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Gut versorgt – bis ins hohe Alter

Gut versorgt – bis ins hohe Alter. Leitlinien der Seniorenpolitik Lebensqualität und Zufriedenheit sind bis ins hohe Alter möglich Die Weichen für ein erfolgreiches Altern werden früh gestellt Die Lebensphase „Alter“ umspannt mehrere Jahrzehnte

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Gut versorgt – bis ins hohe Alter

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Presentation Transcript


  1. Gut versorgt – bis ins hohe Alter • Leitlinien der Seniorenpolitik • Lebensqualität und Zufriedenheit sind bis ins hohe Alter möglich • Die Weichen für ein erfolgreiches Altern werden früh gestellt • Die Lebensphase „Alter“ umspannt mehrere Jahrzehnte • Auf Selbsthilfe, Selbstverantwortung und ehrenamtlichem Engagement aufbauen • Potential der älteren Menschen wird nicht genügend anerkannt und ausgeschöpft

  2. Unterstützung für Senioren (60 +) • Gesundheitsförderung und Bewegung • Neue Wohnformen mit Serviceangeboten und Stöckliwohnungen in Wohngenossenschaften • Tätigkeitsfelder für Seniorinnen und Senioren • Einführung in neue Technologien • Hindernisfreie Zugänge zu Gebäuden • Sicherheit auf Strassen und durch ein soziales Netz • Serviceleistungen durch Spitex, Mittagstische, private Organisationen, Kirchen

  3. Alterspflegepolitik (80 +) • Leitlinien: • Betagte bleiben so lange wie möglich mit Unterstützung von Spitex und Angehörigen daheim. Heimbetreuung erst als letzte Lösung. • Vereinsamung und Isolation als mögliche Folge. • Frühzeitiges Erkennen der Probleme nicht immer gewährleistet.

  4. Alterspflegepolitik (80 +) • Leitlinien (2): • Erhaltung der Lebensqualität ist aus der Optik der Betagten zu beurteilen. • Betagte entwickeln eine andere Vorstellung von Hygiene und Ordnung • Wollen nicht aktiviert werden • Wollen selbst bestimmen

  5. Alterspflegepolitik (80 +) • Leitlinien (3): • Jede professionelle Handlung wird aufgrund einer systematischen Erfassung der Bedürfnisse erbracht. • Wenig Zeit für die einzelne Person • Gefahr des Burn-outs der Pflegenden • Sinkende Attraktivität des Berufs • Ehrenamtliche Hilfen?

  6. Und die Kosten? • Pflege und Betreuung erfolgt zuerst aus eigenen Mitteln (Renten, Pension, Krankenkasse, Vermögensanteil) • Ergänzungsleistungen zur AHV und kant. Beihilfen • Finanzielle Hilfe von Verwandten kommt nur in Ausnahmefällen vor. (verschenkte Vermögensanteile)

  7. Pflegeeinrichtungen • Hilfe und Pflege zu Hause wird von privaten Trägerschaften unterstützt. Der Staat kann Leitungsaufträge erteilen und Subventionen ausrichten. • Es können Beiträge an die Pflege zu Hause ausgerichtet werden • Die stationäre Pflege wird Pflegeheimen übertragen. Wenn möglich wird eine Wahlfreiheit gegeben und der Bezug zum Quartier ermöglicht. • Schaffung eines neuen Geriatriezentrums

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