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Hoffnungsträger Betriebsrente Hans Böckler Stiftung , Frankfurt, den 15.12.2005. Klaus Stiefermann aba, Heidelberg. Hoffnungsträger Betriebsrente?. Aus Sicht des Staates: Stabilisierung der Alterseinkommen durch Flankierung der GRV
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Hoffnungsträger BetriebsrenteHans Böckler Stiftung, Frankfurt, den 15.12.2005 Klaus Stiefermann aba, Heidelberg
Hoffnungsträger Betriebsrente? • Aus Sicht des Staates:Stabilisierung der Alterseinkommen durch Flankierung der GRV • Aus Sicht der Arbeitnehmer: Sichere und effiziente Möglichkeit für Ergänzung bzw. Teilersatz der ersten Säule • Aus Sicht der Arbeitgeber: Attraktives Gesamtvergütungselement und Möglichkeit Lohnzusatzkosten kontrolliert zu stabilisieren • Aus Sicht der Tarifvertragsparteien: Qualitatives Element der Tarifpolitik zur Unterstützung der Sozialpolitik • Aus Sicht der betroffenen „Dienstleister“:Wachsender Markt der unterschiedlichsten Dienstleistungen
Hoffnungsträger Betriebsrente – Künftige Anforderungen an Unternehmen, Arbeitgeber, Tarifpartner, Dienstleister und Gesetzgeber • Der status quo • Hoffnungsträger Betriebsrente: Was kann der Gesetzgeber zur Ausweitung der Betriebsrente tun? • Welche Herausforderungen, Diskussionen und Tendenzen gibt es im Bereich der betrieblichen Altersversorgung? • Brauchen wir ein Obligatorium? • Altersvorsorgekonto – Ein Wolf im Schafspelz? • DC – (K)ein Königsweg? • Arbeitszeitkonten – Ein sechster Durchführungsweg? • Portabilitätsrichtlinie – Ein Trojanisches Pferd? • Wie „demographiefest“ ist Kapitaldeckung?
Betriebsrente im Aufwärtstrend • Rund 400 Milliarden Euro hat die Privatwirtschaft für Betriebsrenten angesammelt. • Verbreitung stieg von Ende 2001 bis Mitte 2004 von 38 % auf fast 46 % in der Privatwirtschaft, zusammen mit dem öffentlichen Dienst auf rund 60 % obwohl • allgemeine Vertrauenskrise bei den Bürgern • verfügbare Einkommen sinken • Angst vor Arbeitsplatzverlust
Hoffnungsträger Betriebsrente • In der Diskussion um die Altersversorgung ist die Betriebsrente der Hoffnungsträger ! • Die Hoffnungen werden sich nur erfüllen, wenn der Gesetzgeber die richtigen Rahmenbedingungen setzt: • mehr Flexibilität – weniger Hemmnisse • mehr Trennschärfe zur dritten Säule • Besinnung auf den kollektiven Ansatz • mehr Planungssicherheit durch längerfristige Reformen
Warum Obligatorium und automatische Entgeltumwandlung keine Lösungen sind • Auch ohne Obligatorium ist die Verbreitung der bAV in Deutschland auf EU-Durchschnitt • Trotz vieler Unwägbarkeiten steigt der Verbreitungsgrad • Rechtliche Legitimation fraglich • Obligatorium fördert Überregulierung (auch des über-obligatorischen Teils) • Entwicklung des über-obligatorischen Teils fraglich • Automatische Entgeltumwandlung ist nur ein abgeschwächtes Obligatorium
Altersvorsorgekonto – Ein Wolf im Schafspelz • Altersvorsorgekonto will • Aufhebung der Grenzen zwischen 2. und 3. Säule • Reduzierung des Arbeitgebers auf bloße Zahlstelle ohne Mitsprache • Reduzierung auf bloße Altersvorsorge (qualitativer Rückschritt) • Schaffung eines level playing fields zu Lasten der Vorsorgequalität • BAV hat mehr denn je ihre Daseinsberechtigung
DC – Kein Königsweg • DC führt tendenziell zu qualitativen Rückschritten • Die USA zeigen, dass nicht gilt • DC = mit Sicherheit höhere Betriebsrenten • DC = mit Sicherheit mehr Betriebsrentner • Die USA zeigen, dass gilt • DC = Austausch der Risiken auf Arbeitgeberseite gegen neue (unwägbare) Haftungsrisiken
Zeitkonten – Kein neuer Durchführungsweg • Aufgabeninflation bei Zeitkonten • Mögliches (gesetzlich/tarifvertraglich geregeltes) Ansparvolumen wird überschätzt • Bei optimaler personalpolitischer Nutzung bleibt am Ende wenig für bAV • Missbrauchsanfällig • Sozialabgabenrechtliche Flankierung gefährdet möglicherweise Beitragsfreiheit der Entgeltumwandlung über 2008 hinaus
Portabilitätsrichtlinie – Das Trojanische Pferd • Aktueller Entwurf entschärft gegenüber Vorentwürfen • Direktzusage, Unterstützungskasse und umlagefinanzierte Systeme müssen nicht zwingend portabel sein (nationale Regelungen können insoweit Ausnahmen machen, 2018 Bericht) • Nicht jede unverfallbare Anwartschaft ausgeschiedener Arbeitnehmer muss dynamisiert werden (nationale Besonderheiten können berücksichtigt werden), dennoch drohen erhebliche Auswirkungen für Deutschland • Aber immer noch erhebliche Belastungen • Unverfallbarkeit: 2 Jahre • Alter: 21 • Informationspflichten
Wie „demographiefest“ ist Kapitaldeckung? • Die letzten Jahre haben die Asset-Manager vor große Herausforderungen gestellt • Was ist dran, an der „Asset Meltdown“-Hypothese? • Ist ein umlagefinanziertes System doch dem kapitalgedeckten überlegen?