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Ihr Arbeitgeberservice

Ihr Arbeitgeberservice. Das Stellenangebot ist der erste Schritt für die Einstellung eines/r geeigneten Arbeitnehmer/in. Durch gezielte Fragestellungen erarbeiten wir mit Ihnen zusammen das passgenaue Stellenangebot für die von Ihnen zu besetzenden Stelle.

nico
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Presentation Transcript


  1. Ihr Arbeitgeberservice

  2. Das Stellenangebot ist der erste Schritt für die Einstellung eines/r geeigneten Arbeitnehmer/in. Durch gezielte Fragestellungen erarbeiten wir mit Ihnen zusammen das passgenaue Stellenangebot für die von Ihnen zu besetzenden Stelle. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihr Stellenangebot kostenlos im Internet zu veröffentlichen oder ohne Veröffentlichung durch Kandidaten/innen aus dem Kundenpool der ARGE/Arbeitsagentur zu besetzen.

  3. Viele Fragen lassen sich am besten in einem persönlichen Gespräch klären. Wir bieten Ihnen an, nach vorheriger Terminabsprache in Ihr Unternehmen zu kommen. Natürlich sind Sie uns auch in unseren Büros herzlich willkommen.

  4. Ziel der Vermittlung ist es, Sie bei der Personalauswahl zu unterstützen und zu entlasten. Aufgrund Ihres Anforderungsprofils für die zu besetzende Stelle treffen wir für Sie eine geeignete Vorauswahl und stellen Ihnen in geeigneter Form die potenziellen Bewerber/innen vor. Diese Leistung ist kostenfreiund entlastet Sie bei der aufwendigen Personalsuche.

  5. Ziel betrieblicher Trainingsmaßnahmen ist es: direkt am Arbeitsplatz unter Beaufsichtigung und Betreuung durch eine Fachkraft die beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten, das Leistungsvermögen sowie die beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten des/der Arbeitslosen festzustellen und/ oder notwendige Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln.

  6. Arbeitgeber können zur Eingliederung von Arbeitnehmern/innen mit Vermittlungshemmnissen Zuschüsse zu den Arbeitsentgelten erhalten,wenn deren Vermittlung wegen in ihrer Person liegender Umstände erschwert ist. Eingliederungszuschuss für Arbeitnehmer/innen mit Vermittlungshemmnissen

  7. Höchstens für zwei Arbeitnehmer/innengleichzeitig Arbeitgeber/in beschäftigt nicht mehrals fünf Arbeitnehmer/innen Arbeitgeber/innen, die vor nicht mehr als zwei Jahren eine selbständige Tätigkeitaufgenommen haben, können für die unbefristete Beschäftigung eines zuvor arbeitslosen, förderungsbedürftigen Arbeitnehmers/in auf einem neu geschaffenen Arbeitsplatz einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten.

  8. Kombilohn Schaffung eines zusätzlichen Arbeitsplatzes Mindestlaufzeit des Arbeitsvertrages 12 Monate Arbeitgeber/innen können bei der Einstellung von Arbeitnehmern/innen, die mindestens 3 Jahre arbeitslos sind Zuschüsse zum Arbeitnehmerbruttolohn von grds. 42% bis zu 2 Jahre erhalten,wenn es sich um eine zusätzlich geschaffene Stelle handelt und wenn wegen in ihrer Person liegender Umstände deren Vermittlung erschwert ist.

  9. Fachkräfte kennen sich aus in Ihrem Metier; sie arbeiten selbständig und eigenverantwortlich. Von Ihnen wird erwartet, dass sie kundenorientiert und flexibel handeln. Das gilt gleichermaßen für den Dienstleistungssektor genauso wie für Handwerk und Industrie. Schon heute beklagen viele Betriebe, dass Ihnen Fachkräfte fehlen. Durch die einzelbetriebliche Umschulung können Fachkräfte für den eigenen Bedarf - abgestimmt auf betriebliche Bedürfnisse - ausgebildet werden; auch für kleinere Betriebe eine interessante Sache. Die ARGE Paderborn unterstützt Betriebe, die eine Einzelumschulung anbieten mit 250,- Euro pro Monat über die tatsächliche Dauer der Umschulung.

  10. Im Fokus der heutigen Arbeitsmarkpolitik steht nach wie vor die • Schaffung von neuen Ausbildungsplätzen. • Doch für Unternehmen ist dies, neben dem organisatorischen Aufwand, • mit einer finanziellen Belastungen verbunden. • Um Unternehmen zu unterstützen die: • zum ersten Mal ausbilden • einen zusätzlichen Ausbildungsplatz schaffen oder • eine Ausbildung in Teilzeit für Alleinerziehende einrichten • bietet die ARGE Paderborn eine Unterstützung von 150,- Euro pro Monat • für die gesamte Dauer der Ausbildung an.

  11. Paderborn Ihre Ansprechpartner:Ralph BunseRenate GurgulVerena Dietz Rathenaustraße 28-3033102 PaderbornTel: 05251-5409-333 Nordkreis Paderborn Burgstr. 1233175 Bad LippspringeTel: 05251 – 5409-692 Ihre Ansprechpartnerin:Judith Höcker Südkreis Paderborn Ihre Ansprechpartnerin:Mechthild Jäger Bahnhofstr. 633142 BürenTel: 05251-5409-648 Arbeitgeberhotline: 05251-5409-333 Servicezeiten:Mo. – Do. : 8.00 – 16.30 Uhr Fr.: 8.00 – 14.30 Uhr Fax: 05251-5409-339 www.arge-paderborn.de E-Mail: Arbeitgeberservice@ARGE-Paderborn.de

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