200 likes | 275 Views
Steuerung der Windenergienutzung in der Gemeinde Losheim. Umweltausschuss am 06 .0 9 .2012. Losheim, den 06.09.2012. Planungsfortschritt. Erster Entwurf: Präsentation im Bauausschuss 14.3.2012 Planung in der Zwischenzeit fortgeschrieben: Beteiligung der Ortsräte
E N D
Steuerung der Windenergienutzung in der Gemeinde Losheim Umweltausschuss am 06.09.2012 Losheim, den 06.09.2012
Planungsfortschritt Erster Entwurf: Präsentation im Bauausschuss 14.3.2012 Planung in der Zwischenzeit fortgeschrieben: Beteiligung der Ortsräte Regionale Abstimmung mit den Kommunen im Landkreis Erhöhung des Schutzbereiches für zusammenhängende Siedlungsbereiche von 800 auf 1000 Meter Erfordernis zur stärkeren Berücksichtigung von Artenschutzaspekten (windkraftrelevante Vogelarten Rotmilan, Uhu, Graureiher, Wanderfalke, Rastgebiete Wasservögel) Aufstellungsbeschluss BPlan Windpark Judenkopf (6 Anlagen) Vorplanung im Bereich Markushof (4 Anlagen) Inhalte Seite 2
Aktualisierte Potenzialkarte Seite 3
Planungsfortschritt Judenkopf 84 ha Greimerather Höhe 116 ha Östlich Hetzberg 25 ha Südlich Hageberg 147 ha Peterkopf 29 ha Hungerkopf 41 ha Herrenwald 8 ha Markushof 29 ha Wahlener Platte 33 ha Eisenberg 21 ha Summe 533 ha Etwa Halbierung der Fläche gegenüber erstem Entwurf Seite 4
Windleistung – 150 Meter Nabenhöhe Seite 5
Windleistung – 100 Meter Nabenhöhe Seite 6
Mögliche Konzentrationszone „Judenkopf“ • Flächengröße 84 ha • Im äußersten Nordwesten des Gemeindegebiets an der Grenze zu Mettlach und RLP • Aufstellungsbeschluss für Bebauungsplanverfahren zur Errichtung eines Windparks wurde bereits gefasst • Windpark mit 6 Anlagen in der Planung unter Beteiligung der Gemeindewerke • Ertragsstarker Standort Seite 7
Mögliche Konzentrationszone „Greimerather Höhe“ • Flächengröße 116 ha • Fläche umringt die Ortslage von Scheiden im Norden und Westen • Überwiegend Waldflächen • Wirtschaftlich interessanteste flächen liegen im Norden im Bereich der Landesgrenze zu RLP • Auf rlp-Seite befinden sich WEA-Flächen in der Vorplanung • Exponierter Standort • Landschaftsbild Seite 8
Mögliche Konzentrationszone „Östlich Hetzberg“ • Flächengröße 25 ha • Südlich der Landstraße Bergen-Scheiden • Geringerer Ertrag als nördlich angrenzende Flächen • Wandertouristisch bedeutender Raum Seite 9
Mögliche Konzentrationszone „Südlich Hageberg“ • Flächengröße 147 ha • Große zusammenhängende Fläche zwischen Mitlosheim und Scheiden • Überwiegend Waldflächen • Geringer Windertrag, Grenzertragsstandort • Hohe Anlagen für wirtschaftlichen Betrieb erforderlich • Aktuell nur geringes Vermarktungspotenzial Seite 10
Mögliche Konzentrationszone „Peterkopf“ • Flächengröße 29 ha • Zweigeteilte Fläche südwestlich von Britten • Grenzertragsstandort, nur mit hohen Anlagen zu erschließen Seite 11
Mögliche Konzentrationszone „Hungerkopf“ • Flächengröße 41 ha • Grenzertragsstandort • Laubwaldkuppe • Schwer zu erschließen Seite 12
Mögliche Konzentrationszone „Herrenwald“ • 8 ha • Grenzertragsfläche • Liegt genau an der kritischen Grenze zu Windklasse 1 • Auflösung / Genauigkeit des Windmodells eigentlich für eine kleinräumliche betrachtung nicht ausreichend • Keine sinnvolle Konzentration auf der Fläche möglich Seite 13
Mögliche Konzentrationszone „Markushof“ • Flächengröße 29 ha • Vorplanung mit 4 Anlagen der Firma Ökostrom Saar liegt vor • Eine bestehende Anlage auf der Fläche • Ertrag ist für einen gewinnbringenden Betrieb auskömmlich • Planerische Berücksichtigung der Gleitschirm- und Modellflugaktivitäten auf den östlich angrenzenden Flächen • Schutzabstand zur Urwahlener Kapelle ist einzuhalten • Schallschutz zum Markushof Seite 14
Mögliche Konzentrationszone „Eisenberg“ • Flächengröße 21 ha • Südöstlich von Wahlen gelegener Hangwald • Lediglich die auf der Hochfläche gelegenen westlichen Bereich können interessant sein und sind von der Ertragskraft auskömmlich • Vorbelastung der Ortslage von Wahlen durch Schallemissionen des bestehenden Windparks schränken das Flächenpotenzial ein Seite 15
Mögliche Konzentrationszone „Wahlener Platte“ • Flächengröße 33 ha • Südlich von Wahlen gelegen • Durch topographische Lage (Taleinschnitt) erscheint die Fläche kaum sinnvoll nutzbar • Vorbelastung der Ortslage von Wahlen durch Schallemissionen des bestehenden Windparks schränken das Flächenpotenzial ein Seite 16
Ausblick aufs Verfahren – nächste mögliche Schritte • Bürgerinformation • Scoping-Verfahren nach § 3 Abs.1 und §4 Abs1 BauGB • Frühe Beteiligung der Öffentlichkeit und erste Runde der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange • Empfehlung: Zunächst mit allen möglichen Konzentrationszonen in die Beteiligung gehen, Ausscheiden im zweiten Schritt auf Grundlage eingegangener Stellungnahmen (Rechtssicherheit!) • Abwägung / Billigung des Entwurfs des FNP‘s • Zweite Beteiligungsrunde / Offenlage§ 3 Abs. 2 und §4 Abs. 2 BauGB • Abwägung / Satzungsbeschluss • Genehmigung des FNP durch das zuständige Ministerium Seite 17
Weitere Planungsschritte zur Umsetzung • FNP = vorbereitende Bauleitplanung; noch keine Genehmigung • Windenergieanlagen > 50 m Gesamthöhe • Genehmigungspflicht nach BImSchG • < 3 Anlagen keine UVP-Pflicht • 3-19 Anlagen UVP-Vorprüfung; evtl. komplette UVP • Ab 20 Anlagen obligatorische UVP- Pflicht Seite 18
Weitere Planungsschritte zur Umsetzung • Baurecht kann erlangt werden über: • Bebauungsplan/Verfahren nach BImSchG/Bauantrag • Genehmigungsverfahren nach BImSchG/Bauantrag • Auf Ebene der Genehmigungsplanung (Baurecht) werden vertieft u.a. untersucht: • Artenschutz (Vögel, Fledermäuse, ggf. Wildkatze) • Lärmprognose • Schattenwurfprognose • Landschaftsbildanalyse Seite 19