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Zusammenhang zwischen Unternehmensplanung und internem Kontrollsystem . Prof. Dr. Hanns R. Skopp Wirtschaftsprüfer Prüfer für Qualitätskontrolle (§ 57a WPO) Lehrstuhl Wirtschaftsprüfung FH Landshut, Fak. BW. 1. Begriff und Aufgaben des internen Kontrollsystems.
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Zusammenhang zwischen Unternehmensplanung und internemKontrollsystem Prof. Dr. Hanns R. Skopp Wirtschaftsprüfer Prüfer für Qualitätskontrolle (§ 57a WPO) Lehrstuhl Wirtschaftsprüfung FH Landshut, Fak. BW
1. Begriff und Aufgaben des internen Kontrollsystems Der Zusammenhang zwischen Unternehmensplanung und internem Kontrollsystem (IKS) soll im Folgenden anhand der konkreten Schnittstellen zwischen den Funktionen des IKS im Unternehmen allgemein und den jeweiligen Bestandteilen/Ausprägung der Unternehmensplanung erfolgen. Internes Kontrollsystem = eingeführten Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen (Regelungen), die auf die organisatorische Umsetzung der Entscheidungen der Unternehmensleitung gerichtet sind. • Sicherung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit, die im Rahmen der Planung bereits möglichst genau vorweggenommen und sichergestellt werden soll. • Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der internen und externen Rechnungslegung • Einhaltung der für das Unternehmen maßgeblichen rechtlichen Vorschriften
1. Begriff und Aufgaben des internen Kontrollsystems Internes Kontrollsystem (IKS) Internes Steuerungssystem Internes Überwachungssystem Prozessintegrierte Überwachungsmaßnahmen Prozessunabhängige Überwachungsmaßnahmen Organisatorische Sicherungs- maßnahmen Kontrollen, um die Abweichungen zur Planung darzustellen Interne Revision Sonstige
1. Begriff und Aufgaben des internen Kontrollsystems Organisatorische Sicherungsmaßnahmen werden durch laufende, automatische Einrichtungen wahrgenommen. Sie umfassen fehlerverhindernde Maßnahmen, die sowohl in die Aufbau- als auch die Ablauforganisation eines Unternehmens integriert sind und ein vorgegebenen Sicherheitsniveau gewährleisten sollen. Kontrollen erfolgen durch Maßnahmen, die in den Arbeitsablauf integriert sind. Erfolgen die Kontrollen durch Überwachungsträger, so können diese sowohl für das Ergebnis des überwachten Prozesses als auch für das Ergebnis der Überwachung verantwortlich sein. Sie sollen die Wahrscheinlichkeit für das Auftreten von Fehlern in den Arbeitsabläufen vermindern bzw. aufgetretene Fehler aufdecken. Gleichzeitig dienen Sie zur Darstellung von Abweichungen zwischen Ist-Situation und Planung. Sollten solche institutionalisierten Stellen im Unternehmen fehlen, könnte keine effektive Kontrolle gewährleistet werden. Institutionalisierung muss nicht abteilungsunabhängig sein (nur möglich ab bestimmter Größe möglich), aber die Verantwortlichkeiten müssen klar zugeteilt sein. Die Meldungen müssen bottom-up verlaufen, da Geschäftsleitung sich schon ab relativ geringer Größe nicht mehr alle Entwicklungen im Blick haben kann. Dazu ist es selbstverständlich notwendig, die entsprechenden Mitarbeiter auch in die Planung mit einzubeziehen. Die Planung, die ausschließlich im Kopf des Unternehmers existiert und nicht an die Mitarbeiter kommuniziert wird, ist wertlos. Daher eine Niederschrift der Planung unverzichtbar, Umfang der Dokumentation kann je nach Komplexität des Unternehmens und der Geschäftstätigkeit angepasst werden.
1. Begriff und Aufgaben des internen Kontrollsystems Die Interne Revision ist eine prozessunabhängige Institution, die innerhalb eines Unternehmens Strukturen und Aktivitäten prüft und beurteilt. Dieser unternehmensinterne Überwachungsträger darf weder in den Arbeitsablauf integriert noch für das Ergebnis des überwachten Prozesse verantwortlich sein. Sonstige prozessunabhängige Überwachungsmaßnahmen können festgelegt sein, z.B. in Form von High-level-Controls, die im besonderen Auftrag der gesetzlichen Vertreter oder durch diese selbst vorgenommen werden. 5
1. Begriff und Aufgaben des internen Kontrollsystems Die auf die Geschäftstätigkeit des Unternehmens ausgerichteten Teiledes internen Kontrollsystems sollen deren Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit sicherstellen und dienen auch dem Schutz des Vermögens und der Verhinderung und Aufdeckung von Vermögensschädigungen. Integraler Bestandteil der Geschäftstätigkeit ist wie bereits zu Beginn erwähnt die Planung der Unternehmenstätigkeit. Die auf die Sicherung der Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Rechnungslegung (Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht) gerichteten Teile des internen Kontrollsystems sind sämtlich für die Abschlussprüfung von Bedeutung. Sie zielen insbesondere darauf ab, dass • Geschäftsvorfälle in Übereinstimmung mit gesetzlichen Vorschriften vollständig und zeitnah mit dem richtigen Wert, in der richtigen Buchungsperiode und auf den richtigen Konten erfasst werden, • Geschäftsvorfälle in Übereinstimmung mit der Satzung oder dem Gesellschaftsvertrag und den generellen oder besonderen Regelungen der Unternehmensleitung erfasst, verarbeitet und dokumentiert werden, • Buchführungsunterlagen richtig und vollständig sind, • Inventuren ordnungsgemäß durchgeführt und bei festgestellten Inventurdifferenzen geeignete Maßnahmen eingeleitet werden, • die Vermögensgegenstände und Schulden im Jahrsabschluss zutreffend ausgewiesen und bewertet werden und dass • verlässliche und relevante Informationen zeitnah und vollständig bereitgestellt werden.
1. Begriff und Aufgaben des internen Kontrollsystems • Das Risikomanagementsystem (RMS) ist ein Teilbereich des internen Kontrollsystems. Nach § 317 (4) HGB hat der Abschlussprüfer bei börsennotierten Aktiengesellschaften bei der Abschlussprüfung auch zu beurteilen, ob der Vorstand im Rahmen des Risikomanagements geeignete Maßnahmen getroffen hat, insbesondere ein Überwachungssystem eingerichtet hat, damit den Fortbestand des Unternehmens gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden und ob dieses Risikofrüherkennungssystem seine Aufgaben erfüllen kann. • Für die Planung ist gerade das RMS wichtig, da die Planung immer unter relativer Unsicherheit erfolgt und sich gerade in der heutigen, schnelllebigen Unternehmenswelt die sich für die Unternehmen rasch ändernden Bedingungen (Finanzierungssituation, Intensiverer Wettbewerb durch Internationalisierung, Rasches Auftreten von Substitutionsprodukten etc.) eine Anpassung der Planung erforderlich machen. • Starre Planung ist wertlos, wenn sich die wesentlichen Planungsparameter verändert haben. Das RMS des Unternehmens muss solche Entwicklungen ohne Verzögerung an die Unternehmensleitung weiterleiten können, damit entsprechende Reaktionen erfolgen können. • RMS soll dabei nicht nur Risiken identifizieren können, sondern auch Chancen feststellen können. Auch verpasste Chancen können für Unternehmen negative Auswirkungen werden.
1. Begriff und Aufgaben des internen Kontrollsystems • Auch ein sachgerecht gestaltetes internes Kontrollsystem kann nicht in jedem Fall gewährleisten, dass die mit dem internen Kontrollsystem verfolgten Ziele erreicht werden. • Gründe: • menschliche Fehlleistungen, die nicht einplanbar sind • nicht routinemäßige Geschäftsvorfälle, die vom internen Kontrollsystem nur bedingt schwer oder überhaupt nicht erfasst werden können • die Umgehung oder Ausschaltung des internen Kontrollsystems durch gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter oder durch das Zusammenwirken dieser Person mit unternehmensexternen Personen => bspw. wenn das Management das IKS bewusst umgeht, um die aggressiven Planvorgaben der Eigentümer erfüllen zu können • der Missbrauch oder die Vernachlässigung der Verantwortung durch für bestimmte Kontrollen verantwortliche Personen • die zeitweise Unwirksamkeit des internen Kontrollsystems aufgrund veränderter Unternehmens- und Umweltbedingungen sowie • der Verzicht der Unternehmensleitung auf bestimmte Maßnahmen, weil bestimmte Kosten dafür höher eingeschätzt werden als der erwartete Nutzen => kann auch darin bestehen, dass die Kosten für eine Planung höher als deren Nutzen eingeschätzt wird
2. Gewinnung eines Verständnisse von internen Kontrollsystemen 2.1 Ausgestaltung des internen Kontrollsystems durch das System Die Verantwortung für die Ausgestaltung des Kontrollsystems liegt bei der Unternehmensleitung => Somit besitzt sie hinsichtlich dieser Eigenschaft Deckungsgleichheit mit der (strategischen) Unternehmensplanung, da diese meist ebenso auf der obersten Unternehmensebene angesiedelt ist. • Bei der Ausgestaltung eines internen Kontrollsystems sind dabei ebenso wie bei dem Umfang und der Intensität der jeweiligen Planung u.a. zur berücksichtigen: • Größe und Komplexität des Unternehmens • Rechtsform und Organisation des Unternehmens => bspw. besitzen Aktiengesellschaften alleine schon aufgrund einer stärkeren Formalisierung hinsichtlich der Ausgestaltung ihrer Gremien (Vorstand/Aufsichtsrat/Hauptversammlung) eine größere Anzahl an Personen, die Entscheidungen treffen bzw. beeinflussen können und somit auch in die Planung und deren konkrete Umsetzung einbezogen werden • Art der Geschäftstätigkeit des Unternehmens • Komplexität und Diversifikation der Geschäftstätigkeit • Methoden der Erfassung, Verarbeitung, Aufbewahrung und Sicherung von Informationen • Art und Umfang der zu beachtenden rechtlichen Vorschriften
2. Gewinnung eines Verständnisse von internen Kontrollsystemen 2.1 Ausgestaltung des internen Kontrollsystems durch das System Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Rechnungslegung Wirksamkeit und Wirtschaft- lichkeit der Geschäftstätigkeit (einschl. Schutz des Vermögens) Einhaltung von sonstigen Gesetzen und Vorschriften Unternehmenseinheiten Kontrollfeld Risikobeurteilungen Kontrollaktivitäten Information und Kommunikation Überwachung des internen Kontrollsystems Unternehmensfunktionen und -prozesse
2. Gewinnung eines Verständnisse von internen Kontrollsystemen 2.1 Ausgestaltung des internen Kontrollsystems durch das System Das Kontrollumfeld stellt dabei den Rahmen dar, innerhalb dessen die Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen eingeführt und angewandt werden sowie auch die Unternehmensplanung erfolgt und umgesetzt werden muss. Es ist geprägt durch die Grundeinstellungen, das Problembewusstsein und das Verhalten der Unternehmensleitung in Bezug auf das interne Kontrollsystem. • Es wird beeinflusst durch: • die Bedeutung in Integrität und ethischen Werten im Unternehmen, • die Bedeutung der fachlichen Kompetenz im Unternehmen, • die Unternehmensstruktur und –philosophie sowie das dadurch vermittelte Wertverständnis der Mitarbeiter • den Führungsstil der Unternehmensleitung • die Zuordnung von Weisungsrechten und Verantwortung • die Überwachungstätigkeit des Aufsichtsrats bzw. der Gesellschafterversammlung sowie (=>wie schnell und drastische wird auf Planabweichungen reagiert) • die Grundsätze der Personalpolitik Durch Risikobeurteilungen werden finanzielle, rechtliche, leistungswirtschaftliche oder strategische Risiken erkannt und analysiert. Sorgfältige Risikobeurteilungen sind die Grundlage für die Entscheidungen der Unternehmensleitung über den Umgang mit den Risiken unternehmerische Betätigung und für die Qualtiät der jeweiligen Planung (vgl. Ausführungen zum Risikomanagementsystem).
2. Gewinnung eines Verständnisse von internen Kontrollsystemen 2.1 Ausgestaltung des internen Kontrollsystems durch das System Kontrollaktivitäten sind Grundsätze und Verfahren, die sicherstellen sollen, dass die Entscheidungen der Unternehmensleitung beobachtet werden. Sie tragen dazu bei, dass notwendige Maßnahmen getroffen werden, um den Unternehmensrisiken und Planabweichungen zu begegnen. Informationen und Kommunikation dienen dazu, dass die für die unternehmerischen Entscheidungen der Unternehmensleitung erforderlichen Informationen in geeigneter und zeitgerechter form eingeholt, aufbereitet und an die zuständigen Stellen im Unternehmen weitergeleitet werden. Dies umfasst somit auch die Pflicht der einzelnen Mitarbeiter dies an die übergeordnete Stelle festzustellen. Hier ist wieder darauf hinzuweisen, dass dafür Grundvoraussetzungen ist, dass die Mitarbeiter über die jeweils ihren Bereich (bspw. auf Abteilungs-ebene) betreffende Planung informiert wurden. Bestandteil der betrieblichen Informationssysteme ist das Rechnungslegungssystems. Unter Überwachung des internen Kontrollsystems ist die Beurteilung der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems durch Mitarbeiter des Unternehmens zu verstehen. Dabei ist zu beurteilen, ob das interne Kontrollsystem sowohl angemessen ist als auch kontinuierlich funktioniert.
2. Gewinnung eines Verständnisse von internen Kontrollsystemen 2.2 Relevanz des internen Kontrollsystems für die Abschlussprüfung Zu den originären prüfungsrelevanten Bestandteilen des internen Kontrollsystems gehören: Rechnungslegungssystem (indem sich die Umsetzung der jeweiligen Planung zwangsläufig widerspiegelt und als Ist-Bezugsgröße für Soll/Ist-Kontrollen fungiert, bspw. Abgleich Planzahlen mit Jahresabschlussdaten) einschließlich des Buchführungssystems und ggf. das Risikofrüherkennungssystems.
2. Gewinnung eines Verständnisse von internen Kontrollsystemen 2.3 Verschaffung eines Überblicks über das interne Kontrollsystem • Der Umfang über den Überblick der erforderlichen Kenntnisse über das interne Kontrollsystems hängt ab • von den für die Ausgestaltung des internen Kontrollsystems wesentlichen Faktoren • von den bisherigen Erfahrungen des Abschlussprüfers mit dem Unternehmen (darunter u.a. die bisherige Qualität der Unternehmensplanungen) und • den Wesentlichkeitsbeurteilungen des Abschlussprüfers. • Warum ist ein Überblick erforderlich? • die verschiedenen Arten wesentlicher Fehler festzustellen zu können, die in der Rechnungslegung auftreten können • die unterschiedlichen Einflussfaktoren abwägen zu können, die das Fehlerrisiko berühren und • mit zielgerechten weiteren Prüfungshandlungen auf die Fehlerrisiken reagieren zu können.
3.1 Prüfung der Angemessenheit und der Implementierung des internen Kontrollsystems Kontrollumfeld Warum soll das Kontrollumfeld beurteilt werden? Um die Einstellungen, das Problembewusstsein und das Verhalten der Unternehmensleitung und der leitenden sowie der mit der Überwachung des Unternehmens betrauten Mitarbeiter im Hinblick auf das interne Kontrollsystem feststellen zu können. Wie flexibel Mitarbeiter bspw. auf Änderungen der Planung oder der zu Grunde liegenden Parameter. Was ist zu erledigen? Der Abschlussprüfer hat sich mit den das Kontrollfeld prägenden Faktoren auseinander zu setzen. Er sollte sich dabei nicht nur auf das formale Bestehen, sondern auch insbesondere auf deren tatsächliche Umsetzung im Unternehmen konzentrieren. Wird die Planung nur auf dem Papier vollzogen, wie erfolgt die praktische Umsetzung, werden bspw. für einzelne Bereiche bestimmter Vorgaben verbindlichen festgelegt, erfolgte eine Verknüpfung mit einer leistungsbezogenen Komponente im Vergütungssystem der Gesellschaft?
3.1 Prüfung der Angemessenheit und der Implementierung des internen Kontrollsystems Risikobeurteilungen Warum sollen die Risikobeurteilungen beurteilt werden? Um feststellen zu können, ob die Risikobeurteilungen im Unternehmen in angemessener Weise erfolgen. Was ist zu erledigen? Der Abschlussprüfer hat insbesondere ein Verständnis davon zu gewinnen, wie im Unternehmen sämtliche Risiken identifiziert werden, die sich auf die Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Rechnungslegung auswirken können und wie deren Tragweite in Bezug auf die Eintrittswahrscheinlichkeit und auf die quantitativen Auswirkungen beurteilt werden. Risiken bei der Ordnungsmäßigkeit & Verlässlichkeit • Zum Beispiel: • Unternehmensinterne Umstrukturierungen • schnelles Unternehmenswachstum (Planung kann nicht mehr Schritt halten bzw. wird nicht schnell genug angepasst) • Einsatz neuer Technologien, die in ursprünglicher Planung nicht vorgesehen waren • personelle Veränderungen
3.1 Prüfung der Angemessenheit und der Implementierung des internen Kontrollsystems Information und Kommunikation Warum soll dies geprüft werden? Um beurteilen zu können, ob alle rechnungslegungsrelevanten Informationen erfasst und verarbeitet werden. Die Kenntnisse des Abschlussprüfers über das Rechnungslegungssystem als Bestandteil des betrieblichen Informationssystems, ermöglichen es festzustellen, • Welche Arten von Geschäftsvorfällen im Unternehmen vorkommen, • wie die Geschäftsvorfälle ausgelöst werden, • welche Buchführungsunterlagen und Konten geführt werden und • wie der Rechnungslegungsprozess, einschließlich der Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts organisiert ist.
4.1 Prüfungshandlungen im Rahmen der Aufbauprüfung • Prüfungshandlungen zur Gewinnung von Prüfungsnachweisen: • Befragungen von Mitgliedern der Unternehmensleitung, Personen mit Überwachungsfunktionen und sonstigen Mitarbeitern auf unterschiedlichen organisatorischen Ebenen (mit der Planung und deren Umsetzung beauftragen Personen) • Durchsicht von Dokumenten (Planungsunterlagen, Abweichungsanalysen, Arbeitsanweisungen zur Umsetzung der Planung bzw. zur Gegensteuerung bei Abweichungen, Sitzungsprotokolle des Vorstandes / Geschäftsführung, die sich mit der Unternehmensplanung befassen) • Durchsicht von Unterlagen, die durch das interne Kontrollsystem, insbesondere das Rechnungslegungssystem, generiert werden • Beobachtung von Aktivitäten und Arbeitsabläufen im Unternehmen, einschließlich der EDV-gestützten Verfahren und der Art und Weise der Verarbeitung von Geschäftsvorfällen
5. Änderung im Prüfungsansatz => Moderne Ausprägung Neuer Prüfungsansatz Qualitativer Prüfungsansatz ( IDW PS 261 ) Hier werden die Komponenten des Risikomodells (Inhärentes, Kontroll- und Entdeckungsrisiko) nicht rechnerisch sondern durch eine Einschätzung (hoch/mittel/gering) bestimmt. 1.Schritt: Grundsatz der Wesentlichkeit in der Jahresabschlussprüfung Der Grundsatz der Wesentlichkeit in der Jahresabschlussprüfung besagt, dass die Prüfung darauf auszurichten ist, mit hinreichender Sicherheit Unrichtigkeiten und Verstöße aufzudecken, die wegen ihrer Größenordnung oder Bedeutung einen Einfluss auf den Aussagewert der Rechnungslegung für den Abschlussadressaten haben. Der Abschlussprüfer berücksichtigt bei der Planung der Prüfung, ab welcher Grenze das Ausmaß von Unrichtigkeiten und Verstößen im Abschluss (bspw. Manipulation aufgrund aggressiver Zielvorgaben durch Planung) und Lagebericht (bspw. Abschlussprüfer hält die dort dargestellte Unternehmensplanung und –entwicklung für unrealistisch) wesentlich ist. Die Festlegung von Wesentlichkeitsgrenzen für einzelne Prüffelder hilft dem Abschlussprüfer bei der Entscheidung über die Auswahl der zu untersuchenden Posten und anzuwenden Prüfungshandlungen, die in ihrem Zusammenwirken das Prüfungsrisiko au fein vertretbares Niveau reduzieren.
5. Änderung im Prüfungsansatz => Moderne Ausprägung Abschlussbezogene Wesentlichkeitsgrenze Quantitative Faktoren Qualitative Faktoren • = all diejenigen Jahresabschlussposten, die dazu geeignet sind, die Größe eines Unternehmens zu repräsentieren. z.B. • Jahresergebnis • Bilanzsumme • Umsatzerlöse • Die quantitativen Faktoren sind nicht einzeln, sondern im Rahmen der Gesamtwürdigung zu berücksichtigen. • Da die Posten des zu prüfenden Jahresabschlusse in der Phase der Prüfungsplanung regelmäßig noch nicht in ihrer endgültigen Höhe feststehen, sind die vorläufigen oder bestmöglichen Schätzungen zu verwenden. • Die Verwendung der entsprechenden Beträge des Vorjahresabschlusses ist dagegen nicht sachgerecht. • = aus den Prüfungshandlungen, die im Rahmen der Gewinnrechnung eines Verständnisses des Unternehmens und dessen rechtlichen und wirtschaftlichen Umfelds durchgeführt werden. z.B. • die Erwartungen der Gesellschafter /Anteilseigner (die ich auch in der jeweiligen Planung niederschlagen) • die Gefahr der Verletzung vertraglich vereinbarter finanzieller Ziele und den daraus resultierendem Manipulationsanreiz • eine (beabsichtigte) Börsennotierung • aufsichtsrechtliche Aspekte • eine erhöhte Gefahr betrügerische Handlungen • die Erfahrungen mit dem Mandant aus Vorjahresprüfungen
5. Änderung im Prüfungsansatz => Moderne Ausprägung Identifizierung und Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Angaben umfassen Festlegung und Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Angaben, bei denen aussagebezogene Prüfungshandlungen alleine nicht hinreichend sind Bedeutsame Risiken äö Sonstigen über einem vertretbar niedrigen Risiko liegende Risiken wesentlicher falscher Angaben Übrige Risiken falscher Angaben: Geringe Risiken und/oder nicht wesentliche falschen Angaben umfassen Beurteilung des Aufbaus und der Implementierung relevanter Bestandteile des IKS (Aufbauprüfung) Ja Prüfungssicherheit aus der Annahme der Wirksamkeit von internen Kontrollen? Keine weiteren Prüfungshandlungen erforderlich Nein Weitere Prüfungshandlungen
5. Änderung im Prüfungsansatz => Moderne Ausprägung Internes Kontrollrisiko auf Prüffeldebene Beurteilung des Kontrollrisikos Erforderliche Tests und Implikationen für die Prüfungsplanung Dokumentation Hoch Intensive Befragung des Mandanten Prüfungssicherheit muss sich vollständig um Unternehmensaktivitäten aus Einzelfallprüfungen und analytischen im Detail zu verstehen. Prüfungen ergeben. Mittel Wie oben. Zusätzlich wiederholte Schwerpunkt der Prüfung sind Einzelfall- Beobachtung von Betriebsprozessen. und analytische Prüfungen; Tests des IKS Dokumentation wesentlicher und der wurden nicht durchgeführt oder Strukturen und Prozesse des IKS; hatten negative Ergebnisse (bspw. mangelhafte Aktualität der Planung) Gering Wie oben. Zusätzlich umfassende Dokumentation und Tests des IKS sowie der Dokumentation des IKS; Tests von Umfang und die Qualität der vorgelegten Kontrollverfahren Planungsunterlagen rechtfertigen Verringerung von Einzelfallprüfungen
6. Zusammenfassung wichtiger Punkte Gewinnung eines Verständnisses über das Unternehmen sowie dessen rechtliches und wirtschaftliches Umfeld, einschließlich der internen Kontrollen des Unternehmens durch Prüfungshandlungen zur Risikobeurteilung Form der Prüfungshandlungen * Befragungen der Unternehmensleitung und von sonstigen Personen im Untennehmen * Analytische Prüfungshandlungen * Beobachtung und Inaugenscheinnahme * Diskussion im Prüfungsteam Gegenstände der Prüfungshandlungen * Unternehmensumfeld, einschl. anzuwendende Rechnungslegungsmerkmale * Merkmale des Unternehmens einschl. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden * Ziele, Strategien und rechnungslegungsbezogene Geschäftsrisiken * Messung und Überwachung des wirtschaftlichen Erfolgs * Prüfungsrelevante interne Kontrollen Grundlage für Identifizierung und Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Angaben auf Abschluss- und Aussageebene (IDW PS 300 n.F.) Tz 7 für Arten von Geschäftsvorfällen, Kontensalden und Abschlussangaben