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Kostenrisiko Beihilfe? Die Beihilfeablöseversicherung der GVV. Ein neues Angebot in Zusammenarbeit mit der Bayerischen

Kostenrisiko Beihilfe? Die Beihilfeablöseversicherung der GVV. Ein neues Angebot in Zusammenarbeit mit der Bayerischen Beamtenkrankenkasse AG. Bürgermeisterseminar Schloß Krickenbeck. Kostenrisiko Beihilfe? Die Beihilfeablöseversicherung von GVV-Kommunal. Gliederung.

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Kostenrisiko Beihilfe? Die Beihilfeablöseversicherung der GVV. Ein neues Angebot in Zusammenarbeit mit der Bayerischen

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Presentation Transcript


  1. Kostenrisiko Beihilfe? Die Beihilfeablöseversicherung der GVV. Ein neues Angebot in Zusammenarbeit mit der Bayerischen Beamtenkrankenkasse AG Bürgermeisterseminar Schloß Krickenbeck

  2. Kostenrisiko Beihilfe? Die Beihilfeablöseversicherung von GVV-Kommunal Gliederung • Unternehmensprofil der Bayerischen Beamtenkrankenkasse AG • Prinzip der Beihilfeablöseversicherung • Beihilfeablöseversicherung: Tarifvariante BV 800E • Aufwendungen für Hochkostenfälle

  3. Kostenrisiko Beihilfe? Die Beihilfeablöseversicherung von GVV-Kommunal Unternehmensprofil der Bayerischen Beamten-krankenkasse AG • Die Bayerische Beamtenkrankenkasse gehört zum Konzern Versicherungskammer Bayern als Kommunalversicherer • Die Bayerische Beamtenkrankenkasse AG ist Marktführer in der Beihilfeablöseversicherung mit • - 125 Mio. € Beitragseinnahmen • - ca. 600.000 versicherten Personen • - rund 7.000 Dienstherren

  4. Kostenrisiko Beihilfe? Die Beihilfeablöseversicherung von GVV-Kommunal Prinzip der Beihilfeversicherung mit externer Abrechnung Beihilfeanspruch Beihilfeablösevertrag Bayer. Beamten-krankenkasse Beihilfe- berechtigte Dienstherr Beitrag Übernahme Beihilfeleistung Beihilfeantrag Abrechnung / Auszahlung der Beihilfeleistung erfolgt extern über Dienstherrn oder öffentlich rechtlichen Dritten (z. B. Versorgungskasse)

  5. Vorteile für den Arbeitgeber/Dienstherrn Vermeidung von unvorhersehbaren Haushaltsschwankungen Auslagerung des finanziellen Risikos Einhaltung Datenschutz Kostenrisiko Beihilfe? Die Beihilfeablöseversicherung von GVV-Kommunal Beihilfeablöseversicherung: Tarifvariante BV 800E • Auswirkungen für den Mitarbeiter • keine Änderungen zur bisherigen Praxis • Datenschutz wird weiter gewährt

  6. Kostenrisiko Beihilfe? Die Beihilfeablöseversicherung von GVV-Kommunal Beihilfeablöseversicherung: Tarifvariante BV 800E • Die Versicherung nach Tarif BV 800E stellt eine Rückdeckung der dienstrechtlichen und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen des Dienstherrn/Arbeitgebers auf Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen an seine Beamten/Arbeitnehmer (Beihilfeablöseversicherung) dar. • Die Versicherungsleistungen werden nach den jeweils beim Versicherungsnehmer geltenden Beihilferegelungen erstattet. Dabei sind 100 % der gewährten Beihilfen versichert (kein Selbstbehalt). • Die Berechnung und Auszahlung der Beihilfeleistungen erfolgt durch den Dienstherrn/Arbeitgeber oder Dritte (z.B. Rheinische oder Westfälische Versorgungskasse).

  7. Kostenrisiko Beihilfe? Die Beihilfeablöseversicherung von GVV-Kommunal Beihilfeablöseversicherung: Tarifvariante BV 800E • Die Beiträge sind personenbezogen (nach Alter, Geschlecht, Kranken-versicherungsstatus). • Die Übermittlung der Daten an den Versicherer erfolgt in anonymisierter Form. • Eine Mindestanzahl von Personen ist nicht erforderlich. Lediglich ein Mindestbeitrag in Höhe von 2.500 €/Jahr ist zu beachten • Es müssen alle beihilfeberechtigten Personen zur Beihilfe-ablöseversicherung angemeldet werden. Eine selektive Auslese ist nicht möglich.

  8. Kostenrisiko Beihilfe? Die Beihilfeablöseversicherung von GVV-Kommunal Aufwendungen für Hochkostenfälle - Anhaltswerte • Dialyse 25.000 – 50.000 €/Jahr 50.000 – 65.000 € Transplantation 6.000 – 12.500 €/Jahr Nachsorge nach Transplantation • Magenkarzinom 60.000 – 80.000 €/Jahr • Leukämie 10.000 – 30.000 €/Jahr, Endstadium 80.000 – 100.000 € • Brustkrebs 40.000 – 60.000 €/Jahr, häufige Rezidivien • Multiple Sklerose 40.000 – 80.000 €/Jahr • Schwerstpflege 30.000 – 40.000 €/Jahr • Parkinson ca. 30.000 €/Jahr • AIDS 6.000 – 10.000 €/Jahr, Endstadium bis 60.000 € • Bluter ca. 70.000 €/Jahr bis hin zu 200.000 – 300.000 € je Jahr • Arzneimittelhochkosten/Medikamentenmissbrauch: Fälle bis 70.000 €/Jahr bekannt

  9. Versicherungsschutz für Vermögensschäden Deckungskonzepte für Kommunen, Kreiseund deren Gesellschaften

  10. Versicherungsarten nach Risiken • Schädigung Dritter(auch Personen und Sachen) > Allgemeine Haftpflichtversicherung (AHV) • Schädigung der Kommuneoder Gesellschaft > Vermögenseigen- schadenversicherung (VE) • Persönliches Regressrisikoder HVB, Ratsmitglieder und Organe > Vermögensschaden- haftpflichtversicherung (VSH) oder D&O-Versicherung

  11. Allgemeine Haftpflichtversicherung (AHV) Als vorrangige, unverzichtbare Grunddeckung • Der Höhe nach regelmäßig unbegrenzt • Sachlich umfassend • Vorsorgliche Deckung neuer Risiken • Persönliche gesetzliche Haftpflicht mitversichert > keine Regressnahme des Versicherers (Ausnahme: Vorsatz) Beispiel: rechtswidrige Versagung einer Baugenehmigung

  12. Vermögenseigenschadenversicherung (VE) Als vorrangige Grunddeckung • Deckungsschutz bis € 500.000 je Versicherungsfall (mind. 125.000 € Grunddeckung und 375.000 € Organzusatz-versicherung) • Sachlich umfassend • Deckungszeitraum von 6 Jahren • Veruntreuungsrisiken eingeschlossen (max. 1,5 Mio.€) > Regressverzicht auch bei grob fahrlässiger Verursachung Beispiele: • Rückforderung von Fördermitteln wegen vorzeitigen Baubeginns; Verjährung von Forderungen

  13. D&O-Versicherung Für Gesellschaften als ergänzender 3. Baustein Versicherungsschutz für persönliche Inanspruchnahme eines Organs • Durch Dritte oder die versicherte Gesellschaft • Für Vermögensschaden aus Pflichtverletzungen bei Ausübung der OrgantätigkeitHaftung des Organs • Persönlich mit Privatvermögen • Bei umgekehrter Beweislast

  14. D&O-Versicherung • Beispiel:Inanspruchnahme eines ehemaligen Gemeinde-direktors durch eine kommunale Energieversorgungs-gesellschaft, in der dieser gleichzeitig Geschäftsführer war. Wegen eines Vergabefehlers waren Zuschüsse zu erstatten. persönliche Haftung für Schaden der Gesellschaft in Höhe von mehr als 80.000 € gerichtlich festgestellt

  15. D&O-Versicherung Fortsetzung Beispiel: - Delegation der Aufgaben auf Mitarbeiter entlastet nicht, weil nicht ausreichend überwacht - Entlastung durch Gesellschafterversammlung ohne Bedeutung, weil Vorgang nicht bekannt - Deckung wäre nur über D&O möglich gewesen: - AHV nicht, weil Eigenschaden der Gesellschaft - VE nicht, weil Vorgang außerhalb des Deckungszeitraums

  16. Gesamtkonzept für Gesellschaften und ihre Organe

  17. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH) Für Kommunen/ Kreise als ergänzender 3. Baustein VSH bietet zwei Schutzbereiche: • Deckungsschutz für BM, Beigeordnete, Ratsmit-glieder bei Inanspruchnahme durch die Gemeinde- abgestellt auf Bedarf der HVB, Mandatsträger- vergleichbar mit D&O für Organe von Gesellschaften • Deckungsschutz für Kommune gegen sog. Frei-stellungsansprüche nach Beamtenrecht oder GO

  18. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH) • 1. Schutzbereich Beispiel: Verlust von Fördermitteln in Höhe von € 400.000 (typischer Eigenschaden) - VE kann nur die vereinbarte Deckungssumme in Höhe von € 250.000 zahlen- wegen der verbleibenden € 150.000 nimmt die Gemeinde ihren HVB in Anspruch- Deckung aus VSH • ()

  19. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH) • 2. SchutzbereichBeispiel: BM trifft in AR einer Gesellschaft, an der die Ge-meinde beteiligt und in dem er auf Veranlassung der Gemeinde tätig ist, eine Entscheidung zum Nachteil der Gesellschaft. Wird er deshalb von der Gesell-schaft haftbar gemacht, hat Gemeinde den Schaden zu übernehmen (Freistellungsanspruch des BM aus GO oder LBG). – Deckung aus VSH

  20. Gesamtkonzept für Kommunen und ihre Organe

  21. Fazit • Ergänzung der AHV und VE ist möglich: • für „hauptamtliche“ Tätigkeit eines BM, Beigeord-neten etc. als Organ (insbesondere Geschäfts-führung, Vorstand) einer Kapitalgesellschaft durch eine D&O-Versicherung • für „nebenamtliche“ Tätigkeit auf Veranlassung der Kommune insbesondere in Kontrollorganen einerjuristischen Person durch eine Vermögensschaden-haftpflichtversicherung

  22. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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