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Bundestagswahl 2013

Welche Steuersteine drohen der Wirtschaft?. Bundestagswahl 2013. Aktuelle Situation im Wahlkampf. florierende Wirtschaft = Steuereinnahmen auf Rekordniveau steigende Ausgaben/leere Staatskassen Kluft zwischen Arm und Reich wird größer Gerechtigkeitsdebatte/Umverteilungsbestrebungen.

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Bundestagswahl 2013

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Presentation Transcript


  1. Welche Steuersteine drohen der Wirtschaft? Bundestagswahl 2013

  2. Aktuelle Situation im Wahlkampf • florierende Wirtschaft = Steuereinnahmen auf Rekordniveau • steigende Ausgaben/leere Staatskassen • Kluft zwischen Arm und Reich wird größer Gerechtigkeitsdebatte/Umverteilungsbestrebungen

  3. Welche Steuersteine drohen nach der Bundestagswahl 2013? • Änderungen der Einkommensteuer • Änderungen der Abgeltungsteuer • Besteuerung von Veräußerungsgewinnen bei privaten Immobiliengeschäften • Änderungen der Erbschaftsteuer • Einführung einer Vermögensteuer • Sonstige Steuersteine

  4. 1.1. Änderungen Einkommensteuer aktuelle Rechtslage: ESt-Tarif Beseitigung der kalten Progression Grundfreibetrag 8.130 € 8.004 € 8.354 € Eingangssteuersatz 14% 52.882-249.999 € Spitzensteuersatz 42% ab 250.000 € Reichensteuer 45%

  5. 1.2. Änderungen Einkommensteuer Welche Steuersteine drohen ab 2014? Spitzensteuersatz 42% Spitzensteuersatz 49% Spitzensteuersatz 49% ab 55.209 €/110.418 € aber Anpassung Tarifverlauf (Beseitigung kalte Progression) Reichensteuer 45% ab 250 T€/500 T€ ab 100 T€/200 T€ Ledige/Ehegatten ab 80 T€/160 T€ Ledige/Ehegatten 400 T€ 100 T€zvE 500 T€ ESt = 218.586 € ESt = 193.656 € Steuermehrbelastung 24.810 €

  6. 1.3. Änderungen Einkommensteuertarif vorausschauende Gestaltung • Einkünfteerzielung in 2013 vorziehen • Erträge in 2013 realisierenGewinnrealisierung aus laufenden Geschäftenz.B. Fertigstellung bzw. Abnahme noch in 2013; kein IAB bilden • Aufwendungen in Zukunft schiebenz.B. Instandhaltung, Werbemaßnahmen, Zahlung Gratifikationen etc. • Sonderabschreibungen nicht 2013 beanspruchen • IAB auflösen?

  7. 2.1. Änderungen der Abgeltungsteuer Welche Steuersteine drohen ab 2014? Erhöhung der Abgeltungsteuer von 25% auf 32% Veranlagungs-option bleibt be-stehen Rückkehr zum individuellen ESt-Satz (Teileinkünfte-verfahren) Abgeltungsteuer 25% mit Veranlagungsoption

  8. 2.2. Änderungen der Abgeltungsteuer aktuelle Rechtslage/Ausblick Besteuerung der Kapitalgesellschaften Ertrag-steuern % 2014 2013 Einkommen der KapG vor GewSt/KSt 100,00 14,00 14,00 Gewerbesteuer (Hebes. 400%) 14% 15% 15,00 Körperschaftsteuer 15,00 0,83 Solidaritätszuschlag 5,5% 0,83 Ertragsteuern KapGes 29,83 29,83 Brutto-Dividende Gesellschafter 70,17 22,45 25% Einkommensteuer/Abgeltungsteuer 17,54 1,24 5,5% 0,96 Solidaritätszuschlag 32% 25% 23,69 18,50 Ertragsteuern Gesellschafter 53,52 48,33 Ertragsteuern gesamt

  9. 2.3. Änderungen der Abgeltungsteuer vorausschauende Gestaltung • bei KapG • möglicherweise Gewinnvorträge vor Erhöhung der Abgeltungsteuer an Gesellschafter ausschütten • Vorabausschüttungen auf Gewinne 2013 • bei Aktien • Veräußerungsgewinne aus Aktien vor Erhöhung der Abgeltungsteuer realisieren

  10. 3.1. Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus privaten Immobiliengeschäften Welche Steuersteine drohen ab 2014? • 2002 war Abschaffung der 10 Jahres-Spekulationsfrist geplant • Europa (Spanien, Griechenland, Frankreich, Österreich) besteuert Veräußerungsgewinne aus Grundstücken • Daniela Wagner, Sprecherin BT Fraktion, • Die Spekulationsfrist soll „zumindest bei vermieteten Immobilien abgeschafftund der Veräußerungsgewinn gänzlich der Steuer unterworfen werden, weil so ein bedeutendes und ungerechtfertigtes Steuerschlupfloch geschlossen wird.“ • Besteuerung von Spekulationsgewinnen aus Grundstücken wird kommen, die Frage ist nur wann! !

  11. 3.2. Veräußerungsgewinne aus privaten Immobiliengeschäften Welche Steuersteine drohen ab 2014? • Wegfall der Spekulationsfrist für Immobilien • = Besteuerung aller Immobilienveräußerungen (ausn. Eigenheim) • Pauschalsteuer 3,5% auf Veräußerungspreis • Abgeltungsteuer 25% auf Veräußerungsgewinn • Problem Übergangsregelung • Einbeziehung von Immobilien, die länger als 10 Jahre im Eigentum

  12. 3.3. Besteuerung von Veräußerungsgewinnen bei privaten Immobiliengeschäften vorausschauende Gestaltung • steuerfreie Hebung der stillen Reserven in privaten Immobilien durch Veräußerung in der Familie vor Wegfall der Spekulationsfrist • Immobilie weniger als 10 Jahre im Eigentum = Versteuerung der stillen Reserven gewinnrealisierende Veräußerung in 2013 idR nicht zu empfehlen • Immobilie mehr als 10 Jahre im Eigentum, Veräußerung sinnvoll, soweit AfA Volumen aufgebraucht bzw. Wertsteigerung erheblich • durch Verkauf noch in 2013 können stille Reserven steuerfrei realisiert werden. • Erwerber hat neues höheres AfA Volumen

  13. 3.4. Besteuerung von Veräußerungsgewinnen bei privaten Immobiliengeschäften vorausschauende Gestaltung steuerfreier Verkauf innerhalb der Familie vor 2014 Anschaffung 1963, MEinnahmen p.a. 100 T€ GruBo VW 500 T€, Gebäude, VW 2 Mio €,Kaufpreis 2,5 Mio. € MFH V S 0 0 ESt V bisher 44.310 € ESt Saldo jetzt 26.586 € 17.724 € Steuervorteil

  14. ! 4.1. Änderungen der Erbschaftsteuer aktuelle Rechtslage: Verschonungsregeln für die Übertragung von Betriebsvermögen Übertragung von Betrieben, Teilbetrieben, MUAnteilen an gewerblichem, land- u. forstwirtschaftlichem oder freiberuflichem Betriebsvermögen und von Anteilen an Kapitalgesellschaften, größer als 25% werden verschont von ErbSt: Regelverschonung Optionsverschonung Steuerbefreiung 85% 100% max. 50% max. 10% Verwaltungsvermögen 5 Jahre 7 Jahre Behaltensfrist Mindest-Lohnsumme ab 21 AN 400% 700% Übertragung von Betriebsvermögen auf Kinder ist unter Ausnutzung persönlicher Freibeträge und der Regelverschonung bis zu 2.780.000 € erbschaftsteuerfrei!

  15. 4.2. Änderungen der Erbschaftsteuer aktuelle Rechtslage Verschonung von Cash-GmbH‘s V errichtet eine C-GmbH mit erheblichem Geldvermögen. Die C-GmbH legt das Geld auf Festgeldkonten an. Kann der Sohn die Verschonungs-regeln für Betriebsvermögen in Anspruch nehmen? Schritt 2: Schritt 3: Schritt 1: • Schenkung GmbH-Anteile an Sohn • Antrag auf Vollverschonung keine ErbSt Auflösung der GmbH und Rückzahlung der Einlagen Bargründung mit 2 Mio. € 7 Jahre Cash-GmbH Cash-GmbH Cash-GmbH BMF: Wertpapiere = VVermögen; Geld, Sparanlagen, Festgeld ≠ VVermögen

  16. 4.3. Änderungen Erbschaftsteuer BFH Vorlagebeschluss • Beschluss des BFH vom 05.10.2012 = ErbStG ist verfassungswidrig wegen Überprivilegierung des BetriebsvermögensVorlage an das BVerfG zur Entscheidung • Jahressteuergesetz 2013= Geld, Guthaben und andere Forderungen sind Verwaltungs-vermögen, soweit sie 10% des Unternehmenwertes übersteigen • Gesetzesänderung bei Regierungswechsel nach der BT Wahl • Schließung Steuerschlupfloch Cash-GmbH! • Beseitigung, Einschränkung oder Absenkung der Verschonungsregeln? • Verlängerung der Behaltensfristen? Ablehnung JStG 2013

  17. 4.4. Änderungen Erbschaftsteuer vorausschauende Gestaltung • Wie können Sie auf drohende Änderungen der Verschonungsregeln für Betriebsvermögen reagieren? • Cash-GmbH kann noch genutzt werden • Übertragungen von Unternehmen, die ohnehin in dennächsten 3-5 Jahren angedacht sind, sollten vorgezogen werden • Wann tritt die Gesetzesänderung in Kraft? • mit Rückwirkung? • vorausschauende Gestaltung: Rückforderungsklausel für den Fall, dass SchSt entsteht bzw. Verschonungsregeln keine Anwendung finden.

  18. 5.1. Welche Steuersteine drohen ab 2014? Vermögensteuer Vermögensabgabe Vermögensteuer = jährl. Erhebung zu Beginn des Kalenderjahres Vermögensabgabe= einmalige Festsetzung zum Stichtag Verteilung der Zahlung auf 10 J. BReg prüft, ob „über die Progression in der ESt hinaus privater Reichtum für die nachhaltige Finanzierung öffentlicher Aufgaben herangezogen werden kann.“ Nettovermögen im In- u. Ausland Grds. Bewertung Verkehrswerte Ausn. KapG Halbvermögensverfahren bei KapG u. Gester Nettovermögen im In- und Ausland nat. Personen, KapG nat. Personen Steuersatz 1% Steuersatz 15% 1 Mio € p. Person250 T€ p. Kind 2 Mio €/4 Mio € Ledige/Ehegatten Abschmelzung bis auf 500 T€/1.000 T€ betr. Freibetrag 5 Mio € kein betrieblicher Freibetrag Deckelung der Steuerlast p.a. max. 30% des Gewinns Deckelung Steuerlast p.a. max. 35% des Gewinns

  19. 5.2. Einführung einer Vermögensteuer Welche Steuersteine drohen ab 2014? 2 Mio € 900 T€ 100 T€ 4 Mio € Aufwand Kosten? 1 Mio € Vermögen-steuer jährlicher Bewertungsstichtag Verkehrswerte Rendite = 400 T€ Rohvermögen 8 Mio € 160 T€ - Schulden -1 Mio € 40% ESt = 160 T€ 64 T€ =Gesamtvermögen 7 Mio € -Freibeträge -1 Mio € 1% VermSt = 60 T€ 60 T€ stpfl. Vermögen 6 Mio € Steuerbelastung = 55% 77,5%

  20. 5.3. Kritik an Vermögensteuer/ Vermögensabgabe • zeitnahe jährliche Bewertung erfordert hohen administrativen Aufwand • hohe Erhebungs- und Verwaltungskosten • hohe Beratungskosten für Unternehmen • Trennung/Zuordnung Privatvermögen/Betriebsvermögen schwierig • BDI: 90% der VSt entfällt auf Betriebsvermögen • VSt nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig • VSt ist ertragsunabhängig; ertragsschwache Unternehmen besonders belastet • Wettbewerbsnachteil deutscher Unternehmen

  21. 6.1. Steuerabkommen Deutschland Schweiz aktuelle Rechtslage • Personen mit Wohnsitz/gew. Aufenthalt in Deutschland sind mit ihrem Welteinkommen in Deutschland steuerpflichtig • bei Entdeckung der unterlassenen Erklärung der Kapitalerträge • Nachversteuerung der Kapitalerträge • des nicht versteuerten Kapitalstammes (ESt, GewSt, KSt, USt, ErbSt) • Nacherhebung Sozialversicherungsabgaben • Verzinsung der hinterzogenen Steuern und Abgaben • Strafbarkeit §§ 370, 371 AO Steuerhinterziehung • strafbefreiende Selbstanzeige

  22. 6.2. Steuerabkommen Deutschland – Schweiz geplante Regelung Vergangenheit 01.01.2013 Zukunft • Selbstanzeige der KErträge der letzten 10 J. • Nachversteuerung mit ind. StSatz • Verzinsung der StSchuld 6% p.a. • Straffreiheit • pauschale Einmalzahlung StAbk. DCH • Nachversteuerung 2013 zwischen 19% und 41% des Kapitals Stand 31.12.2010 • anonyme Abführung durch Schweiz oder freiwillige Meldung und Einmalzahlung an dt. FVerwaltung • Abgeltung der ESt, USt, VSt, GewSt, ErbSt • Straffreiheit • Abgeltungsteuer 25% • Zinsen, Dividende, Veräußerungsgewinne etc. • anonyme Abgeltung durch Schweiz oder freiwillige Meldung und Abgeltung durch dt. FVerwaltung Ablehnung im Bundesrat

  23. 6.3. Steuerabkommen Deutschland – Schweiz Wie geht es weiter? • alte Rechtslage gilt weiter! • kein Informationsaustausch mit Schweiz • Zufallsfunde durch illegal erworbene CD‘s • neue Verhandlungen nach einer „gewissen Schamfrist“ nach der BT Wahl • Einführung Schweizer Steuerabkommen frühestens 01.01.2015 uU mit etwas höherer Steuerbelastung

  24. 6.4. Steuerabkommen Deutschland – Schweiz vorausschauende Gestaltung Offenlegung durchSelbstanzeige Warten auf Schw. Steuer-abkommen Besteuerungsver-meidung durch Umschichtung in Unter-nehmen andere LänderSingapore, Dubai geschützte Anlageformen ! • Umschichtung risikobehaftet

  25. 7.0. sonstige Steuersteine • deutsch-schweizerisches Steuerabkommen • Finanztransaktionssteuer • Mövenpick-Steuer

  26. Es kommt nicht darauf an, die Zukunft vorauszusagen, • sondern darauf, auf die Zukunft vorbereitet zu sein. • Perikles, 500-429 v. Chr.

  27. Steuerkanzlei Dr. Jörg LehrSteuerberater/Rechtsanwaltwww.dr-lehr.com Bei den angesprochenen Themen handelt es sich um allgemeine Gestaltungsempfehlungen, die keine Einzelberatung durch einen Steuerberater ersetzen können. Die Präsentation wurde mit größter Sorgfalt erstellt. Dennoch kann keine Haftung für die Richtigkeit übernommen werden. Rechtsstand 31.01.2013

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