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Dienstbesprechung mit den Straenverkehrsbehrden am 26.11.2009. 2. Verkehrszeichen und -einrichtungen. wurden in folgenden vier Anlagen zur StVO neu geordnet:Anlage 1 Gefahrzeichen (zu 40 StVO) Anlage 2 Vorschriftzeichen (zu 41 StVO) Anlage 3 Richtzeichen (zu 42 StVO) Anlage 4
E N D
1. StVO ab 01.09.2009 Dienstbesprechung am 26.11.2009
Auswirkungen der Novelle
2. Dienstbesprechung mit den Straßenverkehrsbehörden am 26.11.2009 2 Verkehrszeichen und -einrichtungen wurden in folgenden vier Anlagen zur StVO neu geordnet:
Anlage 1 Gefahrzeichen (zu § 40 StVO)
Anlage 2 Vorschriftzeichen (zu § 41 StVO)
Anlage 3 Richtzeichen (zu § 42 StVO)
Anlage 4 Verkehrseinrichtungen (zu § 43 StVO)
+ Verkehrszeichenkatalog
Neue Ordnung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
Zur besseren Übersicht wurden die Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen jetzt in eine Anlage zur StVO integriert und mit für den Verkehrsteilnehmer wichtigen ergänzenden Erläuterungen dargestellt. Darüber hinaus bleibt es bei dem schon bestehenden amtlichen Verkehrszeichenkatalog (Hinweis in §§ 39 bis 43 VwV) und den durch Verkehrsblattverlautbarung bekannt gegebenen amtlichen Verkehrszeichen.
a) Anlagen
Folgende vier Anlagen bestehen nunmehr:
Gefahrzeichen (Anlage 1 zu § 40 StVO)
Vorschriftzeichen (Anlage 2 zu § 41 StVO)
Richtzeichen (Anlage 3 zu § 42 StVO)
Verkehrseinrichtungen (Anlage 4 zu § 43 StVO).
§ 39 StVO (Schnee- und Eisglätte; Steinschlag; Splitt, Schotter; Bewegliche Brücke; Ufer; Viehtrieb; Fußgängerüberweg und Flugbetrieb)
b) Bei der Anordnung der Zeichen gilt der Grundsatz des § 45 Absatz 9 StVO :
Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist
c) Verkehrszeichenkatalog.
In den Verkehrszeichenkatalog wurden mehrere Verkehrszeichen aus der StVO verschoben: Parken und Reisen; Wandererparkplatz; Fußgängerunter- oder -überführung; Pannenhilfe; Autobahnhotel; Autobahngasthaus; Autobahnkiosk.
Kennzeichnend für diese Zeichen ist ihre geringe Präsenz im Straßenraum. Ihre Anordnung, wie etwa der Wandererparkplatz als Variante zum Parkplatz, bleibt weiterhin möglich, wenn hierfür ein besonderer Bedarf besteht. Neue Ordnung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
Zur besseren Übersicht wurden die Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen jetzt in eine Anlage zur StVO integriert und mit für den Verkehrsteilnehmer wichtigen ergänzenden Erläuterungen dargestellt. Darüber hinaus bleibt es bei dem schon bestehenden amtlichen Verkehrszeichenkatalog (Hinweis in §§ 39 bis 43 VwV) und den durch Verkehrsblattverlautbarung bekannt gegebenen amtlichen Verkehrszeichen.
a) Anlagen
Folgende vier Anlagen bestehen nunmehr:
Gefahrzeichen (Anlage 1 zu § 40 StVO)
Vorschriftzeichen (Anlage 2 zu § 41 StVO)
Richtzeichen (Anlage 3 zu § 42 StVO)
Verkehrseinrichtungen (Anlage 4 zu § 43 StVO).
§ 39 StVO (Schnee- und Eisglätte; Steinschlag; Splitt, Schotter; Bewegliche Brücke; Ufer; Viehtrieb; Fußgängerüberweg und Flugbetrieb)
b) Bei der Anordnung der Zeichen gilt der Grundsatz des § 45 Absatz 9 StVO :
Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist
c) Verkehrszeichenkatalog.
In den Verkehrszeichenkatalog wurden mehrere Verkehrszeichen aus der StVO verschoben: Parken und Reisen; Wandererparkplatz; Fußgängerunter- oder -überführung; Pannenhilfe; Autobahnhotel; Autobahngasthaus; Autobahnkiosk.
Kennzeichnend für diese Zeichen ist ihre geringe Präsenz im Straßenraum. Ihre Anordnung, wie etwa der Wandererparkplatz als Variante zum Parkplatz, bleibt weiterhin möglich, wenn hierfür ein besonderer Bedarf besteht.
3. Dienstbesprechung mit den Straßenverkehrsbehörden am 26.11.2009 3 Verkehrszeichen und -einrichtungen entfallen? neu? verschoben? weitere Änderungen…..