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Gewässersanierung Kanton Wallis

Gewässersanierung Kanton Wallis. INFORMATION DER GEMEINDEN. Ablauf. Begrüssung, Vorstellung 3‘ (Kt. Wallis) Zielsetzung 5‘ (BP) Stand der Arbeiten 5‘ (BP) Resultate Diagnosen EZ 15‘ (BS) Massnahmenvorstellung 17‘ (BS) Finanzierung Massnahmen 5‘ (Kt. Wallis)

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Gewässersanierung Kanton Wallis

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Presentation Transcript


  1. Gewässersanierung Kanton Wallis INFORMATION DER GEMEINDEN

  2. Ablauf • Begrüssung, Vorstellung 3‘ (Kt. Wallis) • Zielsetzung 5‘ (BP) • Stand der Arbeiten 5‘ (BP) • Resultate Diagnosen EZ 15‘ (BS) • Massnahmenvorstellung 17‘ (BS) • Finanzierung Massnahmen 5‘ (Kt. Wallis) • Diskussion Massnahmen 50‘ (Kt. Wallis) • Weiteres Vorgehen, Termine 5‘ (Kt. Wallis)

  3. Vorstellung Anwesend Kanton Wallis: • DWK: Hr. P-B. Raboud Hr. M. Steiner Hr. S. Costa • DUS Hr. M. Bernard • DSFB Hr. D. Bérod • DJFW: Hr. Y. Crettenand • DWL Hr. O. Guex Anwesend Büro Pilote: • Aquarius: Frau C. Zaugg, Hr.G. Pedroli • Staubli, Kurath& Partner AG Hr. R. Staubli • ITECO Hr. Leutwiler • Infraconsult AG Hr Padrock Anwesende Arbeitsgemeinschaft: • EZ1 Etec, ESM, Impact • EZ2 Pronat, Bonnard&Gardel, Stucky • EZ3 Idealp, Bina • EZ4 Glenz&Walther; Pronat, Geoplan

  4. Zielsetzung • Information der Gemeinden über geplante Massnahmen • Einholung der Meinung der Gemeinden zu den Massnahmen als Grundlage für Anpassung der Massnahmenpriorisierung bzw. -anpassung • Konsensfindung bezüglich Massnahmen • Schriftliche Stellungnahme der Gemeindenbezüglich Massnahmen • Einigkeit bezüglich weiterem Vorgehen

  5. Gewässersanierungspflicht • Grundlage: Gewässerschutzgesetz Art 80 ff • Sanierungspflicht: Gewässer ist durch Wasserentnahmen wesentlich beeinflusst • Sanierungsumfang: Sanierung muss wirtschaftlich tragbar sein (Art. 80 Abs. 1) • Weitergehende Sanierung mit Entschädigung: bei überwiegendem öffentlichem Interesse(Art. 80 Abs. 2) • Erfüllung Sanierungspflicht bis 2012

  6. Einzugsgebiete Gewässersanierung Kanton Wallis unterteilt in 6 Einzugsgebietsgruppen

  7. TerminprogrammGewässersanierung

  8. Vorstellung Diagnosen und Resultate durch Spezialbüros

  9. Konzept der ganzheitlichen Gewässerbewirtschaftung • Um das Konzept der ganzheitlichen Gewässerbewirtschaftung praktisch umzusetzen, wird die Erarbeitung der Gewässer-sanierungsberichte und der Notiz zur Umweltverträglichkeit für Spülungen und Entleerungen kombiniert. • So können Synergien genutzt und Kosten gespart werden. Die Kosten werden aufgeteilt zwischen dem Kanton und den Kraftwerksgesellschaften. • Mit diesem umfassenden Ansatz werden alle Faktoren, die ein Gewässer betreffen, analysiert. • Es geht darum, alle Synergien zwischen Hochwasserschutz, Gewässersanierung, Gewässerrenaturierung zu nutzen, ohne der einheimischen, erneuerbaren Energieproduktion zu schaden.

  10. Ganzheitliche Gewässerbewirtschaftung Abb. 1 Gewässersanierungsmassnahmen

  11. Verwendung von Ausgleichsfonds 1) Kanton erfasst alle sanierungspflichtigen Gewässerabschnitte 2) Vorgesehene Gewässersanierung im Kanton: • Die Gewässersanierungspflicht soll sich nicht über alle beeinflussten Gewässerabschnitte erstrecken, sondern auf diejenigen Abschnitte, in welchen ein grosser ökologischer Gewinn zu erwarten ist. 3) Bewirtschaftung der Produktionsverluste die für die Elektrizitäts-gesellschaften entstehen geschieht durch ein Ausgleichsfonds. Die obere Grenze einer mittleren 2 % Produktionsverlust für den Kanton bedingt ein solches Ausgleichfonds. 4) Bewirtschaftung durch ein Ausgleichsfonds für die Wasserzinsverluste die durch Produktionsverluste entstehen, • die Gemeinden mit sanierungspflichtigen Gewässerabschnitten beteiligen sich am Fonds, damit sie alle gleich behandelt werden. 5) Begründung: • Wassernutzung für Kt. Wallis ist bedeutend und wichtig • Mit der Schaffung der Sanierungsfonds können die Mittel optimal für die prioritären und wichtigen Objekte eingesetzt werden (optimales Kosten – Nutzen Verhaltnis).

  12. Einordnung des Ausgleichsfonds im Gewässersanierungsablauf

  13. Finanzierung - Ausgleichfonds Abbildung 2: Zu klärende Punkte zur Ausgestaltung des Ausgleichsfonds

  14. Ausgleichsfonds Elektr.-Gesellschaft (Produktionsverluste) und Gemeinden (Wasserzinsverluste) Weiteres Vorgehen Erste Interessenabwägung mit den Gesellschaften . Auflegung der Prinzipien der Ausgleichsfonds Uebermittlung des Dossiers an das Bundesamt für Umwelt (BAFU) Zweite Interessenabwägung mit den Gemeinden Bewirtschaftung der Ausgleichsfonds der Gesellschaften und Gemeinden in Funktion der effektiven Massnahmen Retour des Dossiers und eventuelle Korrekturen. Offerteanfrage für die Realisierung der Sanierungsmassnahmen Implementierung der ausgewählten Massnahmen in den kantonalen Sanierungs- plan Jährliche Anpassung der Sanierungsmassnahmen in Funktion der Resultate und definierten Ziele Beschluss des Staatsrates betreffend den kantonalen Plan der Sanierungs- massnahmen

  15. Diskussion über die Gewässersanierungsmassnahmen Die Diskussion kann auf folgender strukturierter Form erfolgen : • Auf der Basis der in den Gewässersanierungsmassnahmen vorgeschlagenen und definierten Massnahmen kann die Diskussion entsprechend folgender Kriterien erfolgen: • Machbarkeit • Nutzen • Kosten • Verhältnismässigkeit • Erste generelle Beurteilung • In einer Frist von 10 Wochen wird jede Gemeinde ihre Meinung über die vorgeschlagenen Gewässersanierungs-massnahmen abgeben.

  16. Zusätzliche Erklärungen A donner en fonction des questions posées

  17. Nummerierung der Massnahmen Die Nummerierung der Massnahmen soll auf folgendem System beruhen:

  18. Nummerierung der Massnahmen nach Einzugsgebieten

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