1 / 16

Rechtsanwaltskammer Geldwäschetagung 16.09.2011

Rechtsanwaltskammer Geldwäschetagung 16.09.2011. Statistik. § 165 StGB (01.07.2010): -) Eigengeldwäsche -) Vermögensdelikte mit mehr als 1jähriger Freiheitsstrafe -) Gewerbsmäßige Vergehen nach dem Immaterialgüterrecht -) Strafdrohung . Gesetzliche Änderungen.

normandy
Download Presentation

Rechtsanwaltskammer Geldwäschetagung 16.09.2011

An Image/Link below is provided (as is) to download presentation Download Policy: Content on the Website is provided to you AS IS for your information and personal use and may not be sold / licensed / shared on other websites without getting consent from its author. Content is provided to you AS IS for your information and personal use only. Download presentation by click this link. While downloading, if for some reason you are not able to download a presentation, the publisher may have deleted the file from their server. During download, if you can't get a presentation, the file might be deleted by the publisher.

E N D

Presentation Transcript


  1. Rechtsanwaltskammer Geldwäschetagung 16.09.2011

  2. Statistik

  3. § 165 StGB (01.07.2010): -) Eigengeldwäsche -) Vermögensdelikte mit mehr als 1jähriger Freiheitsstrafe -) Gewerbsmäßige Vergehen nach dem Immaterialgüterrecht -) Strafdrohung Gesetzliche Änderungen

  4. Vortaten im Finanzstrafgesetz (seit 01.01.2011): § 35 Schmuggel > € 50.000.- + Vorsatz § 37 Abgabenhehlerei > € 50.000.- + Vorsatz Abgabenbetrug (§ § 38a, 39 FinStG): -) Gerichtszuständigkeit > € 100.000.- -) falsche oder verfälschte Urkunden oder -) Scheingeschäfte/Scheinhandlungen oder -) Vorsteuer beantragt ohne Lieferung /Leistung Abgabenhinterziehung > 250.000.- § 5 EU-PKG: Datenübermittlung an Europol zu Analysezwecken bei Abgabenhinterziehung (bei schwerer Kriminalität, zwei oder mehr Mitgliedsstaaten involviert – Umsatzsteuerkarroussell) Gesetzliche Änderungen

  5. Identifizierung Grundsatz: Know your client PRADO – Öffentliches Online Register echter Identitätspapiere und Dokumente der EU Offshore Gesellschaften Wer ist der wirtschaftlich Berechtigte? Treuhandschaften Gefahrenpotentiale

  6. Identifizierung Ausweisdokument genau prüfen -) Farbkopie anfertigen -) Kopien von Identitätsdokumenten sind fälschungsanfällig -) Identitätsdokumente haben Sicherheitsmerkmale (Wasserzeichen, Prüfzeile, UV-Licht) siehe: PRADO – öffentliches online-Register echter Identitäts- und Reisedokumente

  7. Offshore-Gesellschaften Merkmale: -) Keine Aktivitäten im Registrierungsland -) Entscheidungsträger nicht im Registrierungsland -) Im Regelfall kein Doppelbesteuerungsabkommen mit Österreich -) Keine Buchführungspflicht -) Strenges Bankgeheimnis -) Gute Infrastruktur -) Ausgezeichnetes Service durch Bürocenters -) Schnell, diskret und niedrige Kosten

  8. Fallbeispiele

  9. Angebliche Sitzadresse einer Offshore Gesellschaft

  10. mit Briefkasten

  11. Anwalt als Geldwäscher • Anwalt gründet Gesellschaft in Panama • Benützt ein Büroservice in der Schweiz • Eröffnet Konten in Österreich und ist zumindest zeichnungsberechtigt • Transferiert Millionenbeträge aus den Ausland ins Ausland • Empfängerkonten sind wiederum typische Offshore Gesellschaften • Bank meldet der Geldwäschemeldestelle Grunddelikt: Untreue und Bestechung

  12. Anwalt als Geldwäscher • Renommiertes Unternehmen überweist einen namhaften Betrag auf ein Studentenkonto eines jungen Anwalts • Transferiert die Gelder über Anweisung einer Lobbyingfirma mit Sitz auf den BVI ins östliche Ausland • Empfänger waren wiederum Offshore Gesellschaften • Wirtschaftlich Berechtigter der BVI-Gesellschaft war bekannt • Wirtschaftlich Berechtigte der Empfänger Firmen waren dem Anwalt unbekannt Hintergrund: Bestechung

  13. Verdeckte Treuhandschaft • Anwältin vertritt einen Ausländer beim Immobilienerwerb in Österreich • Verträge werden unterschrieben • Treuhandkonto vom Anwalt eingerichtet • Vereinbarte Ratenzahlungen werden nicht eingehalten • Gelder fliesen unregelmäßig, von verschiedenen Personen aus dem Ausland und in kleinen Beträgen, schließlich kommt kein Geld mehr • Käufer gesteht ein, dass er nur Treuhänder ist • Der tatsächliche Käufer ist nicht greifbar, Herkunft der Gelder vom Anwalt nicht eruierbar • Anwalt wendet sich an die Geldwäschemeldestelle Ermittlungsergebnis: Kein krimineller Hintergrund, Rückabwicklung gestaltet sich schwierig

  14. Identifizierung • Internationaler Betrüger wird ausgeforscht und zu einer Haftstrafe verurteilt und nach 2 Jahren freigelassen • Gelder sind bei österreichischen Banken noch immer gesichert • Täter beschafft sich nach der Freilassung ein falsches ID und reicht über einem Anwalt eine Wechselklage ein und obsiegt • Versucht mit dem Urteil an das noch immer gesicherte Geld heranzukommen • Bank wendet sich an die Geldwäschemeldestelle Identitätsfälschung fliegt auf!

  15. Geldwäschemeldestelle Wenn Unterstützung benötigt wird: Bundeskriminalamt Geldwäschemeldestelle Josef Holaubek-Platz 1 1090 Wien Tel +43 1 24836 – 85298 Fax: +43 1 24836 - 85290 Mail: BMI-II-BK-7-2-2-FIU@bmi.gv.at Hompage: www.bmi.gv.at/cms/bk/meldestellen

  16. Danke für die Aufmerksamkeit Mag. Rudolf Unterköfler Leiter der Abt. 7 Tel +43 1 24836 85343 Mob +43 664 8131911 Mail: Rudolf Unterköfler@bmi.gv.at

More Related