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Studieren – lässt sich das bezahlen?

Veranstaltung für Schüler/Innen und Eltern 27.01.2014, Don Bosco Gymnasium. Ingrid Hackner, Berufsberaterin für Abiturienten. Studieren – lässt sich das bezahlen?. Inhalt. Was kostet ein Studium? Welche Finanzierungsmöglichkeiten für ein Studium gibt es? BAföG Stipendien Studienkredite

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Studieren – lässt sich das bezahlen?

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Presentation Transcript


  1. Veranstaltung für Schüler/Innen und Eltern 27.01.2014, Don Bosco Gymnasium Ingrid Hackner, Berufsberaterin für Abiturienten Studieren – lässt sich das bezahlen?

  2. Inhalt • Was kostet ein Studium? • Welche Finanzierungsmöglichkeiten für ein Studium gibt es? • BAföG • Stipendien • Studienkredite • Eltern • Jobben Agentur für Arbeit Essen Januar 2014

  3. 1. Was kostet ein Studium? Agentur für Arbeit Essen Studienfinanzierung Januar 2014

  4. Monatliche Ausgaben eines Studierenden 55 € - 120 € 242 – 361 € Fahrkosten (ÖPNV/Auto) Wohnungskosten (Miete und NK) 34 – 73 € 125 - 209 € Kleidung Ernährung 23 – 40 € Lernmittel 25 – 44 € Kommunikation (Telefon, Internet, TV/Radio, Post) 43 – 98 € Freizeit, Kultur, Sport Krankenversicherung, Arztkosten, Medikamente 49 – 83 € 8-100€ Sonstiges (z.B. Semestergebühren) Quelle: 20. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerkes (Stand 2012) Agentur für Arbeit Essen Studienfinanzierung Januar 2014

  5. Monatliche Ausgaben eines Studierenden Monatliche Mindestkosten insgesamt: 604,- € – 1128,- € Agentur für Arbeit Essen Studienfinanzierung Januar 2014

  6. 2. Finanzierungsmöglichkeiten für ein Studium 2.1 Unter welchen Bedingungen kann BAföG bezogen werden und wie viel muss am Ende zurückgezahlt werden? Agentur für Arbeit Essen Studienfinanzierung Januar 2014

  7. BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) 50 % Zuschuss = vom Staat geschenktes Geld 50 % Darlehen = zinsloser zurückzuzahlender Anteil • Antragstellung erforderlich • Zuständigkeit: Studentenwerk der Hochschule, bei der der Student immatrikuliert ist • Zahlung ab Beginn des Monats der Studienaufnahme, frühestens jedoch ab Antragstellung • Anspruch und Höhe abhängig vom Einkommen der Eltern/des Ehegatten und vom • Einkommen und Vermögen des Studierenden sowie von seinem Bedarf • Hinzuverdienst des Studierenden bis zu 4880,- €/Jahr möglich • keine Anrechnung des Kindergeldes Agentur für Arbeit Essen Studienfinanzierung Januar 2014

  8. Höhe der BAföG-Förderung Monatlicher Grundbedarf Studierender wohnt nicht bei den Eltern Studierender wohnt bei den Eltern 422 Euro 597 Euro maximaler Krankenversicherungszuschlag 62,- Euro Zuschlag zur Pflegeversicherung 11,- Euro (wenn der Studierende selbst versichert ist) Förderungshöchstbetrag: 670,- Euro Agentur für Arbeit Essen Studienfinanzierung Januar 2014

  9. BAföG-Förderung Was ist zu beachten(I): • Je nach Einkommen der Eltern und den eigenen Einkommens- und Vermögens-verhältnissen besteht die Möglichkeit einer gestaffelten Förderung von 10,- Euro bis zum Höchstbetrag von 670,- Euro/Monat. • Nach dem 4. Semester müssen Sie die erforderlichen Leistungsnachweise Ihres Studienganges erbringen, sonst wird die BAföG-Zahlung eingestellt. • Ist die Förderhöchstdauer Ihres Studienganges erreicht, stoppt die BAföG-Zahlung. • Eine Förderung ist grundsätzlich auch für ein Studium im Ausland möglich. Agentur für Arbeit Essen Studienfinanzierung Januar 2014

  10. BAföG-Förderung Was ist zu beachten(II): • Ein Fachrichtungswechsel ist bis zum Ende des dritten Semesters aus wichtigem • Grund möglich. Für einen späteren Wechsel muss ein sogenannter „unabweisbarer • Grund“ vorliegen. • Als wichtiger Grund in diesem Sinne gilt ein Eignungsmangel oder Neigungswandel. • Als unabweisbarer Grund gilt z.B. eine nach Aufnahme des Studiums eingetretene • Behinderung oder eine Allergie, die die Fortsetzung des Studiums unmöglich macht. • Der erste Wechsel des Studiums aus wichtigem Grund und der Wechsel aus • unabweisbaren Grundhaben keine Auswirkung auf die Förderungsart. Weitere Wechsel • aus wichtigem Grund können dazu führen, dass das Studium nicht mehr durch • BAföG gefördert wird. Agentur für Arbeit Essen Studienfinanzierung Januar 2014

  11. BAföG-Förderung Rückzahlung des zinsfreien Darlehnsanteils: • Die Rückzahlungsverpflichtung beginnt 5 Jahre nach dem Ende der Förderhöchstdauer. • Die monatliche Rückzahlungsmindestrate beträgt z.Zt. 105,- Euro. • Das Darlehen ist innerhalb von höchstens 20 Jahren in gleichbleibenden Raten zurückzuzahlen. • Wer nach Beginn der Rückzahlungspflicht wenig verdient, braucht keine Rückzahlung zu leisten. • Der maximale Rückzahlungsbetrag ist bei 10.000,- Euro gedeckelt. • Bei vorzeitiger Rückzahlung der Darlehnsschuld wird auf Antrag ein prozentualer Nachlass gewährt (bis zu 50%). Agentur für Arbeit Essen Studienfinanzierung Januar 2014

  12. BAföG-Förderung Weitere Informationen: Bundesministerium für Bildung und Forschung: Infobroschüre „Das neue BAföG“ bzw. unter http://das-neue-bafoeg.de Studis Online: http://www.bafoeg-rechner.de/ Studentenwerk Essen-Duisburg: Amt für Ausbildungsförderung, Reckhammerweg 1, 45141 Essen Persönliche Beratungszeiten: Montag & Donnerstag 10.00 Uhr - 13.00 Uhr Dienstag 13.00 Uhr - 15.30 Uhr Telefonische Auskünfte: Dienstag & Freitag 09.00 Uhr – 12.00 Uhr Tel. 0201/820100 Agentur für Arbeit Essen Studienfinanzierung Januar 2014

  13. 2. Finanzierungsmöglichkeiten für ein Studium 2.2 Stipendien Agentur für Arbeit Essen Studienfinanzierung Januar 2014

  14. Stipendien • nicht nur für Hochbegabte! • z.B. auch gesellschaftliches Engagement kann eine Rolle spielen • Stipendiengeber sind oft Kirchen, Parteien, Gewerkschaften oder Unternehmen Insgesamt gibt es mehr als 1750 Förderinstitutionen! BEWERBEN LOHNT SICH ALSO! • lt. einer Studie von 2009 hat ein Drittel aller Stipendienanträge Erfolg • insgesamt werden nur 4% der Studierenden gefördert Agentur für Arbeit Essen Studienfinanzierung Januar 2014

  15. Beispiele für Stipendien 12 Begabtenförderungswerke (-> www.stipendiumplus.de) (2% der Studierenden wird darüber gefördert): z.B. Studienstiftung des Deutschen Volkes e.V. Die Förderung ist in der Regel einkommensabhängig; Büchergeld z.B. ist aber einkommensunabhängig oder auch die Teilnahme an workshops Deutschlandstipendium (-> www.deutschlandstipendium.de) • seit 2011 • die teilnehmenden Hochschulen (auch die Uni Duisburg-Essen) fördern eine bestimmt Anzahl begabter Studierender mit 300,- Euro monatlich • Interessierte bewerben sich direkt bei den anbietenden Hochschulen; die Unis bestimmen die Auswahlkriterien • mittelfristig sollen 8% der Studierenden davon profitieren (aktuell: 1%, Tendenz steigend) • an der Uni Duisburg-Essen auch für Erstsemester möglich Agentur für Arbeit Essen Studienfinanzierung Januar 2014

  16. Wie komme ich an ein Stipendium? Unterschiedliche Auswahlkriterien bzw. unterschiedliche Zielgruppen der verschiedenen Stiftungen, z.B. • Mädchen • Sportler • Technikstudierende • Ortsbezogenheit Die meisten erwarten gute Noten und soziales Engagement! interaktive Stipendienlotsen www.stipendienlotse.de www.mystipendium.de Bewerbung (Motivationsschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, Gutachten) notwendig! Agentur für Arbeit Essen Studienfinanzierung Januar 2014

  17. Exkurs: www.arbeiterkind.de • eine Initiative für alle Schüler und Studierenden, die als erste in ihrer Familie einen Studienabschluss anstreben • keine finanzielle Unterstützung, aber Hilfe in vielen wichtigen Fragen: Mentoren stehen mit Rat und Tat zur Seite, z.B. • Hilfe beim Bafög-Antrag • Hilfe bei der Bewerbung um ein Stipendium • Hilfe bei der Erstellung einer Hausarbeit … • regelmäßige Treffen der lokalen Gruppe von arbeiterkind.de Alle wichtigen Infos unter: www.arbeiterkind.de Agentur für Arbeit Essen Studienfinanzierung Januar 2014

  18. 2. Finanzierungsmöglichkeiten für ein Studium 2.3 Studienkredite Agentur für Arbeit Essen Studienfinanzierung Januar 2014

  19. Studienkredite Studienkredite Bildungskredite Bildungsfonds Studienkredite von Banken • zur Finanzierung der Lebenshaltungskosten „ Ein Studienkredit sollte immer die letzte Option sein“ Agentur für Arbeit Essen Studienfinanzierung Januar 2014

  20. Bildungskredit und Bildungsfonds Bildungskredit: • wird über die staatliche KfW-Bankengruppe angeboten in Zusammenarbeit mit dem Bundesverwaltungsamt • für Studierende kurz vor dem Abschluss gedacht • wird höchstens für 24 Monate gewährt www.bildungskredit.de Bildungsfonds: • nicht über Banken • private Anleger, Institutionen oder auch Unternehmen sind die Geldgeber • zwischen 30.000 und 40.000 Euro (max. 1000,- Euro monatlich) • nach Studienabschluss wird ein vorher definierter Prozentsatz des Einkommens an den Fonds zurückgezahlt www.bildungsfonds.de Agentur für Arbeit Essen Studienfinanzierung Januar 2014

  21. Studienkredite Angebote von diversen Banken und Sparkassen sowie der staatlichen KfW- Bankengruppe zur Finanzierung des Lebensunterhalts etc. • empfohlen in erster Linie für Studierende, die kein BAföG bekommen oder keinen Nebenjob ausüben können sowie • für zeitlich begrenzte, aber besonders aufwändige Studienphasen, z.B. kurz vor dem Abschluss • in der Regel unabhängig von Einkommen und Vermögen und ohne Sicherheiten • zwischen 100,- und 650,- Euro monatlich • Angebote genau prüfen, um eine zu hohe Verschuldung zu vermeiden Stiftung Warentest untersucht in unregelmäßigen Abständen die Angebote verschiedener Institute (zuletzt im Aug. 2011) Agentur für Arbeit Essen Studienfinanzierung Januar 2014

  22. KfW-Studienkredit: Kreditantrag läuft über die Hausbank oder das Studentenwerk dafür wird eine einmalige Provisionsgebühr von 238,- Euro fällig ab dem ersten Semester möglich (bis max. 14 Semester) www.kfw.de Studiendarlehen der Daka-Bank (= Darlehenskasse der Studentenwerke im Land NRW): zinsloses Darlehen vor Studienabschluss Förderung beginnt bis zu 3 Semester vor Ende des Studiums das Studium muss an einer staatl. Hochschule in NRW erfolgen Finanzhilfe muss benötigt werden www.daka-nrw.de Härtefonds des Studentenwerks der Uni Duisburg-Essen Beispiele für Studienkredite Agentur für Arbeit Essen Studienfinanzierung Januar 2014

  23. 2. Finanzierungsmöglichkeiten für ein Studium 2.4 Eltern Agentur für Arbeit Essen Studienfinanzierung Januar 2014

  24. Der Elternunterhalt • Grundsätzlich besteht Unterhaltspflichtder Eltern bis zum ersten • berufsqualifizierenden Abschluss des Kindes (§ 1601 ff. BGB) • Fast 90 % aller Studierenden werden von zu Hause monatlich mit durchschnittlich 476,- € unterstützt. Der Elternunterhalt ist damit die • wichtigste Finanzierungsquelle der Studierenden in Deutschland. • (Quelle: 20. Sozialerhebung des Studentenwerks 2012) • Der Unterhaltsbedarf eines Studierenden, der nicht bei den Eltern wohnt, • beträgt laut „Düsseldorfer Tabelle“ 670 Euro monatlich zuzüglich • Krankenversicherungsbeiträge. Agentur für Arbeit Essen Studienfinanzierung Januar 2014

  25. Der Elternunterhalt • Oberstes Prinzip: gegenseitige Rücksichtnahme • Der Unterhaltsanspruch gilt grundsätzlich nur während der Zeit der Ausbildung. • Über die Wahl der Ausbildung entscheiden volljährige Kinder allein. • Maßstab für die Dauer der Unterhaltsberechtigung ist die Regelstudienzeit. • Die Eltern entscheiden über das WIE der Unterhaltsgewährung. • Bei Einkommen eines Elternteils unter 1200,- Euro hat dieser keine Unterhaltspflicht. • Grundsätzlich besteht keine Verpflichtung des Studierenden, nebenbei zu jobben. • Eigenes Einkommen des Studierenden kann auf den Bedarf angerechnet werden. Agentur für Arbeit Essen Studienfinanzierung Januar 2014

  26. 2. Finanzierungsmöglichkeiten für ein Studium 2.5 Jobben Agentur für Arbeit Essen Studienfinanzierung Januar 2014

  27. Erwerbstätigkeit/Jobben • Grundsätzliche Überlegung: • Sind die hohen Anforderungen im Studium mit meinem Job vereinbar? • Was muss ich beim Jobben beachten? • Beim BAföG abzugsfreie Hinzuverdienstgrenze innerhalb eines Bewilligungszeitraumes (12 Monate) 4880,- Euro/brutto • Ab 01.01.2012 Wegfall der Einkommensgrenzen beim Kindergeldbezug • Bei dauerhafter Beschäftigung über 450,- Euro/Monat Zahlung anteiliger Rentenversicherungsbeiträge Agentur für Arbeit Essen Studienfinanzierung Januar 2014

  28. Erwerbstätigkeit/Jobben Geringfügige Jobs (Minijobs): Max. 450,- Euro/Monat (alternativ max. 2 Monate oder 50 Arbeitstage im Kalenderjahr) Keine Steuern und Abgaben zur Sozialversicherung für den Studierenden (Hinzuverdienstgrenze BAföG beachten!) • Bei mehr als geringfügiger Beschäftigung „Werkstudentenprivileg“: • Keine Versicherungspflicht in der Krankenversicherung (als Student bereits über Eltern oder studentische Pflichtversicherung abgedeckt), Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung. • Bei Steuerpflicht ggf. (teilweise) Rückerstattung über Steuerklärung (Grundfreibetrag 8004,- Euro + 1000,- Euro Werbungskostenpauschale/Kalenderjahr) • 20-Stunden-Regel für Jobs in der Vorlesungszeit (in der vorlesungsfreien Zeit auch mehr) • 26-Wochen-Regel für darüberhinausgehende Beschäftigungen. Agentur für Arbeit Essen Studienfinanzierung Januar 2014

  29. Stipendien: www.stipendiumplus.de (Begabtenförderungswerke) www.deutschlandstipendium.de www.arbeiterkind.de Suchmaschinen: www.stipendienlotse.de www.mystipendium.de www.e-fellows.net www.stiftungen.org Studienkredite www.bildungskredite.de www.bildungsfonds.de www.kfw.de http://daka.akafoe.de/ Wichtige Internetadressen BAföG: www.das-neue-bafoeg.de www.bafoeg-rechner.de zur Studienfinanzierung allgemein: www.studis-online.de www.studentenwerke.de www.arbeiterkind.de Agentur für Arbeit Essen Studienfinanzierung Januar 2014

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