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XI. DAS BILDUNGSSYSTEM DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND. 1. ALLGEMEINES ÜBER DAS BILDUNGSSYSTEM. 1) Ziel der Bildung Wohlstand durch Bildung für alle (Chancengleichheit) Bildungserfolg unabhängig von der sozialen Herkunft. 2) Föderativer Aufbau des Bildungssystems.
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1. ALLGEMEINES ÜBER DAS BILDUNGSSYSTEM 1) Ziel der Bildung • Wohlstand durch Bildung für alle (Chancengleichheit) • Bildungserfolg unabhängig von der sozialen Herkunft
2) Föderativer Aufbau des Bildungssystems • Uneinheitliches Bildungssystem in ganz Deutschland • Keine zentrale Regelung vom Bund, Unterstellung des Bildungswesens den Kultusministerien der Bundesländer • Schul- u. Hochschulwesen, der Bereich der Erwachsenenbildung u. Weiterbildung bleiben Ländersache • Schularten, Dauer des Schulbesuchs u. Schul- bzw. Studienabschlüsse bundeseinheitlich geregelt • Lehrmaterialien, Lehrpläne, Prüfungen auf Landesebene unterschiedlich, koordiniert u. abgestimmt auf der Konferenz der Kultusminister
2. SCHULPFLICHT 1) Schulpflicht • Gesetzliche Grundlage in den Landesverfassungen, nicht im GG • Beginn der Schulpflicht für alle bis zum 30. Juni das 6. Lebensjahr vollendeten Kinder (Stichtag unterschiedlich) • Vollzeitschulpflicht dauert in der Regel (mindestens) bis zum Abschluss des 9. Schulbesuchsjahres (nicht 9. Jahrgangsstufe) • Berufsschulspflicht an Vollzeitschulpflicht angeschlossen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
2) Bildungskosten und finanzielle Unterstützung A. Schulgeld und Studiengebühren • öffentliche Schulen und Volksschulen gebührenfrei • Gymnasien in den meisten Bundesländern gebührenfrei • private Schulen verlangt Schulgeld, einige bieten Stipendien(mit Leistungen verbunden) an • Studiengebühren (siehe Tabelle)
B. BaföG -- Bundesausbildungsförderungsgesetz • staatliche Unterstützung für die Ausbildung von Schülern und Studenten • Besuch von allgemeinbildenden Schulen ab Klasse 10, von Fachschulen und Berufsfachschulen, von Schulen des Zweiten Bildungsweges, von Akademien und Hochschulen gefördert • ausländische Schüler und Studenten unter bestimmten Voraussetzungen auch Anspruch auf Förderung • BAföG fordert keine besonders hohe Begabung • der Auszubildende zu Beginn des Ausbildungsabschnitts jünger als 30 Jahre C. Religionsunterricht
3. DAS BILDUNGSSYSTEM DER BRD 1) Überblick über das Bildungssystem
2) Stufen des deutschen Bildungssystems A. Primarstufe - Grundschule • Klassen 1 bis 4 (nur in Berlin und Brandenburg Klassen 1 bis 6) • Kinder von Altersstufen von etwa 6 bis 10 Jahren bzw. 12 Jahren • halbtags Unterricht(normalerweise täglich 4 bis 5 US) • Hauptfächer: Deutsch, Mathematik und Sachunterricht • frühe Selektion nach Noten
B. Sekundarstufe I a. Hauptschule • umfasst in der Regel die Klassenstufen 5 bis 9 bzw. 10 im Bereich der Sekundarstufe I • wird mit dem Hauptschulabschluss (Berufsschulreife) abgeschlossen • Unterricht sehr stark praxisbezogen, handlungs- und methodenorientiert, ohne aber auf Wissenschaftsorientierung zu verzichten • Hauptschulabschluss berechtigt zum Beginn einer beruflichen Ausbildung im Rahmen des dualen Ausbildungssystems
b. Realschule • umfasst die Klassen 5–10 bzw. 7–10 der Sekundarstufe Ⅰ • wird mit der mittleren Reife (Realschulabschluss/Fachoberschulreife) abgeschlossen • Bei erfolgreichem Abschluss berechtigt diese zur Aufnahme berufsqualifizierender Bildungsgänge, zum Eintritt in die mittlere Beamtenlaufbahn oder zum Besuch höherer Berufsfachschulen bzw. von Fachoberschulen oder der gymnasialen Oberstufe. • Unterricht praxisbezogen, ohne aber auf Wissenschaftsorientierung zu verzichten
c. Gymnasium (bis einschließlich Klasse 9 od. 10) • in den meisten Bundesländern mit der Klasse 5, in einigen evtl. erst mit der Klasse 7 • mehr theoretisch und wissenschaftlich als praktisch orientiert d. Gesamtschule (bis einschließlich Klasse 10) • integrierter Schultyp • Reformart • auch Kritik: Gleichmacherei
C. Sekundarstufe II a. die gymnasiale Oberstufe • Jahrgangsstufen 10-12, 11-12, 10-13, je nachdem • wird mit Abitur abgeschlossen • Das Abitur- oder Reifezeugnis bescheinigt die erworbene Hochschulreife und Befähigung zu einem Studium an einer Universität bzw. Hochschule. Demgemäß ist das Abitur zuallererst die Allgemeine Hochschulreife. • Abiturprüfung von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, in 4 bis 5 gewählten Fächern geprüft, schriftlich und mündlich mindestens in einem Fach
b. die berufsbildenden Schulen(das Dual-System) Berufsschule • Eintrittsvoraussetzung: Haupt- od. Realschulabschluss, Abitur od. entsprechende Qualifikation • Ausbildungsdauer je nach Beruf 2 bis 3,5 Jahre • Unterricht plus Lerninhalt(Lehre) in Betrieben, zweitägige Teilzeitschule mit wöchentlich 8 bis 12 Unterrichtsstunden • Abschlussprüfung von zuständigen Instituten (z. B. Industrie- und Handelskammer)
Berufsfachschule • Bildungsgang dauert in Vollzeitform mindestens ein Jahr, in Teilzeitform länger • hauptsächlich von Hauptschulabsolventen besucht Fachoberschule • mit der Fachhochschulreife abschließen und auf den Besuch einer Fachhochschule vorbereiten, manchmal auch berechtigt zum Unistudium; Der Abschluss der 13. Klasse vermittelt in Zusammenhang mit einer zweiten Fremdsprache die allgemeine Hochschulreife (Abitur), die zum Studium an allen deutschen Hochschulen (Universitäten und Fachhochschulen) berechtigt • In der Regel besteht die Fachoberschule aus den Jahrgangsstufen 11 und 12 • Zugangsvoraussetzung: mittlere Reife oder ähnlicher Abschluss
3) Hochschulwesen in Deutschland A. Hochschularten in Deutschland
a) Universität • klassische Form der Hochschule • meist das gesamte Fächerspektrum anbieten • Forschung und Lehre eng miteinander verbinden • Hochschule mit Promotionsrecht b) Technische Universität (TU) • besonders technisch orientiert, Schwerpunkt in Ingenieurwissenschaften • größeren Wert auf Grundlagenforschung legen c) Kunsthochschule • künstlerische und künstlerisch-wissenschaftliche Hochschulen, den Uni. Gleichgestellt
D. Fachhochschule • vermittelt eine akademische Ausbildung auf wissenschaftlicher Basis mit einem ausgeprägteren Bezug zur beruflichen Praxis • vor allem technische, wirtschaftswissenschaftliche und sozialwissenschaftliche Studiengänge anbieten • bis jetzt noch kein eigenständiges Promotionsrecht E. Pädagogische Hochschule • dient Ausbildung von Lehrern F. Fernuniversität Hagen
B. Ziele und Aufgaben der Hochschulbildung a) Hochschulideen von Wilhelm von Humboldt • Sie sollte vor allem eine Stätte reiner Wissenschaft, zweckfreier Forschung und Lehre sein und erst in zweiter Linie dem Studieren für die Berufsvorbereitung dienen. • „Einheit von Forschung und Lehre“ b) Hochschulen von heute • eher praxisorientiert, berufsorientiert
C. Studenten und Studium a) Studentenzahl nach Bundersländern (C)opyright Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2014
b) Studierende nach Studienfach (C)opyright Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2014
c) Deutsche und ausländische Studierende (C)opyright Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2014
Eliteuniversitäten 2007-2012 • Albert-Ludwigs-Universität Freiburg • Ruprecht-Karls-Universität • Ludwig-Maximilians-Universität München • Technische Universität München • Freie Universität Berlin • Georg-August-Universität Göttingen • RWTH Aachen • Universität Konstanz • Karlsruher Institut für Technologie
Eliteuniversitäten ab 2012 • Eberhard-Karls-Universität Tübingen • - Ruprecht-Karls-Universität • Ludwig-Maximilians-Universität München • Technische Universität München • Freie Universität Berlin • Technische Universität Dresden • RWTH Aachen • Universität Konstanz • Humboldt-Universität zu Berlin • Universität Bremen • Universität Köln