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Kraftfahrerausbildung im THW

Kraftfahrerausbildung im THW. Fahren im Marschverband. Allgemeine Grundsätze für Märsche. Nur einer ist verantwortlicher Führer (eines Fahrzeuges oder eines geschlossenen Verbandes) Alle Fahrzeuge folgen dem Spitzenfahrzeug wie einer Lokomotive (Stop, rote Ampel) Mindestens 3 Fahrzeuge

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Kraftfahrerausbildung im THW

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Presentation Transcript


  1. Kraftfahrerausbildung im THW Fahren im Marschverband

  2. Allgemeine Grundsätze für Märsche • Nur einer ist verantwortlicher Führer (eines Fahrzeuges oder eines geschlossenen Verbandes) • Alle Fahrzeuge folgen dem Spitzenfahrzeug wie einer Lokomotive (Stop, rote Ampel) • Mindestens 3 Fahrzeuge • Bei Halt ist am Anfang und am Ende selbstständig zu sichern (Warnweste, Winkerkelle)

  3. Anmeldepflicht für Märsche im geschlossenen Verband Kraftfahrzeuge im geschlossenen Verband nehmen die Straße stets mehr als verkehrsüblich in Anspruch. Dies bedeutet: Märsche im geschlossenen Verband sind erlaubnispflichtig durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde! Bei Katastrophen ist diese Erlaubnis nicht erforderlich (§ 35 StVO)

  4. Inhalte einer Anmeldung I • Anschrift Dienststelle / Einheit • Marschzweck (Ausbildung, Verlegung) • Ablaufpunkt (von wo beginnt der Marsch) • Auslaufpunkt (Zielort) • Anmarschweg (Straßen, Orte) • Rückmarschweg (Straßen, Orte) • Anzahl der teilnehmenden Fahrzeuge • Angaben über das schwerste Fahrzeug im Verband

  5. Inhalte einer Anmeldung II • Angaben über das schwerste Fahrzeug (Gesamtgewicht, größte Höhe, größte Breite, größte Länge) • Abmarschzeit • Gewünschte Geschwindigkeit / Straße, BAB • Anzahl Marschblöcke • Abstände • Technische Halte • Rasten • Verkehrssicherung: eigene / Polizei (wird erbeten)

  6. Märsche im geschlossenen Verband(früher Kolonne) • Alle Fahrzeuge müssen Abblendlicht fahren • In jedem Fahrzeug muß während des Marsches die • gelbe Flagge (Ausfallflagge) • Warnweste • Winkerkelle griffbereit sein!

  7. Einsatz von blauem Blinklicht ohne Einsatzhorn • Blaues Blinklicht allein darf gem. § 38 Abs. 2 StVO nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an: - Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen - bei Einsatzfahrten - bei der Begleitung von Fahrzeuge oder von geschlossenenVerbänden verwendet werden.

  8. Vorteil: Leichte Führung, da alle Fahrzeuge hintereinander fahren. Nachteil: Verhältnismäßig geringe Marschgeschwindigkeit infolge langer Fahrzeugschlange. Bei großen geschlossenen Verbänden Blockierung des Querverkehrs. Ab 3 Kfz mit Kennzeichnung als geschlossener Verband, alle Fahrzeuge mit vorgeschriebenen Fahrzeugabständen hintereinander. Marsch im geschlossenen Verband

  9. Mehrere Gruppen von etwa 3 - 8 Kfz (Zug), gekenzeichnet wie geschlossener, marschieren mit „Marschabständen“ (Abstand in Minuten) Vorteil: Kleine Gruppen erreichen schneller, ungestörter ihr Marschziel, keine Blockierung des Querverkehrs. Nachteil: Erschwerte Führung durch Auseinanderziehen der Einheiten. Marsch in Einzelgruppen

  10. Besondere Aufgaben des Spitzenführers • Geschlossenen Verband kennzeichnen lassen • Ständige Verfolgung des Marschweges auf der Karte oder Skizze • Befohlene Marschgeschwindigkeit einhalten • Geschwindigkeitsänderungen langsam vornehmen

  11. Aufgaben des Schließenden • Ende des Verbandes kennzeichnen • Bei Ausfall-Kfz (gelbe Flagge) halten. Schaden melden lassen und entscheiden: Instandsetzen oder Liegenlassen • Dem Einheits- (Spitzen-) Führer melden und getroffene Maßnahme mitteilen • Bei Marschpausen Verkehrssicherung veranlassen

  12. Liegenbleiben von Fahrzeugen • Warnblinker einschalten • Mindestens ein auffällig warnendes Zeichen gut sichtbar aufstellen (Warndreieck)

  13. Technischer Halt • Grundsätzlich alle 2 Stunden • Kurzhalt nach 5 Minuten (Warmfahren der Fahrzeuge) • Platz für technische Halte: Scharf rechts an der Marschstraße, auf Autobahnen nur auf Rastplätzen • Absitzen nur von Fahrer und Beifahrer

  14. Marsch bei Gewitter Gewitter können einen Marsch durch: • Blitzschlag • Windböen und • Heftige Niederschläge erschweren. Die Entscheidung über eine Marschunterbrechung trifft der Marschführer. Fahrzeuge möglichst nicht an blitzgefährdeten Objekten stellen.(z.B.: Schornsteinen, Trafostationen, einzelnen Bäumen, überragende Geländepunkte) Funkverkehr einstellen und Antennen demontieren!!!

  15. Funk auf dem Marsch Sind im Marschverband 2 Funkgeräte vorhanden, so werden sie ins erste und letzte Fahrzeug gegeben. 4 mB Geräte auf Kanal 510 W/U stellen (Marschkanal des THW)

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