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Rettungsdienst in. Organisation Rettungsdienst. Grundlegendes: Rettungsdienst ist Länderkompetenz 16 verschiedene Rettungsdienstgesetze Medizinische Fachberufe und ärztliches Personal Arbeiten gemeinsam. Organisation Rettungsdienst. Grundlegendes: Fahrzeuge müssen Normen
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Organisation Rettungsdienst Grundlegendes: • Rettungsdienst ist Länderkompetenz • 16 verschiedene Rettungsdienstgesetze • Medizinische Fachberufe und ärztliches Personal Arbeiten gemeinsam
Organisation Rettungsdienst Grundlegendes: • Fahrzeuge müssen Normen entsprechen • Für alle Fahrzeuge gilt DIN EN 1789 • Für NEF gilt DIN 75079
Personal im Rettungsdienst • Ausbildungsumfang nicht gesetzlich geregelt (keine geschützte Berufsbe- zeichnung) • Häufig Ausbildung für FSJ oder ähnliche • Eigenständige Tätigkeit nicht möglich
Personal im Rettungsdienst • Ausbildungsumfang durch Empfehlung Bund- Länder- Ausschuss Rettungswesen (keine geschützte Berufsbezeichnung) • In einigen Ländern gesetzliche Regelungen • Eigenständige Tätigkeit möglich
Personal im Rettungsdienst • Ausbildungsumfang gesetzlich geregelt als Bundesgesetz (geschützte Berufsbe- zeichnung) • Einsatz nach Landesgesetzen möglich • Ausbildung wird durch Länder umgesetzt • Tritt am 31.12.2014 außer Kraft
Personal im Rettungsdienst • Ausbildungsumfang gesetzlich geregelt als Bundesgesetz (geschützte Berufsbe- zeichnung) • Ersetzt das Rettungsassistentengesetz • Übergangsmöglichkeiten für RA • Ausbildung wird durch Länder umgesetzt
Personal im Rettungsdienst • Ausbildungsumfang nach ärztlichem Standesrecht geregelt • Einsatz nach Landesgesetzen möglich • Zusatzqualifikationen möglich
Rettungsmittel Krankentransportwagen (KTW): • Dienen dem Transport von nicht Notfallpatienten • Ausstattung wird durch DIN EN 1789 geregelt Typ A1 und A2 • Besetzung nach Landesrecht
Rettungsmittel Krankentransportwagen (KTW):
Rettungsmittel KTW Innenansicht
Rettungsmittel • Rettungstransportwagen (RTW): • Dienen dem Transport und der Versorgung von Notfallpatienten • Ausstattung wird durch DIN EN 1789 geregelt Typ C • Besetzung nach Landesrecht
Rettungsmittel Rettungstransportwagen (RTW):
Rettungsmittel RTW Innenansicht
Rettungsmittel • Notarzteinsatzfahrzeug (NEF): • Dient der Heranführung eines Notarztes an die Einsatzstelle • Ausstattung wird durch DIN 75079 • Besetzung nach Landesrecht • Patiententransport nicht möglich
Rettungsmittel Notarzteinsatzfahrzeug (NEF):
Rettungsmittel • Notarztwagen (NAW): • Dient der Heranführung eines Notarztes an die Einsatzstelle und dem Patiententransport mit NA • Ausstattung wird nicht durch DIN geregelt • Besetzung nach Landesrecht
Rettungsmittel Notarztwagen (NAW):
Rettungsmittel • Rettungstransporthubschrauber (RTH): • Dient der Heranführung eines Notarztes an die Einsatzstelle und dem Patiententransport mit Notarzt • Ausstattung wird durch DIN13230-3geregelt • Vorteil schonender Transport • Nachteil Wetterabhängigkeit
Rettungsmittel Rettungstransporthubschrauber (RTH):
Rettungsmittel Rettungstransporthubschrauber (RTH):
Organisation Rettungsdienst Baden- Württemberg • Gesetzliche Regelungen: • Hilfsorganisationen durch Gesetz beauftragt mit der Notfallrettung • Andere können nicht teilnehmen • Kommunen sind in der Pflichtträgerschaft
Organisation Rettungsdienst Baden- Württemberg • Gesetzliche Regelungen: • Hilfsfrist gilt für alle Rettungsmittel • RTW und NEF müssen mit mind. einem • RA besetzt werden • KTW müssen mit mind. einem RS besetzt • werden
Organisation Rettungsdienst Baden- Württemberg • Gesetzliche Regelungen: • Fortbildungspflicht für RD- Personal • Festschreibung Notrufnummer 112 • Festschreibung von Integrierten Leitstellen • Genaue Regeln im Landesrettungsdienst- • plan