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AUTONOME PROVINZ BOZEN - SÜDTIROL. PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO - ALTO ADIGE. Abteilung 24 - Familie und Sozialwesen. Ripartizione 24 - Famiglia e politiche sociali. Bachelor in Sozialarbeit Praktikumstag 10.05.2012. Soz.ass. Dr.in Elisabeth Berger Soz.ass. Dr.in Sylvia Rainer
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AUTONOME PROVINZ BOZEN - SÜDTIROL PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO - ALTO ADIGE Abteilung 24 - Familie und Sozialwesen Ripartizione 24 - Famiglia e politiche sociali Bachelor in Sozialarbeit Praktikumstag 10.05.2012 Soz.ass. Dr.in Elisabeth Berger Soz.ass. Dr.in Sylvia Rainer Die Sozialdienste in Südtirol
DIE LANDESABTEILUNG FAMILIE UND SOZIALWESEN • zuständige Fachabteilung für Familie, Fürsorge, Wohlfahrt und ergänzende Sozialvorsorge • Untersteht dem Landesrat für Familie, Gesundheit, Sozialwesen • Direktion, 3 Ämter und Agentur für wirtschaftliche und soziale Entwicklung ASWE
DIE LANDESABTEILUNG FAMILIE UND SOZIALWESEN Aufgaben • Vorbereitung der Sozialgesetzgebung des Landes • Finanzierung des Sozialwesens • Landessozialplan • Entwicklung von Konzepten und Richtlinien • Definition Minimalstandards für die soziale Versorgung • Akkreditierungskriterien • Personalentwicklung u. Weiterbildung
DIE LANDESABTEILUNG FAMILIE UND SOZIALWESEN Abteilungsdirektion • Programmierung und Zielvorgabe • Koordination der Ämter Dienststelle für Personalentwicklung Dienst für Pflegeeinstufung
DIE LANDESABTEILUNG FAMILIE UND SOZIALWESEN • Amt für Familie, Frau und Jugend • Planung und Koordinierung der Maßnahmen und Dienste in den Bereichen Familie, Frau und Jugend, Sozialdevianz • Beiträge an öffentliche und private Einrichtungen Amt für Senioren und Sozialsprengel • Planung und Koordinierung der Dienste der Sozialsprengel und für Senioren • Sozialfonds • Beiträge an öffentliche und private Einrichtungen
DIE LANDESABTEILUNG FAMILIE UND SOZIALWESEN Amt für Menschen mit Behinderungen • Planung und Koordinierung der Maßnahmen und Dienste für Menschen mit Behinderungen, psychischen oder Suchterkrankungen • Beiträge an öffentliche und private Einrichtungen ASWE • Familiengeld • Pflegesicherung • finanzielle Leistungen für Zivilinvaliden
AutonomiestatutZuständigkeiten Südtirol hat gemäß Autonomiestatut im Bereich des Sozialwesens – öffentliche Fürsorge und Wohlfahrt– primäre Gesetzgebungskompetenz
Neuordnung der SozialdiensteLG 13/1991 Reform der Sozialdienste Übertragung der Planung, Führung und Evaluation eines Großteils der Sozialdienste vom Land auf die Gemeinden
Neuordnung der SozialdiensteLG 13/1991 Gemeinden haben sich zu Bezirksgemeinschaften (BZG) zusammenschlossen und ihre Kompetenzen an diese weiterdelegiert.
Sondersituation: Bozen und Meran Die Gemeinde Meran führt einige Dienste selbst. Die Gemeinde Bozen hat den Betrieb für Sozialdienste gegründet: eigenständige Körperschaft eigenverantwortliche Führung der Dienste wirkt im Rahmen der Zielsetzungen der Gemeinde
LG 13/1991Delegierung der Sozialdienste Land Gemeinden 7 Bezirksgemeinschaften (BZG) 1 Betrieb für Sozialdienste (BSB) 20 SOZIALSPRENGEL
Sozialdienste Sozialsprengel Sprengel- Übergreifende Dienste Konventionierte Dienste • Sozialpädagogische Grundbetreuung • Bürgerservice • Finanzielle Sozialhilfe • Hauspflege • Dienst für Menschen mit Behinderung • Dienst für Menschen mit psychischen Erkrankungen • Dienst für Suchtkranke • Frauenhaus • Familienberatungsstellen • Schuldnerberatung • Verbraucherzentrale • Einrichtungen für Minderjährige • Treffpunkt und Tagesclub für psych. Kranke der Caritas
Einsatzbereiche des Sozialsprengels Bürgerservice Sozialpädagogische Grundbetreuung (SPG) Finanzielle Sozialhilfe (FSH) Hauspflege (HP)
Bürgerservice • Erstinformation und Erstberatung • Weiterleitung an Einsatzbereiche des Sprengels • Weiterleitung an andere Dienste • Netzwerkarbeit mit Vereinen und Freiwilligen
Finanzielle Sozialhilfe • Finanzielle Beiträge zur Sicherung des Lebensunterhaltes (Soz. Mindesteinkommen, Miete und Wohnungsnebenkosten, Taschengeld) • Finanzielle Unterstützung in besonderen Notlagen (Sonderleistungen, S. für Minderjährige, Aufrechterhaltung Familienlebens und des Haushaltes) • Zielgruppenspezifische Sonderunterstützung (Beiträge für Menschen mit Behinderung, Hausnotrufdienst und Seniorentelefon) • Spesenübernahme für Unterbringungen von Minderjährigen
Hauspflege • Hauspflege (Körperpflege, Persönliche Betreuung, Sanitäre Leistung, Haushaltshilfe, Mobilisation, Spaziergänge, Begleitdienste, Transport, Familienhilfe, Angehörigenbetreuung) • Tagesstätten • Essen auf Rädern
Sozialpädagogische Grundbetreuung Bereich Erwachsene Bereich Minderjährige und Familien Bereiche Arbeitseingliederung Präventions- und Förderungsprojekte
Aufgaben der Sozialsprengel (LG 13/91 und Sozialplan) Die Sozialsprengel setzen Maßnahmen: zur Förderung, Erhaltung und Wiedererlangung des Wohlbefindens der Bevölkerung; zur vollen Entfaltung der Persönlichkeit innerhalb der familiären und sozialen Umgebung; zur Deckung grundlegender Bedürfnisse; Sie fördern die Sozialisation und die soziale Integration von Einzelpersonen, Familien oder Gruppen in Risikosituationen und sozialen Notlagen.
Aufgaben der SPG Sicherung der Lebensgrundlagen in Krisensituationen oder sozialen Notlagen (z.B. Arbeitslosigkeit, Schulden, Wohnungsnot,Krankheit); Hilfe und Unterstützung für Personen in besonderen Lebenslagen; Arbeit im zwischenmenschlichen Bereich (z.B. familiäre Probleme und Krisen); Prävention; Zusammenarbeit/ Vernetzung mit den Diensten im Bereich Gesundheit, Arbeit, Erziehung, Ausbildung, Gerichtsbarkeit.
Maßnahmen und Leistungender SPG Soziales Assessment Information und psychosoziale Beratung Hilfeplan, Monitoring und Evaluation soziale Unterstützung im Alltag Aktivierung und Vermittlung von Ressourcen
Private Träger Vereine und Freiwilligenorganisationen Selbsthilfeinitiativen Sozialgenossenschaften Stiftungen Kirchliche Organisationen
Private TrägerBeispiel Bereich Behinderungen Verband Lebenshilfe Werkstätten, Hauspflege, Sport und Freizeit, Beratung Arbeitskreis Eltern Behinderter – AEB Interessensvertretung, Unterstützung von Eltern Sozialgenossenschaft Independent L Fachausbildungen, Beratung zu Hilfsmitteln Sozialgenossenschaft Handicar Autowerkstatt zur Anpassung von Fahrzeugen, Fahrschule, Verkauf und Reparatur von Hilfsmitteln …..
SozialgenossenschaftenStaatsgesetz vom 8. November 1991, Nr. 381 Sozialgenossenschaften“Typ A”: Dienstleistungen Sozialgenossenschaften“Typ B”: Arbeitseingliederung benachteiligter Personen Schulung von Fähigkeiten und Fertigkeiten in einem betriebsähnlichen, geschützten Rahmen für späteren Eintritt in den Arbeitsmarkt. Benachteiligte Personen: Menschen mit physischer, psychischer und sensorischer Behinderung, mit Suchproblemen und ehemalige Häftlinge. Mindestens 30% der Belegschaft benachteiligte Personen: Befreiung von Sozialabgaben.
Das Netz der sozialen Dienste Kinder- und Jugendschutz Stationäre und teilstationäre Dienste SPG Ambulante Hilfe 2010: 3.824 betreute Minderjährige Wohngemeinschaft Betreutes Wohnen Familienähnl. Einrichtungen Familiäre Anvertrauung 2010: 330 anvertraute Minderjährige und Adoption Kinderhorte, Tagesstätten, Tagesmutter
Minderjährige in stationären EinrichtungenDaten 2008 Alter: 11-14: 24% 15-17: 40% 18+ : 16%
Kleinkinderbetreuungsdienste • Betreuungsplätze 2010: • Aufnahmekapazität in den 13 Kinderhorten: 639 • Aufnahmekapazität in den 37 Kitas: 617 • Aufnahmekapazität in den 7 betrieblichen Kitas: 95 • Aufnahmekapazität bei den 147 Tagesmüttern: 803 • Plätze insgesamt: 2.153 • Für 16.130 Kinder in Südtirol im Alter von 0-3 Jahren (13,3% der Kleinkinder) stehen Betreuungsplätzebereit.
Pflegebedarf der über 65-jährigen in Südtirol 12.700 ältere Menschen (65+) haben einen Pflegebedarf * (ca. 2,5% der Gesamtbevölkerung) ~ 70% ~ 30% zu Hause betreut: ca. 9.100 Senioren mit Pflegebedarf in Heimen betreut: ca. 3.600 Pflegebedürftige ~ 60% ~ 40% (Mit-)Versorgung durch (Haus-)Pflegedienste: ca. 3.700 Ausschließlich Angehörige / informelle Pflege: ca. 5.400
Pflegesicherung LG 9/2007„Maßnahmen zur Sicherung der Pflege“ Pflegegeld zur Bezahlung von Pflege und Betreuung zu Hause; zur Kostenbeteiligung bei Nutzung von Diensten. Monatliche Beträge nach Pflegebedarf: Stufe (60-120h): 529€ Stufe (120-180h): 900€ Stufe (180-240h): 1.350€ Stufe (ab 240h): 1.800€
LG 20/1983: Neue Maßnahmen zugunsten der Behinderten Ziele: Würde, Freiheit und Autonomie von Menschen mit Behinderung; Volle Integration in Familie, Schule, Arbeit und Gesellschaft; Maßnahmen und Dienste: Sozialzentren und Werkstätten Schulische Integration und Berufsbildung Arbeitseingliederung
Dienste für Menschen mit Behinderungen – Daten 2010 Wohnangebote 18 Wohnheime 322 Personen 16 Wohngemeinschaften 94 Personen 3 Trainingswohnungen 15 Personen Sozialpädagogische Wohnbegleitung
Dienste für Menschen mit Behinderungen – Daten 2010 Tagesbetreuungsangebote 30 Geschützte Werkstätten/ Rehawerkstätten 778 Personen 16 Tagesförderstätten 183 Personen
Die sozialpsychiatrischen Dienste Gesetzliche Grundlagen: LG 20/1983; Beschluss der Landesregierung 711/1996 “Ein zeitgemäßes therapeutisch-pflegerisches Netz für psychisch Kranke“ Daten 2010:
Soziale Dienste im Suchtbereich Niederschwellige Tagesstätten:
Soziale Dienste im Suchtbereich Werkstätten:
Soziale Dienste im Suchtbereich Wohngemeinschaften:
Das LG 3/2006Maßnahmen im Bereich Abhängigkeiten • System der Maßnahmen und Dienste im Suchtbereich • Bestimmungen im Bereich Alkohol (Jugendschutz, Verkauf, Werbung) • Landesweite Koordinierungseinheit
Einrichtungen für Einwanderer und Flüchtlinge • Einrichtungen für Erstorientierung und Information für Ausländer • Wohnheime und Arbeiterwohnheime • Erstaufnahmezentrum für nicht begleitete Minderjährige • Aufnahmezentrum und Wohneinrichtung für Flüchtlinge • Ambulatorium für die medizinische Notfallversorgung von illegalen AusländerInnnen „Fanon Balint“
Soziale Ausgrenzung • Beratungsstellen • Obdachlosenheime, Kältenotfallzentren und Übernachtungsstätten (ca. 200 Plätze) • Tagesstätte für Obdachlose • Street work • Einrichtungen für Haftentlassene 15 Plätze • Ausstiegshilfen für Prostituierte • Wohnplätze für Sinti und Roma ca. 220 Plätze