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Beförderungsprogramm A13 Hauptschule. 3 Beförderungsmöglichkeiten. Konventionelles Verfahren. Ausschreibungs- Verfahren. Sonderkontingent. Beförderungsprogramm A13 Hauptschule. Konventionelles Verfahren Voraussetzung: Anstellungsjahrgang 1982 oder früher Beurteilung mit "sehr gut"
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Beförderungsprogramm A13 Hauptschule 3 Beförderungsmöglichkeiten Konventionelles Verfahren Ausschreibungs- Verfahren Sonderkontingent
Beförderungsprogramm A13 Hauptschule Konventionelles Verfahren Voraussetzung: • Anstellungsjahrgang 1982 oder früher • Beurteilung mit "sehr gut" • Hauptschullehrkräfte, die im SJ 2008/2009 mit mehr als 50 % ihrer Unterrichtsverpflichtung an einer Hauptschule eingesetzt sind • Hauptschullehrkräfte an Sonderschulen • Hauptschullehrkräfte an beruflichen Schulen
Zu beachten !!!!!!!!!! Beförderungsprogramm A13 Hauptschule • auch Grundschullehrkräfte, die ab 2009/2010 dauerhaft an einer Hauptschule eingesetzt werden sollen/wollen, können auf dem Dienstweg um eine Beurteilung ersuchen • Lehrkräfte können sich auf eigenen Wunsch vom Beurteilungsverfahren abmelden
Beförderungsprogramm A13 Hauptschule • Durchführung konventionelles Verfahren • RP erstellt Personenlisten für die Schulen, Infos zur Durchführung (Mitte März) • Beurteilung der benannten Personengruppe durch die Schulleitungen bis 24. April 2009. Unterrichtsbesuch nicht verpflichtend!!! • Aushändigung/ Besprechung der Beurteilung vor 24. April 2009 • Vorlage Beurteilung direkt ans RP, Mehrfertigung an das Staatliche Schulamt • Die mit der Note „sehr gut“ beurteilten Lehrkräfte werden voraussichtlich befördert.
Beförderungsprogramm A13 Hauptschule Ausschreibungsverfahren Voraussetzungen • alle GHS-Lehrkräfte • alle Anstellungsjahrgänge
Beförderungsprogramm A13 Hauptschule Ausschreibungsverfahren Wer bekommt was? • Bei Schulen unter 100 * Verteilung durch SSA (unter Beteiligung der Personalvertretung, Schwerbehindertenvertretung usw.) • Schulen mit 100 bis 200 * 1 Stelle • Schulen mit 200 bis 300 * 2 Stellen • Schulen mit 300 bis 400 * 3 Stellen • Schulen mit mehr als 400 * 4 Stellen * Hauptschülern/-schülerinnen
Beförderungsprogramm A13 Hauptschule Ausschreibungsverfahren Bei Schulen unter 100 Hauptschülern/-schülerinnen: • SSÄ vergeben diese Ausschreibungsstellen: • Berücksichtigung örtlicher Gegebenheiten • Gezieltes Setzen von pädagogischen Schwerpunkten • SSÄ ziehen • Schulleitungen • Örtliche Personalvertretungen • Vertrauensperson der Schwerbehinderten bei der Vergabe hinzu • Schulleitungen legen im Vorfeld kurze Beschreibung vor • SSA vergibt in einer Dienstbesprechung mit allen betroffenen Schulleitungen Kreisverband Heilbronn
Beförderungsprogramm A13 Hauptschule Ausschreibungsverfahren Vorbemerkungen • Alle GHS Lehrerinnen und Lehrer können sich auf die ausgeschriebenen Stellen in Baden Württemberg bewerben. • Die offenen Stellen werden über das Internet ausgeschrieben. • Mehrere TZ Beschäftigte können sich die Stellen teilen. • Die ausgeschriebenen Stellen sind mit der Wahrnehmung besonderer Aufgaben verknüpft.
Beförderungsprogramm A13 Hauptschule Ausschreibungsverfahren Beispiele kein abschließender Aufgabenkatalog • Schulentwicklung und Profilbildung / Selbstevaluation und Qualitätsmanagement • Umsetzung des Maßnahmenpakets Hauptschule • Berufsorientierung • Schulinterne Fortbildung und Personalentwicklung • Kooperation mit schulischen und außerschulischen Partnern • Organisation der Ganztagesbetreuung • Kooperation mit den beruflichen Schulen • Kooperation Sonderschulen • Kooperation Schule - Wirtschaft • Arbeits- und Gesundheitsschutz
Beförderungsprogramm A13 Hauptschule Ausschreibungsverfahren Zeitplan 1 • Fertigstellung der Ausschreibungstexte der einzelnen Schulen, Eingabe in die Intranetmaske der Kultusverwaltung bis 24.4.2009 • Überprüfung und Freigabe durch SSA bis 30.4.2009 • Aushang der Ausschreibungslisten auf der Ebene der SSA
Beförderungsprogramm A13 Hauptschule Ausschreibungsverfahren Zeitplan 2 • Im Internet werden die ausgeschriebenen Stellen am 30. April auf www.befoerderungsverfahren.lobw.de unter der Rubrik "Beförderungsverfahren“ veröffentlicht. • Bewerbungsschluss 21.5.2009 • Besetzungsvorschlag an das RP bis 30.6.2009
Beförderungsprogramm A13 Hauptschule Ausschreibungsverfahren Bewerbungsverfahren 1 • Bewerbungen an Schulleitung, an deren Schule die besondere Aufgabe ausgeschrieben ist. • Dienstliche Beurteilung durch die abgebende Schule und Bewerbungsgespräch an der aufnehmenden Schule
Beförderungsprogramm A13 Hauptschule Ausschreibungsverfahren Bewerbungsgespräch • Bei schwerbehinderten Bewerbern Recht der Schwerbehindertenvertretung auf Einsicht in die Stellenbesetzungsakte sowie Teilnahme an allen Bewerbergesprächen, es sei denn, die schwerbehinderte Person lehnt ausdrücklich ab • Beauftragte für Chancengleichheit ist bei allen Verfahrensschritten zu beteiligen und hat ein Teilnahmerecht, soweit nicht nur Männer oder Frauen die vorgesehenen Voraussetzungen erfüllen
Beförderungsprogramm A13 Hauptschule Ausschreibungsverfahren Bewerbungsverfahren 2 • Besetzungsvorschlag auf dem Dienstweg an das Regierungspräsidium. • ÖPR ist über die Bewerberlage, den Besetzungsvorschlag und die Vergabe der Beförderungsstelle durch die Schulleitung zu informieren. • Regierungspräsidium entscheidet nach Beteiligung des Bezirkspersonalrats
Beförderungsprogramm A13 Hauptschule Ausschreibungsverfahren Weitere Hinweise • Stellenanteile, die die Schule nicht vergeben kann z.B. bei Teilzeitkräften, gehen in das konventionelle Verfahren ein. • Es ist möglich, nach der Ernennung die der Besoldungsstufe A 13 zugewiesene Aufgabe zu wechseln. • Eine Beförderung nach A13 steht einer späteren Versetzung nicht im Wege.
Beförderungsprogramm A13 Hauptschule Beförderung im Rahmen des Sonderkontingents • Hauptschullehrkräfte mit mehr als 50% in einer Funktion außerhalb der Schule • Schulverwaltung, Akademien, LS usw. • Fachleiter Seminare • Fachberater für Schulentwicklung • Fremdevaluatoren • Personalratsmitglieder, Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten • Fachberater in der Fortbildung und Unterrichtsentwicklung
Beförderungsprogramm A13 Hauptschule Schulleitungen an GHS und HS • Schulleiter/innen von Hauptschulen/GHS sollen künftig mindestens nach A 13 + Z besoldet werden. • Konrektoren/ Konrektorinnen von Hauptschulen/GHS sollen künftig mindestens nach A 13 besoldet werden • Besoldungsstruktur bleibt gleich bei • Schulleitungen reiner Grundschulen • Schulleitungen von Verbundschulen oder Hauptschulen über 360 Schülern
Beförderungsprogramm A13 Hauptschule Sonstiges • Tarifbeschäftigte (Angestellte – „Erfüller“) werden analog den Beamten behandelt. • An Privatschulen beurlaubte Lehrkräfte sollen gleichbehandelt werden. Beförderung ist aber nur möglich, wenn eine Bewerbung erfolgt und die Beurlaubung an die Privatschule aufgehoben wird • Künftige Beförderungen erfolgen in dem Umfang frei werdender Stellen, frühestens 2011 denkbar.
Tipps Beförderungsprogramm A13 Hauptschule • schnellstmöglich GLK zur Info aller beantragen • Beratung der Schulleitung zu Kriterien der Ausschreibungstexte, Entscheidung liegt alleine bei Schulleiterin oder Schulleiter • durch Ausschreibung kann Versetzung entstehen • bei Problemen über Auswahl sofort an den ÖPR wenden • bei Problemen mit individueller Beurteilung an GEW wenden