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Kosten- und Gewinnanalyse therapeutischer Praxen (MTD-Praxen aus dem Bereich Ergotherapie/Physiotherapie/Logopädie in Wien). Irmgard Himmelbauer, MSc Ergotherapeutin. Bisherige berufliche Tätigkeit. 1992: in Salzburg diplomiert
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Kosten- und Gewinnanalyse therapeutischer Praxen (MTD-Praxen aus dem Bereich Ergotherapie/Physiotherapie/Logopädie in Wien) Irmgard Himmelbauer, MSc Ergotherapeutin
Bisherige berufliche Tätigkeit • 1992: in Salzburg diplomiert • von 1992- 1995: in unterschiedliche Studien hineingeschnuppert (Soziologie, Germanistik, Philosophie) • von 1993-1995: Ergotherapeutin in der „Entwicklungsdiagnostischen Stelle der MA 15“ Wien, Währinger Gürtel • von 1994- 2001: als Ergotherapeutin im Werkvertrag im „Ambulatorium Haus der Zuversicht“ Waidhofen an der Thaya • 1997: Gründung der „Praxis für Ergotherapie“ in Wien (ergotherapeutische Kinderpraxis) seither teilzeitig dort tätig • Seit 2003: Lehrende an der Akademie für Ergotherapie in Baden, 2006 umgewandelt in die Studienrichtung Ergotherapie an der FH Wiener Neustadt • Von 2004-2006: Studium „Gesundheitsmanagement“ an der Donau-Uni in Krems
Ausgangspunkt der Arbeit • Subjektive Einschätzung der Situation: (Einschränkung auf Kinderpraxis in Wien) MTD-Praxen (insbesondere Ergotherapeutische Praxen) können nur dann einen adäquaten Gewinn erzielen, wenn die Betreiberinnen viele Leistungen unhonoriert vollbringen und externe Leistungen nicht zu marktüblichen Preisen einkaufen.
Rentabilitätsanalyse ergotherapeutische Praxen (Deloitte & Touche Consulting Group, 1998) • In Auftrag gegeben vom Verband der Diplomierten Ergotherapeutinnen, um einen betriebswirtschaftlich gerechtfertigten Stundensatz für eine Therapie-Einheit zu ermitteln. Folgendes Resumee: „zur Zeit bestehen jedoch noch kaum Anreize für Ergotherapeutinnen, sich selbstständig zu machen, da jede Praxiseröffnung mit hohen Investitionen verbunden ist, es aber keine kostendeckende Finanzierungsregelung mit den Sozialversicherungsträgern gibt.“ Das Ergebnis 1998 (vor fast 10 Jahren): aus betriebswirtschaftlicher Sicht müsste für eine 60-minütige Einheit 1300 ATS (=118,18 €) als Mindesthonorar verrechnet werden. Bei Hausbesuch ein Honorar von 1850 ATS (= 168,18 €)
Aufbau der Arbeit • Berufsrechtliche und Strukturelle Rahmenbedingungen • Betriebswirtschaftliche Grundlagen • Einkommenssteuerrecht: Einnahmen-Ausgaben-Rechner • Sozialversicherung für Neue Selbstständige • Kosten- und Gewinnanalyse therapeutischer Praxen • Gewinnermittlung anhand ausgewählter Beispiele
Einschränkungen in der vorliegenden Arbeit • Die Praxis liegt in Wien und es werden marktübliche Kosten angesetzt (Miete, PC-Kosten, Ausstattung….) • Es werden nur die Einnahmen aus der Therapie und der Untervermietung an Kolleginnen berücksichtigt; andere mögliche Einnahmequellen (wie Fortbildungen, paralleles Dienstverhältnis etc. werden nicht berücksichtigt). • Die Kosten für die Ausstattung werden am Beispiel Kinderpraxis durchgerechnet. Die allgemeinen Kosten werden aber getrennt ausgewiesen.
Rahmenbedingungen unter denen Praxen betrieben werden • Einkommenssteuerrechtlich: Einnahmen-Ausgaben-Rechner • Sozialversicherungsrechtlich: Neue Selbstständige • Betriebswirtschaftlich: Einzelunternehmerinnen • Unterschiedliche Praxisformen • Einzelpraxis (ein Raum, eine Therapeutin) • Einraumpraxis mit Untervermietung (eine Betreiberin vermietet tageweise unter) • Praxisgemeinschaft (eine Therapeutin betreibt eine Praxis mit mehreren Therapieräumen und vermietet unter )
2 Arten der Gewinnermittlung • Einnahmen-Ausgabenrechnung: ermittelt die Basis für die Einkommenssteuer= betriebsexterne Relevanz • Kostenrechnung: ermittelt den durchschnittlichen Gewinn, Rahmenbedingungen erwirtschaften kann= betriebsinterne Relevanz
Der Einkommenssteuerliche Gewinn:(Betriebseinnahmen- Betriebsausgaben (inkl. SV)) Basis für die Berechnung der EkSt.: umfasst nur die steuerlich anerkannten Ausgaben und errechnet den einkommenssteuerrechtlichen Gewinn eines Jahres. Das EkSt-relevante Einkommen variiert von Jahr zu Jahr und erlaubt keine Aussage über den durchschnittlich zu erwartenden Gewinn einer Praxis. In den Beispielen werden daher unterschiedliche Jahre ab Eröffnung durchgerechnet Alle Anfangsinvestitionen werden ins erste Jahr gerechnet (außer Investitionen >400; s. Afa) ; Es können ab 2007 Investitionsfreibetrag und Verlustvortrag geltend gemacht werden
Gewinnermittlung über die Kostenrechnung • Mithilfe der Kostenrechnung werden die durchschnittlichen Kosten eines Praxisbetriebes bzw. der freiberuflichen Tätigkeit ermittelt. • Es werden auch Kosten einberechnet, die die Steuer nicht oder nicht zur Gänze anerkennt. • Die Kostenrechnung erlaubt die Berechnung des durchschnittlich möglichen Gewinns einer bestimmten Praxiskonstellation
Wozu Kostenrechnung ? Nutzen der Kostenrechnung • Preisbildung, Preisrechtfertigung, (diesen Ansatz verfolgte die • Studie von Deloitte & Touche) • b) Preiskontrolle: dient zur Kontrolle der Kosten in Relation zu den • bereits fixierten Preisen • c) Kalkulatorische Erfolgsermittlung: in Gegenüberstellung zu den • Erlösen wird der kalkulatorische Gewinn ermittelt • d) Kontrolle der innerbetrieblichen Wirtschaftlichkeit: erfolgt durch • Gegenüberstellung der Soll-kosten und Ist-kosten • e) die Optimierung des betrieblichen Leistungsprogrammes in Breite • (welche Leistungen) und Tiefe (wie viel von welchen Leistungen)
Einnahmen aus Therapie 1 Honorare pro Einheit sind unterschiedlich, abhängig vom - MTD-Bereich (Ergo, Physio, Logo) • Vertragsart mit der KK (Pool, Wahltherapeutin oder Kassen- therapeutin) Die Refundierungssätze sind Ergebnis von Einzelverhandlungen der Berufsgruppen mit den Krankenkassen der Bundesländer Die Sätze für Vertragstherapeutinnen (fixe Kassenverträge oder Poolstunden) variieren bei der WGKK für 60 min von 41,28 € (Neurophysiologische Behandlung Physiotherapie) über 48,22 € (Logopädie) bis 50 € (Poolstunde Ergotherapie) Die Refundierungssätze für Wahltherapeutinnen betragen: 22,86€ Ergotherapie über 37€ Physiotherapie bis 38,58€ Logopädie Die Honorare von freiberuflichen MTD-Therapeutinnen variieren in Wien zwischen 55 € und 65 € / 60 min. (Ergebnistelefonischer Befragung)
Therapie-Einnahmen 2 Beispiel 1: Berechnung der jährlich verrechen-baren Therapie-Einheiten: UNTERGRENZE
Therapie-Einnahmen 3 Beispiel 2: Folgende Berechnung wäre hypothetisch ebenfalls möglich: • Freiberufler sind grundsätzlich seltener krank als unselbständig Beschäftigte bzw. gehen auch mit leichten Krankheiten arbeiten. Daher gehe man von einer jährliche Arbeitszeit von in Summe. • 52 Gesamtwochen- 5 Wochen Urlaub = 47 Woche - 2 Wochen Fortbildung= 45 Wochen • Bei Erkrankung von Freiberuflern existiert keine Entgeltfortzahlung, d.h. der Verdienst reduziert sich so, dass dann die Urlaubszeiten dementsprechend gekürzt werden. • Die Praxis ist gut eingearbeitet und besitzt einen guten Ruf- die Praxis verfügt über eine Bürokraft, die den Hauptteil der organisatorischen Tätigkeiten übernimmt. So kann der/die TherapeutIn bis zu 8 Patientinnen/Tag behandeln. • Im Schnitt fällt ein Patient/Tag durch kurzfristige Absagen aus, das ergibt:
Einnahmen aus Untervermietung Viele Therapeutinnen vermieten die Räume ihrer Praxis an Kolleginnen unter: es existieren unterschiedliche Formen der Untervermietung • Fixer Satz/Tag oder Halbtag (12 x/Jahr) • Anteiliger Satz/abgehaltene Therapie-Einheit • Es ist auf alle Fälle zu definieren, was in der Miete inkludiert ist und was nicht (Reinigung, Verbrauchsmaterial, Telefon…) • Die Berechnung der Untermiete ist ein sensibler Bereich; ist sie zu niedrig berechnet, kann die Betreiberin die Kosten nicht decken; ist er zu hoch berechnet, lukriert die einmietende Therapeutin zu wenig Gewinn.
Ausgaben (einkommenssteuerrechtlich) Können geltend gemacht werden für: • Ausstattung (>400 € über die AfA: Abschreibung für Abnutzung) • Miete und Betriebskosten • GWGs (geringwertige Wirtschaftsgüter) wie: Verbrauchsmaterial (Therapie, Büro, Reinigung) • Werbungskosten (Homepage, Folder, Visitenkarten….) • KfZ-Kosten (km-Geld oder anteilige Berechnung) • Fortbildungskosten (inkl. Diäten) • Versicherungen (Sozialversicherungen, Betriebsunterbrechung, Haftpflicht…) • Fremdleistungen (PC, Beratung, Supervision, Renovierung….) • Sonstiges (Fachbücher, Berufskleidung, Bewirtungskosten….) • Personalkosten (Admin, Reinigung) Auflistung jährliche Ausgaben s. Excel-Tabelle 1
Kosten für die Ausstattung einer Praxis Die Kosten für die Ausstattung sind sehr variabel, je nachdem welche Therapieform angeboten wird. Beispiel: SI-Therapie (Größe und Ausstattung des Raumes) versus logopädische Therapie eines Erwachsenen Für die Berechnungen habe ich eine qualitative, aber möglichst günstige Varianten gewählt (Preise von IKEA, Wehrfritz, Jako-o, Viking-direkt…) Kosten für die Ausstattung einer Praxis s. Tabelle 2
Berechnung der Sozialversicherung (SVA gewerbliche Wirtschaft) Es werden 24,35 % SV- Beitrag vierteljährlich eingehoben. • Tabelle 4: Mindestbeitrag SV in den ersten 3 Jahren Davon entfallen: • 15,25 % auf die Pensionsversicherung • 9,1 % auf die Krankenversicherung • Der fixe Satz für die Unfallversicherung beträgt unabhängig vom Einkommen 21,90€.
Versicherungsgrenzen • Versicherungsgrenze I: gilt, wenn keine weitere Erwerbstätigkeit ausgeübt wird und keine in Vers.Grenze II angeführten Bezüge vorliegen. = 6.453,36 €/ Jahr • Versicherungsgrenze II: gilt, wenn eine weitere Erwerbstätigkeit ausgeübt oder eine Pension, ein Ruhe-/Versorgungsgenuss, Kinderbetreuungsgeld oder eine Geldleistung aus der gesetzlichen Kranken- bzw. Arbeitslosenversicherung bezogen wird = 3.997,92 €/Jahr • Die „endgültige Beitragsgrundlage“ wird anhand der Einkünfte laut Steuerbescheid berechnet. Sollte die tatsächlichen Einkünfte über der vorläufigen Beitragsgrundlage liegen, so wird nachberechnet. Ab dem 4. Jahr wird anhand des drittvorvergangenen Jahres die Beitragsgrundlage abgeleitet und beträgt 2006 monatlich mindestens: 594,18 € (KV) und 1.073,08 € (PV).
Neuregelung der EkSt. Ab 2007 Verlustvortrag • Können Verluste nicht im selben Jahr durch Einnahmen ausgeglichen werden, können sie „vorgetragen“ d.h. In Folgejahren als Sonderausgaben abgezogen werden. • Ab 2007 können nun Verluste vorgetragen werden, die in den vergangenen 3 Jahren entstanden sind (nicht wie bisher, in den ersten 3 Anlauf-Verlustjahren). • Wenn man also erst im 6. Jahr einen Gewinn erwirtschaftet, so kann man die Verluste der Jahre 3, 4 und 5 in das 6. Jahr vortragen. Feibetrag für investierte Gewinne • Ein Freibetrag von bis zu 10 % des Gewinnes bei Investition in begünstigte Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, höchstens jedoch 100.000 € können pro Jahr geltend gemachte werden. • Für diese Güter ist eine Behaltedauer von mind. 4 Jahren vorgesehen- andernfalls wäre eine Nachbesteuerung vorzunehmen. (abnutzbare, körperliche Anlagegüter) • Die Abschreibung ist davon nicht betroffen und kann zusätzlich steuerlich geltend gemacht werden.
Einkommensvergleich: unselbständig beschäftigte Therapeutin • Laut BAGS wäre der entsprechende Gehalt einer vollzeitig beschäftigten Ergotherapeutin = Verwendungsgruppe 8 mit 7-8 Jahren Berufserfahrung mit: 2.082 € anzunehmen. • Inkl. Pauschale für Leitungstätigkeit: 50 € monatlich, = 2.132 € brutto Mindestbetrag monatlich. ergibt ein monatliches Netto-Einkommen von 1.407,13 €. Mit den üblichen Zulagen kann man also von einem Mindest-Nettogehalt von 1500€ monatlich ausgehen. • Das ergibt in Summe ein jährliches Einkommen einer unselbstständig beschäftigten leitenden Therapeutin mit 7-8 Jahren Berufserfahrung in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis von: 1500 x 14 = 21 000 € vergleichbares Einkommen
Ergebnisse der Berechnungen: Beispiel 1 Interpretation der Ergebnisse der Kostenrechnung: Einzelpraxis mit/ohne Untervermietung • Unter der Annahme, dass eine Therapeutin vollzeitig in ihrer Praxis arbeitet und keine Administrationskraft beschäftigt, beträgt der jährlich erwirtschaftete Gewinn: 13846,75 € oder 1153,9 €/Monat • Vergleicht man mit dem Jahresgehalt einer angestellten Ergotherapeutin =21.000 €, so ist der erwirtschaftete Gewinn deutlich zu niedrig. Umso mehr, da im Angestelltenverhältnis eine Vielzahl von sozialversicherungsrechtlichen Vorteilen bestehen. Die zu Beginn aufgestellte Annahme bzw. die Berechnung der Studie von Deloitte&Touche müssen also bestätigt werden- aus betriebswirtschaftlicher Sicht gibt es derzeit keinen Anreiz, eine Praxis zu betreiben.
Ergebnisse der BerechnungenBeispiel 2: Reduktion der Ausgaben • Wenn es der Leiterin der Praxis gelingt, sowohl die Ausstattungskosten um ein Fünftel als auch die jährlichen Ausgaben im Rahmen des Möglichen zu reduzieren, so ist es möglich einen Gewinn zu erwirtschaften, der mit dem entsprechenden Gewinn in einem Anstellungsverhältnis vergleichbar ist. (= 21 000 Euro) • Selbst bei der gleichzeitigen Therapietätigkeit mit Untervermietung würde sie noch entsprechenden Gewinn lukrieren. • Das setzt aber voraus, dass viele notwendige Investitionen und Fremdleistungen nicht zu marktüblichen Preisen erbracht werden oder von der Therapeutin selbst bewerkstelligt werden. Homepage, Steuerberatung oder Supervision wurden generell gestrichen, da sie keine zwingend notwenigen Ausgaben darstellen. • Für die Miete wurde ein Drittel der marktüblichen Kosten berechnet
Ergebnisse der Berechnungen:Beispiel 3: Maximierung der Einnahmen durch Mehrarbeit • Wenn die Therapeutin gewillt und in der Lage ist, maximalen Einsatz zu leisten d.h. • 7 PatientInnen/Tag in 45 Arbeitswochen/Jahr zu leisten, müsste sie weder bei der Ausstattung noch bei den laufenden Ausgaben sparen und könnte darüber hinaus noch eine Administrationskraft 20 Stunden/Woche anstellen. Ihr Verdienst würde den einer angestellten Therapeutin in diesem Fall sogar übersteigen. Selbst wenn sie nur 3 Tage arbeitet und 2 Tage untervermietet entspricht ihr Gewinn fast dem Einkommen aus einer 25-stündigen Anstellung. (13125 €) Es ist aber eher unwahrscheinlich, dass eine Praxis im Kinderbereich so hoch ausgelastet ist. • Wenn, dann muss ein sehr hoher Bekanntheitsgrad und hohe psycho-emotionale Belastbarkeit und kaum versäumte Termine seitens der PatientInnen vorausgesetzt werden.
Ergebnisse der Berechnung:Beispiel 4: • Praxisgemeinschaft mit 3 Räumen, eine Betreiberin (Physiotherapeutin) benutzt einen Praxisraum zu 100 %, die anderen 2 Räume werden möbliert untervermietet. Interpretation des Ergebnisses: In der vorgestellten Konstellation ist es möglich, einen adäquaten (= dem einer angestellten Therapeutin vergleichbaren) Gewinn zu erwirtschaften- wenn auch die Verantwortung und das Risiko nicht bewertet werden und für eine derartige Praxiskonstellation wohl ein höheres Vergleichsgehalt angestrebt werden muss. In einer Praxisgemeinschaft ergeben sich aber zweifellos Einsparungen durch Synergie-Effekte. (räumlich und in der Ausstattung): zB.: Küche und Nebenräume, Telefonanschluss, PC, Internetanschluss, günstigere Miete…
ENDE Danke für Ihre Aufmerksamkeit !