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HSV-Kongress 2009 Schach und Doping . Ergebnisse des Anti-Doping-Workshops am 23.01.2009 in Frankfurt. Gliederung:. I. Rechtliche Aspekte II. Medizinische Aspekte III. Praktisch-organisatorische Aspekte. I. Rechtliche Aspekte. Ziele : fairer und gesunder Sport Glaubwürdigkeit
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HSV-Kongress 2009Schach und Doping Ergebnisse des Anti-Doping-Workshops am 23.01.2009 in Frankfurt
Gliederung: I. Rechtliche Aspekte II. Medizinische Aspekte III. Praktisch-organisatorische Aspekte Schach und Doping C. Overbeck
I. Rechtliche Aspekte Ziele: • fairer und gesunder Sport • Glaubwürdigkeit • Umsetzung in die Satzungen der angeschlossenen Verbände Schach und Doping C. Overbeck
I. Rechtliche Aspekte Definition Doping: • Das Vorhandensein eines verbotenen Stoffes, seiner Stoffwechselprodukte oder Marker in den Körpergewebe- oder Körperflüssigkeitsproben. • Die Anwendung oder der Versuch der Anwendung eines verbotenen Wirkstoffes oder einer verbotenen Methode. • Die Verweigerung oder das Unterlassen einer Dopingkontrolle ohne zwingenden Grund. → Schach und Doping C. Overbeck
I. Rechtliche Aspekte • Der Verstoß gegen Meldevorschriften einschließlich der Angaben zum Aufenthaltsort bei Kontrollen außerhalb der Wettkämpfe. • Die heimliche Beeinflussung der Dopingkontrolle. • Der Besitz eines verbotenen Wirkstoffes/Hilfsmittels oder einer verbotenen Methode, auch durch das Hilfspersonal des Sportlers. • Der Verkauf oder die Weitergabe von verbotenen Wirkstoffen oder verbotenen Methoden.→ Schach und Doping C. Overbeck
I. Rechtliche Aspekte • Die Verabreichung/ Anwendung oder versuchte Verabreichung/ Anwendung von verbotenen Wirkstoffen. • Die Verabreichung/ Anwendung oder versuchte Verabreichung/ Anwendung von verbotenen Wirkstoffen oder verbotenen Methoden. • In Deutschland: Teilnahme an einen Wettkampf während einer Sperre. Schach und Doping C. Overbeck
I. Rechtliche Aspekte 2 Antworten zur Relevanz/Verortung im Schachsport: • NADA (Nationale Anti-Doping-Agentur): Kontrollen auf Leistungssportebene (=Sport auf überdurchschnittlichem Niveau, „Athleten“) • DSB: Alle Wettbewerbe auf Bundesebene (ohne OL, keine Open) (noch zu vereinbaren!); keine Kontrollen auf Seniorenmeisterschaften Schach und Doping C. Overbeck
I. Rechtliche Aspekte • Regelwerke, insbesondere NADA Code 2009, (stärkeres Gewicht auf Einzelfall u. flexibler bei der Strafzumessung („Harmonisierung“)) Schach und Doping C. Overbeck
I. Rechtliche Aspekte Grundsätzlich: • Ist ein Athlet des Dopings überführt, drohen 2 Jahre Sperre. Diese Strafe kann herauf- bzw. herabgesetzt (z.B. bei Mithilfe, Geständnis, Minderjährigkeit, nicht intendierte Wirkung des Mittels etc.) werden. • Nach positivem Befund der A-Probe kann ein Athlet die Öffnung der B-Probe beantragen (innerhalb von 7 Tagen); die Kosten trägt er selbst. Schach und Doping C. Overbeck
I. Rechtliche Aspekte • Verweigert ein Athlet die Kontrolle, gilt er als des Dopings überführt. (→ Fall Iwantschuk) • Auch zivilrechtlich kann der überführte Athlet verfolgt werden, wenn er nicht kooperiert. • Ausführungsbestimmungen zum NADC 2009 (Standard für Meldepflicht, Dopingkontrollen, med. Ausf.best., Verbotsliste 2009, Standard für Datenschutz, International Standard for Laboratories) (vgl.: http://www.nada-bonn.de/downloads/regelwerke/) Schach und Doping C. Overbeck
I. Rechtliche Aspekte Zuständigkeiten: • national: NADA; • international: FIDE (neben WADA) Schach und Doping C. Overbeck
II. Medizinische Aspekte Definition Verstoß: Das Vorhandensein eines verbotenen Wirkstoffes, seiner Metaboliten oder Marker in den Körpergewebe- oder Körperflüssigkeitsproben eines Athleten. Schach und Doping C. Overbeck
II. Medizinische Aspekte Jeder Athlet muss sich einer Liste unterwerfen (vgl.: Broschüre „Beispielliste zulässiger Medikamente“ bzw. http://www.nada-bonn.de/medizin/). Schach und Doping C. Overbeck
II. Medizinische Aspekte Aufnahmekriterien für eine Substanz oder Methode: 1. Steigerung der sportlichen Leistung 2. Gesundheitsrisiko für den Athleten 3. Verstoß gegen den Geist des Sports Schach und Doping C. Overbeck
II. Medizinische Aspekte Verbotene Substanzen: a) anabole S. b) Hormone u. verwandte S. c) Beta-2-Agonisten d) Hormon-Antagonisten e) Diuretika f) Gen-Doping Schach und Doping C. Overbeck
II. Medizinische Aspekte Verbotene Substanzen: Darüber hinaus im Wettkampf verboten: a) Stimulanzien (Adrenalin, Cocain, Methlyphenidat(Ritalin), Modafinil) b) Narkotika (Morphin, Methadon) c) Canabinoide (z.B. Haschisch, Marihuana) d) Glukokortikoide (Kortison; außer bei Präparaten zur lokalen Anwendung); außerdem: Infusionen jeglicher Art (Ausnahme: medizinisch notwendig!!!) Schach und Doping C. Overbeck
II. Medizinische Aspekte • Benötigt ein Athlet im medizinischen/ therapeutischen Sinne bestimmte Substanzen, so ist 21 Tage vor dem Wettkampf eine medizinische Ausnahmegenehmigung („TUE“) zu beantragen. • Beispiele: a) Insulin für Diabetiker; b) Asthma bronchiale (je nach Leistungsniveau TUE oder nur Attest; bei systemischer Einnahme von Glukokortikoiden ist eine Standard-TUE vorzulegen, bei nicht systemischer&inhalativer E. eine zweiseitige Erklärung zum Gebrauch) Schach und Doping C. Overbeck
II. Medizinische Aspekte Anforderungen für TUEs: a) Antragsformularim Original, unterschrieben von Athlet u. Arzt; b) aktueller ausführlicher Arztbrief mit Diagnose, Krankheitsverlauf, ggf. Laborergebnisse/Tests, Auslassversuchen, Alternativtherapien etc. • Nur Atteste (keine gesonderte Genehmigung) erforderlich bei Diuretika, Beta-Blocker, Insulin, Kortison Schach und Doping C. Overbeck
II. Medizinische Aspekte Wichtig: • Eigenverantwortung der Teilnehmer, dass sie sich entsprechend absichern • Unwissenheit schützt vor Sanktionen nicht! • Dopingmittel sind gesundheitsgefährdend! Schach und Doping C. Overbeck
III. Praktisch-organisatorische Aspekte • Für das Schach sind ausschließlich Wettkampfkontrollen, jedoch keine Trainingskontrollen vorgesehen. • Beweismittel: Urinprobe (keine Blutprobe) Schach und Doping C. Overbeck
III. Praktisch-organisatorische Aspekte • Anmeldung binnen 1 Stunde beim Kontrolleur (auch Nicht-Mediziner) im Kontrollraum (nicht öffentlich + separates WC) • Chaperon ist verantwortlich, den Spieler zu überwachen und zu eskortieren. Schach und Doping C. Overbeck
III. Praktisch-organisatorische Aspekte • Prüfung der Identität des Athleten anhand der ID-Karte, der Lizenz, des Reisepasses, Personalausweises u.ä. (muss bei sich geführt werden wie auch TUE‘s, Atteste, Erklärung zum Gebrauch) • Protokoll über den Vorgang Schach und Doping C. Overbeck
III. Praktisch-organisatorische Aspekte • Nach Ausfüllen der Unterlagen (Einnahme von Medikamenten) Aufforderung zur Abgabe der Urinprobe (unter Augen des Kontrolleurs, um Manipulation (präparierte Schläuche etc.) auszuschließen. Schach und Doping C. Overbeck
III. Praktisch-organisatorische Aspekte • Dem Athleten ist es gestattet, eine weitere Person zur Kontrolle mitzunehmen. • Der Athlet ist während der Prozedur für die Präparierung der A- und B-Probe unter Anleitung des Kontrolleurs selbst verantwortlich. Schach und Doping C. Overbeck
III. Praktisch-organisatorische Aspekte Weitere Konsequenzen: • Es muss zusätzliche Zeit nach der Partie eingeplant werden. • Aufgaben für die Landesverbände: Verankerungen in die Satzungen/Ordnungen, ggf. Benennung eines Antidoping-Beauftragten Schach und Doping C. Overbeck
Quellen: • Referenten Lars Mortsiefer (NADA-Justitiar) und Kerstin Neumann (NADA-Apothekerin) • http://www.nada-bonn.de/ sowie bei der Geschäftsstelle der NADA erhältliche Handbücher u. Broschüren (u.a. „Beispielliste zulässiger Medikamente“) • DSB-Seite zum Thema Doping: http://www.schachbund.de/intern/doping/index.html bzw. Baden-Württemberg: http://www.gkl.bsv-schach.de/doping-tests.htm Schach und Doping C. Overbeck
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Schach und Doping C. Overbeck