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Aufbaumuster für vertragliche Erfüllungsansprüche

Aufbaumuster für vertragliche Erfüllungsansprüche. 1. Vertragsschluss: - Haben sich die Parteien über die wesentlichen Vertragsbestandteile geeinigt?. I. Ist ein Anspruch entstanden ?. 2. Keine Wirksamkeitshindernisse - bestehen „rechtshindernde Einwendungen“.

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Aufbaumuster für vertragliche Erfüllungsansprüche

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  1. Aufbaumuster für vertragliche Erfüllungsansprüche 1. Vertragsschluss: - Haben sich die Parteien über die wesentlichen Vertragsbestandteile geeinigt? I. Ist ein Anspruch entstanden ? 2. Keine Wirksamkeitshindernisse - bestehen „rechtshindernde Einwendungen“ 3. Ist der Anspruch übergegangen? II. Ist der Anspruch erloschen ? bestehen „rechtsvernichtende Einwendungen“ III. Ist der Anspruch durchsetzbar? bestehen keine „rechtshemmenden Einreden“? IV. Ergebnis:Erfüllungsanspruch besteht, wenn nicht .....

  2. Aufbaumuster für vertragliche Erfüllungsansprüche I. Ist ein Anspruch entstanden ? (1) 1. Vertragsschluss: Haben sich die Parteien über die wesentlichen Vertragsbestandteile geeinigt?  Angebot (Antrag) § 145 BGB  Zugang des Angebotes §§ 130-133 BGB  Mit dem Antrag übereinstimmende Annahme §§ 146 ff. BGB Zugang der Annahme §§ 130-133 BGB Wirksamkeit des Antrags im Zeitpunkt der Annahme Wenn die Parteien nicht selbst gehandelt haben, ggf. Zurechnung ihrer Willenserklärungen durch Stellvertretung, §§ 164 ff. BGB oder Botenschaft, § 120 BGB.

  3. Aufbaumuster für vertragliche Erfüllungsansprüche I. Ist ein Anspruch entstanden ? (2) 2. Keine Wirksamkeitshindernisse ( = rechtshindernde Einwendungen), z.B. Geschäftsunfähigkeit ( § 105 I i.V.m. § 104 Nr. 1, 2 BGB ) Beschränkte Geschäftsfähigkeit bei Verweigerung der Genehmigung (§ 108 I BGB) Offener Einigungsmangel ( § 154 BGBl ) Vorbehalt, Scheingeschäft, Scherzerklärung ( §§ 116 ff. BGB ) Formnichtigkeit ( § 125 S. 1 BGB; § 494 BGB ) Gesetzesverstoß ( § 134 BGB ) Sittenverstoß ( § 138 BGB ) Widerruf einer Willenserklärung nach § 130 I 2 BGB

  4. Aufbaumuster für vertragliche Erfüllungsansprüche I. Ist ein Anspruch entstanden ? (3) 3. Ist der Anspruch übergegangen? z.B. durch Abtretung §§ 398 ff. BGB oder durch Eintrittsrecht in den Mietvertrag nach § 563 BGB.

  5. Aufbaumuster für vertragliche Erfüllungsansprüche II. Ist der Anspruch erloschen ( = rechtsvernichtende Einwendungen) z.B. Erfüllung (§ 362 I BGB) und Leistung an Erfüllungs Statt (§ 364 I BGB) Hinterlegung (§ 378 BGB) Aufrechnung (§ 389 BGB) Erlass- (§ 397 BGB) oder Aufhebungsvertrag (§§ 241, 311 I BGB) Vollzogene Anfechtung (§ 142 I BGB; §§ 119 ff. BGB) Unmöglichkeit (§§ 275, 326 BGB) Rücktritt z.B. wegen Schuldnerverzug (§ 323 BGB) Kündigung (z.B §§ 542, 543 BGB beachte auch § 314 BGB) § 495 BGB, § 312 BGB, § 312d BGB : „Schwebende Wirksamkeit“ wegen Widerrufbarkeit bzw. Rückgaberecht nach §§ 355-357 BGB - nach erfolgtem Widerruf endgültige Unwirksamkeit; - es entsteht ein gesetzliches Rückgewährschuldverhältnis, da auf die Rücktrittsvorschriften verwiesen wird, (§ 357 BGB)

  6. Aufbaumuster für vertragliche Erfüllungsansprüche III. Ist der Anspruch durchsetzbar?Keine rechtshemmende Einreden: 1. Dauernde Einreden, z.B. Verjährung (§§ 194 ff. BGB) Einrede der Bereicherung (§ 821) 2. Aufschiebende Einreden (Zurückbehaltungsrechte), z.B. Einrede des nichterfüllten Vertrages (§ 320 BGB) allg. Zurückbehaltungsrecht (§ 273 BGB) Stundung (§ 202 BGB) 3. Unzulässige Rechtsausübung, § 242 BGB

  7. Aufbaumuster für vertragliche Erfüllungsansprüche IV. Ergebnis: Erfüllungsanspruch besteht, wenn der Anspruch entstanden ist, keine Nichtigkeitsgründe vorliegen, der Anspruch nicht untergegangen ist und der Anspruch durchsetzbar ist.

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