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VII. STAATSAUFBAU DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND. 1. Das Grundgesetz. 1) Über das Grundgesetz das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (Abkürzung: GG) GG stellt die rechtliche und politische Grundordnung der BRD dar
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1. Das Grundgesetz 1) Über das Grundgesetz • das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (Abkürzung: GG) • GG stellt die rechtliche und politische Grundordnung der BRD dar • am 23. Mai 1949 in Bonn verkündet und unterzeichnet, trat am 23. Mai.1949, um 24 Uhr in Kraft (Bayern mit Vorbehalt) • GG in seiner Entstehungszeit als „Zwischenlösung“ für die Verfassung • nach Wiedervereinigung am 3. 10. 1990 gesamtdeutsche Verfassung
2) Grundgedanken des Grundgesetzes • Gewaltenteilung in Legislative, Exekutive und Judikative • Rechtsstaat • Bundesstaat • Sozialstaat • Ewigkeitscharakter
2. BUNDESSTAAT - FÖDERALISMUS 1) Bundesstaat: besteht aus 16 Bundesländern
2) Arbeitenteilung von Bund und Land • Bund - Außenpolitik - Verteidigung - Verkehr(Bundesbahn, Luftverkehr, Nahverkehr ist eher die Aufgabe der Länder und Gemeinden) - Post- und Fernmeldewesen • Land - Kultur und Bildung - innere Sicherheit(darunter auch die Aufgaben der Polizei) - Ausgestaltung der kommunalen Selbstverwaltung • Gemeinsam - Finanzen - Arbeit, Sozial - Wirtschaft, Landwirtschaft - Justiz usw.
3. BUNDESTAG 1) Allgemeines über den Bundestag • Der Deutsche Bundestag steht als Parlament im Zentrum des politischen Lebens und ist das oberste demokratische Staatsorgan in Deutschland. • Seit 1999 hat der Bundestag seinen Sitz im Berliner Reichstagsgebäude.
2) Hauptfunktionen des Bundestages • Beratung und Beschließung der Gesetze • Wahl des Bundeskanzlers • Mitwirkung bei der Wahl des Bundespräsidenten • Kontrollfunktion der Regierung und Verwaltung gegenüber
3) Bundestagswahl A. Grundprinzipien der Bundestagswahl • allgemein • unmittelbar • frei • gleich • geheim
B. Wahlkampf • findet alle 4 Jahre statt • 299 Bundestagsmandate aus 299 Wahlkreisen • die andere Hälfte über die Landeslisten der Parteien • Überhangmandate • Fünf-Prozent-Hürde(Sperrklausel) • Grundmandatsklausel
C. Wichtige Parteien • CDU/CSU • SPD • FDP • Die Linke • Die Grünen
CDU/CSU: Christlich-Demokratische Union/ Christlich-Soziale Union • gegründet 1946 von Konrad Adenauer • zahlenmäßig größte Partei • stellt mit Bundesvorsitzenden Angela Merkel die amtierende Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland • Partei der Arbeitgeber, Mitglieder zum großen Teil Arbeitgeber, Beamte und Angestellte • integrieren eher die Schichten der Selbstständigen, Gewerbetreibenden und Unternehmer • strebt außenpolitisch vor allem ein intaktes Verhältnis zu den USA an • CSU nur in Bayern
SPD: Sozialdemokratische Partei Deutschlands • Zahlenmäßig zweitgrößte Partei • gegründet 1946(die älteste parlamentarisch vertretene Partei Deutschlands) • „widerstehen jeder Diktatur, jeder Art totalitärer und autoritärer Herrschaft; denn diese mißachten die Würde des Menschen, vernichten seine Freiheit und zerstören das Recht. Sozialismus wird nur durch die Demokratie verwirklicht, die Demokratie durch den Sozialismus erfüllt“(Godesberger Parteiprogramm) • aber unterschiedlich als die Kommunisten • steht den Gewerkschaften nahe
FDP: Freie Demokratische Partei • gegründet 1948 aus den liberalen Landesverbänden • politisches Credo ist das geringstmögliche Eingreifen des Staates in den Markt (wirtschaftsliberale Ideen) • genießt Rückhalt vor allem in den höheren Einkommens- und Bildungsschichten und vertritt vor allem die Interessen des Kapitals • oft als Gewinnsgegenstand der großen Parteien angesehen • große Niederlage bei der Bundestagswahl 2013 und schied erstmals in ihrer Geschichte aus dem Bundestag aus
Die Linke • Die Partei entstand am 16. Juni 2007 als Verschmelzung der WASG mit der Linkspartei PDS • WASG gegründet 2005, hauptsächlich aus regierungskritischen SPD-Mitgliedern und Gewerkschaften • PDS, Nachfolger der SED, führende Partei der DDR • In den 2007 verabschiedeten programmatischen Eckpunkten strebt sie unter anderem die Überwindung des Kapitalismus hin zu einem demokratischen Sozialismus an
Die Grünen • tritt 1978 auf, aber erst 1980 als Partei • Hauptanliegen der Umweltschutz, gegen ausschließlich quantitatives industrielles Wachstum und Kernkraft • 1993, Zusammenschluss mit „Grünen“ in neuen Bundesländern und Bündnis 90, dann genannt als Bündnis 90/Die Grünen, kurz genannt „Die Grünen“
AfD: Alternative für Deutschland • gegründet erst am 6. Feb. 2013 • befürwortet die geordnete Auflösung des Euro-Währungsgebietes • befürwortet ein Europa souveränder Staaten mit einem gemeinsamen Binnenmarkt • erzielte bei der Bundestagswahl 2013 4.7 % der Stimmen
4. BUNDESRAT 1) Allgemeines über den Bundesrat • Vertretung der Länder • Die Länder sind durch den Bundesrat unmittelbar an der Willendsbildung des Bundes beteiligt • Der Bund macht sich durch den Bundesrat die politischen und verwaltungsmäßigen Erfahrungen der Länder zunutze • Bundeskammer der Länder, gleichzeitig auch Länderkammer des Bundes, wahrt die Belange der Länder, beachtet gleichzeitig die Bedürfnisse des Gesamtstaates
2) Hauptfunktionen des Bundesrates • Mitwirkung an der Gesetzgebung des Bundes • Mitwirkung in europäischen Angelegenheiten • Mitwirkung an der Verwaltung des Bundes
3) Mitglieder des Bundesrates • keine gewählten Mitglieder, besteht aus Mitgliedern der Länderregierungen oder deren Bevollmächtigten • Mitglieder können nur Ministerpräsident/in und Minister/in der Länder sein • Mitglieder gebunden an Weisungen und Beschlüsse ihrer Regierungen • Zahl der Sitze richtet sich nach der Einwohnerzahl der Länder • Stimmen eines Landes nur einheitlich abgeben
5. BUNDESREGIERUNG UND BUNDESKANZLER • 1) Bundesregierung • Die Bundesregierung ist die Exekutive Deutschlands und das wichtigste Organ für die Durchführung der vom Bundestag beschlossenen Gesetze. • Sie besteht aus dem Bundeskanzler(der Bundeskanzlerin) und den Ministern.
2) Bundeskanzler • bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung • gewählt auf Vorschlag des Bundespräsidenten von der Mehrheit des Bundestags • Bundesminister werden vom Bundespräsidenten auf Vorschlag des Bundeskanzlers ernannt • wird erst gestürzt, wenn ihm der Bundestag das Mißtrauen dadurch ausspricht, dass dieser mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen neuen Bundeskanzler wählt
6. BUNDESVERSAMMLUNG UND BUNDESPRÄSIDENT 1) Bundesversammlung • die größte parlamentarische Versammlung der Bundesrepublik Deutschland • einzige Aufgabe besteht in der Wahl des Bundespräsidenten beziehungsweise der Bundespräsidentin • tritt in der Regel nur alle fünf Jahre im Reichstagsgebäude zusammen • besteht aus allen Bundestagsabgeordneten und der gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Volksvertretungen der Länder gewählt werden
2) Funktionen des Bundespräsidenten • Staatsoberhaupt der BRD • Repräsentative Aufgaben, vertritt die BRD nach außen: Schließung der Verträge mit anderen Ländern im Namen der BRD; Begläubigung und Empfang der Botschafter und Gesanten andere Länder • Verkündung neuer Gesetze im Bundesgesetzblatt • Vorschlag eines Kandidaten für das Amt des Bundeskanzlers • Ernennung und Entlassung auf Vorschlag des Kanzlers die Minister • Auflösung auf Vorschlag des Kanzlers den Bundestag, wenn ein Antrag des Bundeskanzlers, ihm das Vertrauen auszusprechen, nicht die Zustimmung des Bundestages findet • Ratung-, Warnung- und Ermutigungsfunktion
7. BUNDESVERFASSUNGSGERICHT Funktionen des Bundesverfassungsgerichtes • Überprüfung der Bundes- und Landesgesetze, ob sie mit dem GG übereinstimmen • Feststellung der Verfassungswidrigkeit einer Partei und deren Auflösung • Verfahren einzelner Bundesbürger in Hinsicht auf Verletzung der Grundrechte • Sitz in Karlsruhe
8. BEGRIFFE IM DEUTSCHEN U. CHINESISCHEN POLITIKSYSTEM DeutschlandChina Bundestag der Nationale Volkskongress Bundesrat die Politische Konsultativkonferenz des chinesischen Volkes Bundespräsident Staatspräsident Bundeskanzler Ministerpräsident Regierungspartei/Opposition KPCh/die demokratischen Parteien