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Qualifizierungsbausteine in der Berufsausbildungsvorbereitung Stand: Mai 2008. Niedersächsisches Kultusministerium. Geschichte der Qualifizierungsbausteine.
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Qualifizierungsbausteinein der BerufsausbildungsvorbereitungStand: Mai 2008 Niedersächsisches Kultusministerium
Geschichte der Qualifizierungsbausteine • 1996: Runderlass der Bundesagentur für Arbeit Thema: Modularisierung der Lehrgangsangebote durch eingrenzbare Qualifizierungsprozesses. • 1999: Bündnis für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit fordert: „Bessere inhaltliche Verknüpfung von Berufsvorbereitung und Berufsausbildung. • 2001: BIBB-Studie „Qualifizierungsbausteine in der Berufsvorbereitung“. • 2002: Bundesweite Fachtagung in Göttingen Eckpunkte werden erarbeitet. z. B. Dauer des QB ca.: 40 – 80 Stunden
Geschichte der Qualifizierungsbausteine • 2003: Ausbildungsvorbereitung wird erstmals in das Berufsbildungsgesetz (BBiG) eingeführt. Qualifizierungsbausteine sollen eingesetzt werden um jungen Erwachsenen Grundlagen beruflicher Handlungsfähigkeiten zu vermitteln. • 2003: Anrechnungsfähige Qualifizierungsbau-steine werden in der BAVBVO geregelt. Berufsausbildungsvorbereitungs- Bescheinigungsverordnung • 2005: Novellierung des BBiG • 2003: Bund fördert den Einsatz von QB‘s auch an Schulen. • Diskussion über das Verhältnis Ausbildungs- zu Qualifizierungsbausteinen. • Hintergrund: Europäische Integration der deutschen Berufsausbildung
Standardsfür Qualifizierungsbausteine • Ein Qualifizierungsbaustein beschreibt das Ergebnis des Qualifizierungsprozesses. • Ein Qualifizierungsbaustein beschreibt eine in sich abgeschlossene Teilkompetenz in Bezug auf die Ausbildungsordnung und den Ausbildungsrahmenplan. • Ein Qualifizierungsbaustein orientiert sich an der beruflichen Handlungsfähigkeit. • Ein Qualifizierungsbaustein ist abprüfbar. • Ein Qualifizierungsbaustein wird bescheinigt.
Qualifizierungsbausteine in der Ausbildungsvorbereitung
Qualifizierungsbausteinenach § 3 der BAVBVO(Berufsausbildungsvorbereitungs-Bescheinigungsverordnung) Soweit die Vermittlung von Grundlagen beruflicher Handlungsfähigkeit durch Qualifizierungsbausteine (§51 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes) erfolgt, die als inhaltlich und zeitlich abgegrenzte Lerneinheiten zur Ausübung einer Tätigkeit befähigen, die Teil einer Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder einer gleichwertigen Berufsausbildung ist (Qualifizierungsziel), 1. einen verbindlichen Bezug zu den im Ausbildungsrahmenplan der entsprechenden Ausbildungsordnung enthaltenen Fertigkeiten und Kenntnisse oder zu den Ausbildungsinhalten einer gleichwertigen Berufsausbildung aufweisen, 2. einen Vermittlungsumfang von wenigstens 140 und höchstens 420 Zeitstunden umfassen sollen und 3. 4. durch eine Leistungsfeststellung abgeschlossen werden, richtet sich ihre Bescheinigung nach den Vorschriften der §§ 4 bis 7 (dieser Verordnung). Nur diese Qualifizierungsbausteine können entsprechend der BAVBVO zertifiziert werden und sind anrechnungsfähig. Bleibt die Frage: Wer rechnet an ??
Qualifizierungsbausteine Danke für Ihr Interesse. Weitere Informationen: www.bvj.nibis.de