Stomnetz). • Bei Gaseinspeisung und Direktvermarktung: Verstromung am VerbrauchsortErlössituation : • Stromverkauf: 10 Cent/kWh; • Marktprämie: 13 Cent/kWh (19 Cent EEG - Vergütung abzüglich eines angenommenen Strombörsenpreis von 6 Cent/kWh); • Grünstromprivileg: die entfallende EEG – Umlage in Höhe von 3,5 Cent könnte noch hälftig geteilt werden. Zusätzlich ergeben sich noch Einnahmen aus der Wärmevermarktung. RA Harald Wedemeyer

  14. Beispiel Marktprämie Position Landvolk • Zusätzliche Erlöse bei der Direktvermarktung des Stroms in Höhe von mindestens 4 Cent/kWh. Bei 2 MW – Anlage zusätzliche Einnahme von 640.000 € gegenüber der „klassischen“ Stromeinspeisungsvergütung. • Anmerkung: • Wärmevermarktung und Erlöse aus dem Grünstromprivileg noch nicht berücksichtigt • Durchleitungskosten in Höhe von etwa 0,7 Cent/kWh berücksichtigt. RA Harald Wedemeyer

  15. Chancen und Risiken Position Landvolk Chancen: • Güllevergärung • Gaseinspeisungsanlagen • Direktvermaktung Risiken: • Höhere Marktpreise für landwirtschaftliche Produkten RA Harald Wedemeyer

  16. Danke für Ihre Aufmerksamkeit! RA Harald Wedemeyer

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