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Datenschutz und Datensicherheit. Definition, Aufgaben, Nutzen und Anwendungsbereiche. Agenda. 1. Was muss nach dem BDSG geschützt werden?.
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Datenschutz und Datensicherheit Definition, Aufgaben, Nutzen und Anwendungsbereiche
1. Was muss nach dem BDSG geschützt werden? • Das Bundesdatenschutzgesetz schützt Einzelne (natürliche Personen) vor dem Missbrauch personenbezogener Daten. Zu personenbezogenen Daten zählen Eigenschaften von Personen die ohne Probleme jemandem zugeordnet werden können (z.B.: Name, Geburtsdatum, Adresse,…). • Das BDSG schützt also die Daten im gesamten Umgang: Erhebung, Verarbeitung und Nutzung. Autoren: Nilgün Altunbas
2. Welche Anforderungen stellt das BDSG an Unternehmen? • Personenbezogene Daten dürfen von Unternehmen nur benutzt werden, wenn diese zur Interaktion (Erfüllung des Geschäftszwecks) benötigt werden. Außerdem dürfen personenbezogene Daten benutzt werden, wenn Interessen Dritter bewahrt werden sollen, wenn der Zugriff auf diese Daten die staatliche Sicherheit gewährleistet oder diese Daten einer Forschungseinrichtung zur Forschung dienen. • Personenbezogene Daten dürfen zu Werbezwecken nur mit Einwilligung benutzt werden. Autoren: Nilgün Altunbas
3. Welche Rechte haben Betroffene? • Betroffene haben das Recht auf Berichtigung (falsche Daten müssen korrigiert werden), Löschung (bei unerlaubter Speicherung besteht das Recht der Löschung dieser Daten), Sperrung (wenn weder Richtigkeit noch Unrichtigkeit der Daten festgestellt wird und die Daten aufgrund vom Gesetz nicht gelöscht werden kann, besteht die Möglichkeit der Sperrung), Widerspruch (in bestimmten Fällen kann ein Betroffener Widerspruch gegen die Benutzung seiner Daten einlegen) und Anrufung (ein Betroffener hat ein Recht auf Prüfung ob eine Stelle sein Daten legal verarbeitet) ihrer Daten. Autoren: Katharina Drepper
4. In welchen Fällen dürfen personenbezogene Daten von Unternehmen grundsätzlich gespeichert werden? • Personenbezogene Daten dürfen gespeichert werden, wenn der Betroffene zustimmt oder ein Gesetz dies erlaubt. • Beispiele: • Interaktion mit dem Betroffenen (Geschäftsabschluss) • Einwilligung bei Befragungen • etc. Autoren: Katharina Drepper
5. Welche betriebliche Instanz (Person) ist für den Datenschutz verantwortlich und welche Aufgaben hat sie konkret? • Der Beauftragte für Datenschutz ist für den Datenschutz in seinem Unternehmen zuständig. Hier unterscheidet man noch zwischen vier verschiedenen Beauftragten: Betrieblicher Datenschutzbeauftragter (bDSB), Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Landesbeauftragter für den Datenschutz (LfD) und Europäischer Datenschutzbeauftragter (EDSB). • Der betriebliche Datenschutzbeauftragte hat verschiedene Aufgaben. Er berät die Geschäftsführung, er überwacht die Nutzung der EDV-Programme, schult die Beschäftigten des Unternehmens, führt das gesetzlich geforderte Verfahrensverzeichnis und entwickelt das Datenschutzkonzept des Unternehmens. Autoren: Bianca Effertz
6. Welche Pflichten obliegen einer datenverabeitenden Stelle? • Eine Stelle, die mit personenbezogenen Daten arbeitet hat wichtige Pflichten. Hierzu zählt, dass das BDSG eingehalten wird und sorgsam mit den Daten umgegangen wird. Außerdem muss geprüft werden, ob die Erfassung, Speicherung und Übermittlung der Daten zulässig ist. Weiterhin muss gewährleistet sein, dass die Daten von Unbefugten nicht eingesehen, geändert oder gelöscht werden können. Um diese Sachen zu gewährleisten, muss jedes Unternehmen Vorkehrungen treffen (Firewall,…). Autoren: Daniela Hortt
7. Wo steht das und was wird dort genau gesagt? (Fortführung Frage 6) • Die Pflichten von datenverarbeitenden Stellen sind im jeweiligen BDSG von jedem Bundesland festgelegt. Die datenverarbeitende Stelle muss die Datei zum Dateienregister melden und die Mitarbeiter müssen sich zum Datengeheimnis verpflichten. Es müssen technische und organisatorische Maßnahmen zur Datensicherheit angewandt werden. Außerdem muss jedes Unternehmen einen Beauftragten für Datenschutz bestellen. Autoren: Florian Hitzigrath
8. Wann ist die Speicherung personenbezogener Daten zulässig? • Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten ist nur zulässig, wenn ein Gesetz dies erlaubt oder die betroffene Person einwilligt. Autoren: Basil Güleryüz
9. Was besagen die 10 Gebote der Datensicherung? • Zugangskontrolle: Unbefugte dürfen auf Daten nicht zugreifen. • Datenträgerkontrolle: Datenträger dürfen unbefugt nicht gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden. • Speicherkontrolle: Unbefugte dürfen nichts in den Speicher eingeben und personenbezogene Daten nicht lesen, verändern oder löschen. • Benutzerkontrolle: Unbefugte dürfen die Datenverarbeitungssysteme nicht benutzen. • Zugriffskontrolle: Berechtigte dürfen nur auf die ihnen zugewiesenen Daten zugreifen. • Übermittlungskontrolle: Es muss festgestellt werden können, an welche Stellen Daten mittels Datenübertragung übermittelt werden können. • Eingabekontrolle: Es muss nachträglich feststellbar sein, von wo Daten eingegeben wurden. • Auftragskontrolle: Daten die im Auftrag bearbeitet werden dürfen nur nach dem Auftrag bearbeitet werden. • Transportkontrolle: Auch bei Transport auf Datenträgern müssen die Gebote eingehalten werden • Organisationskontrolle: Die Organisation im Betrieb muss den Anforderungen des Datenschutzes gerecht werden. Autoren: Armando, Josephine, Christian
10. Vor welchen Gefahren soll die Datensicherung allgemein und im Hinblick auf personenbezogene Daten schützen? • Die Daten sollen vor Verlust geschützt werden. Verlust kann durch verschiedene Umstände auftreten. Missgeschicke, Unfälle, Festplattenschäden oder Diebstahl sind meist Gründe. Sind die Daten extern gespeichert und man verliert eine Festplatte, so hat man immer noch das Backup auf dem externen Datenträger. Autoren: Armando, Josephine, Christian
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