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Integrationspotentiale des Modells "Arbeit statt Strafe" – Vision und Ansatzpunkte in der Praxis. Fachtagung „Arbeit statt Strafe und dann?“ Gemeinnützige Arbeit als Resozialisierungsinstrument! 11. Juni 2012, Schillergymnasium Berlin-Charlottenburg
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Integrationspotentiale des Modells "Arbeit statt Strafe" – Vision und Ansatzpunkte inder Praxis Fachtagung „Arbeit statt Strafe und dann?“ Gemeinnützige Arbeit als Resozialisierungsinstrument! 11. Juni 2012, Schillergymnasium Berlin-Charlottenburg Straffälligen- und Bewährungshilfe Berlin e.V. (sbh), PARITÄTISCHER, LV Berlin e.V. Prof. Dr. Birgit Steffens, Evangelische Hochschule für Sozialwesen Berlin
Überblick Ausgangssituation • Das Erfolgsmodell „Arbeit statt Strafe“ (ASS) • Das Klientel – Versuch einer Typologisierung Visionen + Ansatzpunkte in der Praxis: • Skizze eines 2-stufigen Integrationsmodells • Was sind erste Schritte zur Umsetzung? • Offene Fragen
Erfolgsmodell „Arbeit statt Strafe“ (ASS) -3 Schlussfolgerungen • Das Konzept „Arbeit statt Strafe“ hat sich in der Praxis bewährt • Es zeichnen sich zwei Entwicklungsbedarfe ab: • Das Konzept sollte auch für diejenigen nutzbar werden, die bislang nicht erreicht wurden, bzw. vor Tilgung der Strafe abbrechen • Das Potential von ASS zur Integration in Arbeit nach Tilgung der Strafe ist bislang nicht ausgeschöpft
Das Klientel – Beschreibung der Lebenslagen Beispiel ISI-Studie: Schulbildung: - Ohne Schulabschluss: 20% - Hauptschulabschluss: 42% Berufliche Bildung: - Keine Ausbildung: 51% - Abgebrochene Lehre: 28% - Abgeschlossene Lehre: 30% Arbeitslosigkeit: 83% Schuldenproblematik: 67% Quelle: Cornel (2010): Abschlussbericht ISI Kumulierte Problemlagen • Ausbildung/Arbeit • Wohnen • Gesundheit • Finanzen • Recht • Soziales • Tendenzen: • Anteil der Klienten mit hoher Problemkumulation steigt • Zeitraum zur Ableistung der Gemeinnützigen Arbeit steigt • Lebenslagen unterscheiden sich vom Durchschnitt der Bevölkerung Quelle: Kawamura-Reindl (2010): Gemeinnützige Arbeit statt Strafe. Lambertus, 52f
Das Klientel –Versuch einer Typologisierung Typ I: Bewältigung Typ II: Exklusion Typ III: Abbruch Typ IV: Nichtantritt
Vermittlung in Beschäftigung nach „Arbeit statt Strafe“ Reduzierung der Abbruchquote Entwicklungsbedarf Arbeit statt Strafe – 2 mögliche Ansatzpunkte Typ I: Bewältigung Typ II: Exklusion Typ III: Abbruch Typ IV: Nichtantritt
Skizze eines 2-stufiges Integrationskonzeptes ASS Arbeitslosigkeit, MAE etc. Arbeitsmarkt Typ I: Bewältigung 2. Stufe Typ II: Exklusion Vermittlung in Beschäftigung nach ASS 1. Stufe Typ III: Abbruch Typ IV: Nichtantritt Reduzierung der Abbruchquote
1. Stufe: Reduzierung der Abbruchquote -> MOTIVATION als Schlüssel Abbau von Vermittlungshindernissen Ableistung ASS Kompetenz- management sozialpädagogische Begleitung -> Lebensbewältigung Motivierungs- arbeit Erfolgreicher Abschluss („durchhalten“)
Motivierungsarbeit - Motivierungsphase vor Beginn des ASS • niedrigschwelliger Zugang • aufsuchende Arbeit (z.B. Scout (IsI)) • zügige organisatorische Vermittlung + Durchführung der Arbeitsaufnahme + -leistung • niedrigschwellige Arbeitseinsatzstellen(z.B. Tafel) - durchgehende persönliche Hilfe zurück
Erfolgreicher Abschluss („durchhalten“) • bedarfsangemessenes, abgestuftes Einsatzsystem • Begleitung Ratenzahlung (Geld einteilen etc.) • „geschützter Bereich“ (Werkstatt, Therapie) etc. • sozialpädagogische Begleitung während ASS • Krisenintervention • Vermittlung zwischen Einsatzstelle und Klient • mobile Teams – durchgehende persönliche Hilfe vor Ort - Einsatzstellen – Qualitätskriterien festlegen zurück
Sozialpädagogische Begleitung zur Verbesserung der Lebensbewältigung, Stabilisierung • ganzheitlicher Ansatz - „6 Lebensbereiche“ (Arbeit, Recht, Gesundheit, Finanzen, Soziales, Wohnen) • Sozialpädagogisches Clearing (Anamnese, Zielfindung, Hilfeplanung – zirkulärer Prozess) zurück
Kompetenzmanagement • Kompetenzen abklären – Profiling, Ressourcen • Kompetenzen fördern • Gruppentraining zur Förderung sozialer Kompetenzen • Qualifizierung während ASS zur Förderung fachlicher Kompetenzen • Kompetenzen erproben • ASS als Vorbereitung auf Beschäftigung, „Probezeit“ • Vermittlung in Arbeitals Lebensperspektive
2. Stufe:Vermittlung in Beschäftigung nach ASS „Was aber bedeutet es für einen Verurteilten, für den eine Geldstrafe uneinbringlich ist und für die Justiz, wenn diese Strafe durch gemeinnützige Arbeit vollständig getilgt wurde? Der Betroffene taucht danach wieder in seine ursprünglichen, häufig unmittelbar mit der Verursachung der Strafe verbundenen Lebensverhältnisse, ab. Hat er gerade begonnen, seinen Alltag zu strukturieren und arbeitsbezogene soziale Kontakte zu erleben, wird ihm dieser neue Inhalt seines Daseins wieder entzogen. Trotzdem kann Justiz diesen Fall ad acta legen und als erfolgreich verbuchen.“ (aus dem Konzept zur aktuellen Fachtagung)
2. Stufe: Vermittlung in Beschäftigung nach ASS -> ASS+ -> Vermittlungsstelle Bindeglied zum Klienten Schnittstellen- management Fallebene Systemebene 1. Netzwerkarbeit a. Aufbau eines Netzwerks b. Koordinierungsstelle c. Steuerungsrunde mit Justiz/Arbeit (Jobcenter etc.) 2. Schnittstellenmanagement a. Instrumente b. Zuständigkeiten/Aufgaben 3. Fallkonferenzen/Hilfeplanung 1. Stufe Abbau von Vermittlungs- Hindernissen 1. Sozialpädagogische Begleitung 2. Kompetenz- management Integration in Arbeit 1. Passgenaue Vermittlung 2. Übergang gestalten 3. Individuelle Maßnahmenplanung
Passgenaue Vermittlung • Vernetzung der Vermittlungsstelle mit Einsatzstelle und Arbeitgeber • Vorbereitung durch Vermittlungsstelle ist zentral • Realistische Profilerstellung u.a. • Schlüsselqualifikationen (Pünktlichkeit, Teamfähigkeit, Umgang mit Leistungsdruck etc.) • Gesundheitliche Einschränkungen • Kompetenzen (sozial, handwerklich) • Leistungsvermögen zurück
Übergang gestalten - Verfügbarkeit - zügiger und pünktlicher Abschluss des ASS - Coaching/Bildungsbegleiter - Trainingsphase zwischen ASS + Beschäftigung denkbar zurück
Individuelle Maßnahmenplanung - Eignungsklärung/-feststellung -> Erfahrungen aus ASS nutzbarmachen - Auswahl Maßnahme/Qualifizierung - Vermittlung von Stellenangeboten zurück
Mögliche Beschäftigungsperspektiven Vermittlung in „geschützten Beschäftigungsbereich“ Vermittlung in Zeitarbeit Vermittlung in Beschäftigung/ 1. Arbeitsmarkt bzw. Qualifizierung Vermittlung in eigene Arbeitsprojekte Übernahme in Einsatzstelle • Hilfen aus einer Hand/ Übergangsmanagement • Durchgehende persönliche Hilfe • Datenschutz – Datenabgleich (Profil, Delikt) • - Zeitliche Planung – lückenloser Übergang • - Individuelle bedarfsangemessene Maßnahme • - Zentrale Koordinierung? – Ein mögliches Modell -> Schaffung differenzierter Arbeitsmöglichkeiten (verschiedene Levels) -> Struktur der Zusammenarbeit einheitlich -> Bewusstsein, dass nicht alle Klienten erreichbar sind
Strategische EckpunktezurUmsetzung des Integrationskonzepts Politische Beschlussfassung -> Bereitschaft zur ressortübergreifenden Zusammenarbeit -> Bereitstellung von Ressourcen E V A L U A T I O N D E S P R O Z E S S E S • Beteiligte: • Justiz (Senatsverwaltung, • Staatsanwaltschaft etc.) • Arbeit (Jobcenter etc.) • - Vermittlungsstelle • - Einsatzstellen Steuerungsrunde schicken Vertreter Netzwerk aufbauen Flankierende Hilfen (§§ 67ff, 53f SGBXII etc.) Modellprojekt Übergangsmanagement Passgenaue Vermittlung D o k u m e n t a t i o n „ g o o d p r a c t i c e s “