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Leitfaden zur Festlegung und Anwendung des BAT in Genehmigungsverfahren. Einleitung Begriffserklärungen Aufgaben im Genehmigungsverfahren Festlegung von BAT mit BREF / Anwendung eines BREFs Anwendung des BAT im Genehmigungsverfahren / IPPC-konformer Genehmigungsbescheid
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Leitfaden zur Festlegung und Anwendung des BAT in Genehmigungsverfahren
Einleitung Begriffserklärungen Aufgaben im Genehmigungsverfahren Festlegung von BAT mit BREF / Anwendung eines BREFs Anwendung des BAT im Genehmigungsverfahren / IPPC-konformer Genehmigungsbescheid Beispiele für Massnahmen nach Anhang IV der IPPC-Richtlinie Beispiele für medienübergreifende Abwägungsprozesse Beispiele: Zusammenhang zwischen IPPC-Richtlinie und LCP-, VOC- und Seveso-II-Richtlinie Gliederung
IPPC-Richtlinie 96/61/EC Zweck:integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung bei bestimmten industriellen und landwirtschaftlichen Tätigkeiten um ein hohes Schutzniveau für die Umwelt insgesamt zu erreichen Genehmigungen für diese Tätigkeiten mit Anforderungen und Emissionsgrenzwerten erforderlich BAT-Reference Documents (BREF) Informationsaustausch über die besten verfügbaren Techniken, die bei der Festlegung von Emissionsgrenzwerten zu berücksichtigen sind Harmonisierung von Standards in der Gemeinschaft Einleitung
Wichtige EU-Richtlinien zum Umweltschutz • 76/464/EEC „Ableitung bestimmter gefährlicher Stoffe in die Gewässer der Gemeinschaft“ • 80/68/EEC „Schutz des Grundwassers gegen Verschmutzung durch bestimmte gefährliche Stoffe“ • 82/501/EEC „Gefahren bei schweren Unfällen bei bestimmten Industrieanlagen (Seveso-I)“ • 96/61/EC “Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IPPC-Directive)” • 96/82/EC “Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen (Seveso-II)” • 1999/13/EC “Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösungsmittel in bestimmten Anlagen (VOC-Directive)” • 2001/80/EC „Begrenzung der Emissionen bestimmter Stoffe aus Großfeuerungsanlagen (LCP-Directive)“
Begriffserklärungen • „Beste verfügbare Techniken“ (IPPC-Richtlinie, Artikel 2, Absatz 11) • Effizientester und fortschrittlichster Entwicklungsstand der Tätigkeiten und Betriebsmethoden, deren Eignung in der Praxis nachgewiesen ist • „Techniken“ • „verfügbar“ • „beste“ • „integriert“ • „integrierter Ansatz“ (IPPC-Richtlinie, Artikel 7) • Vollständig koordiniertes Genehmigungsverfahren, bei dem für einen konkreten Standort das beste Verfahren für eine bestimmte Tätigkeit ermittelt wird
Aufgaben im Genehmigungsverfahren- Antragsteller - • Vorlage von Antragsunterlagen, die • die einsetzten Verfahrenstechniken und • die daraus resultierenden Massenströme • erkennen und beurteilen lassen • Art und Umfang dieser Unterlagen gibt der nationale Gesetzgeber in der Regel vor, wobei die Anforderungen des Artikel 6 IPPC-Richtlinie zugrundegelegt sind.
Aufgaben im Genehmigungsverfahren- Behörden - • Sicherstellen, • dass keine IPPC-Anlage ohne integrierte Genehmigung betrieben wird • dass nur Verfahren und Betriebsmethoden nach dem Stand derTechnik (beste verfügbare Techniken, BAT) zum Einsatz kommen • Ziel: • Die Umwelt insgesamt soll so gering wie möglich belastet werden
Methodik zur Festlegung des BAT • Informationen über die in einer Branche vorkommenden techno- logischen Verfahren und Betriebsmethoden müssen bekannt sein • Vergleich unter dem Aspekt der Minimierung von Umweltaus- wirkungen • Anhang IV der IPPC-Richtlinie nennt die massgeblichen Kriterien • Ansatz zur Bewertung und Abwägung: - qualitativ (in der Regel zu oberflächlich) - semi- quantitativ (führt bei ausreichender Datenbasis zu realistischen Ergebnissen) - quantitativ (illusorisch, Aufwand für komplette Datenerhebung kaum möglich)
Ergänzende Prüfungen • Für die abschließende Beurteilung muss das Gesamtergebnis anschliessend darauf geprüft werden, ob sich Auswirkungen auf internationale Abkommen ergeben, z.B.: • Schutz von Nord- und Ostsee (OSPAR-COM, HEL-COM) • Schutz des Rheines (IKSR) • Schutz der Elbe (IKSE) • ...
Aufbau eines BREF (1) • Den einzelnen Kapiteln vorangestellt, sind die „Kurzfassung“, das „Vorwort“ und der „Geltungsbereich“ • Kapitel 1 „Allgemeine Informationen“ und Kapitel 2 „Angewandte Prozesse und Techniken“ allgemeine Branchen-Informationen und in der Branche angewandten industriellen Verfahren. • Kapitel 3 „übliche Emissions- und Verbrauchswerte“ Emissions- und Verbrauchswerten in bestehenden Anlagen • Kapitel 4 „Techniken, die bei der Bestimmung von BAT zu berücksichtigen sind“Beschreibung vonVerfahren zur Emissionsverminderung und andere Methoden, die als die wichtigsten für die Bestimmung des BAT allgemein und bei der Festlegung der auf BAT gestützten Genehmigungsauflagen betrachtet werden zusätzlich: Verbrauchs- und Emissionswerte
Aufbau eines BREF (2) • Den einzelnen Kapiteln vorangestellt, sind die „Kurzfassung“, das „Vorwort“ und der „Geltungsbereich“ • Kapitel 5 „Beste Verfügbare Techniken (BAT)“Verfahren mit den jeweiligen Emissions- und Verbrauchswerte, die allgemein den Anforderungen an die besten verfügbaren Techniken entsprechen und die als Referenzwerte dienen • Kapitel 6 „Techniken in der Entwicklung“ neue, noch in der Entwicklung befindliche Techniken, die möglicherweise zukünftig BAT sein können • Kapitel 7 „Schlussfolgerungen und Empfehlungen“ Zusammenfassung der wichtigsten Schlussfolgerungen und Empfehlungen, Nennen der Bereiche, in denen Informationen fehlen und in denen weitere Forschung notwendig sind Am Schluss findet sich das Glossar mit der Erläuterung der verwendeten Abkürzungen und weitere Anhänge.
Benutzung eines BREF • Ablaufdiagramm enthält die Darstellung des Stoffflusses und die konkrete Verfahrens- und Produktionstechnik • Übersicht der Massenströme Darstellung der Einsatzstoffseite mit Roh- und Hilfsstoffen einschließlich des Energieeinsatzes Produktseite mit den zugehörigen Emissionen • Vergleich mit den entsprechenden Informationen aus den BREFs
Der IPPC-konforme Genehmigungsbescheid (1) • Basis Zusammenfassende Beurteilung auf Grund der branchenspezi- fischen Prüfung und der Berücksichtigung lokaler Aspekte und deren gegenseitige Abwägung • Dokumentieren Der Abwägungsprozess muss nachvollziehbar belegt werden, um nachvollziehen zu können, welche Daten und Abwägungen zur zusammenfassenden Beurteilung geführt haben
Der IPPC-konforme Genehmigungsbescheid (2) • Koordinieren Bewerten und Abwägen von Aspekte, die von anderen Behörden, Bürgern und Institution (auch im Rahmen der Öffentlichkeitsbe- teiligung) eingebracht werden • Erteilen der Genehmigung Der Genehmigungsbescheid enthält Emissionsbegrenzungen und weiteren Auflagen und Bedingungen, insbesondere auch Stufen-/ Sanierungspläne mit Fristen, um den BAT zu erreichen
Beispielteilüber durchgeführte Massnahmen nach Anhang IV der IPPC-Richtlinie Leiterplattenfertigung (1): Ausgangssituation
Beispielteilüber durchgeführte Massnahmen nach Anhang IV der IPPC-Richtlinie Leiterplattenfertigung (2): Umweltauswirkungen
Beispielteilüber durchgeführte Massnahmen nach Anhang IV der IPPC-Richtlinie Textilveredlungsindustrie
Beispielteilüber durchgeführte Massnahmen nach Anhang IV der IPPC-Richtlinie Chemische Industrie (1): Ausgangslage • Standort mit verschiedenen Produktionsgebäuden • unterschiedliche Produkte • jedes Gebäude hat ein Tanklager für flüssige Rohstoffe • Energie-, Dampf- und Wasserversorgung erfolgt zentral • Problem • bei Bränden oder Havarien muß verhindert werden, dass gefährliche / wassergefährdende Stoffe unkontrolliert in Gewässer, ins Grundwasser, in den Boden oder die betrieblichen Abwasserbehandlungsanlagen gelangen • wegen der großen Abwassermengen und der Durchlaufkühlung laufen auch große Becken in kurzer Zeit voll
Beispielteilüber durchgeführte Massnahmen nach Anhang IV der IPPC-Richtlinie Chemische Industrie (2): realisierte Verbesserungen (Anhang IV Ziffer 11) • Aufteilung des Betriebsareals in annähernd gleich große Sektoren • Errichtung mehrerer Becken, die getrennt aus den verschiedenen Sektoren befüllt werden können • Einbau der entsprechenden Absperrschieber • Tanklager werden durch Auffangwannen geschützt, die den Inhalt des größten Behälters und 10% des Gesamtvolumens aufnehmen können • Erstellen eines Gefahrenabwehrplanes und regelmäßige Übungen mit Belegschaft und Einsatzkräften
Beispielteilfür Abwägungsprozesse Papierindustrie (1) Welche Emissionsminderungsmassnahmen sind für das Gewässer am vorteilhaftesten? • Sachlage • Kleiner Fluß mit durchschnittlicher Wasserführung von 2 m³/sec • Einleitung von organisch belastetem Abwasser: 57 Liter/sec • Einleitung von thermisch belastetetem Kühlwasser: 400 Liter/sec Fischsterben an heißen Tagen durch Sauerstoffmangel Alternativen • Senkung der eingeleiteten Wärmefracht im Kühlwasser • Senkung der eingeleiteten Fracht an sauerstoffzehrenden, organischen Stoffen
Ergriffenen Verbesserungen • Installation einer Kälteabsorptionsanlage zur Minimierung der Wärmefracht mit dem Vorteil eine Verbesserung in der Produktion zu erreichen (gleichmäßige Temperatur der Streichmasse) • Nutzung des kalten Quellwassers im Löschwasserbecken zur Abkühlung des Gewässer bei Überschreiten einer Grenztemperatur • Verbesserung im Gewässer: Umbau einer Wehranlage, Entfernen von Schwellen, Beschattung durch Pflanzen von Gehölzen • Optimierung der zweistufigen Abwasserreinigungsanlage Anforderungen an die Wärmeeinleitung war trotzdem nicht einhaltbar Regelungen im Genehmigungsbescheid • Höhere Wärmefracht wird zugelassen, jedoch nur in dem Umfang, dass Fischsterben weitgehend ausgeschlossen sind • Scharfe Begrenzung der TOC-Fracht aus der Abwasserreinigung
Beispielteilfür Abwägungsprozesse Lederindustrie Wie soll chromhaltiges Abwasser aus Gerbereien behandelt werden? • Sachlage • Die Chromgerbung mit Chrom-III-Salzen ist nicht uneingeschränkt durch andere Verfahren ersetzbar Alternativen • Fällung des Chroms in einem stark organisch belasteten Abwasser in einer aufwendigen, separaten Behandlungsanlage große Mengen chromhaltiger Schlamm, der als Abfall entsorgt werden muss • Mitbehandlung des Abwassers in einer bestehenden kommunalen Kläranlage
Zielkonflikt Große Mengen chromhaltiger, als Abfall zu entsorgender Fällschlamm gegen leichte Erhöhung der Cr-Fracht im kommunalen Klärschlamm und geringe Cr-Emissionen ins Gewässer • Lösung des Konflikts Mitbehandlung des Gerbereiabwassers in der kommunalen Kläranlage wird als BAT akzeptiert • die höheren Chrom-Emissionen ins Gewässer und • die erhöhte Belastung des kommunalen Klärschlamms wird als umweltverträglicher bewertet, als • hohe Abfallmengen, • Ressourcenverbrauch für Fällmittel und Energie • Hohe Transport- und Deponiekosten
Beispielteilfür Abwägungsprozesse Rauchgasreinigung Sanierung einer nicht mehr dem Stand der Technik entsprechenden Altanlage • Sachlage • Eine zwanzigjährige, mit schwerem Heizöl betriebene Feuerungsanlage muss hinsichtlich ihrer Emissionsgrenzwerte an die neuen BAT-Anforderungen angepasst werden Denkbare Sanierungsmassnahmen
Abzuwägende Aspekte • Lösung des Konflikts • Stufenplan zur Sanierung • Weiterbetrieb der Anlage in der heutigen Form maximal 5 Jahre • Nach 2 Jahren Vorlage eines genehmigungsfähigen Antrags zum Umbau der Anlage auf leichtes Heizöl oder Erdgas • Bauzeit bzw. Umbauzeit ca. 3 Jahre • Für eine Übergangsfrist wird einem nicht BAT-konformen Weiterbetrieb zugestimmt: nach der Sanierung sehr geringe Emissionen
Beispiele für Zusammenhänge / Überschneidungender IPPC-, LCP-, VOC- und Seveso II-Richtlinie
BeispielteilUmsetzung der IPPC-Richtlinie und der VOC-, LCP- und Seveso II-Richtlinie Umsetzung von BAT bei großen Verbrennungsanlagen unter Berücksichtigung der LCP-Richtlinie Kessel 2 Kohle 40 MW Kessel 3 Heizöl S 58 MW Kessel 1 Kohle 90 MW Anforderungen an die Beispielanlage
Parameter mg/m³ Parameter mg/m³ 13. BImSchV LCP-Richtlinie 13. BImSchV BAT LCP-Richtlinie BAT Staub 50 100 (50)* 10 - 20 Staub 50 50 (50)* 10 - 20 NOX als NO2 800 600 (400)* 200 - 300 NOX als NO2 450 450 (400)* 200 - 300 SO2 2000 2000 (850)* 200 - 300 SO2 1700 1700 (850)* 200 - 300 Entschwefelungsgrad (SEG) 85% CO 175 30 - 50 CO 250 < 30 Anforderungen an die Feuerungen mit Kohle * Neuanlagen gem. Artikel 4 Absatz 2 LCP-Richtlinie Anforderungen an Feuerung mit schwerem Heizöl * Neuanlagen gem. Artikel 4 Absatz 2 LCP-Richtlinie
INPUT/Systeminhalt OUTPUT/Verluste (gemessen !!!) Benzin (im Umlaufsystem) 12.000 t Abfälle 20 t Ethanol (im Durchlaufsystem) 400 t Produkt 50 t Summe 1 12.400 t Abwasser 10 t Zukauf in 2002 ( = Verbrauch) Abluft (gefasst) 20 t Benzin 240 t Ethanol 380 t Summe 100 t Summe 2 620 t Summe 1+2 13.020 t Differenz von (620 t –100 t) = 520 t Diffuse Emissionen Beispielteil Umsetzung der IPPC-Richtlinie und der VOC-, LCP- und Seveso II-Richtlinie Umsetzung von BAT unter Berücksichtigung der VOC-Richtlinie: Klebebeschichtungsanlage • Anlage zur Herstellung von „Krepp“- Band • Auflösung von Kautschuk in einem Benzin/Ethanol-Gemisch • Homogenisieren / Kneten • Auftrag der Knetmasse auf Papierträger Lösemittelbilanz:
Aktivkohle - Adsorption - Desorption Benzin Abscheider Abscheider mit Wasser Ethanol Heißdampf Wasser Abluft Kautschuk (Granulat) Ethanol Beschichtung Trocknung Benzin Tank Lösen Kneten
Beispielteil Umsetzung der IPPC-Richtlinie und der VOC-, LCP- und Seveso II-Richtlinie Umsetzung von BAT unter Berücksichtigung der Seveso-II-Richtlinie: Galvanik-Anlage • Anlage zur Herstellung von Küchen- und Badezimmerarmaturen • Vorbehandlung durch Entfetten und Dekapieren mit dazugehörigen Spülschritten • Chromatieren (Cr VI: sehr giftig, >5000kg), anschließend spülen • weitere Galvanisier- und Spülschritte IPPC - BAT • Wasser / Abwasser (Optimierung Spültechnik, Einhaltung von Emissions-grenzwerten) • Abfall (Mono-Metallfällung, Minimierung von Fällschlämmen)
Wäscher ÜberwachungBad-Temperatur mit zwei Sensoren Absaugung Abluftkontrolle • Behältersicherung: • Zutritt: Not-Aus • Lecküberwachung Chroma-tieren Spülen Ware Ware Entfetten Spülen Dekapieren Spülen Weitere Galvanikschritte
Beispielteil Umsetzung der IPPC-Richtlinie und der VOC-, LCP- und Seveso II-Richtlinie Umsetzung von BAT unter Berücksichtigung der Seveso-II-Richtlinie Anforderungen Umweltschutz - Arbeitsschutz
Konkrete Grenzwerte als Mindest- anforderungen für bestimmte Tätigkeiten • Regelt Anlagen unter IPPC-Schwelle • Organisatorische Massnahmen: • Sicherheitsbericht • Alarmplan Seveso II VOC IPPC LCP • Konkrete Grenzwerte • Kontigente SO2, NOX je Mitgliedsstaat
Zusammenfassung IPPC-Richtlinie • die wichtigste, anlagen-/standortbezogene Richtlinie für umweltrelevante, industrielle Tätigkeiten • zuerst sind branchenbezogene und dann lokale BAT-Aspekte zu berücksichtigen LCP-Richtlinie • keine zusätzlichen Anforderungen über IPPC hinaus • begrenzt Emissionen für SO2 und NOX in den einzelnen Mitgliedsstaaten VOC-Richtlinie • keine zusätzlichen Anforderungen über IPPC hinaus • Anforderungen auch für kleinere Anlagen unter den Schwellenwerten der IPPC-Richtlinie • indirekte Einflußnahme auf Zusammensetzung von Einsatzstoffen Seveso-II-Richtlinie • Stand der Sicherheitstechnik findet sich auch im BAT (Anhang IV, Ziffer 2, 10, 11) • Kernpunkt sind organisatorische Sicherheitsaspekte (Sicherheitsberichte, Alarmpläne …)