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Einsatz des überregionalen Prüfdienstes Arbeitsmarktdienstleistungen der Bundesagentur für Arbeit. Prüfdienst Arbeitsmarktdienstleistungen. Einrichtung eines hauptamtlichen Prüfdienstes ab April 2007 Prüfdienst umfasst drei Standorte (mit jeweils fünf Mitarbeitern):
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Einsatz des überregionalen Prüfdienstes Arbeitsmarktdienstleistungen der Bundesagentur für Arbeit
Prüfdienst Arbeitsmarktdienstleistungen • Einrichtung eines hauptamtlichen Prüfdienstes ab April 2007 • Prüfdienst umfasst drei Standorte (mit jeweils fünf Mitarbeitern): Berlin (zuständig für Berlin-Brandenburg, Sachsen-Anhalt-Thüringen, Nord und Niedersachsen-Bremen) Düsseldorf (zuständig für die Koordination des Prüfdienstes und Nordrhein- Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz-Saarland) Nürnberg (zuständig für Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen) • Prüfdienst ist fachlich direkt der Zentrale zugeordnet
Prüfdienst Arbeitsmarktdienstleistungen • Aufgabenteilung: • Agenturen für Arbeit (laufende Qualitätssicherung, Maßnahmebetreuung) • Regionale Einkaufszentren (Überprüfung der Einhaltung der vertragsrecht- lichen Anforderungen) • Prüfdienst schwerpunktmäßige Überprüfung der Durchführungs- und Umsetzungsqualität • Kommunikation mit Trägern • Vorherige Information (in der Regel schriftlich spätestens zwei Werktage vor Durchführung der Prüfung) • Bekanntgabe der Ergebnisse im Rahmen eines Abschlussgesprächs • schriftliche Information zu den wesentlichen Feststellungen und Hinweisen
Prüfdienst Arbeitsmarktdienstleistungen • Schwerpunkte 2007 • Berufliche Weiterbildungsmaßnahmen bisher geprüft: 146 Maßnahmen • Trainingsmaßnahmen bisher geprüft: 83 Maßnahmen • Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen bisher geprüft: 28 Maßnahmen • Berufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen bisher geprüft: 20 Maßnahmen
Prüfdienst Arbeitsmarktdienstleistungen • Inhalte • Auf der Basis von maßnahmespezifischen Bewertungssystemen und • Teilnehmerbefragungsbögen Abdeckung folgender Prüfbereiche: • Teilnehmergewinnung/ -auswahl/ -information • Maßnahmeverlauf/ -konzeption/ -betreuung/ -weiterentwicklung • Qualifikation und Einsatz der Lehrkräfte • Räumlichkeiten/ technische Ausstattung • Evaluation bzw. Erfolgskontrollen zur Maßnahme • Einschätzung der Teilnehmer • Vorgehensweise • Gespräche mit Dozenten und Trägervertretern • Gespräche mit den Teilnehmern und Teilnehmerbefragung • Begehung der Räumlichkeiten • Sichtung der Maßnahmeunterlagen
Prüfergebnisse bei FbW und TM Stand: 30.09.2007
Bundesweit über 1.000 Maßnahmeprüfungen initiativ • Schwerpunkt FbW, TM, BaE, BvB, Ganzil IfB • Festlegung der zu prüfenden Instrumente insbesondere nach Eintrittszahlen und Mitteleinsatz • SGB II wird in die Prüfungen einbezogen Ziele 2008: