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Kostenrisiko Beihilfe? Die Beihilfeablöseversicherung der GVV. Ein neues Angebot in Zusammenarbeit mit der Bayerischen Beamtenkrankenkasse AG. Bürgermeisterseminar Schloß Krickenbeck. Kostenrisiko Beihilfe? Die Beihilfeablöseversicherung von GVV-Kommunal. Gliederung.
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Kostenrisiko Beihilfe? Die Beihilfeablöseversicherung der GVV. Ein neues Angebot in Zusammenarbeit mit der Bayerischen Beamtenkrankenkasse AG Bürgermeisterseminar Schloß Krickenbeck
Kostenrisiko Beihilfe? Die Beihilfeablöseversicherung von GVV-Kommunal Gliederung • Unternehmensprofil der Bayerischen Beamtenkrankenkasse AG • Prinzip der Beihilfeablöseversicherung • Beihilfeablöseversicherung: Tarifvariante BV 800E • Aufwendungen für Hochkostenfälle
Kostenrisiko Beihilfe? Die Beihilfeablöseversicherung von GVV-Kommunal Unternehmensprofil der Bayerischen Beamten-krankenkasse AG • Die Bayerische Beamtenkrankenkasse gehört zum Konzern Versicherungskammer Bayern als Kommunalversicherer • Die Bayerische Beamtenkrankenkasse AG ist Marktführer in der Beihilfeablöseversicherung mit • - 125 Mio. € Beitragseinnahmen • - ca. 600.000 versicherten Personen • - rund 7.000 Dienstherren
Kostenrisiko Beihilfe? Die Beihilfeablöseversicherung von GVV-Kommunal Prinzip der Beihilfeversicherung mit externer Abrechnung Beihilfeanspruch Beihilfeablösevertrag Bayer. Beamten-krankenkasse Beihilfe- berechtigte Dienstherr Beitrag Übernahme Beihilfeleistung Beihilfeantrag Abrechnung / Auszahlung der Beihilfeleistung erfolgt extern über Dienstherrn oder öffentlich rechtlichen Dritten (z. B. Versorgungskasse)
Vorteile für den Arbeitgeber/Dienstherrn Vermeidung von unvorhersehbaren Haushaltsschwankungen Auslagerung des finanziellen Risikos Einhaltung Datenschutz Kostenrisiko Beihilfe? Die Beihilfeablöseversicherung von GVV-Kommunal Beihilfeablöseversicherung: Tarifvariante BV 800E • Auswirkungen für den Mitarbeiter • keine Änderungen zur bisherigen Praxis • Datenschutz wird weiter gewährt
Kostenrisiko Beihilfe? Die Beihilfeablöseversicherung von GVV-Kommunal Beihilfeablöseversicherung: Tarifvariante BV 800E • Die Versicherung nach Tarif BV 800E stellt eine Rückdeckung der dienstrechtlichen und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen des Dienstherrn/Arbeitgebers auf Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen an seine Beamten/Arbeitnehmer (Beihilfeablöseversicherung) dar. • Die Versicherungsleistungen werden nach den jeweils beim Versicherungsnehmer geltenden Beihilferegelungen erstattet. Dabei sind 100 % der gewährten Beihilfen versichert (kein Selbstbehalt). • Die Berechnung und Auszahlung der Beihilfeleistungen erfolgt durch den Dienstherrn/Arbeitgeber oder Dritte (z.B. Rheinische oder Westfälische Versorgungskasse).
Kostenrisiko Beihilfe? Die Beihilfeablöseversicherung von GVV-Kommunal Beihilfeablöseversicherung: Tarifvariante BV 800E • Die Beiträge sind personenbezogen (nach Alter, Geschlecht, Kranken-versicherungsstatus). • Die Übermittlung der Daten an den Versicherer erfolgt in anonymisierter Form. • Eine Mindestanzahl von Personen ist nicht erforderlich. Lediglich ein Mindestbeitrag in Höhe von 2.500 €/Jahr ist zu beachten • Es müssen alle beihilfeberechtigten Personen zur Beihilfe-ablöseversicherung angemeldet werden. Eine selektive Auslese ist nicht möglich.
Kostenrisiko Beihilfe? Die Beihilfeablöseversicherung von GVV-Kommunal Aufwendungen für Hochkostenfälle - Anhaltswerte • Dialyse 25.000 – 50.000 €/Jahr 50.000 – 65.000 € Transplantation 6.000 – 12.500 €/Jahr Nachsorge nach Transplantation • Magenkarzinom 60.000 – 80.000 €/Jahr • Leukämie 10.000 – 30.000 €/Jahr, Endstadium 80.000 – 100.000 € • Brustkrebs 40.000 – 60.000 €/Jahr, häufige Rezidivien • Multiple Sklerose 40.000 – 80.000 €/Jahr • Schwerstpflege 30.000 – 40.000 €/Jahr • Parkinson ca. 30.000 €/Jahr • AIDS 6.000 – 10.000 €/Jahr, Endstadium bis 60.000 € • Bluter ca. 70.000 €/Jahr bis hin zu 200.000 – 300.000 € je Jahr • Arzneimittelhochkosten/Medikamentenmissbrauch: Fälle bis 70.000 €/Jahr bekannt
Versicherungsschutz für Vermögensschäden Deckungskonzepte für Kommunen, Kreiseund deren Gesellschaften
Versicherungsarten nach Risiken • Schädigung Dritter(auch Personen und Sachen) > Allgemeine Haftpflichtversicherung (AHV) • Schädigung der Kommuneoder Gesellschaft > Vermögenseigen- schadenversicherung (VE) • Persönliches Regressrisikoder HVB, Ratsmitglieder und Organe > Vermögensschaden- haftpflichtversicherung (VSH) oder D&O-Versicherung
Allgemeine Haftpflichtversicherung (AHV) Als vorrangige, unverzichtbare Grunddeckung • Der Höhe nach regelmäßig unbegrenzt • Sachlich umfassend • Vorsorgliche Deckung neuer Risiken • Persönliche gesetzliche Haftpflicht mitversichert > keine Regressnahme des Versicherers (Ausnahme: Vorsatz) Beispiel: rechtswidrige Versagung einer Baugenehmigung
Vermögenseigenschadenversicherung (VE) Als vorrangige Grunddeckung • Deckungsschutz bis € 500.000 je Versicherungsfall (mind. 125.000 € Grunddeckung und 375.000 € Organzusatz-versicherung) • Sachlich umfassend • Deckungszeitraum von 6 Jahren • Veruntreuungsrisiken eingeschlossen (max. 1,5 Mio.€) > Regressverzicht auch bei grob fahrlässiger Verursachung Beispiele: • Rückforderung von Fördermitteln wegen vorzeitigen Baubeginns; Verjährung von Forderungen
D&O-Versicherung Für Gesellschaften als ergänzender 3. Baustein Versicherungsschutz für persönliche Inanspruchnahme eines Organs • Durch Dritte oder die versicherte Gesellschaft • Für Vermögensschaden aus Pflichtverletzungen bei Ausübung der OrgantätigkeitHaftung des Organs • Persönlich mit Privatvermögen • Bei umgekehrter Beweislast
D&O-Versicherung • Beispiel:Inanspruchnahme eines ehemaligen Gemeinde-direktors durch eine kommunale Energieversorgungs-gesellschaft, in der dieser gleichzeitig Geschäftsführer war. Wegen eines Vergabefehlers waren Zuschüsse zu erstatten. persönliche Haftung für Schaden der Gesellschaft in Höhe von mehr als 80.000 € gerichtlich festgestellt
D&O-Versicherung Fortsetzung Beispiel: - Delegation der Aufgaben auf Mitarbeiter entlastet nicht, weil nicht ausreichend überwacht - Entlastung durch Gesellschafterversammlung ohne Bedeutung, weil Vorgang nicht bekannt - Deckung wäre nur über D&O möglich gewesen: - AHV nicht, weil Eigenschaden der Gesellschaft - VE nicht, weil Vorgang außerhalb des Deckungszeitraums
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH) Für Kommunen/ Kreise als ergänzender 3. Baustein VSH bietet zwei Schutzbereiche: • Deckungsschutz für BM, Beigeordnete, Ratsmit-glieder bei Inanspruchnahme durch die Gemeinde- abgestellt auf Bedarf der HVB, Mandatsträger- vergleichbar mit D&O für Organe von Gesellschaften • Deckungsschutz für Kommune gegen sog. Frei-stellungsansprüche nach Beamtenrecht oder GO
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH) • 1. Schutzbereich Beispiel: Verlust von Fördermitteln in Höhe von € 400.000 (typischer Eigenschaden) - VE kann nur die vereinbarte Deckungssumme in Höhe von € 250.000 zahlen- wegen der verbleibenden € 150.000 nimmt die Gemeinde ihren HVB in Anspruch- Deckung aus VSH • ()
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH) • 2. SchutzbereichBeispiel: BM trifft in AR einer Gesellschaft, an der die Ge-meinde beteiligt und in dem er auf Veranlassung der Gemeinde tätig ist, eine Entscheidung zum Nachteil der Gesellschaft. Wird er deshalb von der Gesell-schaft haftbar gemacht, hat Gemeinde den Schaden zu übernehmen (Freistellungsanspruch des BM aus GO oder LBG). – Deckung aus VSH
Fazit • Ergänzung der AHV und VE ist möglich: • für „hauptamtliche“ Tätigkeit eines BM, Beigeord-neten etc. als Organ (insbesondere Geschäfts-führung, Vorstand) einer Kapitalgesellschaft durch eine D&O-Versicherung • für „nebenamtliche“ Tätigkeit auf Veranlassung der Kommune insbesondere in Kontrollorganen einerjuristischen Person durch eine Vermögensschaden-haftpflichtversicherung