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Das Reifen label. Chancen und Risiken für den Reifenfachhandel. BRV-Informations-/Schulungsunterlagen für den Reifenfachhandel (Stand Februar 2012) Anlagen: BRV-VIP-Newsletter vom 06.02.2012 EU-VO 1222/2009 EU-VO 1235/2011. Agenda. Hier steht eine Headline. Subheadline.
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Das Reifenlabel Chancen und Risiken für den Reifenfachhandel BRV-Informations-/Schulungsunterlagen für den Reifenfachhandel (Stand Februar 2012) Anlagen: BRV-VIP-Newsletter vom 06.02.2012 EU-VO 1222/2009 EU-VO 1235/2011
Agenda Hier steht eine Headline Subheadline
Reifenkennzeichnung/Tirelabelling - EU-Verordnung Nr. 1222/2009
EU-Verordnung Nr. 1222/2009 Hier steht eine Headline Subheadline Der Reifenhersteller ist verpflichtet: • An Händler oder Endnutzer gelieferte Reifen auf der Lauffläche mit einem Aufkleber mit einer Kennzeichnung der Kraftstoffeffizienzklasse, der Klasse des externen Rollgeräusches und der Nasshaftungsklasse zu versehen. Oder • Posten aus einem oder mehr identischen Reifen, eine gedruckte Kennzeichnung mit der Angabe der Kraftstoffeffizienzklasse, der Klasse des externen Rollgeräuschs und der Nasshaftungsklasse beizufügen. Außerdem: • Die geforderten Kennzeichnungsmerkmale in technischem Werbematerial (auch auf der Website) anzugeben. • Bis zu fünf Jahre nach der Bereitstellung des letzten Reifens eines bestimmten Reifentyps technische Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
EU-Verordnung Nr. 1222/2009 Hier steht eine Headline Subheadline Der Reifenhändler ist verpflichtet: • dass Reifen in der Verkaufsstelle die vom Reifenhersteller bereitgestellten Aufkleber deutlich sichtbar tragen oder in unmittelbarer Nähe des Reifens deutlich sichtbar sind • und • dass vor Verkauf des Reifens dem Endnutzer die Kennzeichnung gezeigt und erläutert wird (Informationspflicht) Außerdem: • dass mit der Rechnung, die dem Endnutzer( Rechnungsempfänger) beim Reifenkauf ausstellt wird, die Kennzeichnungsinformationen über den Reifen ausgehändigt werden, in folgender Reihenfolge: 1. Rollwiderstandsklasse (A-G), 2. Nasshaftungs-klasse (A-F), 3. Geräuschwert (in dB) und 4. Geräuschklasse (1-3) z.B.: C ( für Rollwiderstand), C (für Nasshaftung), 72 dB (für Geräusch), 2 (Klasse) • Die geforderten Kennzeichnungsmerkmale in technischem Werbematerial (auch auf der Website etc.) anzugeben.
EU-Verordnung Nr. 1222/2009 Hier steht eine Headline Subheadline Der Fahrzeughersteller ist verpflichtet: • den Fahrzeugkäufer in einer Verkaufsstelle über die unterschiedlichen Bereifungsmöglichkeiten des gewünschten Neufahrzeugs zu informieren und ihm vor Verkauf dieses Fahrzeugs die den Reifen zugeordneten Kennzeichnungsdaten zur Verfügung zu stellen • die genannten Angaben mindestens im technischen Werbematerial auszuweisen.
EU-Verordnung Nr. 1222/2009 Hier steht eine Headline Subheadline Geltungsbereich: • Klasse C1: Reifen für Personenkraftwagen • Klasse C2: LLKW- Reifen nach ECE-R 54 die mit a) einer Tragfähigkeitskennzahl für Einfachbereifung, ≤121 ist und b) einem Symbol für eine Geschwindigkeitskategorie, ≥ N ist gekennzeichnet sind. • Klasse C3: LKW-Reifen nach ECE-R 54 die mit a) einer Tragfähigkeitskennzahl für Einfachbereifung, die ≥ 122 ist oder b) einer Tragfähigkeitskennzahl für Einfachbereifung, die ≤ 121 ist und einem Symbol für die Geschwindigkeitskategorie, das ≤ M ist gekennzeichnet sind.
EU-Verordnung Nr. 1222/2009 Hier steht eine Headline Subheadline Geltungsbereich DIESE VERORDNUNG GILT NICHT FÜR: • runderneuerte Reifen • Geländereifen für den gewerblichen Einsatz • Reifen, die ausschließlich für die Montage an Fahrzeugen ausgelegt sind, deren Erstzulassung vor dem 1. Oktober 1990 erfolgte • Notreifen des Typs T • Reifen mit einer zulässigen Geschwindigkeit von weniger als 80 km/h • Reifen für Felgen mit einem Nenndurchmesser ≤ 254 mm (10“) oder ≥ 635 mm (25“) • Reifen mit Zusatzvorrichtungen zur Verbesserung der Traktion, z. B. Spikereifen • Reifen, die ausschließlich für die Montage an Fahrzeugen ausgelegt sind, die ausschließlich für Rennen bestimmten sind
EU-Verordnung Nr. 1222/2009 Hier steht eine Headline Subheadline Das Reifenlabel Erklärung der Kennzeichnung Das Zapfsäulen-Symbol steht für den Rollwiderstandsbeiwert. Durch die Reduzierung des Rollwiderstandes wird Kraftstoff und somit CO2 eingespart. Die Bewertung wird in den Klassen A (grün) bis G (rot) angegeben, wobei D nicht belegt wird. Eine Verbesserung von einer Klasse zur höchsten bedeutet ungefähr die Einsparung von 0,1 Liter Kraftstoff auf 100 km. Die Nasshaftung der Reifen ist entscheidend für die Sicherheit beim Fahren. Hier ist die Leistung in die Klassen A bis G unterteilt, wobei D und G nicht belegt sind. Der Bremswegunterschied von einer Klasse zur höchsten liegt bei nasser Fahrbahn bei einer Ausgangsge-schwindigkeit von 80 km/h etwa zwischen 1 und 2 Fahrzeuglängen (3 - 6 m oder durchschnittlich 4,5 m). Die Geräuschemission der Reifen wirkt sich auf die Gesamtlautstärke des Fahrzeugs aus und beeinflusst nicht nur den Fahrkomfort, sondern auch die Geräuschbelastung der Umwelt. Je mehr schwarze Balken, desto lauter der Reifen.
EU-Verordnung Nr. 1222/2009 Hier steht eine Headline Subheadline Das Reifenlabel Label mit den Klassen für Rollwiderstand, Nasshaftung und Rollgeräusch Folgende Klasseneinteilung wurde für den Rollwiderstand vorgegeben: • Rollwiderstandsbeiwert Für die Nasshaftung (vorerst nur für Pkw-Reifen) gilt folgende Klasseneinteilung: * Kennwert G bezieht sich auf den Referenzreifen
EU-Verordnung Nr. 1222/2009 Hier steht eine Headline Subheadline Das Reifenlabel 1. Erfüllt mindestens die Geräuschgrenzwerte der Richtlinie 2001/43/EG 2. Erfüllt mindestens die Geräuschgrenzwerte der Verordnung 661/2009/EG. 3. Die Geräuschwerte liegen mindestens 3 dB unterhalb der in der Verordnung 661/2009/EG festgelegten Geräuschgrenzwerte
Handelspolitische Betrachtungen Hier steht eine Headline Subheadline Ab 30.05.2012 auf freiwilliger Basis EU-VO 1222/2009 mit den beiden Stichtagen • ab Produktionsdatum 01.07.2012 (Hersteller) / • ab 01.11.2012 für den Verkauf (Handel) Öffentlichkeitskampagne zur Aufklärung von Handel und Verbrauchern im 1. Halbjahr 2012 • Gemeinsame Aktivitäten wdk/BRV z.B. Veröffentlichung eines wdk/BRV-Flyers und Einrichtung der wdk/BRV-Homepage „Das Reifenlabel“ als „neutrale“ Informationsquelle für Handel und Verbraucher (03/12) • BRV-Aktivitäten • als ideeller Träger der Reifenmesse 2012 in Essen (04. – 08.06.2012) thematische Ausrichtung der Messe unter der Headline „Grüner Reifen“ mit zentralen Rahmenveranstaltungen zum Reifenlabel • Herausgabe umfangreicher BRV-Informations- und Schulungsunterlagen sowie Durchführung entsprechender Veranstaltungen im Februar 2012
Handelspolitische Betrachtungen Hier steht eine Headline Subheadline Sensibilisierung der breiten Öffentlichkeit zum Reifenlabel (Reifenhersteller, Reifenfachhandel, Verbraucher, öffentliche Institutionen, Medien etc.) Unter der Voraussetzung, dass die Premium-Marken die „besten“ Label-Werte haben werden, ist davon auszugehen, dass es im Handel einen nicht zu vernachlässigenden „Run“ auf Premium-Marken (Fabrikate) geben wird!
Handelspolitische Betrachtungen Marktanteile im Pkw-Ersatzgeschäft (Stand 2010) Sommer- und Winterreifen in Deutschland Tendenz Tendenz Tendenz • Premium Marken: ca. 64% • (Bridgestone, Continental, Dunlop, Goodyear, Hankook, Michelin, Pirelli, Vredestein) Budget Marken: ca. 31% • Zweit- und Drittmarken der Premium-Hersteller, sowie Privat-Brands dieser Hersteller - ca. 22%(Firestone, Dayton, Uniroyal, Semperit, Barum, Fulda, Sava, Debica, Kleber, BF Goodrich etc.) • Sonstige – ca. 9%(Yokohama, Toyo, Kumho, Falken, Nokian) Low-Budget ca. 5% meist asiatische Hersteller :Cheng Shin/ Maxxis, Infinity, Nangkang, Roadstone, Sunny, Syron, Wanli, Westlake, Zeetex etc.
Handelspolitische Betrachtungen Hier steht eine Headline Subheadline Mögliche Änderungen durch die Einführung des Reifenlabels am Markt • Positionierung der Labelwerte von Zweit- und Drittmarken der Premium-Hersteller • Positionierung der Budget-Hersteller (mind. Zweitmarken-Niveau) • Marktanteil Premium-Marken wird zu Lasten der Low-Budget-Marken und Budget-Marken wachsen Kannibalisierungseffekt bezüglich Zweit- und Drittmarken der Premium-Hersteller? SortimentspolitischeKonsequenz für den Handel? • Kapazitäten / Warenverfügbarkeit der Premium Hersteller?
Handelsorganisatorische Betrachtungen Hier steht eine Headline Subheadline Ab 30.05.2012 auf freiwilliger Basis • Ab Produktionsdatum 01.07.2012 haben die Reifenhersteller dem Reifenfachhandel die Label-Daten für ihr komplettes Reifensortiment zur Verfügung zu stellen, d.h.: • pro Reifen • gleiche Dimension • gleiche Profilausführung • gleicher Load- und Speedindex) • Ausführung • A • AO/RO1 • C1 • K1/2 • MO/MO1 • N0-N4 • VO • * UND
Handelsorganisatorische Betrachtungen Hier steht eine Headline Subheadline Ab 30.05.2012 auf freiwilliger Basis Wie erfolgt die Umsetzung der Veröffentlichung der Label-Daten? • Pro einzelner EAN-/Artikelnummer auf elektronischem Wege im Rahmen der KB-Listen, zur Einbindung in die Warenwirtschaftssysteme des Reifenfachhandels • Integration der erforderlichen Angaben in den elektronischen Preiskatalog PRICAT in der Version EDIWheel Release 2010, zusätzlich auch in den Rechnungsnachrichten Invoic (EDIFACT, XML und CVS). • Ab 01.11.2011 muss der Kunde zu den Label-Daten informiert werden und diese auf der Rechnung dann ersichtlich sein – auf Basis des eigenen Warenwirtschaftssystems • Kennzeichnung der im Verkaufsraum ausgestellten Reifen mit dem Label • Grundlage für die entsprechende Kennzeichnung in technischen Werbematerialien, auch auf den Websites
Handelsorganisatorische Betrachtungen Hier steht eine Headline Subheadline Ab 30.05.2012 auf freiwilliger Basis Problemstellung für den Reifenfachhandel: Zuordnung der Bestände zum 30.06.2012 und weiterer Lieferungen im 2. Halbjahr 2012 (und darüber hinaus) von Ware, die vor dem 01.07.2012 hergestellt wurde und ggf. nicht „gelabelt“ ist! • Kein Problem, wenn Bestände/Lieferungen den aktuellen KB-Listen der Hersteller zuzuordnen sind, d.h. EAN-/Artikelnummern betreffen, zu denen die Label-Daten vorliegen • Wenn keine Zuordnung möglich, Ware dann nur noch schwer verkaufbar • Betrifft den Reifenfachhandel nicht erst ab 01.11.2012, sondern zeitgleich ab dem 01.07.2012, da der ab diesem Zeitpunkt „gelabelte Reifen“ nachgefragt werden!
Reifentechnische Betrachtungen Hier steht eine Headline Subheadline Die technischen Aussagen sind klar und abgestimmt: • Rollwiderstandsbeiwert: Senkung des Kraftstoffverbrauches bis zu 7,5% (zwischen Klassen G und A) oder rund 0,1 Liter Kraftstoff auf 100 km pro Klasse (G bis A) • Nasshaftung: Verkürzung des Bremsweges um bis zu 30% (zwischen Klassen G und A) oder rund 4,5 Meter pro Klasse (G bis A) bei einer Ausgangsgeschwindigkeit von 80 km/h • Externes Reifenabrollgeräusch:beeinflusst Fahrkomfort und belastet die Umwelt
Reifentechnische Betrachtungen Hier steht eine Headline Subheadline ABER… …nach derzeitigen Kenntnisstand werden auch die Premium-Marken nach dem heutigen Stand der Technik noch keine AA-Kennzeichnung in den ersten beiden Kategorien erreichen können! - höchstens „BB“, eher „BC“ oder „CB“! • Das muss als Stand der Technik klar kommuniziert werden, da der Anspruch des Verbrauchers an ein Premium-Fabrikat – aus seinen Erfahrungen bei Kühlschränken, Waschmaschinen etc. (AAA bzw. A+, A++, A+++) heraus - deutlich höher sein wird! • Fahrzeughersteller geben nach wie vor die entsprechenden Performance-Eigenschaften (zumindest für die Erstausrüstung) vor!
Reifentechnische Betrachtungen Hier steht eine Headline Subheadline Worst Case: Ein und die Selbe Reifendimension (gleiche Profilausführung, gleicher Load- und Speed-Index) wird in folgenden 6 Ausführungen angeboten: • und diese Ausführungen haben jeweils unterschiedliche Label-Werte (z.B. BB, BC, CB, CC) • Abweichungen bei identischen Reifendimensionen technisch erläutern und für den Verbraucher verständlich kommunizieren!
Reifentechnische Betrachtungen Hier steht eine Headline Subheadline Reifenlabel vs. Reifentests: • einschlägige Reifentests (vor allem von Stiftung Warentest und ADAC) haben maßgeblichen Einfluss auf das Verbraucherverhalten • Dadurch hohe Marktanteile der Premium-Marken und deren Zweit- und Drittmarken. • Für objektive Beurteilung eines Reifens Prüfung von ca. 20 bis 25 Kriterien erforderlich! • Reifenlabel deckt aber nur 3 Kriterien zur Beurteilung der Qualität ab! • Darüber hinaus sind momentan die Testmethoden nicht identisch, sodass auch die Ergebnisse zurzeit nicht direkt vergleichbar sind.
Zusammenfassung Hier steht eine Headline Subheadline Ab 30.05.2012 auf freiwilliger Basis Mit der Einführung des Reifenlabels nach EU-VO 1222/2009 ab 01.07.2012 bzw. 01.11.2012 ergeben sich für Reifenhersteller und – handel sehr gute Chancen für eine noch bessere Vermarktung von Qualitäts-/Premium-Marken im Reifenersatzgeschäft in Deutschland dadurch: Generierung stabiler und höherer Erträge Durch das Reifenlabel entsteht ein höherer Beratungsbedarf beim Verbraucher. Mit Sach- und Fachkompetenz deutliche Profilierung des Reifenfachhandels gegenüber Wettbewerb! Konzentration nicht nur auf die Marketing- und PR-Aktivitäten zum Reifenlabel, sondern auch auf handelspolitische und handelsorganisatorische Zusammenhänge. Wichtig: die Beschreibung der technischen Zusammenhänge! Trotz dieser (überwiegend) positiven Effekte sollte die Reifenbranche (Hersteller und Handel) es nicht versäumen, gemeinsam vorab die notwendigen „Hausaufgaben“ zu erledigen!
Zusammenfassung Hier steht eine Headline Subheadline „Hausaufgaben“ der Reifenbranche • Bereitstellung ausreichender Warenverfügbarkeit für Premium-Marken und Fabrikate • Absicherung der elektronischen Bereitstellung der Label-Daten pro EAN-/ Artikelnummer (möglichst mit entsprechendem Zeitvorlauf) durch die Reifenhersteller (nach wdk-Standard) • Absicherung, dass die Warenwirtschaftssysteme im Reifenfachhandel diese Daten (nach wdk-Standard) auch verarbeiten und darstellen können • - beauftragen Sie dazu schon heute Ihre Softwarehäuser! • Klare Dokumentation und Kommunikation: • des derzeitigen Benchmarks hinsichtlich Rollwiderstand und Nasshaftung • des Standes der Technik bezüglich der einzelnen Ausführungen der Erstausrüstungsreifen • des Reifenlabels im Vergleich zu den einschlägigen Reifentests