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Kooperation in der Ausbildung. Seminar: Methoden betrieblicher Ausbildung und Ausbildereignung (gem. AEVO v. 21.09.09) WS 11/12 Leiter: Herr Richtarsky (HWK Münster) Referent: Anna Hoff. Wer legt Kooperation fest?.
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Kooperation in der Ausbildung Seminar: Methoden betrieblicher Ausbildung und Ausbildereignung (gem. AEVO v. 21.09.09) WS 11/12 Leiter: Herr Richtarsky (HWK Münster) Referent: Anna Hoff
Wer legt Kooperation fest? http://www.cartoonstock.com/newscartoons/cartoonists/for/lowres/forn1189l.jpg
BBiG § 2 Lernorte der Berufsausbildung Abs. 1 (1) betriebliche Berufsbildung (2) Schulische Berufsbildung (3) Außerbetriebliche Berufsbildung Abs. 2 Lernortkooperation
BBiG § 15 Ausbildende hat Auszubildenden freizustellen • Berufsschulunterricht • Prüfungen • Außerbetriebliche Ausbilungsmaßnahmen § 13 Verhalten während der Berufsausbildung (2) Auszubildende ist dazu verpflichtet an Ausbildungsmaßnahmen teil zu nehmen für die sie nach § 15 freigestellt ist.
Wer kooperiert mit wem? http://www.cartoonstock.com/newscartoons/cartoonists/for/lowres/forn946l.jpg
Betrieb • Geeigneten Ausbildenden stellen (§28 BBiG) • Vermittlung der berufsbildenden Inhalte (§1 BBiG) • Pflichten des Ausbildenden nachkommen (§14 BBiG) • Ausbildungsplan mit schulischem Lehrplan abstimmen • Eignung der Ausbildungsstätte (§27 BBiG)(Ausbildungsverordnung)
Betrieb • Ausbildungskooperation Betrieb lässt zusätzlich Wissen über Partnerbetriebe vermitteln • Ausbildungsverbund Betriebe sind auf Grund ihrer Ausbildungsqualifikation/ Kapazität nicht eigenständig ausbildungsfähig und schließen sich zusammen • Ausbildungsverbundgestaltung 1 Stammbetrieb (Ausbildungsvertrag)Partnerbetriebe (Unterverträge)
Betrieb • Leitbetrieb mit Partnerbetrieb • Ausbildungskonsortium • Auftragsausbildung • Ausbildungsverein
Berufsbildenden Schulen • 1-2 Schultage pro Woche • 2/3 Fachausbildung - 1/3 Allgemeinbildung • Informationsaustausch • Abstimmung bei Problemen • Prüfungsausschuss • Leistungen von Auszubildenden verfolgen
Überbetrieblichen Lehrwerkstatt • Ergänzend zur Ausbildung • Technologietransfer/ Ausgleichfunktion (§27 BBiG) • Teilweise Vorgeschrieben • Kosten trägt der Betrieb zu 1/3 • Inhaltliche/ Zeitliche Abstimmung mit Betrieb • Informationsaustausch
Kammer • Ausbildungsvorschriften • Berufsausbildungsverträge • Prüfungsanmeldung • Beratung • Mitgliedschaft • Sanktionierung
Innung • Überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen • Schlichtung Schwierigkeiten mit Auszubildendem • Beratung durch Lehrlingswart ( Ausbildungsexperte einer Handwerksinnung)
Arbeitsagentur • Lehrstellen bekannt geben • Fördermöglichkeiten (SGB III) • Erfahrungsaustausch mit Berufsberatern • Gemeinsame Veranstaltungen zum Beruf • Eignung der Auszubildenden prüfen
Eltern der Auszubildenden • Einbeziehung in Vorstellungsgespräch • Präsentation des Betriebes • Kontaktierung bei Schwierigkeiten
Ausbildungs-beauftragten • Übernehmen oft Anleitende Funktionen • Informationsaustausch • Teambesprechung in regelmäßigen Abständen
Auszubildenden • Betrieblichen Ausbildungsplan individuell anpassen • Ausbildungsnachweiß • Prüfungsvorbereitung • Probezeit • Verkürzung der Ausbildung • Vor Ausbildungsantritt • Nach Ausbildungsantritt • Situationsbezogene Arbeitsaufträge • Urlaub
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Quellen • Brand, Ulrich. Buschfeld, Detlef u.a. (2010). Sackmann, Das Lehrbuch für die Meisterprüfung, Teil IV Berufs- und Arbeitspädagogik, Ausbildung der Ausbilder. 40. Auflage. Verlagsanstalt Handwerk GmbH. Düsseldorf. S. 85-90. • Bundesministerium für Bildung und Forschung. (Hrsg.). (2010). Ausbildung und Beruf, Rechte und Pflichten während der Berufsausbildung. Bonn. S. 3-93.