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Betriebliche Förderungen des Arbeitsmarktservice. Gertrude Schachner, AMS Gröbming. Betriebliche Förderungen. Lehrstellenförderung Eingliederungsbeihilfe COME BACK EB COME BACK-plus Eingliederungsbeihilfe Land Integrationsbeihilfe Qualifizierungsförderung für Beschäftigte
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BetrieblicheFörderungendes Arbeitsmarktservice Gertrude Schachner, AMS Gröbming
BetrieblicheFörderungen Lehrstellenförderung Eingliederungsbeihilfe COME BACK EB COME BACK-plus Eingliederungsbeihilfe Land Integrationsbeihilfe Qualifizierungsförderung für Beschäftigte Implacementstiftung (Praktische Berufsvorbereitung/Arbeitserprobung)
Lehrstellenförderung 1 Förderbar sind: Mädchen in Lehrberufe mit geringem Frauenanteil Benachteiligte Lehrstellensuchende (Physisch, psychisch, soziale Fehlanpassung) Jugendliche, die Leistungen nach dem ALVG beziehen Drop outs (SchulabbrecherInnen von weiterführenden Schulen) Über 18-jährige mit Qualifikationsmängel (3 Jahre Förderung möglich; AHS-Matura → ein Förderjahr ) Über 18-jährige Frauen in Lehrberufen mit geringem Frauenanteil (im Rahmen des FIT Programmes)
Lehrstellenförderung 2 • TeilnehmerInnen an einer Integrativen Berufsausbildung IBA (Teilqualifizierung; verlängerte Lehrzeit) • Jugendliche aus JASG/ÜBA-Maßnahmen • Begünstigte behinderte Lehrlinge „INTB“ • Lehrlinge, die außerhalb der gesetzlichen Probezeit die Lehrstelle verloren haben (Voraussetzung: Anrechnung Vorlehrzeiten)
Förderbar sind: Arbeitsmarktferne Personen (AMPF) WiedereinsteigerInnen Ältere (Frauen ab 45 und Männer ab 50 Jahren) Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen Dauer:maximal 3 Monate Förderhöhe:bis zu € 1.200,-- bei Vollzeitbeschäftigung – Teilzeit aliquoter Anteil Mindestbeschäftigungsausmaß von 50% der Kollektivarbeitszeit Eingliederungsbeihilfe Aktion Come Back
Eingliederungsbeihilfe Come Back-Plus Förderbar sind: • Ältere Arbeitslose (Frauen ab 45 und Männer ab 50 Jahren) mit gesundheitlichen Einschränkungen Dauer:maximal 6 Monate Förderhöhe:50% der Bemessungsgrundlage Bruttoentgelt (ohne Sonderzulagen, Überstunden, Diäten, Zuschläge etc.) plus50% LNK-Pauschale Mindestbeschäftigungsausmaß von 50% der gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Wochenstunden
Förderbar sind: Frauen und Männer, die nach dem Steiermärkischen Behinderten-gesetz anerkannt sind und denen ein Lohnkostenzuschuss zuerkannt wurde Dauer:maximal 9 Monate von seitens des AMS – Weiterförderung für 27 Monate durch das Land möglich Bemessungsgrundlage für 2013:€ 1.130,-- bei Vollzeitbeschäftigung – Teilzeit aliquoter Anteil (ohne Sonderzulagen, Überstunden, Diäten, Zuschläge etc. ) Förderhöhe:maximal € 678,-- pro Monat bei Vollzeitbeschäftigung – Teilzeit aliquoter Anteil inkl. 50% Lohnnebenkosten (derzeit 40% des Bruttoentgeldes) Mindestbeschäftigungsausmaß von 50% der Kollektivarbeitszeit Kein Kündigungsschutz Eingliederungsbeihilfe-EB Land
Förderbar sind: Frauen und Männer, die eine Zuerkennung nach dem Behindertenein-stellungsgesetzhaben; mind. 50% Grad der Behinderung Dauer:maximal 9 Monate von seitens des AMS Bemessungsgrundlage für 2013:€ 1.130,-- bei Vollzeitbeschäftigung – Teilzeit aliquoter Anteil (ohne Sonderzulagen, Überstunden, Diäten, Zuschläge etc. ) Förderhöhe:maximal € 678,-- bei Vollzeitbeschäftigung – Teilzeit aliquoter Anteil inkl. 50% Lohnnebenkosten (derzeit 40% des Bruttoentgeldes) Mindestbeschäftigungsausmaß von 50% der Kollektivarbeitszeit Integrationsbeihilfe
Kontaktaufnahmevor Aufnahme der Beschäftigung zwischen AMS und Betrieb als auch zwischen AMS und Person Begehrensstellung vor Beginn der Beschäftigung Begehrenseinbringung: Begehren GKK-Anmeldung Arbeitsvertrag oder Lehrvertrag Abrechnung Arbeits- und Lohnbestätigung, Lohnkonto bei Beendigung des DVs vor Ende des Förderzeitraumes: GKK Abmeldung Aliquote Abrechnung möglich Änderungen (Name, Adresse, Bankverbindung, Wochenstundenausmaß, etc.) bitte sofort melden Betriebliche Förderungen nehmen Bezug auf den Wohnort der geförderten Person Regional unterschiedliche Fördervoraussetzungen möglich Allgemeine Information
Förderbar sind: ArbeitnehmerInnen ab 45 Jahren Frauen mit höchstens Lehrausbildung oder mittlerer Schule WiedereinsteigerInnen ArbeitnehmerInnen unter 45 Jahren im Rahmen von Qualifizierungsverbünden Kursmaßnahme - Ausmaß:mindestens 16 Stunden erforderlich Förderhöhe: 70% der Kursgebühren für ArbeitnehmerInnen ab 50 Jahre 60% der Kursgebühren für ArbeitnehmerInnen von 45-49 Jahre und Frauen mit höchstens Lehrausbildung oder mittlerer Schule TeilnehmerInnen in Qualifizierungsverbünden Qualifizierungsförderung für Beschäftigte (1)
Begehrenseinbringungspätestens 1 Woche vor Beginn der Maßnahme Unterkunfts- Fahrt- und sonstige Kosten nicht förderbar Förderung der Personalkosten:für ArbeitnehmerInnen ab 45 Jahren 60% der Personalkosten, wenn die Maßnahme in der bezahlten Arbeitszeit erfolgt Vollversichertes Dienstverhältnis Keine Förderung für: UnternehmenseigentümerInnen, Lehrlingeetc. Qualifizierungsförderung für Beschäftigte (2)
Zusammenschluss von mindestens 5 Unternehmen Mindestens 50% der beteiligten Unternehmen sind KMU´s Deminimis Erklärung Schulungsvoraussetzung: 16 Unterrichtseinheiten 6 TeilnehmerInnen pro Schulung von mind. 2 Verbundbetrieben Förderbare Zielgruppen: 70% für ArbeitnehmerInnen ab 50 Jahre + 60% Lohnkostenförderung 60% für ArbeitnehmerInnen zwischen 45 und 50 Jahren + 60% Lohnkostenförderung 60% - für Frauen unter 45 Jahren unabhängig von der Ausbildung - für Männer unter 45 Jahren mit höchster Ausbildung Lehre oder mittlerer Schule QfB im Rahmen von Qualifizierungsverbünden
Implacementstiftung Ziel: Abdeckung offener Stellen durch arbeitsplatzgenau qualifizierte MitarbeiterInnen Integration und Höherqualifizierung von arbeitslosen Frauen Vorgehensweise: Meldung der offenen Stelle bei der RGS Personalauswahl in Zusammenarbeit mit Unternehmen, AMS und ggf. Stiftungsträger Entwicklung individueller Bildungspläne Qualifizierung des Personals in Theorie (mind. 1/3) und Praxis (max. 2/3) Finanzierung: Einmaliger Aufnahmebeitrag Monatlich ca. €400,-- für die Dauer der Stiftungsteilnahme Bei ZAM-Stiftungsausbildung auch ab 25 Wochenstunden möglich Dauer:6 Monate bis max. 3 Jahre je nach Stiftung
Praktische Berufsvorbereitung/Arbeitserprobung Ziel: Feststellung der fachlichen und persönlichen Eignung Vorgehensweise: Schriftliche Vereinbarung des AMS mit dem Förderungswerber und dem Unternehmen Dienstverhältnis im Hintergrund Wöchentliches Ausmaß darf die max. gesetzliche und kollektivvertragliche Normalarbeitszeit nicht überschreiten DLU Dauer: maximal 4 Wochen (Praxis 1-2 Wochen)