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Gefährdung von Amphibien und Reptilien durch den Wegebau N. Schneeweiß. Lebensraum Wald- und Feldweg Tierverluste Lebensraumverluste Zerschneidungseffekte Resümee. Gliederung. Lebensraum Wald- und Feldweg. Lebensraum Wald- und Feldweg. Lebensraum für Reptilien.
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Gefährdung von Amphibien und Reptilien durch den Wegebau N. Schneeweiß
Lebensraum Wald- und Feldweg Tierverluste Lebensraumverluste Zerschneidungseffekte Resümee Gliederung
Lebensraum für Reptilien Zauneidechse (Lacerta agilis) Waldeidechse (Zootoca vivipara)
Lebensraum für Reptilien Blindschleiche (Anguis fragilis) Ringelnatter (Natrix natrix)
Lebensraum für Reptilien Glattnatter (Coronella austriaca) Kreuzotter (Vipera berus)
Beispiel: Zauneidechsen (Dallgow-Döberitz) Untersuchungsgeb.: 44 ha Kernhabitat: 8 ha Umsetzungsfläche: 8 ha Feldarbeit: 270 h in 38 d Zeitr.: Aug.’09- Sept.’10 Monitoring: 3 a Habitatstruktur in Ansiedlungsfläche vorher optimiert
Tierverluste - Kontext • Zunehmende Dichte des Straßennetzes • Zunahme des Straßenverkehrs … … Absolute Zu- und Abnahme des Inlandverkehrs bis 2020
Tierverluste - Monitoring (W. Kirsch) • Methodik • Untersuchungszeitraum: 1997 - 2009 • Untersuchungsgebiet: 3.900 m Straße • Zählung überfahrener Wirbeltiere
Lage des Untersuchungsgebietes Berkenbrück L 38 ehemalige Autobahnabfahrt A 12
Gesamtzahl Verkehrsopfer insgesamt 2558 Individuen
Verkehrsopfer im Jahresverlauf Amphibien Reptilien
Beispiel: Europäische Sumpfschildkröte Weiherkette 1995 - 2008
Asphalt: Verhängnisvoller Sonnenplatz Überfahrene Ringelnattern:L, Parey, Hochsommer 2001: 100 / 3 km / 1 TagL, Alt-Friesack, 1.10.2004: 26 => auf wenigen Km
Beispiel: Berg- und Teichmolch Teichmolch (Lissotriton vulgaris) Bergmolch (Ichthyosaura alpestris)
Zerschneidung des Jahreslebensraumes Reptilien Amphibien
Effekte der Wege, Lebensraumverlust Radstraße „Waldfrieden“ Breite: 3,2 m 6 Ausweichstellen: 2,5 m x 15 m Länge: 1,9 km Bankett: je 1- 2 m effekt. Trassenbreite: ca. 5- 6 m versiegelt/Asphalt: ca. 6.300 m² Lebensraumverlust ca. 1,1 ha
Effekte der Wege im Randbereich Zerstörung der Lebensräume im Bankettbereich Trockenrasen-/ Zwergstrauchbestände => artenarme Hochstaudenfluren
Wegebauvorhaben sind Eingriffe (§14 und 15 BNatschG) Verbotstatbestände (§ 44/1/3 BNatschG): Töten, Verletzen von Individuen, Zerstörung/Beschädigung der Fortpflanzungs- u. Ruhestätten Wegebau (Neu- und Ausbau) nur in Ausnahmefällen (insbesondere in Schutzgebieten und im Bereich von Lebensräumen) Bewertungskriterien: Fragmentierung von Landschaft und Lebensräumen Verinselungseffekte (Populationen) Beeinträchtigung/Zerstörung von Habitaten und Habitatstrukturen Tötung wildlebender Tiere baubedingt verkehrsbedingt Resümee
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! „Laßt mir den Sandweg durch die Heide...“ Eva Strittmatter (1973): Bittgedicht