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Unternehmensnachfolge. Weitergabe von Vermögenswerten unter Maßgabe der Erbschaftssteuerreform. Ihr Referent: Andreas R. Hahne. Velten, den 4. März 2009. Erfolgsfaktor Unternehmensnachfolge: Frühzeitig und systematisch handeln. Der deutsche Mittelstand!. 3. 4. 5. 2. 1.
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Unternehmensnachfolge Weitergabe von Vermögenswerten unter Maßgabe der Erbschaftssteuerreform Ihr Referent: Andreas R. Hahne Velten, den 4. März 2009
Erfolgsfaktor Unternehmensnachfolge:Frühzeitig und systematisch handeln Der deutsche Mittelstand! 3 4 5 2 1 Aktuell: Auswirkungen der Erbschaftsteuerreform auf die Unternehmensnachfolgeplanung Agenda Fazit: Was Sie schon heute tun können Deutsche Bank: Ihr starker Partner bei Planung und Durchführung Ihrer Nachfolge Spezialberatung Investments: Region Brandenburg/Sachsen-Anhalt Seite 2
Erfolgsfaktor Unternehmensnachfolge:Frühzeitig und systematisch handeln Der deutsche Mittelstand! 3 4 5 2 1 Aktuell: Auswirkungen der geplanten Erbschaftsteuerreform auf die Unternehmensnachfolgeplanung Agenda Fazit: Was Sie schon heute tun können Deutsche Bank: Ihr starker Partner bei Planung und Durchführung Ihrer Nachfolge Spezialberatung Investments: Region Brandenburg/Sachsen-Anhalt Seite 3
Der deutsche Mittelstand nimmt als Motor der Wirtschaft eine herausragende Position ein Familienunternehmen … Wie lange noch? Spezialberatung Investments: Region Brandenburg/Sachsen-Anhalt Seite 4
Die Anzahl der Unternehmensgründungen weisen langfristig einen abnehmenden Trend auf • Unternehmensinsolvenzen nahmen in den letzten Jahren dank anziehender Konjunktur ab. • Der Spread zwischen Gründungen und Insolvenzen nimmt kontinuierlich ab. • Gründungsaktivitäten hängen vom politischen Gründungsklima ab. • Regulierungsdichte ist in Deutschland hoch. • Steuerliche Aspekte spielen bei Gründungsabsichten ebenso wie bei der Nachfolgeproblematik eine wichtige Rolle. Quelle: IFM–Bonn Spezialberatung Investments: Region Brandenburg/Sachsen-Anhalt Seite 5
Problem „Unternehmensnachfolge“ Der deutsche Mittelstand – vom Aussterben bedroht? • Unternehmenslenker im Durchschnitt älter als 50 • Nachfolge ist für viele Unternehmer ein „Tabu-Thema“ • familieninterne Unternehmensübergabe häufig mangels Kinder, Qualifikation oder Interesses nicht möglich Auswirkungen • Leistungsfähigkeit des Unternehmens ist eingeschränkt • notwendige Investitionen werden nichtgetätigt • Unternehmensentwicklung liegt auf „Eis“ • Fortbestand des Unternehmens ist bedroht • Arbeitsplätze sind durch die ungelöste Nachfolge häufig gefährdet Quelle: db-research 2007 Spezialberatung Investments: Region Brandenburg/Sachsen-Anhalt Seite 6
Attraktive Unternehmen finden unschwer neue Eigentümer Quelle: IFM–Bonn Insgesamt werden in Deutschland 92% der Betriebe weitergeführt. Bei der Übergabe, ob nun familienintern oder extern, bedarf es jedoch einer frühzeitigen Vorbereitung. Spezialberatung Investments: Region Brandenburg/Sachsen-Anhalt Seite 7
Erfolgsfaktor Unternehmensnachfolge:Frühzeitig und systematisch handeln Der deutsche Mittelstand! 3 4 5 2 1 Aktuell: Auswirkungen der geplanten Erbschaftsteuerreform auf die Unternehmensnachfolgeplanung Agenda Fazit: Was Sie schon heute tun können Deutsche Bank: Ihr starker Partner bei Planung und Durchführung Ihrer Nachfolge Spezialberatung Investments: Region Brandenburg/Sachsen-Anhalt Seite 8
Es bieten sich verschiedene Nachfolgemodelle an Eine enge Zusammenarbeit mit entsprechenden Spezialisten ist hier von Vorteil. Spezialberatung Investments: Region Brandenburg/Sachsen-Anhalt Seite 9
Die familieninterne Übergabe stellt Ihre Objektivität auf den Prüfstand • Ein klares Anforderungsprofil für Ihren Nachfolger ist die Basis für die Zukunftssicherung Ihres Unternehmens. • Erzwingen Sie nichts. Entspricht Ihr Wunschkandidat Ihrem präferierten Nachfolger und verfolgt dieser auch die gleichen unternehmerischen Ziele wie Sie? • Erstellen Sie einen verbindlichen Zeitplan, der alle erforderlichen Maßnahmen definiert und terminiert. • Benennen Sie ggf. einen Beirat um Ihre Entscheidungen zu verifizieren. Bei der familieninternen Unternehmensnachfolge wird zwischen zwei Varianten unterschieden: Übergabe zu Lebzeiten Übergabe durch Unternehmertestament Spezialberatung Investments: Region Brandenburg/Sachsen-Anhalt Seite 10
Unternehmensnachfolgeprozess- frühzeitig und systematisch handeln - • 4. Privatier • Eigene Tätigkeit nach dem Ausstieg definieren • Private Altersvorsorge optimieren • Anlage des Verkaufserlös • 3. Überleitungsphase • Einarbeitung des Nach-folgers • Erstellung eines Umsetzungsplans • Kompetenzfestlegung • Aufgabenteilung • Prozessanpassung • 2. Umsetzungsphase • Suche nach einem Nachfolger • Ermittlung des Unternehmenswertes • Verhandlung der Vertragsinhalte • 1. Vorbereitungsphase • Analyse des Unternehmens • Bewusste Einleitung des Nachfolgeprozesses • evtl. Erstellung eines Verkaufsprospektes • Klärung der vertraglichen Voraussetzungen Wichtig: • Frühzeitiges Auseinandersetzen mit der Unternehmensnachfolge! • Auswahl des richtigen Zeitpunkts der Unternehmensübergabe 5 Jahre + • 0. Notfallkoffer • Stellvertreter benennen • Testament erstellen Wichtig: Aufbau von Liquiditätsreserven (privat und geschäftlich) Spezialberatung Investments: Region Brandenburg/Sachsen-Anhalt Seite 11
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Erbschaftsteuer-Reform - Was ändert sich? Wesentliche Änderungen durch dasErbSt-ReformG • Wirtschaftsgüter sind nicht mehr mit ihrem Buchwert aus der Steuerbilanz, sondern mit ihrem Verkehrswert anzusetzen. • Verschonung von Betriebsvermögen wird neu gestaltet. • Freibeträge und Steuersätze werden neu gestaltet. Spezialberatung Investments: Region Brandenburg/Sachsen-Anhalt Seite 13
Erbschaftsteuer-Reform - Was ändert sich?Betriebsvermögen Wesentliche Änderungen durch denEntwurf des ErbSt-ReformG • Wirtschaftsgüter sind nicht mehr mit ihrem Buchwert aus der Steuerbilanz, sondern mit ihrem Verkehrswert anzusetzen. Ermittlung des Verkehrswerts • Vereinfachtes Ertragswertverfahren • nachhaltig erzielbarer Jahresertrag • Kapitalisierungsfaktor • Mindestens Substanzwert • Verkehrswert der Wirtschaftsgüter • Verschonung von Betriebsvermögen wird neu gestaltet. Verschonungsregelung für Betriebsvermögen • Freibeträge und Steuersätze werden neu gestaltet. Spezialberatung Investments: Region Brandenburg/Sachsen-Anhalt Seite 14
Steuerverschonung für Betriebsvermögen Regelverschonung mit 85 %bei: • 85 % Freistellung des begünstigten Vermögens • Freibetrag bis zu 150.000 Euro innerhalb von 10 Jahren • Ggf. Steuerklasse I auf begünstigtes Vermögen Verschonungs-Option • Kein Verwaltungsvermögen von mehr als 50 % • 7 Jahre Behalten • Lohnsumme(Erbzeitpunkt) nach sieben Jahren mindestens 650 % • Keine Gewinn-Überentnahmen von mehr als 150.000 Euro Spezialberatung Investments: Region Brandenburg/Sachsen-Anhalt Seite 15
Erbschaftsteuer-Reform: Betriebsvermögen oder Verwaltungsvermögen? Verwaltungsvermögen Keine Begünstigung • Dritten zur Nutzung überlasseneGrundstücke • Anteile an Kapitalgesellschaften,wenn die Beteiligung weniger als 25% beträgt • Wertpapiere und vergleichbare Forderungen • Kunstgegenstände, u.a. • Der Anteil am "Verwaltungsvermögen" darf 10 bzw. 50% des Gesamtbetriebsvermögens nicht überschreiten, andernfalls verliert das gesamte Betriebs-vermögen seine Begünstigung Spezialberatung Investments: Region Brandenburg/Sachsen-Anhalt Seite 16
Steuerverschonung für Betriebsvermögen Vollverschonung mit 100 % bei: • 100 % Freistellung des begünstigten Vermögens • Freibetrag bis zu 150.000 Euro innerhalb von 10 Jahren • Ggf. Steuerklasse I auf begünstigtes Vermögen Verschonungs-Option • Kein Verwaltungsvermögen von mehr als 10 % • 10 Jahre Behalten • Lohnsumme(Erbzeitpunkt) nach zehn Jahren mindestens 1000 % • Keine Gewinn-Überentnahmen von mehr als 150.000 Euro Spezialberatung Investments: Region Brandenburg/Sachsen-Anhalt Seite 17
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Notfallplan – Krankheit, Unfall oder TodSicherung der Unternehmensfortführung und des privaten Lebensstandards Private Vorsorge • Lebensversicherung • Berufsunfähigkeits-versicherung • Unfallversicherung • Private Altersvorsorge • Liquiditätsreserven • Testament und Vollmachten Geschäftliche Vorsorge • Sachversicherungen • Betriebshaftpflicht und Rechtsschutz • Vollmachten • Liquiditätsreserven • Gesellschaftsvertrag • Testament Sind Sie auf den Notfall vorbereitet? In ca. 27% aller Übertragungen ist die Unter-nehmensnachfolge durch nicht vorhersehbare Ereignisse erzwungen - häufig ohne Vor-bereitung getroffen zu haben. Spezialberatung Investments: Region Brandenburg/Sachsen-Anhalt Seite 19
M ist Inhaber eines erfolgreichen Familienunternehmens. M und F sind geschieden. Sie haben einen gemeinsamen Sohn (20 J.). M hat keine weiteren Kinder. Der Sohn verstirbt nach dem Vater. Eindeutige Regelung im Testament sinnvoll 1/1 1/1 Spezialberatung Investments: Region Brandenburg/Sachsen-Anhalt Seite 20 Seite 20
Lösungsansatz M hätte in seinem Testament den Tod seines Sohnes mitberücksichtigen können. Lösungsansatz ? Spezialberatung Investments: Region Brandenburg/Sachsen-Anhalt Seite 21 Seite 21
Erben und Vererben mit Testament • Gemeinschaftliches Testament • nur zwischen Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnerschaften. • eingeschränkter Widerruf. • Unwirksamkeit bei Auflösung der Ehe, Anfechtung möglich. • Berliner Testament: 1. Erbschaftsteuerlich ungünstig: Zweimalige Steuerbelastung ohne Ausnutzung der Freibeträge der Kinder im ersten Erbgang. 2. Nach Tod des Erstversterbenden stehen Kindern Pflichtteilsrechte zu, die bei Geltendmachung zu Liquiditätsengpässen und Streit führen können. 3. Nach dem Tod eines Ehegatten kann das gemeinschaftliche Testament nicht mehr geändert werden. Spezialberatung Investments: Region Brandenburg/Sachsen-Anhalt Seite 22
Persönliche FreibeträgeErhöhung der persönlichen Freibeträge bei Erbschaften und Schenkungen • ab 2009 • Steuer-klasse • Personen • bisher • I • Ehegatten • 307.000 • →500.000 • 205.000 • I • Kinder, Stiefkinder und • Enkel, wenn sie Kinder verstorbener Kinder sind • →400.000 • 51.200 • I • Sonstige Enkel • Urenkel • →200.000 • - 100.000 • Sonstige Personen der Steuerklasse I,z.B. Eltern und Großeltern (bei Erwerb von Todes wegen) • 51.200 • →100.000 • I • II • Eltern und Großeltern (bei Schenkungen), Geschwister und deren Kinder, Schwiegereltern und -kinder,geschiedene Ehegatten, Stiefeltern • 10.300 • →20.000 • III • Eingetragene LebenspartnerSonstige • 5.2005.200 • →500.000→ 20.000 Spezialberatung Investments: Region Brandenburg/Sachsen-Anhalt Seite 23
Verlierer der Steuerreform:Geschwister, Nichten und Neffen, LebensgefährtenErbschaft- und Schenkungsteuersätze in % • Steuerpflichtiger Erwerbbis einschließlichEuro • SteuerklasseI • SteuerklasseII • SteuerklasseIII • unverändert • altab 2009 • alt ab 2009 • 52.000 →75.000 • 7 • 12 → 30 • 17→30 • 256.000 →300.000 • 11 • 17→30 • 23→30 • 512.000 →600.000 • 15 • 22→30 • 29→30 • 5.113.000 →6.000.000 • 19 • 27→ 30 • 35→ 30 • 12.783.000 →13.000.000 • 23 • 32 →50 • 41 →50 • 25.565.000 → 26.000.000 • 27 • 37 →50 • 47→50 • mehr als 26.000.000 • 30 • 40→50 • 50→ 50 Spezialberatung Investments: Region Brandenburg/Sachsen-Anhalt Seite 24
Kapitalvermögen EUR 600.000./. Freibetrag EUR 400.000= stpfl. Erwerb EUR 200.000x 11% (Stkl. I) = EUR 22.000 Gute Ideen und steueroptimierte Lösungen zu Schenkung und Erbschaft • Persönliches Splitten • Wegen der Steuerfreibeträge und des progressiven Tarifs werden Steuern gespart, wenn der stpfl. Erwerb auf möglichst viele Köpfe verteilt wird.Zum Beispiel Schenkung an Sohn: Alternativ:Schenkung an Sohn EUR 400.000./. Freibetrag EUR 400.000= stpfl. Erwerb EUR 0 und an zwei Enkel EUR 200.000./. zwei Freibeträge EUR 400.000= stpfl. Erwerb EUR 0 Spezialberatung Investments: Region Brandenburg/Sachsen-Anhalt Seite 25
Gute Ideen und steueroptimierte Lösungen zu Schenkung und Erbschaft • Zeitliches Splitten nach zukünftiger Rechtslage • Für die Berechnung der Erbschaftsteuer werden nur die Erwerbe zusam-mengerechnet, die der Begünstigte innerhalb von 10 Jahren von derselben Person erhält. Wenn die Vermögensübertragung also über mehr als 10 Jahre verteilt wird, können erhebliche Ersparnisse an Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer erzielt werden. • Zum Beispiel Sohn als Alleinerbe: Schenkungvor 10 Jahren (1999) EUR 400.000 Gesamtvermögenim Erbfall (2009) EUR 500.000./. Freibetrag EUR 400.000= stpfl. Erwerb EUR 100.000x 11% (Stkl. I) = EUR 11.000 Gesamtvermögenim Erbfall (2009) EUR 900.000./. Freibetrag EUR 400.000= stpfl. Erwerb EUR 500.000x 15% (Stkl. I) = EUR 75.000 Spezialberatung Investments: Region Brandenburg/Sachsen-Anhalt Seite 26
Bewertung von Grundvermögen nach geltendem Recht und nach Reformplänen • bisher 80 % - aktuell: 100 %des Wertes nach Bodenrichtwertkarte • 12,5 fache vertragliche bzw. übliche Jahresnettokaltmiete ./. Altersabschlag aktuell: Verkehrswert • Bei EFH / ZFH Zuschlag von 20%aktuell: Abschlag 10% vom Verkehrswert, wenn bebautes Grundstück zu Wohnzwecken vermietet • unbebaute Grundstücke • bebaute Grundstücke • zu Wohnzwecken genutzt Spezialberatung Investments: Region Brandenburg/Sachsen-Anhalt Seite 27
Berechnungsmethoden Spezialberatung Investments: Region Brandenburg/Sachsen-Anhalt Seite 28
Ertragswertverfahren • Schema Rohertrag (Jahresmiete bzw. übliche Miete ./. Bewirtschaftungskosten = Reinertrag des Grundstücks ./. Bodenwertverzinsung = Bodenrichtwert Gebäudereinertrag x x Grundstücksfläche Vervielfältiger = = Bodenwert Gebäudeertragswert (>0€) Ertragswert = Grundbesitzwert Spezialberatung Investments: Region Brandenburg/Sachsen-Anhalt Seite 29
Besteuerung Ertragswertverfahren • Besteuerung • Dabei gilt: • Bewirtschaftungskosten sind individuell zu ermitteln, wenn nicht möglich Anlage 23 zu § 187 Abs. 2 S. 2 BewG • Bodenwertverzinsung nach dem Liegenschaftszinssatz (§§185, 188 BewG), der mit Anlage 21 abhängig von der Gesamtnutzungsdauer der Anlage 22 zu ermitteln ist Spezialberatung Investments: Region Brandenburg/Sachsen-Anhalt Seite 30
Besteuerung • => Beispiel • Mietwohnhaus 25 Jahre alt, Jahresmiete € 100.000, • Grundstücksgröße 400 m², Bodenrichtwert € 625 • Gebäudewert • 100.000 • Grundstücks- ./. • wert 23% 23.000 (Anlage 23 i.V.m. 22) • € 625 € 77.000 • x ./. (€ 250.000 x 5% § 188 Abs. 2 • 400 € 12.500 Nr. 1 BewG = 12.500) • = € 64.500 • € 250.000 x • 18,63 (Vervielfältiger nach Anlage 21 • € 1.201.635 i.V.m. § 188 Abs. 2 Nr. 1 BewG) • Ertragswert = • € 1.451.635 Spezialberatung Investments: Region Brandenburg/Sachsen-Anhalt Seite 31
Gewinner sind die Erben des Familienheims • Die Vererbung der selbst genutzten Wohnimmobilie an einen Ehegatten und an Kinder bleibt steuerfrei. • Voraussetzung für die Steuerbefreiung:Die Wohnimmobilie wird nach dem Erwerb zehn Jahre lang vom Erwerber selbst zu Wohnzwecken benutzt und hat, bei Vererbung an Kinder, eine Wohnfläche von höchstens 200 qm. Der anteilige Grundstückswert, der auf die 200 qm übersteigende Wohnfläche entfällt, ist zu versteuern. • Nachversteuerung:Wird die Wohnimmobilie innerhalb der Zehnjahresfrist verkauft oder vermietet, so entfällt die Steuerbefreiung rückwirkend. Eine Ausnahme hiervon gilt bei Vorliegen „zwingender Gründe“, zum Beispiel Tod oder erhebliche Pflegebedürftigkeit. Spezialberatung Investments: Region Brandenburg/Sachsen-Anhalt Seite 32
Übertragung mit (Vorbehalts-)Nießbrauch...Verlagerung von Vermögenswerten Der Schenker behält sich ein lebenslanges,uneingeschränktes und unentgeltliches Nieß-brauchsrecht an dem Grundstück vor. Danachist der Schenker berechtigt, sämtliche Nutzungen aus dem Grund-stück zu ziehen, und verpflichtet, ... Vorteile mit Nießbrauchsrecht: Bisheriges Recht: Gem. § 25 ErbStG Aufteilung in sofort fällige und zinslos gestundete Steuer mit Ablösungsmöglichkeit Aktuelles Recht: Streichung von § 25 ErbStG; immer voller Abzug des Kapitalwertes des Nießbrauchsrechts Spezialberatung Investments: Region Brandenburg/Sachsen-Anhalt Seite 33
... und notwendigen Rückfallklauseln. Der Schenker sollte sich das Recht vorbehalten, die Rück- übertragung des Eigentums zu verlangen, wenn z.B.: der Beschenkte zu Lebzeiten des Schenkers das Grundstück ohne Zustimmung veräußert oder belastet, die Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Beschenkten betrieben wird oder das Insolvenzverfahren über dessen Vermögen beantragt wird, der Beschenkte vor dem Schenker verstirbt, der Schenker nicht mehr in der Lage ist, seinen angemessenen Unterhalt und die ihm obliegenden gesetzlichen Unterhaltspflichten zu bestreiten, selbst wenn er dies zu vertreten hat und unabhängig davon, wie lange die Überlassung her ist. § § § § Spezialberatung Investments: Region Brandenburg/Sachsen-Anhalt Seite 34
Stiften Sie Zufriedenheit... • Unter einer Stiftung versteht man die tatsächlichefreiwillige Hingabe von Vermögensgegenständenfür Zwecke des Allgemeinwohls verbunden mitsteuerlichen Begünstigungen. • Gemeinnützige Stiftung • 95% der deutschen Stiftungen sparen auf Grundihrer Gemeinnützigkeit sowohl bei Errichtung alsauch bei weiteren Vermögenszuführungen Erbschaft-und Schenkungsteuer. • Auf Grund ihrer Struktur können Sie zwischen selbständigen und unselbstständigen Stiftungen, zu Lebzeiten, aber auch erst von Todes wegen, wählen. • Durch die Errichtung einer Stiftung kann das Lebenswerk des Stifters für die Ewigkeit gesichert werden. Spezialberatung Investments: Region Brandenburg/Sachsen-Anhalt Seite 35
...und sichern Sie sich Steuervorteile! • Die Spenden des Stifters senken als Sonderausgabenabzug die Einkommensteuer: • Steuerabzug bei Stiftungserrichtung max. 1.000.000 Euro verteilt auf bis zu 10 Jahre. Dieses gilt auch für Zustiftungen nach dem ersten Gründungsjahr (Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerlichen Engagements vom 21.9.2007). • Die Höchstgrenze für den Spendenabzug erhöht sich auf einheitlich 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte (GdE). • Die Stiftung darf 1/3 ihres Einkommens zum angemessenen Unterhalt des Stifters und seiner nächsten Angehörigen verwenden. Spezialberatung Investments: Region Brandenburg/Sachsen-Anhalt Seite 36
Gestalten Sie Ihre Unternehmensnachfolge aktiv! Aufbau von Liquidität • Abfindung weiterer Erben • Vermeidung von Überentnahmen Verschonungsregel Nr. 2 Übergabe zu Lebzeiten als vorweggenommene Erbfolge • Systematische Schenkung von Vermögensteilen • Schrittweise Beteiligung des Nachfolgers am Unternehmen • Vermeidung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen Übergabe durch Unternehmertestament(für den Ernstfall) • Frühzeitige letztwillige Verfügungen Unternehmertestament • Berücksichtigung von rechtlichen, steuerlichen, betriebswirtschaftlichen und familiären Aspekten • Abstimmung des Unternehmertestaments mit dem Gesellschaftsvertrag Spezialberatung Investments: Region Brandenburg/Sachsen-Anhalt Seite 37
Erfolgsfaktor Unternehmensnachfolge:Frühzeitig und systematisch handeln Der deutsche Mittelstand! 3 4 5 2 1 Aktuell: Auswirkungen der geplanten Erbschaftsteuerreform auf die Unternehmensnachfolgeplanung Agenda Fazit: Was Sie schon heute tun können Deutsche Bank: Ihr starker Partner bei Planung und Durchführung Ihrer Nachfolge Spezialberatung Investments: Region Brandenburg/Sachsen-Anhalt Seite 38
Unser Beratungsangebot- kompetent und ganzheitlich / privat und geschäftlich - 1. SchrittÜberblick verschaffen,Bestandsanalyse 2. SchrittWünsche festhalten,Bedarfsanalyse 3. SchrittHandlungsoptionen aufzeigen Spezialberatung Investments: Region Brandenburg/Sachsen-Anhalt Seite 39
Deutsche Bank - Ihr starker Partner Experte Vermögen für Generationen • Deutsche Bank db Vermögens- undNachfolgeplanung Spezialberatung z.B. Vermögen für Generationen PrivateBanking BusinessBanking db Stiftungsmanagement Experten Externe Experten • Rechtsanwälte • Notare und • Steuerberater, etc. • Für die konkrete Umsetzung vermitteln wir Ihnen gerne bei Bedarf externe Spezialisten. Spezialberatung Investments: Region Brandenburg/Sachsen-Anhalt Seite 40
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Spezialberatung Investments: Region Brandenburg/Sachsen-Anhalt Seite 41