180 likes | 310 Views
Freiburger Gemeindeverband Fortbildungskurs für Gemeinderätinnen und Gemeinderäte 24. April 2010. Die Baukontrolle. Daniel Lehmann Oberamtmann des Seebezirks. Übersicht. Grundlagen Die Mittel der Baukontrolle Die Polizeimassnahmen
E N D
Freiburger GemeindeverbandFortbildungskurs für Gemeinderätinnen und Gemeinderäte24. April 2010 Die Baukontrolle Daniel Lehmann Oberamtmann des Seebezirks
Übersicht • Grundlagen • Die Mittel der Baukontrolle • Die Polizeimassnahmen • Der Wiederaufbau aus Gründen der Siedlungsgestaltung (Art. 172 RPBG) • Strafmassnahmen (Art. 173 RPBG)
Gesetzliche Grundlagen Raumplanungs- und Baugesetz vom2. Dezember 2008 (RPBG):Art. 165-172 Ausführungsreglementvom 1. Dezember 2009 zum Raumplanungs- und Baugesetz (RPBR):Art. 110-112
Aufgabe der Gemeindebehörde Art. 165 RPBG Kontrolle der Arbeiten 1Die Gemeindebehörde überwacht die Befolgung des Gesetzes, der Reglemente, der Pläne und der Bewilligungsbedingungen. Bei widerrechtlichen Arbeiten informiert sie die Oberamtsperson. 2Die Organe, die im Bewilligungsverfahren ein Gutachten abgeben mussten, haben ebenfalls die Möglichkeit, diese Aufsicht auszuüben; gegebenenfalls verlangen sie das Einschreiten der Gemeinde oder der Oberamtsperson. 3Die Oberamtsperson vergewissert sich, dass die Gemeinden ihre Kontrollpflicht sorgfältig ausüben. Falls nötig, ersucht sie die betreffenden Ämter und staatlichen Organe um Mithilfe.
Der Inhalt der Baukontrolle • Das Vorliegen einer Bewilligung • Die Einhaltung der Vorschriften, der Pläne, der Bedingungen der Baubewilligung und der Schutzmassnahmen • Die Gewährleistung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes
Die Mittel der Baukontrolle: Übersicht • Die Überwachung der Bautätigkeit • Die Mitteilungspflicht des Bauherrn • Unterstützung durch Kontrollen während der Bauarbeiten • kantonale Dienststellen, lokale Feuerkommission, Dritte • Der Übereinstimmungsnachweis • Die Bezugsbewilligung • Kontrolle nach Erteilung der Bezugsbewilligung
Die Überwachung der Bautätigkeit • überprüfen, ob die erforderliche Bewilligung vorliegt • Hinweis an die Bauherrschaft • Meldung an das Oberamt
Die Mitteilungspflichtdes Bauherrn • Mitteilung des Baubeginns • „Meilensteine“gemäss Art. 110 Abs. 2 RPBR
Die Kontrollen während der Bauarbeiten Jederzeitiges Zutrittsrecht Möglichkeit, Anwesenheit des Bauherrn oder seines Vertreters zu verlangen
Unterstützung durch kantonale Dienststellen, lokale Feuer-kommission, Dritte • Begutachtende Ämter • qualifizierte Dritte • lokale Feuerkommission
Der Übereinstimmungs-nachweis Erstellung: Bauherrschaft unter Mitwirkung einer qualifizierten Person Inhalt: Übereinstimmung des Bauwerks mit Plänen und Baubewilligung Beilage: Bestätigung des Geometers Zeitpunkt: Abgabe vor Erteilung der Bezugsbewilligung
Die Bezugsbewilligung • Zuständigkeit • Inhalt • Voraussetzungen • Wirkung
Kontrolle nach Erteilung der Bezugsbewilligung • Voraussetzungen • Inhalt • Massnahmen
Polizeimassnahmen • Gegenstand • Zuständigkeit bzw. Verantwortung
Polizeimassnahmen der Gemeinde Aufforderung an die Bauherrschaft und Mitteilung an das Oberamt Polizeimassnahmen im Zusammenhang mit der Bezugsbewilligung Massnahmen gemäss Art. 170 RPBG Die Ersatzvornahme (Art. 171 RPBG)
Polizeimassnahmen des Oberamtes (Art. 193 RPBG) • Anordnung der Einstellung der Arbeiten (Baustopp) • Aufforderung zur nachträglichen Einreichung eines Baugesuchs • Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes
Sonderfall: der Wiederaufbau aus Gründen der Siedlungsgestaltung (Art. 172 RPBG) Zuständigkeit: Gemeinderat Enteignungsrecht
Strafmassnahmen Strafbefehl des Oberamtmannes