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Emissionshandel und Erneuerbare-Energien-Gesetz. Analyse der Interdependenzen, Darstellung und Bewertung legislatorischer Handlungsoptionen. Max Rathmann Flensburg, 16. Oktober 2004. Emissionshandel – Ein neues klimapolitisches Instrument. Trifft auf bestehende Instrumente
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Emissionshandel und Erneuerbare-Energien-Gesetz Analyse der Interdependenzen,Darstellung und Bewertung legislatorischer Handlungsoptionen Max Rathmann Flensburg, 16. Oktober 2004
Emissionshandel – Ein neues klimapolitisches Instrument • Trifft auf bestehende Instrumente • Existieren Interdependenzen? • Ist die Zielerfüllung gefährdet? • Welche Handlungsoptionen zur Anpassung der Instrumente sind vorhanden?
Qualitative Ziele von EEG und Emissionshandel und ihre Verknüpfung EEG ZIELE: Ziel: Entwicklung / Reduktion der Kosten von Backstop-Technologien Regenerative Wärme / Treibstoffe Produktion Grünstrom Ziel: Nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung (mittelständisch / regional / ländlich) Substitution fossiler durch erneuerbare Energieträger Effizienz Einsparung Ziel: Exportchancen erhöhen Brennstoff-wechsel Carbon capture & storage Geringerer Einsatz fossiler Energieträger Ziel: Ressourcenschonung Durch Vorbildfunktion Nachahmer motivieren zur globalen Erreichung der Ziele und Erhöhung der Exportchancen Ziel: Konfliktvermeidung Ziel: Importabhängigkeit verringern Reduktion prozessbedingter Emissionen Reduktion energiebedingter Emissionen Ziel: Umweltschutz Emissionsreduktionen Ziel: Klimaschutz Emissionshandel Quelle: Eigene Darstellung
Überschneidung von Strommarkt und Emissionshandel EEG - fähiger Grünstrom Nicht EEG - fähiger Grünstrom Atomstrom Strommarkt Nicht zertifikatepflichtiger Fossils trom Feuerungsanlagen mit einer Zertifikatepflichtiger Feuerungswärmeleistung über = Fossilstrom 20 MW zur Produktion von (Zertifikatemarkt) Emissionshandel Strom Sonstige Feuerungsanlagen & prozessbedingte Emiss ionen der Industrie Quelle: Eigene Darstellung
Wirkung des EEG auf den Emissionshandel I • Grünstrom substituiert Fossilstrom und führt dadurch zu Emissionsreduktionen • Grünstrom konkurriert als Emissionsreduktionsmaßnahme mit • Effizienzmaßnahmen • Einsparung • Carbon capture & storage • Brennstoffwechsel
Wirkung des EEG auf den Emissionshandel II Beeinflussung des CO2-Zertifikatemarktes durch das EEG bei geschlossener Koexistenz Grenzvermeidungs - kosten, Zertifikatepreis & spezifische Differenzkosten des EEG GVK Grünstrom GVK S onstige Re duktionsmaßnahmen P EEG P CO 2 P’ CO 2 Reduktionsmenge Q Q CO CO 2 Grünstrom 2 Sonstige Reduktionsmaßnahmen Quelle: Eigene Darstellung nach Bräuer et al. 2000, S. 14.
Wirkung des EEG auf den Emissionshandel III • Zertifikatepreis reduziert sich • Andere Emissionsreduktionsmaßnahmen werden aus dem Markt gedrängt • Verteilungseffekte: Emissionsreduktionen werden über EEG-Umlage finanziert, nicht über Emissionshandel • Emissionsreduktionen des EEG werden vom Emissionshandel absorbiert • D.h. Klimaschutzziele & -resultate der Instrumente können nicht addiert werden, entscheidend ist der Emissionshandel! • Quantifizierung • Emissionsbudget 2000-2002 (501 Mt CO2/a) zu 2005-2007 (499 Mt CO2/a) = -2 Mt CO2/a • Emissionsreduktion durch Grünstrom nach EEG 2000-2002 (15 Mt CO2/a) zu 2005-2007 (37 Mt CO2/a) = -22 Mt CO2/a • Energiesektor 2000-2002 = 368 Mt CO2/a • 6%iger Anstieg der Produktion/der spezifischen Emissionen oder Zertifikateverkauf möglich!
Wirkung des EEG auf den Emissionshandel IV • Bewertung • Begründung des EEG wird angreifbar • Geringerer Anpassungsdruck für Emissionshandelsteilnehmer • Handlungsoptionen • Einbeziehung der von EEG-vergütetem Grünstrom verursachten Emissionsreduktionen ins Emissionsbudget • Wird von der EU-Kommission gefordert • Früherer Entwurf des NAP sah dies auch vor • Für jede Handelsperiode erneut ex ante auf der Basis von Prognosen • Führt zu geringerem Reduktionsdruck in den nicht vom Emissionshandel erfassten Sektoren • Änderung der Begründung des EEG • Kein eigenständiger Klimaschutzeffekt • Behebt Defizite des Emissionshandels/Fokus auf Nicht-Klimaschutzziele
Wirkung des Emissionshandels auf die Grünstromproduktion I • Übertragungsregel im NAP benachteiligt erneuerbare gegenüber fossilen Energieträgern • Bei Anlagenstilllegung können zugeteilte Zertifikate für 4 Jahre auf Neuanlagen übertragen werden • Führt meist zu Überausstattung mit Zertifikaten = finanzieller Vorteil! • Sofern Neuanlage derselben Anlagenkategorie angehört • Anlagenkategorie Stromproduktion (in Anhang 1 der 34. BImSchV) umfasst ausschließlich Kraftwerke, die fossile Brennstoffe einsetzen (schließt Biomasse ein) • Betrifft vor allem nicht EEG-fähige Grünstromproduktion
Wirkung des Emissionshandels auf die Grünstromproduktion II • Bewertung • Übertragungsregel führt dazu, dass in geringerem Maße nicht EEG-fähiger Grünstrom produziert wird • Wirkt sich negativ auf diejenigen Ziele aus, die an Grünstromproduktion bzw. einen geringeren Einsatz fossiler Energieträger gekoppelt sind • Handlungsoptionen • Abschaffung der Übertragungsregel • Einbeziehung von Grünstrom in die Übertragungsregel • Grünstrom kann von Übertragungsregel noch stärker profitieren als Fossilstrom
Fazit • EEG verringert die ökonomische Effizienz des Emissionshandels • Existenz des EEG aber weiterhin gerechtfertigt durch • Wirkung auf die statische und dynamische Effizienz des Emissionshandels • über Effizienz hinausgehende gesellschaftliche Ziele • Ziele von EEG und Emissionshandel sind vereinbar • Es existieren negative Interdependenzen, die aber behebbar sind durch • Anpassung des Emissionsbudgets oder • Änderung der Begründung des EEG • Erweiterung oder Abschaffung der Übertragungsregel