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Neue Mustersatzung für Kolpingsfamilien

Neue Mustersatzung für Kolpingsfamilien. Warum gibt es sie? Warum müssen wir uns damit beschäftigen? Was ist neu an ihr? Wie können wir sie übernehmen?. Warum gibt es eine Satzung überhaupt?. „Eine Satzung brauchen wir doch gar nicht – es ist doch immer alles gut gegangen…“.

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Neue Mustersatzung für Kolpingsfamilien

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Presentation Transcript


  1. Neue Mustersatzung für Kolpingsfamilien • Warum gibt es sie? • Warum müssen wir uns damit beschäftigen? • Was ist neu an ihr? • Wie können wir sie übernehmen?

  2. Warum gibt es eine Satzung überhaupt? „Eine Satzung brauchen wir doch gar nicht – es ist doch immer alles gut gegangen…“

  3. Warum gibt es sie dennoch? • Sie wird benötigt: • Kostenfreie Kontenführung bei Banken • Beschreibung der Gemeinnützigkeit • Anerkennungen der • Gemeinnützigkeit • (Freistellung KSt) • Regeln für das • Zusammensein

  4. Warum gibt es die neue Fassung 2012? • Beschluss der Bundesversammlung • Wesentliche Veränderungen im Organisationsstatut • Veränderungen im Vereinsrecht • Anpassungen an verbandliche • Wirklichkeit und Anforderungen • von Kolpingsfamilien

  5. Warum müssen wir uns damit beschäftigen? • Beschluss • Beschreibung Gemeinnützigkeit • Aktuelle Anpassungen Vereinsrecht • Leitungsmodell

  6. Was ist neu an ihr? • Individuelle Beschreibung der Gemeinnützigkeit • Beirat od. Kassenprüfung • Vorsitzenden- oder Teammodell • Anpassung Organisationsstatut • Kl. Anpassung Vereinsrecht • Ehrenamtspauschale • Sonstige Anpassungen an Wirklichkeit

  7. Wie können wir sie übernehmen? Phase 1: Vorbereitung (Satzung an KF anpassen) Phase 2: Vorbereitung der Satzungsgenehmigung (Entwurf zur Prüfung an Kolpingwerk Deutschland senden) Phase 3: Beschlussfassung (Mitgliederversammlung) Phase 4: Nachbereitung (Genehmigung durch Bundespräsidium)

  8. Wer hilft uns dabei? Schriftliche Informationen in Idee & Tat (Aktuelle Ausgabe und ff) Beratung: Verbandssekretariat des Diözesanverbandes Münster: Thorsten Schulz 02541 803 / 410, schulz@kolping-ms.de Genehmigung und Vorabprüfung Kolpingwerk Deutschland Stefan Sorek 0221 / 20 70 1 – 133 Stefan.sorek@kolping.de

  9. Wo finden wir die Dateien? www.kolping.de Hier gibt es ebenfalls auch eine Version für e.V.s

  10. Fragen?

  11. Herzlichen Dank für Eure Aufmerksamkeit und viel Erfolg bei der Umsetzung!

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