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Unser Servicekonzept – kompetent, persönlich und schnell

Unser Servicekonzept – kompetent, persönlich und schnell. Unser Angebot für Ihr Unternehmen. Unser Serviceangebot. Ein persönlicher Ansprechpartner für alle Fragen im Stellenbesetzungsprozess („ one face to the customer “) Aufstellung der Vermittler nach Branchen

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Unser Servicekonzept – kompetent, persönlich und schnell

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Presentation Transcript


  1. Unser Servicekonzept – kompetent, persönlich und schnell Unser Angebot für IhrUnternehmen

  2. Unser Serviceangebot • Ein persönlicher Ansprechpartner für alle Fragen im Stellenbesetzungsprozess („onefacetothecustomer“) • Aufstellung der Vermittler nach Branchen • Sie erhalten Beratung, Unterstützung und direkte Auskunft, wie schnell und passgenau Ihre Stelle besetzt werden kann • Gezielte (Vor-) Auswahl und Vermittlung von qualifizierten Bewerbern • Bundesweiter Bewerberpool Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit Düsseldorf

  3. Unser Serviceangebot • Nutzung von Europas größter Jobbörse und auf Wunsch weitere kooperierende Jobbörsen (kostenlos) • Durchführung von Bewerbertagen in der Agentur für Arbeit • Teilnahme an Messen der Agentur für Arbeit (z.B. „Marktplatz für Ingenieure“) • Ausführliche Arbeits – und Ausbildungsmarktberatungen • Ausführliche Beratung über Fördermöglichkeiten Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit Düsseldorf

  4. Kontakt • Unsere Erreichbarkeit: montags - freitags von 08:00-18:00 Uhr • Tel. Nr.: 01801/664466 („Arbeitgeberhotline“ für Erstkontakt) • E-Mail: Duesseldorf.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de • Internet: www.arbeitsagentur.de Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit Düsseldorf

  5. Die Arbeitsgenehmigung Düsseldorf, 04.10.10.

  6. Themengebiete • Allgemeine Voraussetzungen • Zulassung von Fachkräften aus China • Besondere Personengruppen • Verschiedenes

  7. 1. Allgemeine Voraussetzungen Zur Aufnahme einer Beschäftigung ohneZustimmung der Agentur für Arbeit sind berechtigt: Ausländische Arbeitnehmer, die kraft Gesetzes zur Ausübung einer Beschäftigung berechtigt sind (z.B. Ausländer mit einer Niederlassungserlaubnis).

  8. 1. Allgemeine Voraussetzungen • Weiterhin sind zustimmungsfrei : • Hochqualifizierte • Führungskräfte • Leitende Angestellte z. B. Generalvollmacht oder Prokura • Wissenschaftler • Berufssportler • Trainer (nur in der 1. und 2. Liga bzw. vergleichbare Kategorien)

  9. 2. Zulassung von Fachkräften aus China Die Abwicklung des Arbeitsgenehmigungsverfahren erfolgt durch die Ausländerbehörde. Die Ausländerbehörde leitet eine Zustimmungsanfrage an die Arbeitsagentur weiter und bittet um Stellungnahme.

  10. 2. Zulassung von Fachkräften aus China Die Zustimmung durch die Arbeitsagentur kann nur erteilt werden, wenn • keine bevorrechtigten Arbeitnehmer zur Verfügung stehen • keine ungünstigeren Arbeitsbedingungen als für vergleichbare deutsche Arbeitsverhältnisse bestehen • keine Versagungsgründe vorliegen • ein deutscher Arbeitsvertrag abgeschlossen wird

  11. 2. Zulassung von Fachkräften aus China Ausländerbehörde Arbeitnehmer Arbeitsagentur Ausländerbehörde

  12. 2. Zulassung von Fachkräften aus China, die noch im Heimatland ansässig sind Deutsche Botschaft/Bundes-verwaltungsamt Arbeitnehmer Ausländerbehörde Arbeitsagentur

  13. 3. Besondere Personengruppen(keine abschließende Aufzählung) Zustimmung zu Beschäftigungen, die eine qualifizierte Beschäftigung voraussetzen: • Lehrkräfte • Spezialitätenköche • IT-Fachkräfte • akademische Fachkräfte • Weiterbildung • Personalaustausch/ZAV

  14. 4. Verschiedenes • Die Arbeitsagentur kann die Zustimmung/Arbeitserlaubnis hinsichtlich • beruflicher Tätigkeit • Arbeitgeber • Geltungsbereich • Lage und Verteilung der Arbeitszeit • Dauer • beschränken!

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