570 likes | 857 Views
1. Mitteldeutsches Symposium Anlagensicherheit Leuna, 22.03.2012. Behördlicher Handlungsrahmen für Genehmigung und sicheren Betrieb. Hartmut Karsten, Dr. Bernhard Räbel Ministerium für Arbeit und Soziales in Magdeburg Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt.
E N D
1. Mitteldeutsches Symposium Anlagensicherheit Leuna, 22.03.2012 Behördlicher Handlungsrahmen für Genehmigung und sicheren Betrieb Hartmut Karsten, Dr. Bernhard Räbel Ministerium für Arbeit und Soziales in Magdeburg Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt
1. Mitteldeutsches Symposium Anlagensicherheit Leuna, 22.03.2012 Arbeitsschutzgesetz vom 07.08.1996 Produktsicherheitsgesetz vom 08.11.2011 Ziel: Verbraucherschutz, vorgezogener produkt- bezogener Arbeitsschutz Inhalt: Vorschriften zum Inverkehr- bringen, Anforderungen an die Beschaffenheit Marktaufsicht im 9. Abschnitt: überwachungsbedürftige Anlagen: Schutz Beschäftigter und Dritter Ziel: Arbeitsschutz Inhalt: Grundpflichten des Arbeitgebers - Gefährdungsbeurteilung - Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes
9. ProdSV 8. ProdSV ProdSG 13. ProdSV 1. Mitteldeutsches Symposium Anlagensicherheit Leuna, 22.03.2012 + Niederspannungsgeräte 1. ProdSV + Spielzeug 2. ProdSV ? + 6. ProdSV Einfache Druckbehälter + 7. ProdSV Gasverbrauchseinrichtungen + Pers.Schutzausrüstungen EG -Richtlinien + Maschinen + Sportboote 10. ProdSV + 11. ProdSV Ex-Produkte + 12. ProdSV Aufzüge + Aerosolpackungen + 14. ProdSV Druckgeräte Allgemeine Produktsicherheit
1. Mitteldeutsches Symposium Anlagensicherheit Leuna, 22.03.2012 Arbeitsschutzgesetz vom 07.08.1996 Produktsicherheitsgesetz vom 08.11.2011 Ziel: Verbraucherschutz, vorgezogener produkt- bezogener Arbeitsschutz Inhalt: Vorschriften zum Inverkehr- bringen, Anforderungen an die Beschaffenheit Marktaufsicht im 9. Abschnitt: überwachungsbedürftige Anlagen: Schutz Beschäftigter und Dritter Ziel: Arbeitsschutz Inhalt: Grundpflichten des Arbeitgebers - Gefährdungsbeurteilung - Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes
1. Mitteldeutsches Symposium Anlagensicherheit Leuna, 22.03.2012 + Arbeitsstätten ArbStättV + Benutzung von Arbeitsmitteln BetrSichV + PSA-Benutzungs-VO Baustellv BildScharbV Ben. Pers. Schutzausrüstungen ArbSchG + LasthandhabVO Gefährd. d. Lendenwirbelsäule + Bildschirmgeräte EG -Richtlinien + Baustellen + Biologische Arbeitsstoffe Biostoffv + BetrSichV Gefährdung d. ex-Atmosphäre + GefstoffV Chemische Arbeitsstoffe
1. Mitteldeutsches Symposium Anlagensicherheit Leuna, 22.03.2012 Betriebssicherheitsverordnung 1. Abschnitt Allgemeine Vorschriften 2. Abschnitt Gemeinsame Vorschriften für Arbeitsmittel • 3. Abschnitt Besondere Vorschriften für • überwachungsbedürftige Anlagen 4. Abschnitt Gemeinsame Vorschriften, Schlussvorschriften Anhang 1 bis 5
1. Mitteldeutsches Symposium Anlagensicherheit Leuna, 22.03.2012 Betriebssicherheitsverordnung 1. Abschnitt Allgemeine Vorschriften § 1 Anwendungsbereich • Bereitstellung von Arbeitsmitteln (durch den Arbeitgeber) • Benutzung von Arbeitsmitteln (durch Beschäftigte) • Überwachungsbedürftige Anlagen • Erlaubnis und Betrieb von • - Druckgeräteanlagen • Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen • Aufzugsanlagen • Lageranlagen, Füll-/Tank-/Entleerstellen
1. Mitteldeutsches Symposium Anlagensicherheit Leuna, 22.03.2012 • Bundes-Immissionsschutzgesetz vom 15.03.1974 • Ziel: Schutz von Menschen, Tieren und Pflanzen, Boden, Wasser • und Atmosphäre, sowie Kultur- und Sachgütern • Regelungsinhalte • Errichtung und Betrieb von Anlagen • Beschaffenheit von Anlagen, Stoffen, Erzeugnissen, Brennstoffen, Treibstoffen und Schmierstoffen • Beschaffenheit und Betrieb von Fahrzeugen, Bau und Änderung von Straßen und Schienenwegen • Überwachung und Verbesserung der Luftqualität, Luftreinhaltungsplanung • Lärmminderungsplanung
1. Mitteldeutsches Symposium Anlagensicherheit Leuna, 22.03.2012 • 4. BImSchV: Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen • Genehmigung nach § 10 BImSchG: • Anlagen nach Spalte 1 des Anhangs 1 • Anlagen nach Spalte 2 des Anhangs 1, für die eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgesehen ist • Genehmigung nach § 19 BImSchG (vereinfachtes Verfahren): • Sonstige Anlagen nach Spalte 2 Anlage 1 • Genehmigungsvoraussetzungen: Erfüllung der Pflichten aus • dem BImSchG und den Verordnungen zum BImSchG, • den anderen öffentlich rechtlichen Vorschriften und • Berücksichtigung der Belange des Arbeitsschutzes
1. Mitteldeutsches Symposium Anlagensicherheit Leuna, 22.03.2012 • 12. BImSchV: Störfallverordnung • Allgemeine Vorschriften: • Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen • Vorschriften für Betriebsbereiche • Grundpflichten • Erweiterte Pflichten • Behördenpflichten Prüfung des Sicherheitsberichtes § 13 Überwachung nach § 16 • Anhang I Mengenschwellen • Anhang II Mindestangaben im Sicherheitsbericht • Anhang III Grundsätze für das Konzept zur Störfallverhinderung • Anhang IV Informationen in Alarm- und Gefahrenabwehrplänen • Anhang V Information der Öffentlichkeit
1. Mitteldeutsches Symposium Anlagensicherheit Leuna, 22.03.2012 • 9. BImSchV: Verordnung über das Genehmigungsverfahren • Allgemeine Vorschriften • Anwendungsbereich (4. BImSchV) • Genehmigung • zur Errichtung und zum Betrieb • zur wesentlichen Änderung der Lage, der Beschaffenheit und • des Betriebes • Teilgenehmigung • Vorbescheid • Zulassung des vorzeitigen Beginns • Vorgespräch: Antrag und welche Unterlagen (bei Störfallanlagen: Sicherheitsbericht oder Teile, die überarbeitet werden müssen) • Nachforderungen verbrauchen Planungszeit
1. Mitteldeutsches Symposium Anlagensicherheit Leuna, 22.03.2012 Absehbar staubende Teilprozesse, Mühlen
1. Mitteldeutsches Symposium Anlagensicherheit Leuna, 22.03.2012 Absehbar staubende Teilprozesse, Mühlen
1. Mitteldeutsches Symposium Anlagensicherheit Leuna, 22.03.2012 • 9. BImSchV: Verordnung über das Genehmigungsverfahren • Rechtzeitige Besprechung zu technischen Problemen bei der • Fachbehörde • Problem schlüsselfertige Anlage: • Frühzeitiges Einbinden des Betreibers: Gefährdungsbeurteilung und Explosionsschutzdokument sind Aufgaben des Betreibers • Explosionsschutzdokument im Genehmigungsverfahren nur Pflicht bei Betriebsbereichen mit erweiterten Pflichten nach StörfallV • Um so bedeutsamer je höher der Anteil an organisatorischen Maßnahmen statt technischer Sicherheit
1. Mitteldeutsches Symposium Anlagensicherheit Leuna, 22.03.2012 9. BImSchV: Verordnung über das Genehmigungsverfahren Antragsunterlagen Vollständig und widerspruchsfrei zwischen Text und Bild Bauvorlagenverordnung beachten (Verordnung über Bauvorlagen und bauaufsichtliche Anzeigen – BauVorlVO - vom 8. Juni 2006) Bauzeichnungen mindestens 1:100 Antragsteller muss selbst prüfen, ob Erlaubnis erforderlich ist Gutachterliche Stellungnahme der ZüS (zukünftig auch Lagerung) Einhaltung des technischen Regelwerkes muss nicht nur bescheinigt, sondern auch beschrieben werden (vergl. LV 49)
1. Mitteldeutsches Symposium Anlagensicherheit Leuna, 22.03.2012 9. BImSchV: Verordnung über das Genehmigungsverfahren Antragsunterlagen Bei bestehenden Anlagen (Änderungsgenehmigung nach § 16, aber auch § 15 i.V.m. mit Änderung der Erlaubnis nach BetrSichV) Anlagengrenzen konkret festlegen Schnittstellenlistenmitliefern
1. Mitteldeutsches Symposium Anlagensicherheit Leuna, 22.03.2012 Vollständigkeitsprüfung untypisch kurze Liste
1. Mitteldeutsches Symposium Anlagensicherheit Leuna, 22.03.2012 Email "…zur Trennung des Kontrollraumes vom Prüfraum ist vom Architekten jetzt vorgesehen, zwischen beiden Räumen eine Glastrennwand einzuziehen… der beiliegende Ausschnitt aus dem Grundriß des Gebäudes… gehen davon aus, daß damit den Forderungen … der Laborrichtlinie entsprochen wird. Bitte informieren Sie uns, wenn Sie den Auszug aus dem Grundriß zusätzlich in Papierform benötigen."
1. Mitteldeutsches Symposium Anlagensicherheit Leuna, 22.03.2012 Öffentlichkeitsbeteiligung Genehmigung des vorzeitigen Beginns Teilgenehmigung
1. Mitteldeutsches Symposium Anlagensicherheit Leuna, 22.03.2012 Stellungnahme in der Phase der Genehmigungsplanung nach HOAI In der Regel mehr als 20 Nebenbestimmungen und viele Hinweise für die Ausführungsplanung, wenn höhere als Normalanforderungen in speziellen Regeln oder Normen gefordert werden, z.B. für Fußböden, Glasflächen, Verkehrswege, Beleuchtung, Zugang auf Dächer für Wartung…
1. Mitteldeutsches Symposium Anlagensicherheit Leuna, 22.03.2012 Bündelungswirkung des § 13 BImSchG Immissionsschutzrechtliche Genehmigung schließt Erlaubnis nach BetrSichV ein Konkrete Angaben z.B. zur Dampfkesselanlage fehlen noch Erteilung der Genehmigung zur Errichtung Erteilung der Genehmigung zum Betrieb mit nachgeschobener Erlaubnis
1. Mitteldeutsches Symposium Anlagensicherheit Leuna, 22.03.2012 Betriebssicherheitsverordnung Bereitstellung von Arbeitsmitteln (durch den Arbeitgeber) Benutzung von Arbeitsmitteln (durch Beschäftigte) 2. Abschnitt Gemeinsame Vorschriften für Arbeitsmittel • 3. Abschnitt Besondere Vorschriften für • überwachungsbedürftige Anlagen Nachfolgend: Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung gleichwertig
1. Mitteldeutsches Symposium Anlagensicherheit Leuna, 22.03.2012 Benutzung (Betrieb) umfaßt Erprobung Ingangsetzen Normalbetrieb Wartung Instandsetzung Prüfung Sicherheits-/Sicherungsmaßnahmen bei Störung Störungssuche Stillsetzen (befristete und endgültige Außerbetriebnahme) Um- und Abbau Transport ► alles zu berücksichtigen in Gefährdungsbeurteilung
1. Mitteldeutsches Symposium Anlagensicherheit Leuna, 22.03.2012 Betriebssicherheitsverordnung § 3 Gefährdungsbeurteilung Grundlage § 5 ArbSchG, § 6 GefStoffV und Anhänge 1 - 5 BetrSichV - Berücksichtigung von Gefährdungen durch Benutzung des Arbeitsmittels und von Wechselwirkungen mit Arbeitsstoffen oder Arbeitsumgebung Bildung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre - Wahrscheinlichkeit und Dauer des Auftretens - Wahrscheinlichkeit von Zündquellen - Ausmaß der Auswirkungen von Explosionen Explosionsgefährdung ist keine Glaubensfrage - Daten! Beispiele: neue Kühlmittel, Abriebstaubanreicherung, Unterdruck
1. Mitteldeutsches Symposium Anlagensicherheit Leuna, 22.03.2012 § 3 Gefährdungsbeurteilung Unbedacht geblieben bedenklich… Betriebsanweisung vorhanden und vor Ort zugänglich? Bedienelemente gut erreichbar und ggf. gekennzeichnet? Bevorrechtigte Befehlseinrichtung? Sicherung gegen unabsichtliches Betätigen? Notaus? Außerhalb Gefahrenbereich? Geprüft? Außerbetriebnahme durch Dritte möglich? Energiefreimachung möglich (alle Energiearten!)? Gefahr angezeigt? Sperrflächen gekennzeichnet und freigehalten? Spezialwerkzeug vor Ort?
1. Mitteldeutsches Symposium Anlagensicherheit Leuna, 22.03.2012 § 3 Gefährdungsbeurteilung Wie sicher sind Sicherheitsmaßnahmen? ► Klimaeinfluß ► Anlagenwartung ► Wartung von Meß- und Warnanlagen, Funktionstest
1. Mitteldeutsches Symposium Anlagensicherheit Leuna, 22.03.2012 Betriebssicherheitsverordnung 2. Abschnitt Gemeinsame Vorschriften für Arbeitsmittel § 4 Anforderungen an Bereitstellung und Benutzung - nach § 4 ArbSchG Maßnahmen zu Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz festlegen - Berücksichtigung der Technischen Regeln zur BetrSichV - Prüfung der Geeignetheit für die vorgesehene Verwendung - Berücksichtigung der ergonomischen Zusammenhänge zwischen Arbeitsplatz, Arbeitsmittel, Arbeitsorganisation, Arbeitsablauf und Arbeitsaufgabe
1. Mitteldeutsches Symposium Anlagensicherheit Leuna, 22.03.2012 Betriebssicherheitsverordnung 2. Abschnitt Gemeinsame Vorschriften für Arbeitsmittel § 5 Explosionsgefährdete Bereiche Zoneneinteilung § 6 Explosionsschutzdokument - Ermittlung der Explosionsgefährdungen - Maßnahmen des Explosionsschutzes - Zoneneinteilung - Geltungsbereich der Vorschriften nach Anhang 4
1. Mitteldeutsches Symposium Anlagensicherheit Leuna, 22.03.2012 Betriebssicherheitsverordnung 2. Abschnitt Gemeinsame Vorschriften für Arbeitsmittel § 10 Prüfung der Arbeitsmittel - Prüfung nach Montage - Prüfung nach Schäden verursachenden Ereignissen - unverzügliche Prüfung nach außergewöhnlichen Ereignissen - Prüfung nach Änderungs- und Instandsetzungsarbeiten § 11 Aufzeichnungen - Aufzeichnung der Ergebnisse der Prüfungen
1. Mitteldeutsches Symposium Anlagensicherheit Leuna, 22.03.2012 Betriebssicherheitsverordnung • 3. Abschnitt Besondere Vorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen • § 12 Betrieb • - Beachtung des Standes der Technik • - Berücksichtigung der Technischen Regeln • - Inbetriebnahme nur bei Einhaltung der Anforderungen von § 3 Absatz 1 GPSG bzw. des Standes der Technik • - Betrieb nur in ordnungsgemäßem Zustand • - kein Probebetrieb
1. Mitteldeutsches Symposium Anlagensicherheit Leuna, 22.03.2012 Betriebssicherheitsverordnung • 3. Abschnitt Besondere Vorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen • § 13 Erlaubnisvorbehalt • - gilt für Dampfkessel, Füllanlagen, Lageranlagen, Füllstellen und Tankstellen und Flugfeldbetankungsanlagen • - behördliche Entscheidung nach 3 Monaten • - Erlaubnis kann beschränkt, befristet oder unter Bedingungen erteilt werden
1. Mitteldeutsches Symposium Anlagensicherheit Leuna, 22.03.2012 LV 49 Qualität der gutachterlichen Äußerung im Rahmen des Erlaubnisverfahren nach § 13 BetrSichV Aus der gutachterlichen Äußerung einer ZÜS muss hervorgehen, dass • Aufstellung, • Bauart und • Betriebsweise der Anlage den Anforderungen der BetrSichV entsprechen. … prüfen, ob das Zusammenwirken der Teile der Anlage unter den konkret vorgesehenen betrieblichen Bedingungen einen sicheren Betrieb der Anlage zulässt.
1. Mitteldeutsches Symposium Anlagensicherheit Leuna, 22.03.2012 LV 49 Mindestinhalte und Erläuterungen Datum der Ortsbesichtigung und besichtigter Anlagenumfang; ggf. Begründung, warum keine Ortsbesichtigung durchgeführt Die Antragsunterlagen müssen vollständig, ortsbezogen und so aussagekräftig sein, dass eine abschließende gutachterliche Äußerung möglich ist. Angaben zum geplanten Aufstellort bzw. -raum und zu angrenzenden Grundstücken, Einhaltung der erforderlichen Sicherheits- und Schutzabstände zu benachbarten Anlagen aufgrund einer möglichen gegenseitigen Gefährdung, insbesondere unter dem Aspekt eines Brandes Kein Ersatz fehlender Angaben in den Antragsunterlagen durch eine Vorortbesichtigung der ZüS
1. Mitteldeutsches Symposium Anlagensicherheit Leuna, 22.03.2012 Betriebssicherheitsverordnung • 3. Abschnitt Besondere Vorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen • § 14 Prüfung vor Inbetriebnahme • - Prüfung vor erstmaliger Inbetriebnahme und nach wesentlichen Veränderungen durch zugelassene Überwachungsstelle • - Prüfung vor Inbetriebnahme nach Änderungen
1. Mitteldeutsches Symposium Anlagensicherheit Leuna, 22.03.2012 Betriebssicherheitsverordnung • 3. Abschnitt Besondere Vorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen • § 15 Wiederkehrende Prüfungen • - wiederkehrende Prüfung unter Beachtung der ermittelten Prüffrist unter Beachtung der vorgeschriebenen Höchstfristen • - technische Prüfung und Ordnungsprüfung • - Überprüfung der vom Betreiber ermittelten Prüffrist durch eine zugelassene Überwachungsstelle
1. Mitteldeutsches Symposium Anlagensicherheit Leuna, 22.03.2012 Betriebssicherheitsverordnung • § 15 Abs. 17 Die zuständige Behörde kann die in den Absätzen 5 bis 16 genannten Fristen im Einzelfall 1. verlängern, soweit die Sicherheit auf andere Weise gewährleistet ist, oder 2. verkürzen, soweit es der Schutz der Beschäftigten oder Dritter erfordert.
1. Mitteldeutsches Symposium Anlagensicherheit Leuna, 22.03.2012 vom 10.11.2011
1. Mitteldeutsches Symposium Anlagensicherheit Leuna, 22.03.2012 • Nachvollziehbare präzise Begründung für Verlängerungsantrag • Unbedenklichkeitserklärung der ZüS • Technische Daten der Anlage • Angaben zum Betrieb kontinuierlich – diskontinuierlich Tatsächliche Betriebsdrücke ./. Auslegungsdrücke Angaben zum Korrosionszustand • Protokolle der letzten regelmäßigen Prüfungen Äußere – innere - Festigkeitsprüfung Ggf. Protokoll über Prüfung bei Inbetriebnahme bei noch nicht fälligen regelmäßigen Prüfungen • Vor-Ort-Termin mit Anlageninspektion und Revisionsakte
1. Mitteldeutsches Symposium Anlagensicherheit Leuna, 22.03.2012 • BetrSichV § 20 Mängelanzeige • ZüS …bei einer Prüfung Mängel festgestellt, durch die Beschäftigte oder Dritte gefährdet werden, so hat sie dies der zuständigen Behörde unverzüglich mitzuteilen.
1. Mitteldeutsches Symposium Anlagensicherheit Leuna, 22.03.2012 Verordnung über die Befugniserteilung und Benennung zugelassener Überwachungsstellen in Sachsen-Anhalt (ZÜSVO LSA) vom 19. Dezember 2010 Die ZüS hat die fristgemäße Veranlassung der wiederkehrenden Prüfung nach § 15 der BetrSichV zu kontrollieren. Sie ist verpflichtet, bei festgestellten sicherheitsrelevanten Mängeln dem Anlagenbetreiber eine angemessene Frist zur Beseitigung zu setzen. Stellt sie fest, dass die Prüffrist um mehr als drei Monateüberschritten ist oder Mängel nicht oder nicht vollständig abgestellt wurden, unterrichtet sie hierüber unverzüglich die zuständige Behörde.
1. Mitteldeutsches Symposium Anlagensicherheit Leuna, 22.03.2012 Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung Veröffentlichung im InternetBegriffsglossar zu den Regelwerken der Betriebssicherheitsverordnung, der Biostoffverordnung und der Gefahrstoffverordnung (Beispiele) - Arbeitsmittel - Gefährdungsbeurteilung - Gesamtanlage - Montage und Installation - Stand der Technik - Wesentliche Veränderung
1. Mitteldeutsches Symposium Anlagensicherheit Leuna, 22.03.2012 Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung Veröffentlichte Technische RegelnTRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung - Wesentliche Inhalte - Gefährdungsbeurteilung für Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln - Sicherheitstechnische Bewertung überwachungsbedürftiger Anlagen - Gefährdungen ermitteln und bewerten - Maßnahmen festlegen und umsetzen - Wirksamkeit der Maßnahmen überprüfen
1. Mitteldeutsches Symposium Anlagensicherheit Leuna, 22.03.2012 Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung Verabschiedete Technische RegelnTRBS 1112 Instandhaltung - Wesentliche Inhalte - Vorbereitung der Instandhaltung - Gefährdungsbeurteilung - Durchführung der Instandhaltungsarbeiten - Anhang 1 Ablaufdiagramm - Anhang 2 Mögliche Gefährdungen und beispielhafte Maßnahmen
1. Mitteldeutsches Symposium Anlagensicherheit Leuna, 22.03.2012 Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung Veröffentlichte Technische RegelnTRBS 1112 Teil 1 Explosionsgefährdungen bei und durch Instandhaltungsarbeiten – Beurteilung und Schutzmaßnahmen- Wesentliche Inhalte - Ergänzung der Gefährdungsermittlung bei Instandhaltungsarbeiten - technische Maßnahmen (Vermeidung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphären, Zündquellenausschluss) - organisatorische Maßnahmen
1. Mitteldeutsches Symposium Anlagensicherheit Leuna, 22.03.2012 Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung Verabschiedete Technische RegelnTRBS 1122 Änderungen und wesentliche Veränderungen von Anlagen gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 BetrSichV - Ermittlung der Prüf- und Erlaubnispflicht - Wesentliche Inhalte - Einstufung der Änderungen / wesentlichen Veränderungen - Betreiberpflichten nach einer Änderung - Betreiberpflichten nach einer wesentlichen Veränderung - Auswirkungen auf die Erlaubnis
1. Mitteldeutsches Symposium Anlagensicherheit Leuna, 22.03.2012 Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung Veröffentlichte Technische RegelnTRBS 1123 Änderungen und wesentliche Veränderungen von Anlagen nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BetrSichV – Ermittlung der Prüfnotwendigkeit gemäß § 14 Abs.1 und 2 BetrSichV - Wesentliche Inhalte - Einstufung der Änderungen / wesentlichen Veränderungen - Prüfung vor Inbetriebnahme gemäß RL 94/9/EG - Prüfung nach Änderung einer Ex-Anlage - Prüfung nach wesentlicher Veränderung - Anlage 1 Ablaufschema - Anlage 2 Beispiele für Prüfnotwendigkeiten
1. Mitteldeutsches Symposium Anlagensicherheit Leuna, 22.03.2012 Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung Veröffentlichte Technische RegelnTRBS 1151 Gefährdungen an der Schnittstelle Mensch - Arbeitsmittel – Ergonomische und menschliche Faktoren - Wesentliche Inhalte - Ermittlung und Bewertung der Gefährdungen - Belastungs-Beanspruchungs-Konzept - Ergonomische Zusammenhänge - Technische Maßnahmen - Organisatorische Maßnahmen
1. Mitteldeutsches Symposium Anlagensicherheit Leuna, 22.03.2012 Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung Veröffentlichte Technische RegelnTRBS 1201 Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen - Wesentliche Inhalte - Prüfart (Ordnungsprüfung, technische Prüfungen) - Prüfumfang, Prüffrist - Ermittlung und Festlegung erforderlicher Prüfungen nach § 3, 10 , 14, 15 und 17 BetrSichV und nach Anhang 4 Abschnitt A Nr. 3.8 - Durchführung der Prüfungen, Aufzeichnungen
1. Mitteldeutsches Symposium Anlagensicherheit Leuna, 22.03.2012 Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung Veröffentlichte Technische RegelnTRBS 1201 Teil 1 Prüfung von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen und Überprüfung von Arbeitsplätzen in explosionsgefährdeten Bereichen - Wesentliche Inhalte - Begriffsbestimmungen - Vorgehensweise bei Prüfungen (Ordnungsprüfungen, Sichtprüfungen, Nahprüfungen, Detailprüfungen, Instandhaltungsbegleitende Prüfungen) - Durchführung der Prüfungen
1. Mitteldeutsches Symposium Anlagensicherheit Leuna, 22.03.2012 Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung Veröffentlichte Technische RegelnTRBS 1201 Teil 2 Prüfungen bei Gefährdungen durch Dampf und Druck - Wesentliche Inhalte - Begriffsbestimmungen - Vorgehensweise bei Prüfungen (Ordnungsprüfungen, technische Prüfungen) - Ermittlung und Festlegung erforderlicher Prüfungen - Durchführung der Prüfungen